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roamer

Krankenversicherung für Studenten ab 25 Jahre

Empfohlene Beiträge

roamer

servus,

neulich hat sich bei mir mein krankenkassenvertreter gemeldet bezüglich meiner versicherung.

ich werde in naher zukunft meinen 25 geburtstag feiern und werde daher aus der familienversicherung ausscheiden müssen.

d.h. als student darf ich die beiträge selbst entrichten.

 

bei der der aok konnte ich folgende beträge ausfindig machen: monatlich 66,81 (kranken- & pflegeversicherung)

hat die ikk südwest bessere angebote???

 

ehrlich gesagt ist mir das zu viel, ich gehe nie zum arzt, nehme höchstens meine zahnarzt termine wahr.

also ist mir die leistung sowie der kontakt zur kasse völlig gleichgültig.

 

gibt es für mich alternativen??

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JohnnyNash

Soweit ich weiß ist der Beitragssatz bundesweit einheitsgleich, günstiger kommst du nicht weg. :(

 

ehrlich gesagt ist mir das zu viel, ich gehe nie zum arzt, nehme höchstens meine zahnarzt termine wahr.

also ist mir die leistung sowie der kontakt zur kasse völlig gleichgültig.

Ganz ehrlich, die Krankenversicherung ist nicht aus Spass eine Pflichtversicherung geworden. Wer wird z.B. für die Kosten aufkommen, wenn dir mal was zustößt? Vergiss nicht, so ein Krankenhausaufenthalt geht ganz schön ins Geld. Und wenn da noch ein, zwei Operationen dazukommen, kannste gleich Halleluja singen...

 

Als Student kannst du übrigens beim Bafög einen Zuschuss (ca. 55) beantragen. Von daher gehts eigentlich noch mit der monatlichen Belastung, auch für einen Studenten ;)

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roamer

das ich um die versicherung nicht drum herum komme ist ganz klar.

es gibt einige krankenkassen die an ihre mitglieder bonuszahlungen leisten sofern diese keine "großen" kosten verursacht haben, zb. krankenhausaufenthalt oder ähnliches.

 

irgendwelche vorschläge?

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Fleisch

dann wolln wir mal....

 

1. Verlängerungsgründe

Hast du Zivildienst oder Wehrdienst geleistet ? Falls ja, Verlängerungstatbestand um neun Monate und damit weitere neun Monate kostenfrei familienversichert

 

2. Beitrag für Studenten / KVdS

Der Beitrag für die Kranken- bzw. Pflegeversicherung, gibts nur zusammen, ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland identisch, da er vom gemeinsamen Bundesausschuss bzw. Spitzenverband verbindlich festgelegt wird. Hier ist nix dran zu machen !

3. Zusatzleistungen

Schau dir an was deine Kasse dir an kostenfreien Zusatzleistungen anbietet. Hier sehe ich v.a. so Dinge wie freie Krankenhauswahl, Zusatzleistungen alternativer Heilmedizin, Urlaubsimpfungen etc. weit vorn, da das Dinge sind, die auch wirklich nachgefragt werden und sinnvoll sind. Orientieren kannst du dich an Tests der letzten Monate von Stiftung Warendepp, Focus-Money usw.

4. Service

So aus persönlichen Erfahrungen, bei mir andere Seite vom Schreibtisch, geht das Servicespektrum so weit auseinander wie es Farben in der Natur gibt. Von guter bis sehr gutem Service durch Rückrufangebote, Onlineangebote etc. bis hin zu katastrophalen Antwortzeiten bei der selbst Androhung von Klageverfahren nicht weiterhelfen. Zu letzteren möchte ich keine konkreten Namen nennen, wohl aber den Hinweis geben, dass dies v.a. die "Billigkassen" der letzten Jahre waren / sind.

5. Rückvergütung

Es gibt Kassen, die zahlen Prämien aus. Dies sollte jedoch kein Grund sein eine Kassenentscheidung danach auszurichten. Wer sich mit seiner Kasse streiten muss, ob er gesetzlich vorgeschriebene Leistungen bekommt oder nicht ist einfach ne arme Sau. Für die Beträge, die von einigen Kassen ausgeschüttet werden kann man nicht mal einen Abend einen trinken gehen. Übrigens werden bei einigen Kassen die Prämien aus der Finanzierungsrücklage gezahlt. Damit verhindern diese (noch) die Abwanderung ihrer Versicherten zu den etablierten größeren Kassen. Meine ganz persönliche Einschätzung: Durch die Senkung des allg. Beitragssatzes, den du frühstens am Oktober bei der nächsten Anpassung merken dürftest, wird die Lage für einige deutlich enger und im Laufe des Jahres werden wir bei einigen die ersten Zusatzbeiträge bzw. Fluchtfusionen sehen.

Von Wahltarifen lass die Finger ! Da steigst du ohne längeres fachliches Gespräch mit einem Mitarbeiter nicht durch. Dafür ist das SGB, VVG und BGB zu verquert.

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