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Stairway

Gewerbliche Mitarbeiter und Angestellte

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Stairway

Hallo, also ich frag Google nun schon eine Weile aus, aber so richtig erschließt sich mir das nicht ganz.

 

Was ist denn der genaue Unterschied zwischen Gewerbliche Mitarbeitern und Angestellten ?

 

Was ich bisher gefunden habe ist, dass die Arbeit von Angestellten in kaufmännischer, höherer technischer, büromäßiger oder überwiegend leitender Tätigkeit besteht. Der Gegenbegriff ist der des Arbeiters, mit dem alle Arbeitnehmer bezeichnet werden die keine Angestellten sind.

 

Also sind Gewerbliche Mitarbeiter = Arbeiter ?

 

Grüße

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Gallo

Kann man so sagen, ja.

 

Gewerbliche Mitarbeiter beziehen Lohn.

Angestellte beziehen Gehalt.

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Stairway

Sprich Zeitarbeiter gehören zu den gewerblichen Mitarbeitern ?

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Sapine

Auch bei Zeitarbeitern gibt es gewerbliche oder Angestellte.

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Gallo

Ja, verliehen über Zeitarbeitsfirmen werden Angestellte wie gewerbliche Arbeitnehmer gleichermassen.

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Stairway

Hmm, kann mir dann mal einer den wirklich Unterschied erklären ?

 

Also mal angenommen alle Zeitarbeiter arbeiten in der Montage, dann zählen diese auch alle zu den gewerblichen Mitarbeitern ?

 

Kann es denn sein, dass es im Gesamten Netz keine eindeutige Definition zu finden gibt ?

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Sapine

Ich bin mir gar nicht so sicher, ob es die Unterscheidung noch in der Strenge gibt. Früher gab es z.B. getrennte Rentenversicherungen für Arbeiter und Angestellte - dies wurde vor ein paar Jahren abgeschafft.

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Stairway
Ich bin mir gar nicht so sicher, ob es die Unterscheidung noch in der Strenge gibt. Früher gab es z.B. getrennte Rentenversicherungen für Arbeiter und Angestellte - dies wurde vor ein paar Jahren abgeschafft.

 

In diversen Geschäftsberichten wird das extra so dargestellt. Daher muss es da eigentlich auch eine Unterscheidung geben.

 

Grüße

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Emilian

@Stairway: Da gibts noch sehr viel mehr Unterscheidungen.

 

Ein Beispiel:

In der Medienbranche uterscheidet man:

- Angestellter

- freier Mitarbeiter (hier noch jeweils freischaffend oder nicht)

- fest freier Mitarbeiter

Dann gibts noch stet und unstet beschäftigt.

 

All das ganz ohne Zeitarbeitsfirmen.

 

GRuß Emilian.

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Sapine
· bearbeitet von Sapine
Schlüsselverzeichnis

für die Angaben zur Tätigkeit in den Meldungen zur Sozialversicherung

...

Arbeiter/Arbeiterinnen oder Angestellte

Ob Beschäftigte bezüglich des Schlüssels Stellung im Beruf als Arbei-ter/Arbeiterinnen oder Angestellte anzusehen sind, richtet sich nach dem Arbeitsrecht. Im Zweifelsfall sind überwiegend körperlich tätige Beschäftigte als Arbeiter und überwiegend geistig tätige Beschäftigte als Angestellte zu verschlüsseln. Lässt sich nicht eindeutig feststellen, ob die Beschäftigung überwiegend durch körperliche oder geistige Arbeit geprägt ist, sollte auf den Willen der Vertragspartner abgestellt wer-den.

Quelle: Arbeitsagentur - Amtlicher Sozialversicherungsschlüssel

 

Ansonsten hier der Wikipedia Artikel zu Arbeitsrecht, der auch in Teilen darauf Bezug nimmt.

 

Die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten ist heute rechtlich nur noch von sehr geringer Bedeutung, da alle wesentlichen arbeitsrechtlichen Unterschiede (gesetzliche Kündigungsfristen, Entgelt, Lohnfortzahlung, sozialversicherungsrechtliche Behandlung etc.) beseitigt wurden.

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Emilian

Ich denk,

 

arbeitnehmerähnliche Beschäftigung = Angestellter, Arbeiter

alle andereren Formen = gewerblicher Mitarbeiter

 

Gruß Emilian.

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BarbarossaII

+++++++++++++++++++++

ZITAT sapine (etwas verkürzt):

...überwiegend körperlich tätige Beschäftigte ....Arbeiter

...überwiegend geistig tätige Beschäftigte .........Angestellte

+++++++++++++++++++++

Das passt als Definition gut.

 

 

Aus dem Bauch heraus hätte ich es so definiert:

1.) gewerbliche MA = blue collar = Lohnempfänger = Montage-/Maschinenarbeit = Werker = Produktionsnah tätige

2.) Angestellte = white collar = Gehaltsempfänger = Bürotätigkeit

 

Bsp zu 1.): Montagearbeiter, Maschinenbediener, Staplerfahrer, Instandhalter, Einrichter

Bsp zu 2.): Einkäufer, Produktionsplaner, Controller, Disponent

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