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Knarf

Pensionskasse behalten oder Direktversicherung abschließen?

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Knarf

Hallo,

 

ich stehe vor einer kniffligen Entscheidung hinsichtlich meiner betrieblichen Altersvorsorge.

Ich hatte im November 2004 über meinen Arbeitgeber einen Pensionskasse-Vertrag abgeschlossen.

Hier die Vertragsdaten:

 

Pensionskasse Hamburg-Mannheimer

Beginn: 01.11.2004

Einzahlung bis 01.04.2044 (da bin ich dann 65)

monatlicher Beitrag: 100 Euro (aus dem Brutto)

garantierte monatliche Rente ab 01.04.2044: 435 Euro

oder Kapitalabfindung zum 01.04.2044: 89.000 Euro

 

Seit Anfang dieses Jahres bietet mein Arbeitgeber nun im Rahmen der bAV eine Direktversicherung an. Hier zahlt mein Arbeitgeber als Zuschuss zusätzlich 20% des monatlichen Beitrags.

Ob er das für alte Pensionskasse-Verträge auch macht ist noch nicht klar. Ich gehe erstmal davon aus dass nicht.

Ich habe jetzt einen Vorschlag für diese Direktversicherung erhalten. Hier die Daten:

 

Direktversicherung Alte Leipziger

Beginn: 01.03.2009

Einzahlung bis 01.03.2046 (also Rentenbeginn mit 67!)

monatlicher Beitrag: 120 Euro (100 Euro aus meinem Brutto + 20 Euro AG-Zuschuss)

garantierte monatliche Rente ab 01.03.2046: 308 Euro

oder Kapitalabfindung zum 01.03.2046: 78.000 Euro

 

Nun stehe ich vor der Entscheidung, ob ich meinen alten Vertrag weiterführe oder diesen ruhen lasse und eine neue Direktversicherung abschließe.

 

- Wenn ich nur die nackten Zahlen betracht, spricht ja eigentlich alles für den alten Vertrag. Oder übersehe ich da etwas?

- Kann mein Arbeitgeber eigentlich auch einfach meinen Pensionskasse-Vertrag stilllegen (er ist ja Versicherungsnehmer) und die Beiträge in einen neuen Vertrag bei der Direktversicherung einzahlen?

- Wo ist eigentlich der Unterschied zwischen Pensionskasse und Direktversicherung? Hab schon mal gegoogelt - verstehe das aber trotzdem noch nicht so richtig.

- Gibts Vorteile für die vor 2005 abgeschlossenen Verträge? Wenn ja, welche?

- Wie sieht es bei den Auszahlung im Rentenalter aus steuerlicher Sicht aus? Ich tendiere zur Einmalauszahlung. Wie wird diese jeweils besteuert?

- Mal angenommen mein Arbeitgeber zahlt doch 20% Zuschuss in meinen aktuellen Vertrag (Pensionskasse) ein. Ist eine Erhöhung der monatlichen Beiträge mit dem Abschluss eines neuen Vertrags nach neuen Bedingungen gleichzusetzen?

 

Fragen über Fragen. Eigentlich blicke ich ja bei Altersvorsorge allgemein ganz gut durch. Aber bAV ist mir noch immer etwas suspekt. <_< Ich hoffe ihr könnt meine Fragen beantworten.

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culo

du übersiehst etwas. du kannst nicht einen vertrag, in den über 4 jahre vorher eingezahlt wurde, mit einem anderen mit kürzerer laufzeit vergleichen. du musst versuchen gleiches mit gleichem zu vergleichen.

dazu bräuchtest du z.b. die garantierte rente bzw. abfindungsbetrag bei sofortiger stillegung.

dann kannst du den differenzbetrag + versinsung der zwei jahre nach rentenbeginn mit der neuen versicherung vergleichen.

normalerweise müsste der neue vertrag besser sein, wenn der ag die 20% nur dafür bezahlt.

bei der auszahlung gibt es für gesetzlich krankenversicherte nach heutiger sachlage einen grossen pferdefuss. die müssen nämlich für bav extra krankenversicherung zahlen. ich bin zwar pkv-versichert, finde das aber trotzdem ungerecht.

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highline

In was erfolgt die Überschussbeteiligung bei der Hamburg Mannheimer?

 

Was spricht gegen zwei Verträge?

 

Und was machst Du in 5 Jahren, wenn Dein Arbeitgeber bei einer Unterstützungskasse einer anderen Gesellschaft plötzlich 30% dazu zahlt? (nicht böse sein :P )

 

Ich würde erstmal abwarten, ob Dein AG nicht auch 20% in die Pensionskasse einzahlt.

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odenter
bei der auszahlung gibt es für gesetzlich krankenversicherte nach heutiger sachlage einen grossen pferdefuss. die müssen nämlich für bav extra krankenversicherung zahlen.

?

Du meinst auf das zukünftige Einkommen? Das muss ich aber doch überall, als gesetzlich Versicherter, oder nicht?

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culo
?

Du meinst auf das zukünftige Einkommen? Das muss ich aber doch überall, als gesetzlich Versicherter, oder nicht?

 

 

nein auf private altersvorsorge müssen gkv-rentner zur zeit NOCH nicht krankenversicherungsbeiträge zahlen (z.b. riester). und für die beiträge für die gesetzlöiche rente nur 50%. auf bav allerdings muss der rentner volle beiträge zahlen !

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Fleisch

denk bitte auch daran, dass ab einem bestimmten zeitpunkt die kosten des produktes abgehakt sind der effektive sparanteil höher wird.

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Knarf
du übersiehst etwas. du kannst nicht einen vertrag, in den über 4 jahre vorher eingezahlt wurde, mit einem anderen mit kürzerer laufzeit vergleichen. du musst versuchen gleiches mit gleichem zu vergleichen.

dazu bräuchtest du z.b. die garantierte rente bzw. abfindungsbetrag bei sofortiger stillegung.

dann kannst du den differenzbetrag + versinsung der zwei jahre nach rentenbeginn mit der neuen versicherung vergleichen.

 

Der Wert meines aktuellen Vertrags - Laufzeit gut 4 Jahre - beträgt bei sofortiger Stilllegung etwa 3800 Euro. Für eine garantierte monatliche Rente reicht das noch nicht, da die Rente wohl unter 50 Euro liegen würde.

 

normalerweise müsste der neue vertrag besser sein, wenn der ag die 20% nur dafür bezahlt.

 

Hätte ich auch gedacht. Die Zahlen sagen auf den ersten Blick aber irgendwie etwas anderes - auch wenn ich es nicht so genau erklären kann. <_<

 

bei der auszahlung gibt es für gesetzlich krankenversicherte nach heutiger sachlage einen grossen pferdefuss. die müssen nämlich für bav extra krankenversicherung zahlen.

 

Also nochmal zusammengefasst: Auf die monatliche Rente (und auch die Einmalabfindung?) muss ich dann den vollen KV- und PV-Beitrag zahlen? Also 15,5% und 1,95%?

 

Was spricht gegen zwei Verträge?

 

Also grundsätzlich erstmal nichts. B)

Allerdings müsste man doch ausrechnen können (nur die Garantiewerte angenommen), bei welchem Vertrag am Ende mehr bei raus kommt. Also weiter in den alten einzahlen oder diesen ebitragsfrei stellen und einen neuen abschließen.

Zudem meine ich mich erinnern zu können, dass Verträge die vor 2005 abgeschlossen wurden, irgendwelche Vorteile haben. Ich finde nur nicht welche...

 

Und dann steht ja noch die Frage von oben, worin denn für mich als Arbeitnehmer der Unterschied zwischen Pensionskasse und Direktversicherung besteht.

Nach genauerem Durchlesen meines Vertrags ist mir auch gar nicht mehr so ganz klar, ob das überhaupt ein Pensionskassen-Vertrag ist was ich da hab. Die Vertragsinhalte klingen irgendwie auch so wie das neue Angebot zur Direktversicherung.

Was ich habe ist die Rentenversicherung Corporate Flex von der Hamburg Mannheimer Pensionskasse AG. Kennt das jemand?

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culo
Der Wert meines aktuellen Vertrags - Laufzeit gut 4 Jahre - beträgt bei sofortiger Stilllegung etwa 3800 Euro. Für eine garantierte monatliche Rente reicht das noch nicht, da die Rente wohl unter 50 Euro liegen würde.

 

 

 

 

 

Also nochmal zusammengefasst: Auf die monatliche Rente (und auch die Einmalabfindung?) muss ich dann den vollen KV- und PV-Beitrag zahlen? Also 15,5% und 1,95%?

 

 

dann scheint der neue vertrag wirklich schlecht zu sein. ich würde mich mal über die datails informieren und versuchen festzustellen, warum ein vertrag schlechter ist, obwohl 20% mehr einbezahlt werden.

 

 

und ja: du zahlst volle kranken- und pflegeversicherungsbeiträge. sogar auf eine einmalzahlung. sie wird so behandelt wie eine 10 jährige monatliche rente und voll krankenversicherungspflichtig.

nach momentanem stand sind da wohl ca. 17% fällig. bis du in rente gehst wird das bei der planwirtschaftlichen verschwendung der gkv eher noch mehr werden.

von 60.000 euro werden dann eben mal 10.000 für die gkv-planwirtschaft abgezwackt.

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ElTopo
[...]

Zudem meine ich mich erinnern zu können, dass Verträge die vor 2005 abgeschlossen wurden, irgendwelche Vorteile haben. Ich finde nur nicht welche...

[...]

Du meinst die Steuerfreiheit für private Rentenversicherungen. Betrifft aber nur diese und nicht bAV.

 

Der neue Vetrag ist von den Konditionen vermutlich schlechter, weil mit einem Garantiezins von 2,25% gerechnet wurde. 2004 lag der noch bei 3,5% oder sogar 4%. Auf die 2,25% gibts dann eine höhere Überschussbeteiligung, aber die ist nicht garantiert.

 

Gib doch mal die Vertragsdaten zu den beiden Verträgen an. Mit welchem Zins wurde dort gerechnet um auf die genannten Endbeträge zu kommen?

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highline
· bearbeitet von highline

Ohne jetzt etwaige Zusatzversicherungen zu betrachten (z.B. Todesfallschutz, Beitragsbefreiung bei BU etc.) will ich etwas zu den unterschiedlich hohen garantierten Ablaufleistungen sagen:

 

Hamburg Mannheimer:

2004 lag der Garantiezins bei 2,75%.

Einzahlung: 40 Jahre a 1200 EUR = 48.000

Ablaufleistung = 89.000 + Überschüsse

 

Alte Leipziger:

2009 liegt der Garantiezins bei 2,25%

Einzahlung: 37 Jahre a 1440 EUR = 53.280

Ablaufleistung = 78.000 + Überschüsse

 

Die Rentenhöhe kann man nicht vergleichen, da wir nicht wissen was es für eine Rente (dynamisch, teil-dynamisch, nicht-dynamisch) ist, deswegen sollte man nur Kapitalabfindung vergleichen.

 

@knarf:

Wenn Du Dich entscheiden müsstest, zwischen HM und AL würde ich auf jeden Fall die HM behalten. Ich denke nicht, dass es bei einer Erhöhung der Beiträge bei der HM zu einer Erneuerung (Verschlechterung) des Vertrages kommt. Der Garantiezins bleibt erhalten. Du solltest aber zuerst mit Deiner Firma reden, ob die auch in Deinen Altvertrag 20% extra einzahlen würden. Danach fragst Du bei der HM an und lässt Dir die Antwort bitte schriftlich geben.

Abschlusskosten fallen an, allerdings nur auf den erhöhten Beitrag (also auf die 20% Sonderzahlung der Firma).

Die Unterschiede zu PK (Pensionskasse) und DV (Direktversicherung) gibt es eigenltich für Arbeitnehmer nicht.

Wichtiger ist es für Arbeitgeber, welcher Durchführungsweg angeboten wird.

http://www.deutschland-versicherung.de/bet...rsorge-bav.html

 

@culo:

Aufgrund der unterschiedlichen Laufzeiten werden nur etwas über 10% mehr in den AL Vertrag eingezahlt, obwohl es eigentlich monatlich 20% mehr sind. Dazu ein niedrigerer Garantiezins und eventuelle Zusatzversicherungen.

Alles Augenwischerei mit den "+20%".

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Knarf

Abgesehen von meiner persönlichen Situation, hier noch eine Frage allgemein zu unserer neu angebotenen bAV bei der Alten Leipziger:

Es handelt sich um das Produkt ALfonds bAV. Das ist eine Fondsgebundene Direktversicherung.

Fondsgebundene Rentenversicherungen werden hier im Forum aufgrund der hohen Kosten ja oft als Teufelszeug angesehen. Gilt gleiches auch für fondsgebundene bAV? Oder macht das hier mehr Sinn?

 

Aus der Hochglanzbroschüre hier noch ein paar Infos zur Fondsaufteilung:

* Abhängig von Börsensituation werden sie Beiträge jeden Monat neu auf drei verschiedene Töpfe aufgeteilt:

* Wertsicherungsfonds AL DWS GlobalAktiv

* Freie Fonds - Wenn im Wertsicherungsfonds mehr Guthaben enthalten ist als für die Beitragsgarantie benötigt wird, kann man selbst bestimmen in welche Fonds dieser Überhang investiert werden soll. Leider steht nicht dabei welche Fonds zur Auswahl stehen.

* Sichere Anlagen - Wenn der Wertsicherungsfonds die Beitragsgarantie alleine nicht mehr schafft, wird ein Teil des Guthabens in sichere Anlagen mit garantieverzinsung von 2,25% angelegt.

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