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Stephan09

An die Juristen im Forum

Empfohlene Beiträge

Stephan09
· bearbeitet von Stephan1

Gibt es einen Unterschied zwischen einer nachrangigen Garantie und einer nachrangigen Patronatserklärung? Und wenn ja, worin besteht er?

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vanity
Gibt es einen Unterschied zwischen einer nachrangigen Garantie und einer nachrangigen Patronatserklärung? Und wenn ja, worin besteht er?

Was führst du im Schilde? :w00t:

 

Kennst du das? Patronatserklärung nach Wiki

 

Als Nichtjurist würde ich rauslesen, dass eine übernommene Garantie/Bürgschaft im Falle eines Falles zu einer unmittelbaren Zahlungsverpflichtung führt, während eine Patronatserklärung den Aussteller wegen Nichterfüllung (seiner Pflichten) schadensersatzpflichtig macht.

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Stephan09

Das ist interessant; einiges von dem Hybridzeugs hat nur Patronatserklärungen und spontan würde ich in den meisten Fällen nur von einer weichen ausgehen. Zumindest bei Main Cap. Fd II.

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asherah
· bearbeitet von asherah
Gibt es einen Unterschied zwischen einer nachrangigen Garantie und einer nachrangigen Patronatserklärung? Und wenn ja, worin besteht er?

 

Hängt leider vom Wortlaut der Erklärungen ab. Im Grundsatz sind solche Erklärungen aber in der Wirkung deckungsgleich, wenn man für die Verbindlichkeiten des begünstigten Unternehmens einstehen will. "Nachrangig" macht mich aber stutzig, denn gewöhnlich will man gerade die Nachrangigkeit vermeiden, denn "Nachrangig wozu"? Erst im Insolvenzfall auf den Quotenschaden?

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vanity
Das ist interessant; einiges von dem Hybridzeugs hat nur Patronatserklärungen und spontan würde ich in den meisten Fällen nur von einer weichen ausgehen. Zumindest bei Main Cap. Fd II.

Hab ich's doch gewusst! :w00t: Das wird deinem Musterdepot nicht gut bekommen! :P

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Stephan09
· bearbeitet von Stephan1

Nachrangig zu den normalen Verpflichtungen der Bank; die haben im großen Stil zuerst eine LLC in Delaware oder sonstigen Steuerparadisen gegründet, die über einen Trustee dich auszahlen und bei der genannten Anleihe erwirbt man ausdrücklich keinen Rechtstitel, sondern muss sich drauf verlassen, dass ein Anwaltsbüro in Jersey ein agreement gegenüber der Bank durchsetzt und deine Ansprüche dann bedienen kann.

 

vanity: Warum? ich biete der DB morgen eine weiche Patronatserklärung an, gründe in Delaware eine SPV und refinanziere mich dann über die FED, indem ich ihnen die Patronatserklärung als Sichereit anbiete, womit ich dann Anleihen der DB mit Hilfe von cds shorten kann. Na, was hälst du davon

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Stephan09

Hallo,

und noch eine Frage: Und zwar, es gibt Genusscheinsvertraege, deren Bedingungen unter HGB-Regime formuliert und abgeschlossen wurden. Allerdings ist in der Zwischenzeit IFRS eingeführt worden. Das waere ja eine implizite, einseitige Aenderung der Vertragsbedingungen dem der Bestandsschutz entgegensteht. Ist das so, dass für die Genussscheine immer noch HGB gilt, oder koennen diese Vertraege einseitig geaendert werden?

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Dächsin
Und zwar, es gibt Genusscheinsvertraege, deren Bedingungen unter HGB-Regime formuliert und abgeschlossen wurden.

 

Meinst du damit, dass die Genusscheine Bezug nehmen auf das Ergebnis nach HGB-Abschluss? Aber vermutlich doch der Einzelabschluss? Meines Wissens ist ein Einzelabschluss nach HGB weiterhin erforderlich, nur beim konsolidierten Abschluss (für den Konzern) kann/muss der Abschluss nach IFRS statt nach HGB erfolgen. Ich bin da aber nicht zwangsläufig auf dem laufenden.

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