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Vermögenswirksame Leistungen

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· bearbeitet von Schnitzel

Vermögenswirksame Leistung - VL

 

Aus der Reihe der Sonstigen Renditeanlagen möchte ich hier die vermögenswirksame Leistung thematisieren und, sofern möglich, laufend aktualisieren. Die hier dargestellten Infos sollen dem Überblick dienen und das ein oder andere Thema näher beleuchten.

Basics

Wer Geld anlegen will, dem bieten sich viele Möglichkeiten. Eine für Arbeitnehmer angebotene Möglichkeit ist das Sparen mittels "Vermögenswirksamer Leistung", kurz VL. Um sich mit Begrifflichkeiten und grundsätzlichen Regelungen vermögenswirksamer Leistung vertraut zu machen, schaut' euch erstmal den Wikipedia-Artikel sowie die darin enthaltenden weitergehenden Links an. Des Weiteren empfehle ich die FAQ des BVI zu VL:

 

 

Bespart werden können zum aktuellen Zeitpunkt:

  • Bausparvertrag
  • Banksparpläne
  • Fondssparpläne
  • Altersvorsorgeprodukte
  • Belegschaftsaktien

Wie komme ich an VL und was gibt's noch dazu ?

Vermögenswirksame Leistungen können ausschließlich vom Arbeitgeber überweisen werden. Solange man keinen Arbeitgeber hat, kann man nicht in einen VL-Vertrag einzahlen und daher auch keine Arbeitnehmersparzulage erhalten.

Eine Ausnahme ist, wenn man geringfügig beschäftigt ist oder z.B. in den Ferien "jobt". Dann kann man von diesem Gehalt natürlich in einen VL-Vertrag einzahlen. Auf Wunsch sogar die volle Einzahlung für das ganze Jahr auf einen Schlag. So kann man sich mit ein oder zwei Monaten Arbeit die Sparförderung für das ganze Kalenderjahr sichern. Hier muss unterschieden werden zwischen dem Arbeitgeberzuschuss und freiwilligen Zahlung aus dem normalen Gehalt. Der Arbeitgeberzuschuss ist grundsätzlich freiwillig oder im Tarifvertrag geregelt.

Der Arbeitgeber ist jedoch gesetzlich verpflichtet, Ihre freiwilligen Zahlungen zu überweisen, damit man in den Genuss der staatlichen Prämie gelangen. Das Gehalt wird dann entsprechend reduziert.

 

Arbeitnehmer können vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber in 2 Sparformen einzahlen lassen. Das WIE (jährlich oder monatlich) kann einzelvertraglich geregelt werden oder aber ist tarifvertraglich festgelegt. Für eine Sparsumme bis maximal 470 im Jahr gibt es dafür 9% Sparzulage beim Bausparen, für einen Fondssparplan sogar 18% bis 400 . Voraussetzung: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Singles 17.900 nicht übersteigen. Und beim Bausparen noch Wohnungsbauprämie dazu, Sie kann auch jeder ab 16 Jahren erhalten. Hier darf das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 beim Single nicht übersteigen. Gefördert werden dann bis zu 512 mit 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie. Bitte beachten, dass die genannten Einkommensgrenzen sich verändern !!!!

 

Vermögenswirksame Leistungen können in verschiedene Anlageformen eingezahlt werden. Im Vordergrund stehen dabei Bausparverträge und Aktienfonds, denn diese Sparanlagen werden vom Staat besonders gefördert (Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie). Beide Sparformen können gleichzeitig genutzt werden.

 

Für wen bietet sich grundsätzlich was an ?

Beim Bausparer unterscheiden, ob man bauen oder ob man es nur wegen der Zulagen macht. Im zweiten Fall möglichst ein Angebot mit hoher Guthabenverzinsung aussuchen.

 

Für langfristigen Vermögensaufbau mit Risikobereitschaft der Fondssparplan mit Aktienfonds. Dabei aber darauf achten, dass keine Ausgabeaufschläge anfallen und die Depotgebühren möglichst niedrig sind.

 

Wenn man nicht zulagenberechtigt ist und eine Anschaffung plant in ein paar Jahren kann sogar der Banksparplan das Beste sein. Hängt davon ab was man mit dem Geld machen möchte.

 

Wer mit Fondssparplänen sparen möchte, dem sei diese Liste des BVI empfohlen, der die zugelassenen VL-Fonds beinhaltet VL-Liste

 

Übertragung eines VL-Fondssparplans

Es ist nicht möglich, einen bestehenden VL-Vertrag zu übertragen, man hat nur die Möglichkeit den VL-Vertrag zu stoppen, (er bleibt dann bis zum Ende der Sperrfrist bestehen) und einen neuen Vertrag mit dann wieder von vorn beginnender Sperrfrist zu beginnen.

 

Vermittlerwechsel eines VL-Fondssparplans

Ein Vermittlerwechsel für das VL-Depot ist möglich, so lange der Vermittler mitmacht.

 

Freistellungsauftrag

Außer bei geförderten Altersvorsorgeverträgen fällt für alle Verträge, in die VL fließen Abgeltungssteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer an.

 

VL in Altersvorsorgeprodukte einbringen

Wenn VL in einen dafür zugelassenen Altersvorsorgevertrag eingebracht werden soll, dann sollte dies ausschließlich in Verträge erfolgen, in denen der Arbeitgeber bereits drin hängt wie der betrieblichen Altersvorsorge. Wenn dies der Fall ist, dann nennt man die VL auch AVWL, altersvermögenswirksame Leistungen. In diesem Fall wird die VL inkl. der vom Arbeitgeber darauf zu zahlenden Sozialabgaben auf den Vertrag

Nicht jeder Vertrag ist für eine solche Einzahlung zugelassen.

 

Kleine Sammlung weiterführender Links

VL tilgen mit

Sammelthread zu VL-Fondssparplan

 

Bitte Tipps, Verbesserungen, Änderungeswünsche und sonstiges per PN.

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VL-Sparen: Attraktivere Bedingungen seit April

 

[27.05.2009] -

Je nach Tarifvertrag können Arbeitgeber ihren Angestellten bzw. Dienstherren ihren Beamten jeden Monat einen kleinen Geldbetrag zur privaten Vermögensbildung spendieren (vermögenswirksame Leistungen, VL). Vater Staat gibt noch "einen Schnaps" obendrauf.

 

Das zusätzlich zum Gehalt gezahlte Geld wird vom Staat je nach Anlageform durch Zulagen aufgebessert. Wer das Geld in Aktienfonds anlegt, erhält von der öffentlichen Hand auf seine jährlichen Einzahlungen seit 1.4.2009 bis zu 20 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage. Bislang lag der Fördersatz bei 18 Prozent.

 

Der förderfähige Höchstbetrag beim Beteiligungssparen beträgt jährlich 400 Euro. Dieser Betrag wird seit April mit maximal 80 Euro statt mit bisher 72 Euro bezuschusst. Die Zulage ist steuer und sozialversicherungsfrei.

 

Ebenfalls erhöht wurden zum 1.4.2009 die Einkommensgrenzen, bis zu denen die ArbeitnehmerSparzulage fließt. Künftig kommen Ledige mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 20.000 Euro und Verheiratete mit bis zu 40.000 Euro in den Genuss der staatlichen Förderung. Zuvor lagen die Einkommensgrenzen bei 17.900 Euro für Alleinstehende und 35.800 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten.

 

Gefördert wird mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage von 20 Prozent des Beteiligungssparens:

 

* Sparbeiträge des Arbeitnehmers aufgrund eines Sparvertrags über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen,

* Aufwendungen des Arbeitnehmers aufgrund eines Wertpapier-Kaufvertrags,

* Aufwendungen des Arbeitnehmers aufgrund eines Beteiligungs-Vertrags oder eines BeteiligungsKaufvertrags.

* Alternativ sind 9Prozent der folgenden vermögenswirksamen Leistungen bis maximal 470 Euro jährlich förderfähig (Arbeitnehmer-Sparzulage 42,30 Euro):

* Aufwendungen des Arbeitnehmers nach den Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes (Bausparen),

* Aufwendungen des Arbeitnehmers zum Bau, zum Erwerb, zum Ausbau oder zur Erweiterung eines im Inland gelegenen Wohngebäudes oder einer im Inland gelegenen Eigentumswohnung oder zum Erwerb eines im Inland gelegenen Grundstücks zum Zwecke des Wohnungsbaus,

* Aufwendungen zur Entschuldung einer Immobilie.

 

steuertipps.de

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