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andy

Pauschal Abschreiben in Strukturbilanz

Empfohlene Beiträge

andy

Guten Abend zusammen,

 

ich habe mal eine Frage bzgl. Abschreibungen.

 

Im Zuge einer Bilanzanalyse soll zu erst der Jahresabschluss in eine Strukturbilanz umgewandelt werden.

 

Es ergeben sich folgende Sachverhalte, die ggf. bei der Aufbereitung der Daten zu

berücksichtigen sind:

 

1. Eine Forderung aus Lieferung und Leistung gegenüber einem Kunden wurde in Höhe von

10.000,- abgeschrieben, da diese nach Ansicht der Geschäftsführung uneinbringlich ist.

Es bestand jedoch keine wirtschaftliche Notwendigkeit. Es wurden keine weiteren

Anstrengungen zur Realisierung der Forderung (Titel etc.) unternommen.

 

Hier gilt: Forderungen und der Korrekturposten des EK müssen um 10.000 erhöht werden.

 

2. Ein im Anlagevermögen befindliches Grundstück wurde aus rein steuerrechtlichen Gründen

um 30.000,- erhöht abgeschrieben

 

Hier gilt: Grundstücke +30.000 und Korrekturposten EK: +30.000

 

3. Die restlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden pauschal mit 0,5 % unter

dem Posten sonstige betrieblichen Aufwendungen abgeschrieben.

Diese Abschreibung stellt laut Geschäftsführung den üblichen Forderungsausfall dar.

 

Dieser Sachverhalt bereitet mir Probleme, kann einfach pauschal abgeschrieben werden? Müsste dies nicht korrigiert werden?

 

 

 

Kann da einer helfen? :thumbsup:

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DerRichterII
Guten Abend zusammen,

 

ich habe mal eine Frage bzgl. Abschreibungen.

 

Im Zuge einer Bilanzanalyse soll zu erst der Jahresabschluss in eine Strukturbilanz umgewandelt werden.

 

Es ergeben sich folgende Sachverhalte, die ggf. bei der Aufbereitung der Daten zu

berücksichtigen sind:

 

1. Eine Forderung aus Lieferung und Leistung gegenüber einem Kunden wurde in Höhe von

10.000,- abgeschrieben, da diese nach Ansicht der Geschäftsführung uneinbringlich ist.

Es bestand jedoch keine wirtschaftliche Notwendigkeit. Es wurden keine weiteren

Anstrengungen zur Realisierung der Forderung (Titel etc.) unternommen.

 

Hier gilt: Forderungen und der Korrekturposten des EK müssen um 10.000 erhöht werden.

 

2. Ein im Anlagevermögen befindliches Grundstück wurde aus rein steuerrechtlichen Gründen

um 30.000,- erhöht abgeschrieben

 

Hier gilt: Grundstücke +30.000 und Korrekturposten EK: +30.000

 

3. Die restlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden pauschal mit 0,5 % unter

dem Posten sonstige betrieblichen Aufwendungen abgeschrieben.

Diese Abschreibung stellt laut Geschäftsführung den üblichen Forderungsausfall dar.

 

Dieser Sachverhalt bereitet mir Probleme, kann einfach pauschal abgeschrieben werden? Müsste dies nicht korrigiert werden?

 

Kann da einer helfen? :thumbsup:

 

 

Ich kann den Begriff Strukturbilanz zwar nicht "unterbringen" und tue mir dementsprechend ebenfalls mit dem Begriff "Korrekturposten EK" schwer aber zu Frage 3 kann ich Dir helfen.

 

Pauschale Abschreibungen auf Forderungsbestand sind zulässig bzw. werden anerkannt. Damit soll das Risiko abgedeckt werden, dass "schlechte" Forderungen deren "Schlechtigkeit" noch nicht er- bzw. bekannt oder auch noch nicht ausreichend manifistiert ist ungeschoren davon kommen.

 

Damit werden sowohl dem Vorsichtsprinzip als auch dem "Periodenprinzip" Rechnung getragen.

 

Zur Vorgehensweise:

 

Forderungsbestand brutto

abzgl. enthaltener USt

= Forderungsbestand netto

 

auf diesen Nettobetrag kann das Unternehmen dann eine entsprechende Pauschalwertberichtigung vornehmen.

 

Die Pauschalität als solches kann weiter verfeinert werden (bspw. Inland, Ausland; Kundengruppe 1, Kundengruppe 15; Alterstruktur der Forderung, etc.).

 

Wenn der tatsächliche Forderungsausfall in ähnlicher Höhe liegt, wird dieses Vorgehen auch vom Fiskus anerkannt.

 

Gruss

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andy
Ich kann den Begriff Strukturbilanz zwar nicht "unterbringen" und tue mir dementsprechend ebenfalls mit dem Begriff "Korrekturposten EK" schwer aber zu Frage 3 kann ich Dir helfen.

 

Pauschale Abschreibungen auf Forderungsbestand sind zulässig bzw. werden anerkannt. Damit soll das Risiko abgedeckt werden, dass "schlechte" Forderungen deren "Schlechtigkeit" noch nicht er- bzw. bekannt oder auch noch nicht ausreichend manifistiert ist ungeschoren davon kommen.

 

Damit werden sowohl dem Vorsichtsprinzip als auch dem "Periodenprinzip" Rechnung getragen.

 

Zur Vorgehensweise:

 

Forderungsbestand brutto

abzgl. enthaltener USt

= Forderungsbestand netto

 

auf diesen Nettobetrag kann das Unternehmen dann eine entsprechende Pauschalwertberichtigung vornehmen.

 

Die Pauschalität als solches kann weiter verfeinert werden (bspw. Inland, Ausland; Kundengruppe 1, Kundengruppe 15; Alterstruktur der Forderung, etc.).

 

Wenn der tatsächliche Forderungsausfall in ähnlicher Höhe liegt, wird dieses Vorgehen auch vom Fiskus anerkannt.

 

Gruss

Hatte schon vermutet, dass Strukturbilanz nicht so geläufig ist.

Aber es ging ja um den 3. Sachverhalt - und da hast du mir echt geholfen! :thumbsup:

Danke!

Beruflich irgendetwas damit zu tun?

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DerRichterII
Beruflich irgendetwas damit zu tun?

 

mein täglich Brot sozusagen (im richtigen Leben und nicht etwa an der Uni)

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andy
mein täglich Brot sozusagen (im richtigen Leben und nicht etwa an der Uni)

Was machst du denn genau? Wenn du magst, gerne per PN.

 

Gruß!

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