Zum Inhalt springen
Drella

Negatives Eigenkapital möglich?

Empfohlene Beiträge

Drella

Ich bin in einer Gesellschaftsrechts-Vorlesung und mir wurde gerade erzählt, dass es kein negatives Eigenkapital geben kann.

 

Kommt es dazu, wird die Gesellschaft sofort liquidiert.

 

Ist das wirklich so?

 

Danke

 

Gruß

 

Profi

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast240123
· bearbeitet von Schlafmuetze

Das Eigenkapital kann bei KapG. höchstens auf 0 lauten, der das Eigenkapital übersteigende Teil wird auf der Aktivseite als "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ausgewiesen. Bei Personengesellschaften ist auch ein negatives Eigenkapital (negative Kapitalkonten der Gesellschafter) denkbar.

 

Vergiss das mit der sofortigen Liquidation, das ist Nonsens. Das kommt bestimmt nicht vom Prof.. Wenn doch, schmeißt ihn raus!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Arkad

Ein "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" kann mit einer Rangrücktrittserklärung der Gesellschafter, in ausreichender Höhe versteht sich, sozusagen ausgeglichen werden. Eine Insolvenz ist damit vorerst abgewendet.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sladdi

Hi,

nach HGB scheint auch ein negatives EK möglich. Bei der Firma Ehlebracht (http://www.ehlebracht-ag.com/) könnt Ihr auf S. 3 des GB 2005 in der Mehrjahresübersicht ein negatives EK finden.

 

Gruß

Sladdi

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Drella
· bearbeitet von Profi
Ein "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" kann mit einer Rangrücktrittserklärung der Gesellschafter, in ausreichender Höhe versteht sich, sozusagen ausgeglichen werden. Eine Insolvenz ist damit vorerst abgewendet.

 

Was hat das für Konsequenzen?

 

 

Habe gerade in einer Bilanz gesehen, dass ein Unternehmen eine negative Gewinnrücklage hat. Wie ist das möglich?

Bei dem Unternehmen handelte es sich um die Schaltbau Holding AG.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Herr S.

Oh ja das gibt es! Sieht gut aus wenn das EK Links in der Bilanz steht... :P

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Wave XXL
Ich bin in einer Gesellschaftsrechts-Vorlesung und mir wurde gerade erzählt, dass es kein negatives Eigenkapital geben kann.

 

Kommt es dazu, wird die Gesellschaft sofort liquidiert.

 

Ist das wirklich so?

 

Danke

 

Gruß

 

Profi

 

hab ich auch erst vor zwei Wochen in ner Vorlesung gehört.....hab den Dozent dann gefragt, weil ich das eben schon gesehen hatte, ua bei Schaltbau, aber auch bei Plambeck Neue Energien vor n paar Jahren....der wusste dann aber nicht genau Bescheid über IFRS usw.... <_<

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Faceman
· bearbeitet von Faceman
Ein "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" kann mit einer Rangrücktrittserklärung der Gesellschafter, in ausreichender Höhe versteht sich, sozusagen ausgeglichen werden. Eine Insolvenz ist damit vorerst abgewendet.

 

Ist sie auch, ohne den Rangrücktritt. Im Herbst wurde hierzu die InsO geändert. Demnach ist eine Überschuldung dann kein Eröffnungsgrund mehr, wenn der Geschäftsbetrieb fortgesetzt wird bzw. werden kann.

 

Alte Gesetzeslage:

 

InsO § 19 Überschuldung

(1) Bei einer juristischen Person ist auch die Überschuldung Eröffnungsgrund.

(2) Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden

Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Bei der Bewertung des Vermögens des Schuldners

ist jedoch die Fortführung des Unternehmens zugrunde zu legen, wenn diese nach den

Umständen überwiegend wahrscheinlich ist.

 

Neue Gesetzeslage:

 

§ 19 Überschuldung

(1) Bei einer juristischen Person ist auch die Überschuldung Eröffnungsgrund.

(2)Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden

Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens

ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Forderungen auf Rückgewähr

von Gesellschafterdarlehen oder aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen

wirtschaftlich entsprechen, für die gemäß § 39 Abs. 2 zwischen Gläubiger und Schuldner

der Nachrang im Insolvenzverfahren hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 bezeichneten

Forderungen vereinbart worden ist, sind nicht bei den Verbindlichkeiten nach Satz 1 zu

berücksichtigen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Drella
Ist sie auch, ohne den Rangrücktritt. Im Herbst wurde hierzu die InsO geändert. Demnach ist eine Überschuldung dann kein Eröffnungsgrund mehr, wenn der Geschäftsbetrieb fortgesetzt wird bzw. werden kann.

 

Alte Gesetzeslage:

 

InsO § 19 Überschuldung

(1) Bei einer juristischen Person ist auch die Überschuldung Eröffnungsgrund.

(2) Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden

Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Bei der Bewertung des Vermögens des Schuldners

ist jedoch die Fortführung des Unternehmens zugrunde zu legen, wenn diese nach den

Umständen überwiegend wahrscheinlich ist.

 

Neue Gesetzeslage:

 

§ 19 Überschuldung

(1) Bei einer juristischen Person ist auch die Überschuldung Eröffnungsgrund.

(2)Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden

Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens

ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Forderungen auf Rückgewähr

von Gesellschafterdarlehen oder aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen

wirtschaftlich entsprechen, für die gemäß § 39 Abs. 2 zwischen Gläubiger und Schuldner

der Nachrang im Insolvenzverfahren hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 bezeichneten

Forderungen vereinbart worden ist, sind nicht bei den Verbindlichkeiten nach Satz 1 zu

berücksichtigen.

 

Das ist mir bekannt.

 

Offen bleibt für mich jedoch, wie es zu negativen Gewinnrücklagen kommen kann & wie es zu einem negativen EK VOR dieser Gesetzesänderung kommen konnte.

 

Mein Beispiel dazu war die Schaltbau Holding. Wo ist mein Denkfehler?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast240123
Wo ist mein Denkfehler?

 

Du differenzierst nicht zwischen Einzel- und Konzernabschluss. Der Konzernabschluss ist für die InsO unmaßgeblich. Im Einzelabschluss weist die Schaltbau Holding Gewinnrücklagen in Höhe von 11,2 Mio. Euro aus. Die Gewinnrücklagen im Konzern sind weniger aussagekräftig, da die Höhe von dem jeweiligen Konsolidierungsmodell (Stichwort: Fiktive Erfolgsverwendungsrechnung im Konzern) abhängig ist. Meist werden die Gewinnrücklagen allerdings durch die Währungsumrechnungsdifferenzen oder Veränderungen der Neubewertungsrücklage aufgefressen. Schau mal in den Eigenkapitalspiegel. (Tipp: Küting/Weber, Der Konzernabschluss, Darstellung des Erfolgsausweises; IAS 21 Wechselk. u. IAS 39 i.V.m. IAS 36 Wertminderungen von Vermögenswerten)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Stairway

Unter US Gaap ist negatives EK auch ganz formell möglich, da dort niemals ein "Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag" auftaucht, sondern nur einfach die EK Position mit nem Minus davor ausgewiesen wird.

 

Bsp: Yum! Food.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Perdox
· bearbeitet von Perdox

Ja es ist zum Beispiel möglich, wenn Du nachweisen kannst, dass Du in der Bilanz noch genügend stille Reserven hast, dann ist ein negatives Eigenkapital im Prinzip kein Insolvenzgrund. Als Beispiel Du hast Immobilien in der Bilanz die abgeschrieben sind bis auf einen Euro. Du kannst nachweisen, dass der Verkehrswert dieser Immobilien 1 Mio Euro ist. Wenn Du jetzt ein negatives EK von 300 T hättest, wäre das kein Insolvenzgrund.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Drella
Du differenzierst nicht zwischen Einzel- und Konzernabschluss. Der Konzernabschluss ist für die InsO unmaßgeblich.)

 

Jetzt sehe ich es auch im GB von Schaltbau. :'(

OK. Macht sinn.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Faceman
Das ist mir bekannt.

 

War auch nicht an dich, sondern an Arkad gerichtet.

 

Offen bleibt für mich jedoch, wie es zu negativen Gewinnrücklagen kommen kann & wie es zu einem negativen EK VOR dieser Gesetzesänderung kommen konnte.

 

Das ist leicht. Vor allem bei kleinen Unternehmen. Brauchst nur einen Kredit aufnehmen und damit die Geschäftsführer-Gehälter auszubezahlen. Weg isses, das EK. Und wenn du nicht rechtzeitig den Insolvenzantrag stellst und im Gegenteil noch weitere Kredite bekommst, gehts sogar schneller und noch länger.

 

Auf gut deutsch: kleine Gesellschaften und bilanzierende Unternehmer mit negativem EK gibt es wie Sand am Meer.

 

Im Prinzip kräht da kein Hahn nach, solange du deine Verbindlichkeiten immer irgendwie bezahlen kannst. Nichtmal das Finanzamt interessiert das. Das einzige was problematisch ist, ist der Zeitpunkt, wenn jemand den Insolvenzantrag stellt. Dann ist der GF oder der Gesellschafter wegen Verschleppung dran.

 

Im vorliegenden Fall, den ich nicht kenne und den ich mir auch nicht angesehen habe, kann es natürlich auch an Bewertungsproblemen, an Konzernverflechtungen und an anderen Dingen liegen, die ein negatives EK entstehen lassen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Carpe_diem

und noch ein aktuelles prominentes Beispiel General Motors Link

 

seit drei jahren negativ und immer schön fallend, mittlerweile schon 80Milliarden $ :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DerRichterII
Offen bleibt für mich jedoch, wie es zu negativen Gewinnrücklagen kommen kann & wie es zu einem negativen EK VOR dieser Gesetzesänderung kommen konnte.

 

Fragenkomplex wurde wohl mittlerweile schon beantwortet.

 

Möchte ein ganz einfaches Beispiel bringen, welches auch aufzeigt warum negatives EK (bzw. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag) entstehen kann, ohne dass es gleich nach Insolvenz riechen muss.

 

Gründung Gesellschaft mit EUR 25.000

 

Cash 25.000

EK 25.000

 

ansonsten passiert nichts in dem Geschäftsjahr außer eines nicht zahlungswirksamen Aufwands. Da wir nichts auf der Aktivseite haben, "basteln" wir uns eine oder mehrere Rückstellungen.

- Drohverlust

- Pension

- ungewisse Verbindlichkeiten (Klage vor Gericht, etc.)

 

Hauptsache (erst einmal) nicht zahlungswirksam bzw. erst in künftigen Perioden fällig.

 

Aufwand an Rückstellungen 50.000

 

und schwupps haben wir negatives EK von 25.000 ohne auch nur einen Cent Abfluss an flüssigen Mitteln zu haben.

 

Das Beispiel passt auch ganz gut zu den letzten Diskussionen bei "Kennzahlen" und Cashflow Betrachtung

 

Frohes Wochenende

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...