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Marcise

VL-Fonds kündigen bzw. wechseln

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Marcise
· bearbeitet von Marcise

Das Problem:

Wenn man VL in einen Investmentfonds investiert, dann ist man recht lange an diesen Fonds gebunden (6+1 Jahre). Dazu kommt, dass man mW nur in aktive Aktienfonds investieren kann. Es kann also durchaus vorkommen, dass ein VL-Sparer den besparten Fonds kündigen/wechseln möchte, wenn er schlecht läuft, die Manager Mist machen oder er ein Market Timer ist und an die bevorstehende Baisse glaubt. Vielleicht hat er auch unwissend einfach einen Mistfonds empfohlen bekommen...

Die Frage:

Was passiert mit den Arbeitgeberzulagen und staatlichen Arbeitnehmersparzulagen im Falle einer Kündigung?

 

Szenarien:

  1. Sparer lässt Produkt weiter laufen, lässt die VL aber in ein anderes Produkt eingehen. Er zahlt also einfach nichts mehr ein.
    • Was passiert in diesem Fall mit AG-Zulagen und staatlichen Zulagen? MWn muss der Sparer die dann nicht zurückzahlen, hat aber natürlich immernoch das alte Fondsprodukt mit dem bis dahin angesparten Betrag im Depot (inkl. der Depotkosten und Aktienrisiko).

[*]Sparer kündigt das VL-Produkt und lässt sich den Betrag auszahlen.

  • In diesem Fall muss der Sparer AG-Zulagen und staatliche Zulagen komplett zurückzahlen? Werden die dann direkt vom Auszahlungsbetrag wieder abgezogen?

Ich denke, die Fragen könnten den einen oder anderen VL-Fondssparer interessieren. Wie genau läuft das?

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Luxor

einzahlung per vl können ja nur direkt vom lohn des arbeitgebers geleistet werden. wenn man nicht mehr arbetet können die nicht mehr geleistet werden und man erhält die 20% zulage nur auf diebisher geleisteten beiträge. wenn man das geld entnimmt gibt es auch kein staatliche förderung.

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D-Mark
· bearbeitet von D-Mark

Exakt,

 

die staatliche Vermögensbildi ist futsch, wenn vorzeitig gekündigt wird. Daher geht dann nur beitragsfrei stellen. Interessant sicher die Harz_4-Regelung: Offiziell muß es bei sowas eine Interressenabwägung geben, aber ich schätze, daß die meisten Arges dann anlageschädlich entscheiden (Lebensversicherungen müssen ja auch raus und Karftfahrzeuge mit einem Wert jenseits von 7.500,-)...

 

VL-Sparpläne sind ganz bestimmt nichts für Short-Zocker! Die Fondsauswahl muß sehr sorgfältig vorbereitet werden und es sind ja auch von der anderen Seite längst nicht alle Fonds zugelassen, sondern "VL-fähig" ist ein Prädikat.

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Marcise

Ist die staatliche Zulage weg oder muss man auch die AG-Zulage bei Kündigung zurückzahlen? Staatliche Zulagen bekomme ich eh nicht, nur das Geld vom AG ist wirklich was wert...

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Luxor

nein. man müsste bei einer kündigung lediglich die staatlichen zulagen zurückgeben, aber nur wenn man auch ans geld ranmuss. wenn man es im vl-sparplan liegen lässt. hat man es nach 7 ebenfalls für sich

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Marcise

Also im Klartext:

 

Ich kündige vorzeitig und lasse mir den Betrag auszahlen. Ich bekomme das komplette Geld, welches im VL-Fonds steckt, sprich den Arbeitgeberteil und meine freiwilligen Zuzahlungen ausbezahlt?

 

Wofür ist denn dann die 6+1 Jahre Haltefrist, wenn man es jederzeit kündigen kann und an sein und Cheffes Geld kommt (staatl. Zulagen mal weggelassen)?

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harryguenter

Die staatlichen Zulagen gibt es erst nach der Haltefrist - das ist im Allgemeinen Grund genug. Sind immerhin 78 EUR pro Jahr (oder wurde sogar nochmal aufgestockt???).

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Luxor

gilt denn überhaupt die haltefrist für den arbeitgeberanteil? meine meinung: den arbeitgeberbestandteil kann man behalten, auch wenn man kündigt. es ist ja schließlich ein lohnbestandteil, den der arbeitgeber da zahlt. da gilt die haltefrist nicht. so sehe ich das.

 

jetzt verstehe ich worauf du hinauswillst. die frage stellte sich für mich noch nicht, da ich keinen ag-anteil erhalte.

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maush
gilt denn überhaupt die haltefrist für den arbeitgeberanteil? meine meinung: den arbeitgeberbestandteil kann man behalten, auch wenn man kündigt. es ist ja schließlich ein lohnbestandteil, den der arbeitgeber da zahlt. da gilt die haltefrist nicht. so sehe ich das.

Sehe ich genauso. Die Haltefrist könnte ja höchstens der AG selbst definieren.

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optrendite
Exakt,

 

die staatliche Vermögensbildi ist futsch, wenn vorzeitig gekündigt wird. Daher geht dann nur beitragsfrei stellen.

 

nicht ganz richtig:

 

§ 4 Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen

(4) Eine vorzeitige Verfügung ist abweichend von Absatz 2 unschädlich, wenn

6.festgelegte Wertpapiere veräußert werden und der Erlös bis zum Ablauf des Kalendermonats, der dem Kalendermonat der Veräußerung folgt, zum Erwerb von in Absatz 1 bezeichneten Wertpapieren wiederverwendet wird; der bis zum Ablauf des der Veräußerung folgenden Kalendermonats nicht wiederverwendete Erlös gilt als rechtzeitig wiederverwendet, wenn er am Ende eines Kalendermonats insgesamt 150 Euro nicht übersteigt.

 

Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Fünftes Vermögensbildungsgesetz - 5. VermBG)

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Marcise
· bearbeitet von Marcise

...das passt hier auch noch gut rein!

 

ZITAT(Perotin @ 06.06.2009, 20:01)

1. Gibt es bestimmte Voraussetzungen für eine Stilllegung? (Schon hierzu finde ich leider keinerlei Infos in den entsprechenden Unterlagen.)

2. Was muss ich tun, damit der Vertrag stillgelegt wird?

3. Da mir der Vertrag durch meine Bank vermittelt worden ist: Muss ich die entsprechenden Infos an meine Bank oder an die ebase GmbH geben?

4. Muss ich in diesem Falle die bereits gezahlten Anteile meines Arbeitgebers an diesen zurückzahlen oder verbleiben diese im stillgelegten Depot?

5. Kommen im Zusammenhang mit einer Stilllegung Kosten auf mich zu?

6. Was geschieht bis zum Ablauf der Sperrfrist mit meinem Geld?

7. Was geschieht nach Ablauf der Sperrfrist mit dem Geld, das im Depot geruht hat?

 

Antwort von harryguenter:

 

in Kurzform:

1. nein, kann man jederzeit.

2. Deinem Arbeitgeber sager er soll aufhören zu überweisen

3. Nein, weder noch s. 2

4. Nein

5. Jain. Direkt nicht, aber bedenke dass die Ebase womöglich (je nach Vermittler) weiter 40 EUR im Jahr kostet! Ist das Dein einziger Depotposten lohnt das weiterführen eher nicht.

6. Das Geld arbeitet normal weiter - die Depotgebühren auch. Ansonsten passiert nichts.

7. Du kannst es frei verwenden. Die Staatszulage gibts aber erst nach Ablauf der Sperrfrist. (Depot möglichst nicht zwischen Sperrzeitende und Gutschrift auflösen)

 

noch ein Hinweis zu 5) Falls es dein einziger Depotposten ist. Es könnte sinnvoller sein den Vertrag zu kündigen und auszuzahlen - dir geht lediglich die Staatszulage nicht der AG-Anteil verloren:

Bei etwa 2 Jahren Einzahlung hast Du etwa 1000 EUR Einzahlungsguthaben. Davon jedes Jahr 40 EUR Depotgebühren = 4% laufende Kosten. Das holt keine Fondsanlage richtig rein...

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter

@marcise

Wäre Dir dankbar wenn Du meine Antwort (aus dem anderen Thread) auch entsprechend kenntlich machen würdest.

Du darfst dabei auch gerne die Tippfehler entfernen, die sich beim Tippen auf den Knien ergeben haben. :)

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