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tom1978

Wechsel der Rechtsschutzversicherung: Versicherungsfall

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tom1978

Ich denke derzeit über einen Wechsel meiner Rechtsschutzversicherung nach. Ich frage mich allerdings, was für einen Einfluss das haben könnte, wenn ich die Versicherung in Anspruch nehmen muss und das auslösende Ereignis vor Beginn der neuen Versicherung, aber in der Laufzeit der alten Versicherung liegt. Beispiel: 2000 den alten Vertrag abgeschlossen, 2001 eine BU. 2009 dann Wechsel der Rechtsschutzversicherung, in ferne Zukunft (2020) tritt der BU-Fall ein und der Versicherer weigert sich zu zahlen (wegen angeblich falscher Angaben im Antrag). Ohne Wechsel der Rechtsschutzversicherung würde hier Rechtsschutz bestehen (da der angebliche Verstoß während der Laufzeit der alten Versicherung begangen wurde) - wie sieht es nach einem Wechsel aus? Werden in so einem Fall Versicherungszeiten beim Vorversicherer angerechnet?

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Trapattoni

Interessante Frage. Ich stehe vor einem ähnlichen Problem. Unterschied: Der bisherige Vertrag lief auf meinen Namen, nun haben wir ihn auf meine Frau umgeschrieben. Könnte es da Probleme geben?

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Sparbuechse

Ich hole den Thread nochmal hoch - weiß hier jemand etwas?

 

Ich möchte meine Rechtschutzversicherung wechseln und stelle mir die gleiche Frage. Den Rechtschutz bei meinem jetztigen habe ich vor der BU abgeschlossen. Was passiert, wenn ich jetzt wechsle, aber die BU nicht zahlen will im Schadenfall, und sich darauf beruft, ich hätte unwahre Angaben im Vertrag gemacht? Kann ich mich dann noch an meinen alten Versicherer wenden, wenn der neue nicht zahlen wird?

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John Silver
· bearbeitet von John Silver
Ich hole den Thread nochmal hoch - weiß hier jemand etwas?

 

Ich möchte meine Rechtschutzversicherung wechseln und stelle mir die gleiche Frage. Den Rechtschutz bei meinem jetztigen habe ich vor der BU abgeschlossen. Was passiert, wenn ich jetzt wechsle, aber die BU nicht zahlen will im Schadenfall, und sich darauf beruft, ich hätte unwahre Angaben im Vertrag gemacht? Kann ich mich dann noch an meinen alten Versicherer wenden, wenn der neue nicht zahlen wird?

 

Hallo mark.mde, trappatoni und tom1978,

 

der Fall paßt eindeutig zum "Klassiker" zu Schadensrückstellungen von Versicherern.

Fall:

Ein Statiker berechnet eine Brücke im Jahr 2000 falsch. 2005 bricht die Brücke zusammen. Welche Berufshaftpflicht-Versicherung muss zahlen und im welchen Jahr liegt das Schadensereignis?

Das trifft ziemlich genau Eure Fälle.

Lösung: Versicher der im Jahr 2000 Vertragspartner der Police war. Schadensjahr ist das Jahr 2000, denn hier lag das ursächliche Ereignis.

Des Weiteren sind nach 12 (oder gar 10 Jahren) alle Ansprüche der Versicherung gegen Euch wegen Arglist in der BU erloschen.

Leider bin ich gerade aufm Sprung und habe meine Gesetzestexte in der Firma.

 

Ich werde deshalb morgen/am Wochenende die Antwort noch um Paragraphen und Hinweise ergänzen.

 

Allerdings glaube ich nicht das Eure Rechtschutzversicherung, egal in welchem Fall, zahlt und greift wenn Arglist oder bewußte Täuschung vorliegt (siehe AGB).

 

So long,

John Silver

 

ERGÄNZUNG: ACHTUNG! VORSICHT! was ich oben geschrieben habe paßt NICHT auf eine Rechtschutzversicherung, sondern nur auf

eine normale Berufshaftpflichtversicherung!

Ich habe nochmal die AGB einer Rechtschutz überflogen - in der Rechtschutz ist das anders:

 

Beispiele aus einer AGB

"Anspruch auf Rechtschutz besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles"

 

"Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen"

 

Weitere Ergänzungen folgen.

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Sparbuechse
Hallo mark.mde, trappatoni und tom1978,

 

der Fall paßt eindeutig zum "Klassiker" zu Schadensrückstellungen von Versicherern.

Fall:

Ein Statiker berechnet eine Brücke im Jahr 2000 falsch. 2005 bricht die Brücke zusammen. Welche Berufshaftpflicht-Versicherung muss zahlen und im welchen Jahr liegt das Schadensereignis?

Das trifft ziemlich genau Eure Fälle.

Lösung: Versicher der im Jahr 2000 Vertragspartner der Police war. Schadensjahr ist das Jahr 2000, denn hier lag das ursächliche Ereignis.

Des Weiteren sind nach 12 (oder gar 10 Jahren) alle Ansprüche der Versicherung gegen Euch wegen Arglist in der BU erloschen.

Leider bin ich gerade aufm Sprung und habe meine Gesetzestexte in der Firma.

 

Ich werde deshalb morgen/am Wochenende die Antwort noch um Paragraphen und Hinweise ergänzen.

 

Allerdings glaube ich nicht das Eure Rechtschutzversicherung, egal in welchem Fall, zahlt und greift wenn Arglist oder bewußte Täuschung vorliegt (siehe AGB).

 

So long,

John Silver

 

ERGÄNZUNG: ACHTUNG! VORSICHT! was ich oben geschrieben habe paßt NICHT auf eine Rechtschutzversicherung, sondern nur auf

eine normale Berufshaftpflichtversicherung!

Ich habe nochmal die AGB einer Rechtschutz überflogen - in der Rechtschutz ist das anders:

 

Beispiele aus einer AGB

"Anspruch auf Rechtschutz besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles"

 

"Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen"

 

Weitere Ergänzungen folgen.

 

Hi,

 

ich hab mich jetzt auch nochmal mit meinem neuen Rechtschutzversicherer und dem alten auseinandergesetzt: Beide sagen übereinstimmend, daß bei lückenloser Versicherung bei einem Wechsel (also die neue Versicherung muß exakt an dem Tag starten, an dem die alte aufhört) das ursprüngliche Vertragsrisiko mitversichert ist. Es würden also keine Nachteile entstehen, weil sonst könnte ja nie jemand wechseln. Ob sie natürlich überhaupt zahlen (Stichwort arglistige Täuschung etc.), habe ich nicht geprüft, weil es mir eben nur um den Versichererwechsel geht. Ersteres (also Stichwort lückenlose Versicherung) steht auch tatsächlich in den Bedingungen drin.

 

Siehst Du das auch so? Ich kann sonst auch nochmal den Teil aus den Bedingungen rauspasten (§ 4.2 bei meiner Versicherung).

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John Silver
Was passiert, wenn ich jetzt wechsle, aber die BU nicht zahlen will im Schadenfall, und sich darauf beruft, ich hätte unwahre Angaben im Vertrag gemacht? Kann ich mich dann noch an meinen alten Versicherer wenden, wenn der neue nicht zahlen wird?

Hallo mark.mde,

 

ich beziehe mich nochmal kurz auf den ZWEITEN Teil Deiner Frage - wegen dem ersten Teil werde ich mich Mo/Di nochmal melden.

Ist also nicht vergessen, muss da noch was absichern/klären.

 

Deine Frage ist ja ob die Rechtschutz (RV) überhaupt zahlt. Die Frage ist aber auch, ob Du die wegen Deiner BU überhaupt brauchst, denn es gilt

ja jetzt das neue VVG (Versicherungsvertragsgesetz).

 

 

"Entgegen dem alten Recht bleiben nach neuem Recht schuldlose und einfach fahrlässig begangene

Verletzungen vertraglicher Obliegenheiten folgenlos. Sie führen weder zu einer

Anpassung des Vertrages, noch zur Leistungsfreiheit des Versicherers und auch nicht zu

einer Vertragsbeendigung für die Zukunft. Im Ergebnis heißt dies, dass das schuldlose oder

einfach fahrlässige Verhalten des Versicherungsnehmers kraft Gesetzes unter Versicherungsschutz

steht. Ein Verlust oder eine Kürzung des Versicherungsschutzes setzt also voraus,

dass der Versicherungsnehmer vorsätzlich bzw. grob fahrlässig vertragliche Obliegenheiten

verletzt hat. Besondere Regelungen bestehen für arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers.

Die Klassifizierung des Verschuldensgrades richtet sich nach dem allgemeinen Schuldrecht.

Einfache Fahrlässigkeit ist gemäß § 276 Abs. 2 BGB gegeben, wenn der Versicherungsnehmer

die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Grobe Fahrlässigkeit verlangt

ein besonders grobes, schlechthin unentschuldbares Außerachtlassen dessen, was im

konkreten Fall Jedermann hätte einleuchten müssen. Vorsatz verlangt das Kennen der Tatumstände

und das Wollen ihrer Verwirklichung. Hierbei genügt bedingter Vorsatz, was bedeutet,

dass der Versicherungsnehmer die Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung und

diese billigend in Kauf genommen hat. Arglist ist eine Sonderform des Vorsatzes. Bei Täuschung

über einen oder bei Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Umstandes handelt

arglistig, wer es mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß, damit rechnend oder billigend

in Kauf nimmt, dass die andere Vertragspartei den Umstand nicht kennt und bei Offenbarung

den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte. Arglist

erfasst dabei nicht nur ein Handeln, das von trügerischer Absicht getragen ist, sondern auch

solche Verhaltensweisen, die auf bedingtem Vorsatz im Sinne eines für möglich Haltens reduziert

sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss."

 

Die wesentlichen Gesetze sind die Paragraphen §19 bis §32 VVG. Diese findest Du hier.

http://bundesrecht.juris.de/vvg_2008/BJNR2...07BJNG000400000

 

Arglist ist sozusagen der höchste Grad der Unredlichkeit (ich unterstelle mal einfach das Du NICHT

arglistig handelst, aber selbst bei Vorliegen dieses Bestandes, greift §124 Absatz 3 BGB.

 

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__124.html

 

Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit greift nach dem neuen VVG jetzt eine Quotenregelung - wobei man

noch nicht weiss wie die zukünftig aussieht . D.h. Du bekommst im Schadenfall einen Anteil von 0% bis

100%.

 

MfG

John Silver

 

Und noch ein kurzer Hinweis:

Ich bin kein Jurist und kann daher natürlich hier auch keine Rechtsberatung vornehmen und leisten,

sondern nur informieren.

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herr_welker

Ich hab was in der Finanztest (August 2008) darüber gelesen.

 

Da ist praktisch ein Frage/Antwort Artikel drinnen:

 

Frage: Immer wieder lese ich von der Folgeereignistheorie. Worum geht es da?

 

Antwort: Dabei geht es um die Frage, wann ein Rechtsschutzfall seinen Anfang nahm. Diese Frage ist wichtig, wenn Versicherungsnehmer Hilfe beim Durchsetzten von Schadenersatzansprüche benötigen. Wer zum entscheidenden Zeitpunkt nicht versichert war, zahlt für seinen Rechtsstreit selber.

 

Die meisten Versicherer gehen nach der kundenfreundlichen Folgeereignistheorie vor. Was das heißt, zeigt ein Beispiel: Ein Patient bekommt 2007 vom Arzt Medikamente verschrieben. 2008 schließt er eine Rechtsschutzversicherung ab und 2009 erkrankt er, weil der Arzt bei der Verschreibung des Arzneimittels Fehler gemacht hat.

Ist der Patient versichert? Ja, denn nach der Folgeereignistheorie kommt es auf den Beginn der Erkrankung an. Da zum Zeitpunkt dieses Folgeereignisses eine Versicherung bestand, gibt es Rechtsschutz. Die Allianz und einige weitere Versicherer sind nicht so kundenfreundlich. Sie schauen auf den Zeitpunkt , zu dem die Ursache des Ärgers gelegt wurde. Im Ärztefall würden sie nicht zahlen, da der Patient noch nicht versichert war, als er das Medikament verschrieben bekam.

 

Laut Test haben folgende Anbieter keine Folgeereignistheorie beim Schadenersatzrechtsschutz:

Württembergische, Allianz, Örag, Continentale, DFV, Mecklenburgische, Itzehoer, DA Direkt, Medien, GVO Gegenseitigkeit.

 

Hoffe ich konnte euch etwas helfen.

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Sparbuechse
· bearbeitet von mark.mde

Hallo John Silver und herr_welker,

 

Danke für Eure beiden Antworten!

 

@John: Ich hätte nicht gedacht, daß das VVG tatsächlich etwas bringt für die Versicherten, aber das scheint ja tatsächlich so zu sein. Gilt das tatsächlich auch für bereits schon bestehende Verträge? Ich bin gespannt auf das, was Du noch rausfinden wolltest.

 

@herr_welker: Mir fällt gerade mal wieder auf, wie blind ich manchmal bin - genau diesen Test hab ich eigentlich auch gelesen, aber wohl die Fragen/Antworten nicht gründlich genug...

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tom1978

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten - dann kann ich wohl bedenkenlos wechseln...

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John Silver

Hallo mark.mde und tom1978,

 

ich habe mich nochmal kundig gemacht, und natürlich ist es so, dass dass wieder ein sehr spezielles Spezialgebiet ist und von normalen Versicherungen abweicht...

Trotzdem hier ein Versuch, soweit ich das ermitteln konnte:

Bei einer Rechtschutzversicherung ist es immer die Frage was ist das ursächliche Ereignis und wann hat dieses stattgefunden.

 

Fälle:

a)

die ganze Zeit bei einem Rechtschutzversicher: kein Problem, es sei denn er lehnt die Kostenübernahme ab (z.B. weil Leistung nicht im Vertrag vereinbart etc., Beispiel unter b )

 

b )

den ganzen Zeitraum über Versichert, aber bei ZWEI Versicherern, d.h. ein Zeitraum bei Versicherung A schließt nahtlos an den Zeitraum mit Versicher B an: auch kein Problem, weil der Versicherungsfall auf alle Fälle einen der beiden betrifft. Im Zweifel fordert man von beiden, unter der Information das noch ein anderer Rechtschutzvertrag bei Versicherung XY besteht (das ist ganz wichtig!), die Leistung aus dem Vertrag. Problem natürlich wenn sich der Versicherer weigert die Kosten zu übernehmen, weil der Rechtsstreit nicht Gegenstand des Versicherungsvertrages ist.

 

Dazu zu a und b ein blödes Beispiel, aber einleuchtend: Verkehrsrechtschutz übernimmt keiner Kosten in Erbschaftsstreitigkeiten weil nicht Teil des Versicherungsvertrages.

 

c)

es bestand NUR im Zeitraum A Versicherungsschutz (z.B. von 2000 bis 2005)

d)

es besteht Versicherungsschutz NUR im Zeitraum B (z.B. 2005 bis Heute)

 

zu

c und d) hier ist die Frage: wann tritt der Versicherungsfall ein?

 

Grundregel: Es zahlt die Versicherung, die bestand/besteht, wenn der Versicherungsfall eintritt.

 

Eintritt des Versicherungsfalles

(1) Bei Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gilt als Schadensfall der Eintritt des dem Anspruch zugrunde liegenden Schadenereignisses...

(2) In den Fällen, in denen dem Versicherungsnehmer die Verletzung einer Vorschrift des Straf-, und Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- oder Standesrechtes vorgeworfen wird, gilt der Versicherungsfall in dem Zeitpunkt als eingetreteten, in dem der Versicherungsnehmer begonnen hat oder begonnen haben soll, die Vorschrift zu verletzten...

(3) In allen übrigen Fällen gilt der Versicherungsfall in dem Zeitpunkt als eingetreten, in dem der Versicherungsnehmer, der Gegener oder ein Dritter begonnen hat oder begonnen haben soll, gegen Rechtspflichten oder Rechtvorschriften zu verstoßen. Bei mehreren Verstößen ist der erste adäquate ursächliche Verstoß maßgeblich, ...

@mark.mdr

Bei Deinem Fall mit der BU leite ich daraus ab, dass Dein ursächliches Ereignis wäre wann Du begonenn hast oder begonnen haben sollst/, falsche/fehlerhafte Angaben beim Abschluss der BU gemacht zu haben (Bitte versteh mich richtig: ich unterstelle DIR das NICHT, nur so wäre dann die Fragestellung).

 

In der Hoffnung jetzt nichts vergessen oder übersehen zu haben und mit der Bitte an Sachkundige Dritte um weitere Ergänzungen bzw. Korrekturen,

mfG

John Silver

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Sparbuechse
Hallo mark.mde und tom1978,

 

ich habe mich nochmal kundig gemacht, und natürlich ist es so, dass dass wieder ein sehr spezielles Spezialgebiet ist und von normalen Versicherungen abweicht...

Trotzdem hier ein Versuch, soweit ich das ermitteln konnte:

Bei einer Rechtschutzversicherung ist es immer die Frage was ist das ursächliche Ereignis und wann hat dieses stattgefunden.

 

Fälle:

a)

die ganze Zeit bei einem Rechtschutzversicher: kein Problem, es sei denn er lehnt die Kostenübernahme ab (z.B. weil Leistung nicht im Vertrag vereinbart etc., Beispiel unter b )

 

b )

den ganzen Zeitraum über Versichert, aber bei ZWEI Versicherern, d.h. ein Zeitraum bei Versicherung A schließt nahtlos an den Zeitraum mit Versicher B an: auch kein Problem, weil der Versicherungsfall auf alle Fälle einen der beiden betrifft. Im Zweifel fordert man von beiden, unter der Information das noch ein anderer Rechtschutzvertrag bei Versicherung XY besteht (das ist ganz wichtig!), die Leistung aus dem Vertrag. Problem natürlich wenn sich der Versicherer weigert die Kosten zu übernehmen, weil der Rechtsstreit nicht Gegenstand des Versicherungsvertrages ist.

 

Dazu zu a und b ein blödes Beispiel, aber einleuchtend: Verkehrsrechtschutz übernimmt keiner Kosten in Erbschaftsstreitigkeiten weil nicht Teil des Versicherungsvertrages.

 

c)

es bestand NUR im Zeitraum A Versicherungsschutz (z.B. von 2000 bis 2005)

d)

es besteht Versicherungsschutz NUR im Zeitraum B (z.B. 2005 bis Heute)

 

zu

c und d) hier ist die Frage: wann tritt der Versicherungsfall ein?

 

Grundregel: Es zahlt die Versicherung, die bestand/besteht, wenn der Versicherungsfall eintritt.

 

 

@mark.mdr

Bei Deinem Fall mit der BU leite ich daraus ab, dass Dein ursächliches Ereignis wäre wann Du begonenn hast oder begonnen haben sollst/, falsche/fehlerhafte Angaben beim Abschluss der BU gemacht zu haben (Bitte versteh mich richtig: ich unterstelle DIR das NICHT, nur so wäre dann die Fragestellung).

 

In der Hoffnung jetzt nichts vergessen oder übersehen zu haben und mit der Bitte an Sachkundige Dritte um weitere Ergänzungen bzw. Korrekturen,

mfG

John Silver

 

Hey John,

 

super, vielen herzlichen Dank für die ausführliche Recherche! Ich bin beeindruckt...

 

Wenn ich Dich richtig verstehe, dann bestätigt das doch ansich meine Ansicht bzw. die Auskunft von meinem Versicherer, oder?

 

Mein Antrag beim neuen Versicherer ist schon draußen, müßte eigentlich auch bald policiert sein...

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John Silver
Hey John,

 

super, vielen herzlichen Dank für die ausführliche Recherche! Ich bin beeindruckt...

 

Wenn ich Dich richtig verstehe, dann bestätigt das doch ansich meine Ansicht bzw. die Auskunft von meinem Versicherer, oder?

 

Mein Antrag beim neuen Versicherer ist schon draußen, müßte eigentlich auch bald policiert sein...

 

Hallo mark.mde,

 

sorry, habe den Thread die letzten Tage aus dem Auge verloren.

Ja, ich denke das bestätigt Deine Auskunft/Meinung. Bei lückenloser Versicherung fällt mir auch kein weiteres Risiko ein (siehe mein Beitrag oben).

 

Zu den neuen VVG nochmal kurz:

Sicherlich kann man auf irgendwelchen Verbraucherseiten dazu näheres und ausführlicheres lesen (das ist eine Aufforderung!) , aber GRUNDSÄTZLICH ist das VVG unter der Maßgabe des Verbraucherschutzes angesetzt. Das führt meiner Meinung nach auch zu einem gewissen Satz an Irsinn, frag dazu mal einen Versicherungsvertreter...

Aber auch wenn einiges noch nicht konkret gergelt ist - siehe Quotenregelung weiter oben in meinem Beitrag - und vielleicht auch des guten zuviel ist, haben sich aber GRUNDSÄTZLICH die Bedingungen für den Versicherungskunden gegenüber dem vorherigen Zustand verbessert. Man glaubt es oft nicht, aber manchmal werden die Gesetze auch in Deutschland verbessert (Versicherungen und Vertreter sehen das vielleicht anders, wobei ich das bei den Vertretern nachvollziehen kann: Stichwort Papierberge/Versicherungsbedingungen die bewegt werden wollen ;) )

 

Hinweis: sicherlich liest hier der eine oder andere "Versicherer/.-ungsvermittler" mit : Korrekturen und Hinweise sind bei MEINEN Beiträgen immer erwünscht!

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