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eisen-gel

Freistellungsauftrag - Verwirrende Situation

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eisen-gel

Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage an die Experten unter euch. Will natürlich, dass alles seine Richtigkeit hat und möchte meinen FA in Höhe von 801,-EUR nicht überschreiten.

 

Folgende Situation: Ich habe zwei Tagesgeldkonten. Bei Konto 1 habe ich in den ersten 6 Monaten des Jahres einen FA von 550,- Euro gestellt. Dieser ist gültig bis 30.06.2009. Jedoch wurden bis Ende Mai nur 400,- EUR ausgeschöpft. Habe mein Geld heute auf Konto 2 verfrachtet und möchte hier bis Ende Juli 2009 (also insgesamt 2 Monate) Zinsen haben. Diese werden vorraussichtlich knapp 280,- EUR betragen. Wie mache ich das jetzt am günstigsten mit dem FA?

 

Muss ich den FA bei Bank 1 zurückziehen oder kann man das so lassen, da dieser sowieso nicht genutzt wird (Kontostand bei Bank 1: 0,- EUR)?

 

Wie hoch dürfte der FA bei Bank 2 denn jetzt maximal sein? Mir ist klar, dass es in SUMME 801,- sein müssen. Jedoch für welchen Zeitraum? Immer zur selben Zeit oder in Summe im gesamten Jahr an "verbrauchtem FA"?

 

Rechnet man in meinem Fall also 801,- minus der bereits verbrauchten 400,-... also 401,-... und dann minus der 150,- die noch bei Bank 1 verblieben sind?

Demnach dürfte ich nun 251,- EUR als FA bei Bank 2 stellen. Oder habe ich irgendwo einen Denkfehler?

 

Gibt es irgendwo im Netz einen Rechner, der einem den ganzen Kram abnimmt? :P

 

Ich hoffe, ihr könnt helfen :D

 

 

 

LG eisen-gel

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tom1978
Muss ich den FA bei Bank 1 zurückziehen oder kann man das so lassen, da dieser sowieso nicht genutzt wird (Kontostand bei Bank 1: 0,- EUR)?

 

Schreib der Bank, dass sie den Freistellungsauftrag mit sofortiger Wirkung auf den bereits "verbrauchten" Freibetrag reduzieren und ab dem nächsten Jahr komplett streichen soll. Es zählt immer die Summe der erteilten Freistellungsaufträge, nicht die Summe der ausgeschöpften Beträge.

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west263

so schwer ist das nicht mit dem FA.

251,- für Konto 2 - richtig

Wenn Du Dir sicher bist,das bei Konto 1 keine Zinsen mehr dazu kommen,kannst den FA auf die verbrauchten 400,- kürzen und die restlichen 150,- auch noch auf Konto 2 übertragen.

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eisen-gel
· bearbeitet von eisen-gel
Schreib der Bank, dass sie den Freistellungsauftrag mit sofortiger Wirkung auf den bereits "verbrauchten" Freibetrag reduzieren und ab dem nächsten Jahr komplett streichen soll.

 

Ab dem nächsten Jahr?

Ich bräuchte den Restfreibetrag ab sofort.

Bei Bank 1 werde ich voraussichtlich nie wieder Geld anlegen.

 

Es zählt immer die Summe der erteilten Freistellungsaufträge, nicht die Summe der ausgeschöpften Beträge.

 

Du meinst der erteilten "Rest"-Freibeträge...? 400,- Euro wurden ja bereits ausgeschöpft bis Ende Mai. Also kann ich nicht wieder 801,- beantragen.

 

 

so schwer ist das nicht mit dem FA.

251,- für Konto 2 - richtig

Wenn Du Dir sicher bist,das bei Konto 1 keine Zinsen mehr dazu kommen,kannst den FA auf die verbrauchten 400,- kürzen und die restlichen 150,- auch noch auf Konto 2 übertragen.

 

Da kommen höchstens ein paar Euro hinzu. Also könnte ich den FA bei Bank 1 sicherheitshalber um 100 Euro reduzieren und diese dann bei Bank 2 (gesamt 351,-) beantragen. Hört sich gut an :thumbsup:

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tom1978
Ab dem nächsten Jahr?

Ich bräuchte den Restfreibetrag ab sofort.

 

Lies nochmal, was ich geschrieben habe: Restbetrag sofort "freigeben", ab dem nächsten Jahr gar keinen FSA mehr.

 

Du meinst der erteilten "Rest"-Freibeträge...? 400,- Euro wurden ja bereits ausgeschöpft bis Ende Mai. Also kann ich nicht wieder 801,- beantragen.

 

Können schon, aber dürfen nicht.

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eisen-gel
· bearbeitet von eisen-gel

Ok. Der FA beträgt bei Bank 1 momentan noch 150,- Euro. Wenn ich nun bei Bank 1 den FA so lasse wie er ist (er gilt bis Ende Juni), darf ich dann ab Anfang Juli diese 150,- Euro an eine andere Bank vergeben? Und "verfällt" der FA bei Bank 1 dann quasi? Das wäre für mich ausreichend, da ich in der zweiten Jahreshälfte ihnehin noch genug Zinsen erhalten werde, welche dann mit dem FA verrechnet werden können. Ausserdem spare ich mir die Antragstellung bei Bank 1.

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tom1978
Ok. Der FA beträgt bei Bank 1 momentan noch 150,- Euro. Wenn ich nun bei Bank 1 den FA so lasse wie er ist (er gilt bis Ende Juni), darf ich dann ab Anfang Juli diese 150,- Euro an eine andere Bank vergeben? Und "verfällt" der FA bei Bank 1 dann quasi? Das wäre für mich ausreichend, da ich in der zweiten Jahreshälfte ihnehin noch genug Zinsen erhalten werde, welche dann mit dem FA verrechnet werden können. Ausserdem spare ich mir die Antragstellung bei Bank 1.

 

Der Freistellungsauftrag gilt, wenn ich mich nicht irre, pro Kalenderjahr. Den Teil des Freistellungsauftrags, den Du bei Bank 1 bereits ausgeschöpft hast, darfst Du somit erst in 2010 zu einem anderen Kreditinstitut mitnehmen. Den Teil, den Du aber noch nicht verbraucht hast, kannst Du auch dieses Jahr noch zu einer anderen Bank übertragen - dann musst Du aber daran denken, den alten Freistellungsauftrag bei Bank 1 entsprechend zu reduzieren.

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter
Der Freistellungsauftrag gilt, wenn ich mich nicht irre, pro Kalenderjahr. Den Teil des Freistellungsauftrags, den Du bei Bank 1 bereits ausgeschöpft hast, darfst Du somit erst in 2010 zu einem anderen Kreditinstitut mitnehmen. Den Teil, den Du aber noch nicht verbraucht hast, kannst Du auch dieses Jahr noch zu einer anderen Bank übertragen - dann musst Du aber daran denken, den alten Freistellungsauftrag bei Bank 1 entsprechend zu reduzieren.

So is's wohl richtig. Wenn er allerdings den FSA bis Ende Juni terminiert hat ("gültig bis") braucht er bei Bank 1 nichts zu tun, und kann ab Juli den dann noch nicht genutzten FSA bei einer anderen Bank vergeben.

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el galleta

Auch wenn ich mich damit einem stürmischen Protest aussetzen sollte: Solange die FSAs nicht beansprucht sind, riskierst Du mit der Mehrfachvergabe nicht mehr als einen belehrenden Brief des Finanzamtes. Das wäre für mich kein Grund, restliche FSAs aufwändig zu stornieren. :-

 

saludos,

el galleta

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west263
Auch wenn ich mich damit einem stürmischen Protest aussetzen sollte: Solange die FSAs nicht beansprucht sind, riskierst Du mit der Mehrfachvergabe nicht mehr als einen belehrenden Brief des Finanzamtes. Das wäre für mich kein Grund, restliche FSAs aufwändig zu stornieren. :-

 

saludos,

el galleta

Ich denke,daß Du es schon im Hinterkopf hast,wo Du es wie verteiltst,das geht halt nur,wenn man weiß wie es funktioniert mit dem Freistellungsauftrag.Für jemanden, für den es eine "verwirrende Situation" darstellt,ist es,glaube Ich,keine gute Herangehensweise.Es ist doch nicht schwer sich eine Liste zu machen,wo alle Institute draufstehen,mit der Höhe des Auftrages und sollte es irgendwo nicht reichen,wird mit dem Rest geschoben.

z.b.habe Ich früher immer den für die BSK vergessen.

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el galleta
Für jemanden, für den es eine "verwirrende Situation" darstellt,ist es,glaube Ich,keine gute Herangehensweise.

:thumbsup:

 

saludos,

el galleta

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eisen-gel
Ich denke,daß Du es schon im Hinterkopf hast,wo Du es wie verteiltst,das geht halt nur,wenn man weiß wie es funktioniert mit dem Freistellungsauftrag.Für jemanden, für den es eine "verwirrende Situation" darstellt,ist es,glaube Ich,keine gute Herangehensweise.Es ist doch nicht schwer sich eine Liste zu machen,wo alle Institute draufstehen,mit der Höhe des Auftrages und sollte es irgendwo nicht reichen,wird mit dem Rest geschoben.

z.b.habe Ich früher immer den für die BSK vergessen.

 

Welche "Herangehensweise" wäre denn deiner Meinung nach die richtige?

 

Im muss mir derartige Dinge weder aufschreiben noch irgendwelche Listen machen. Es ging lediglich darum zu erfahren, wie sich die FA bei zeitlich begrenzter Beantragung verhalten. So wusste ich beispielsweise folgendes nicht:

 

 

Der Freistellungsauftrag gilt, wenn ich mich nicht irre, pro Kalenderjahr. Den Teil des Freistellungsauftrags, den Du bei Bank 1 bereits ausgeschöpft hast, darfst Du somit erst in 2010 zu einem anderen Kreditinstitut mitnehmen. Den Teil, den Du aber noch nicht verbraucht hast, kannst Du auch dieses Jahr noch zu einer anderen Bank übertragen - dann musst Du aber daran denken, den alten Freistellungsauftrag bei Bank 1 entsprechend zu reduzieren.

 

Aber glücklicherweise gibt es hier doch noch Leute, die einem Unwissenden weiterhelfen können.

 

Mehr Informationen benötige ich nicht. Vielen Dank an alle, die helfen konnten!

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el galleta

Sei nicht gleich eingeschnappt, er meinte es sicher nicht böse. :)

 

Das Problem bei der von mir beschrieben Holzhammermethode ist, dass man halt wirklich nicht über die mögliche Gesamtsumme kommen darf. Das kann aber passieren, wenn man mehr FSA verteilt, als man eigentlich darf. Genau deswegen darf man es wohl auch nicht. Die Banken schöpfen den FSA natürlich gegebenfalls voll aus. Wenn man da nicht aufpasst, ist schnell der Freibetrag überschritten. Dann macht das Finanzamt bissl mehr Ärger. Deshalb kann diese "Herangehensweise" keine generelle Pauschalempfehlung sein.

 

saludos,

el galleta

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west263

war auch nicht böse gemeint und mit "Herangehensweise" meint Ich auch die "Holzhammermethode" von el galleta

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Geizhals

Hallo zusammen,

 

ich habe nur eine kleine Frage an die Experten im Forum. Wenn ich aus früheren Zeiten einen Verlustvortrag habe,

wird dies erst bei der Einkommensteuererklärung abgerechnet, oder kann ich durch eine Bestätigung von Finanzamt

vorher beim Verkauf der Aktien / Fonds den Gewinn erhalten, ohne das die Abgeltungssteuer eingehalten wird.

 

Danke vorab für Eure Information.

 

Gruß

Geizhals

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harryguenter

Verlustvorträge sind nur in der Steuererklärung ansetzbar - Deine Bank hat damit nichts zu tun.

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west263

Bei der FFB ist meine Nummer von mir versehentlich gelöscht worden. Seit einer Woche kommt jetzt jedes mal beim einloggen ein Hinweis.

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