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Kezboard

Absetzung von Arbeitsmitteln

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Kezboard

Da wir ja jetzt einen Steuer-Thread haben, möchte ich diesen auch einmal nutzen. Es geht um folgendes:

 

Ich beziehe Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit und möchte gerne einen im Jahr 2008 erworbenen PC in meiner Steuererklärung für 2008 bei den Werbungskosten als Arbeitsmittel geltend machen. Der PC hat (ohne Monitor und Peripherie - war bereits vorhanden) 450 gekostet. Die Hardwareausstattung ist eher am unteren Ende anzusiedeln: etwas älterer AMD-Prozessor, 2 GB RAM, 250 GB HDD, Asus-Mainboard mit Onboard-Grafik, DVD-Brenner - alles schön auf der Rechnung ausgewiesen. Diese Ausstattung lässt m.E. eine Definition als "Highend-Zocker-PC" nicht zu.

Den PC habe ich mir primär angeschafft, um meine Diplomarbeit zu schreiben. Dafür anfallende Werbungskosten setze ich auch seit nunmehr 3 Jahren ab und wurden immer akzeptiert. Weiterhin bin ich in der IT-Branche tätig - ich könnte den Rechner also für die berufliche Weiterbildung nutzen.

 

Nun meine Frage(n):

 

1. Kann ich den PC generell komplett als Werbungskosten absetzen, auch ohne entsprechende Nachweise (z.B. meines Arbeitgebers)? Bei meiner Recherche habe ich herausgefunden, dass das Finanzamt ohne Nachweise generell eine 50:50 (Privat:Beruflich) -Aufteilung vornimmt. M.E. sollten aber das Studium und meine berufliche Tätigkeit Grund genug sein, den PC als Arbeitsmittel zu akzeptieren. Ansonsten werden sich die Herrschaften ja wohl bei mir melden und Nachweise verlangen; man könnte es ja darauf ankommen lassen.

 

2. Muss ich den PC über mehrere Jahre abschreiben (Nutzungsdauer 3 Jahre) oder kann ich ihn sofort abschreiben, da er ja als geringwertiges Wirtschaftsgut gilt (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG)? Demnach dürfte ich doch bis zu 410 netto zzgl. Märchensteuer = 487,90 abziehen und läge mit meinen 450 incl. MwSt. unter der Grenze.

 

Fazit: Welchen Betrag setze ich in meiner Steuererklärung an?

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RedSpekulatius

1. Frage der Nachweis das du ein Arbeitsverhältnis eingehst sind deine Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit. Auf der Lohnsteuerbescheinigung ist die Adresse deines Arbeitgebers festgehalten und wie viel Lohnsteuer du im Kalenderjahr gezahlt hast.

 

2. Aufwendungen für die Anschaffung von sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgütern (Anschaffungskosten bis zu 410 EUR ausschließlich Umsatzsteuer) dürfen im Jahr der Verausgabung voll abgesetzt werden.

Betragen die Anschaffungskosten mehr als 410 EUR so sind diese auf die gewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Die gilt zum Beispiel wenn du dir zusätzlich zu deinem Laptop auch noch einen Schreibtisch gekauft hast der teurer als 410 EUR war.

 

Lg Red

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Kezboard

Hallo Red,

 

deine Antwort zu 1. verstehe ich nicht ganz ... mit Nachweisen meinte ich eigentlich eine Bescheinigung dem Finanzamt gegenüber, dass ich den PC "in erheblichem Umfang" auch für die Arbeit nutze. Beispielhaft sei eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers oder eine Aufzeichnung über die Nutzung des Computers über 3 Monate hinweg genannt. Diese kann ich nämlich nicht leisten.

 

Mit 2. bestätigst du ja nur meine Vermutung, dass es sich um ein GWG handelt. Neben dem (Desktop-) PC habe ich nichts weiteres gekauft (keinen Monitor, Maus, Tastatur, Drucker, Schreibtisch, Stuhl o.ä.)

 

Allerdings muss ich Punkt 1. berücksichtigen, um 2. vollends ausnutzen zu können. Trage ich die vollen 450 oder ggf. nur die Hälfte ein, da mir entsprechende Nachweise fehlen ... ?!

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RedSpekulatius
· bearbeitet von RedSpekulatius

Hm du meinst einen richtigen Nachweis wie ein Fahrtenbuch ;) Damit machst du es Dir aber nicht einfach. Als erstes würde ich es erstmal ohne Begründung mit in die Werbungskosten auf der Anlage N unter Arbeitsmittel ansetzen. In den meisten Fällen geht das beim Finanzamt schon durch. Sollte das Finanzamt trotzdem damit ein Problem haben, dann schreib Ihnen einfach einen Text, dass du diesen Computer für deine umfangreichen Recherchen und Arbeiten zu deiner Diplomarbeit benötigst. Dann kannst du noch weitere Arbeiten im Zusammenhang mit deiner Arbeit in der IT-Branche nennen. Und zum Schluss gibst du noch deinen Informationsdurst bezüglich der Aktien und Termingeschäfte über das Internet an.

Nach diesen drei Punkten wird das Finanzamt einsehen dass der Laptop für dich ein notwendiges Arbeitsmittel darstellt.

 

Lg Red

 

Noch eine Anmerkung: Natürlich setzt du die gesamten dir entstandenen Kosten an. Dies erfolgt durch einreichen des original Belegs. Lass das Finanzamt im Notfall das Kürzen übernehmen. Aber dass du den Laptop zum Großteil für deine Einkunftserzielungsabsichten nutzt unterstelle ich jetzt einfach, das Finanzamt muss dir dann das Gegenteil beweisen.

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Kezboard

Danke, aber es ist immer noch kein Laptop, sondern ein Desktop-PC :)

 

So werde ich es wohl machen müssen und in dem beiliegenden Anschreiben meine Gründe für das volle Ansetzen des PCs erläutern.

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