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schinderhannes

Quellensteuerverrechnungstopf Aktien - Steuerfrage

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schinderhannes
· bearbeitet von schinderhannes

Folgendes Problem konnte mir die Suche im Forum und in google nicht beantworten:

 

Im Depot befinden sich ausschließlich Aktien (aus allen möglichen Staaten).

Im Laufe des Jahres erhalte ich viele ausländische Dividenden, die Quellensteuer darauf wird im Quellensteuerverrechnungstopf gesammelt.

 

Wenn ich es richtig verstanden habe läuft das zunächst so:

Mein FSA ist irgendwann ausgeschöpft, bei der folgenden Dividendenzahlung wird ERST das Guthaben im Quellensteuerverrechnungstopf "aufgebraucht" und DANN gehts an Steuern zahlen, richtig ?

 

Soweit, sogut.

 

Doch nehmen wir an das Guthaben aus dem Topf ist irgendwann aufgezehrt und ich erhalte Ende des Jahres aber noch weitere Dividenden, was passiert ? Wird wieder der Topf befüllt ? Und was ist wenn dann am Ende des Jahres etwas übrig bleibt,kann ich das in der Steuererklärung geltend machen oder müsste ich im jeweiligen Herkunftsland der Dividende die Erstattung beantragen ?

Verkackte Abgeltungssteuer :angry: ich hoffe jemand kann mir diese spezielle Frage beantworten.

 

EDIT: Ergänzungsfrage:

 

http://www.dsw-info.de/UEbersicht-ueber-al...e-Qu.697.0.html

 

Wenn ich mir das anschaue bekomme ich meine Zweifel.

1. Ich halte US-Aktien bekomme aber nur 15 % QST abgezogen, die mir auch voll im Verrechnungstopf gutgeschrieben werden (das mit den 30% stimmt also so nicht)

2. Wie wäre das bei Frankreich oder der Schweiz ? Bekomme ich nur 15 % im Verrechnungstopf gutgeschrieben und bei den restlichen 10 bzw 20% hätte ich Pech und müsste sie beim Herkunftsland eintreiben ?

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35sebastian

Schinderhannes,

da sprichst du ein sehr komplexes Thema an, das ich mangels Erfahrung auch noch nicht so ganz erfasse.

Trotzdem fange ich einmal an:

 

Viele Länder erheben für Dividenden eine Quellensteuer.

Mit den meisten Ländern hat D ein Doppelbesteuerungsabkommen. Darin verpflichtet sich D, einen bestimmten Teil bei der eigenen Besteuerung zu berücksichtigen. Das sind meist 15%, die auch bei der bisherigen Regelung entweder abgezogen oder bei der Steuerfestsetzung angerechnet wurden.

 

Einige Länder erheben aber höhere QSt, die man z.T. zurückfordern kann, wenn es sich lohnt oder/und Formblätter dafür vorhanden sind. Für die USA erledigt das automatisch die Bank, so dass bei US Dividenden nur 15% (gilt nur für Deutsche) erhoben werden.

Für Finnland muss ich jedes Jahr eine Bestätigung meines Finanzamtes, damit über die Bank der ermäßigte Betrag fällig wird.

Für die Schweiz und Frankreich muss man selbst die Formulare anfordern, ausfüllen, und den Steuerbehörden bzw. in Frankreich den Unternehmen zuschicken. Das dauert, manchmal zwei Jahre. Der Aufwand lohnt nur, wenn größere Beträge zurückbezahlt werden.

Für Norwegen kann man theoretisch zurückfordern, aber praktisch ? Ich suche immer noch nach dieser Rückführmöglichkeit.

 

Fazit: Die deutsche Steuerbehörde berücksichtigt nur einen bestimmten Betrag (siehe deine Tabelle), um die Ermäßigung muss sich der Steuerpflichtige selbst kümmern , sonst zahlt er den vollen Satz.

Nehmen wir nun Dividendenzahlungen aus den USA, der Schweiz und Frankreich an. Bei allen Bruttobeiträgen werden 15% der ausländischen Steuer angerechnet. Zusätzlich werden nochmals 10% abgezogen, die entweder aus dem Freibetragstopf fließen oder den auszuzahlenden Betrag mindern.

Ende des Jahres braucht der Steuerpflichtige keine Erklärung für die Kapitaleinkünfte abzugeben, da mit 25% Abzug alles abgegolten ist. Hat man aber ansonsten wenig zu deklarieren, lohnt eine Erklärung dieser Kapitaleinkünfte, wie es bisher auch immer geschah.

Zu viel erhobene Steuer wird dann im Rahmen des Jahressteuerausgleichs teilweise oder ganz zurückgezahlt.

 

Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen klar ausgedrückt.

Ganz spezielle Dinge habe ich ausgelassen.

 

Gruß

sebastian

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Sven82

Frankreich zieht auch gerne mal zu wenig Quellenteuern ab.

 

Hab' letzten Monat rund 1500 Kontrollmitteilungen in Nds. für die Ausschüttung eines großen franz. Pharmakonzern rausgejagt.

 

Beim Erstellen der Datenbank für den Seriendrucks ist mir aufgefallen, dass zum Teil weniger als 15 % einbehalten wurden - immer so zwischen 12 und 15 %. Maximal anrechenbar ist in den Fällen nur der tatsächlich einbehaltene niedrigere Betrag.

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schinderhannes

Danke an Euch, doch meine Frage ist eigentlich nicht beantwortet. Mir gehts vorrangig um den Verrechnungstopf

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35sebastian
Danke an Euch, doch meine Frage ist eigentlich nicht beantwortet. Mir gehts vorrangig um den Verrechnungstopf

 

Verstehe ich nicht so ganz, was du meinst!

 

Meinst du den Freibetrag, der wie in den Vorjahren erst zur Anrechnung herangezogen wird?

Der ist jetzt niedriger als bisher, wird Jahr für Jahr - wenn sich nichts ändert -gewährt.

Ist dieser "Topf" leer, werden Zinsen und Dividenden sofort abgezogen, 25% oder weniger - US Dividenden z.B.

Ist der Freibetrag nicht ausgeschöpft, kannst du den restlichen Teil nicht zurückfordern.

Durch Steuerfeststellung aller Einkünfte kannst du -wie bisher - zuviel bezahlte Steuern zurückfordern.

 

Es hat sich eigentlich nicht viel verändert. Jetzt werden alle Kapitaleinkünfte sofort mit 25% Steuer belegt.

Damit sind alle Ansprüche des Staates abgegolten. Das ist neu. Sie werden bei der Steuererklärung also nicht mehr erwähnt.

Hat man bei allen Einkünften incl. Kapitaleinkünfte weniger als 25% zu zahlen, dann empfiehlt sich eine Deklaration beim FA, um zuviel gezahlte Steuern erstattet zu bekommen. Wer nichts tut, bekommt nichts zurück.

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