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Sladdi

Verzinsung einbehaltener Gewinne

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Sladdi
· bearbeitet von Sladdi

Hi,

zur Zeit experimentiere ich mit der Verzinsung einbehaltener Gewinne herum. Eine Firma schüttet i.d.R. nicht den gesamten Gewinn aus, sondern behält einen Teil ein, um das Gewinnwachstum zu finanzieren, Natürlich sollte sie das nur tun, wenn sich die einbehaltenen Gewinne ordentlich verzinsen, denn eine Sparbuchrendite bekommt man als Anleger auch selber hin.

 

Ein Rechenbeispiel, daß ich im Internet gefunden habe, sieht in etwa so aus:

 

Jahr | Gewinn | Ausschüttung | Summe bisher einbehaltener Gewinne | Verzinsung [%]

0 1000 500 - -

1 1100 500 500 20

2 1110 600 1100 10

...

 

Soweit ist die Rechnung klar: man schaut sich an, welche Gewinne einbehalten worden sind und wie sich der Gewinn seit dem Jahr 0 gesteigert hat und bildet das Verhältnis.

 

Die Frage ist, was sind alles ausgeschüttete Gewinne? Dividenden sind klar, aber bei Aktienrückkaufprogrammen wird es kompliziert. Wenn die Aktien eingezogen werden, war der Rückkauf eine Ausschüttung. Aber was ist, wenn die Aktien eingesetzt werden, um Optionen zu befriedigen oder Übernahmen zu tätigen?

 

Bei der Übernahme-Variante sehe ich es so: die Rückkäufe waren eine Ausschüttung an die Aktionäre und die anschließende Wiederausgabe bei der Übernahme ist eine davon unabhängige Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage.

 

Bei den Aktien für die Befriedigung von Optionen könnte man es natürlich ähnlich sehen. Das Problem dabei ist, daß die Ausgabe der Aktien eigentlich Teil der (Lohn)Kosten ist und keine Kapitalerhöhung darstellt. Deshalb würde ich Rückkaufsumme der Aktien, die für die Befriedigung von Optionen eingesetzt werden, nicht als ausgeschütteten Gewinn betrachten. Was ist Eure Meinung dazu?

 

Gruß

Sladdi

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Stairway

Hi interessante Sache :thumbsup:

 

Ich würde nur Dividenden und eingezogene Aktien dazuzählen.

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Sladdi

Hi,

ich habe über die Frage der nicht eingezogenen Aktien noch einmal nachgedacht und komme nun zu einem anderen Ergebnis. Ich betrachte den Rückkauf als Ausschüttung an die Aktionäre und die Anschließende Neuausgabe (durch die Optionen) als getrennte Kapitalerhöhung.

Der Grund ist, daß das Thema ja die Verzinsung des Kapitals ist. Wenn das Unternehmen Aktien zurückkauft, dann steht ihm das dafür aufgewandte Kapital nicht zur Verfügung, so daß die Verzinsung höher ist.

 

Gruß

Sladdi

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