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Gertjes

Übertrag von Zusatzversorgungskasse Darmstadt in Vertrag bei DWS

Empfohlene Beiträge

Gertjes
· bearbeitet von Gertjes

Hallo zusammen,

 

wenn ihr es nicht wisst - wer dann!? ;-)

 

Bei einer Zusatzversorgungskasse (Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst) habe ich für 12 Monate Beiträge entrichtet. Die Beiträge waren meiner Meinung nach gesplittet. D.h. Arbeitnehmer nen Teil - und ich nen Teil vom Gehalt.

 

Da man ja bekannterweise im öffentlichen Dienst nix verdienen kann und ich jetzt woanders tätig bin, möchte ich mit der Zusatzversorgungskasse nix mehr zu tun haben. Das Guthaben + anteilige Zulage für 2008 sollte zur DWS übertragen werden in meinen TopRente-Vertrag.

 

Nun das böse Erwachen:

Die DWS teilt mir mit, dass der Übertrag nicht funktioniert und fügt mir doch glatt das Schreiben der ZVK zu.

 

Hier heißt es:

Bei meinem Vertrag handelt es sich nicht um einen im Zuge des Anbieterwechsels NICHT übertragbaren Altersvorsorgevertrag.

"Es liegt vielmehr eine von seinem vormaligen Arbeitgeber aufgrund tarifvertraglicher Regelungen zugesagte und weit überwiegend vom Arbeitgeber durch Umlagen und steuerfreie Beiträge finanzierte betriebliche Altersvorsorge.

 

Den beantragten Anbieterwechsel können wir aus vorgenannten Gründen nicht durchführen."

 

Gibt es hier einen Juristen, der sich mit sowas auskennt? Gibt es überhaupt nicht übertragbare Altersvorsorgeverträge?

Da für die entrichteten Beiträge anteilige Zulage geflossen ist, muss die Übertragung doch vollzogen werden können!?

Ist das nicht gesetzlich verankert? Gibt es andere, die das Problem haben / hatten?

 

Danke im Voraus!

Gertjes

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Frank85

ohne Gewähr, aber ...

 

Hallo zusammen,

 

wenn ihr es nicht wisst - wer dann!? ;-)

 

Bei einer Zusatzversorgungskasse (Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst) habe ich für 12 Monate Beiträge entrichtet. Die Beiträge waren meiner Meinung nach gesplittet. D.h. Arbeitnehmer nen Teil - und ich nen Teil vom Gehalt.

 

...

 

...

kann man im öffentlichen Riester (also in Anspruch nehmen der staatlichen Förderung) in Verbindung mit der VBL nicht nur durch eine freiwillige Höherversicherung ???

 

war dies der Fall (als Grundvoraussetzung) ?

 

über die weiteren Feinheiten werden sich hier dann andere melden :P

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Gertjes

Also tarifvertraglich MUSSTE ich nen Teil vom Lohn abdrücken. Der andere Teil kam vom Arbeitgeber.

Das Zeugs war dann plötzlich ab dem Jahr 2008 riesterfähig. Darüber wurde ich schriftlich informiert. Zulage anteilig von 2008 ist in diesen Vertrag geflossen.

Ob freiwillig entrichtet oder nicht - spielt das hier überhaupt die Rolle?

Man kann mir doch nicht vorschreiben, dass das Geld bis zur Rente bei diesem Anbieter liegen bleiben MUSS.

Riester heißt für mich Zulage -> da Zulage anteilig gewährt ist -> heißt das für mich: ein Anbieterwechsel muss möglich sein.

Man liest doch überall, dass man seine Riester auf jeden Fall übertragen kann auf andere Riesterverträge. Mein Vertrag ist riestergefördert und somit doch ein Riestervertrag!? ;-)

Oh man, schwierig, schwierig...

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calandor
· bearbeitet von calandor

Seite 4 und Seite 7 sind wichtig:

 

Anspruch auf Rente erst wenn 5 Jahre eingezahlt!

 

Ob du zusätzlich ne freiwillige Riesterförderung dort hattest (Seite 10) wär evtl. wieder ne andre Sache...

 

Du wirst wohl nicht drum rumkommen wegen deiner eingezahlten Beiträge mit der ZVK Kontakt aufzunehmen.

 

 

kann man im öffentlichen Riester (also in Anspruch nehmen der staatlichen Förderung) in Verbindung mit der VBL nicht nur durch eine freiwillige Höherversicherung ???

Bei der VBL geht Riester als freiwillige Versicherung. Nur im Abrechnungsverband OST sollte eine Riesterförderung für die Pflichtversicherung möglich sein.

Neueinsteigerbroschuere_Darmstadt_Auflage_3.pdf

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Gertjes
· bearbeitet von Gertjes

Einen Quark, den ich da geschrieben habe. Bin in der ZVK aus Thüringen und nicht Darmstadt. Hatte mich vorher bei Google auf deren Seite umgeschaut und hier wohl falsch in die Überschrift kopiert.

Bei der Thüringer ist der Vertrag definitiv seit 08 riesterfähig.

Kann irgendein Administrator aus Darmstadt Thüringen machen!? Kriegs leider nicht hin.

Übrigens danke für deine Bemühungen, calandor (klingt wie Arcandor)... ;-)

Und nochmal: Es geht nur um meine Pflichtversicherung. Von meiner Seite kam nix freiwilliges. Das, das von mir kam, war mein Pflichtteil.

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calandor

§ 32 (1)

Ebenfalls erst Anspruch wenn 60 Beitragsmonate lang eine Versicherung vorlag...

 

§ 34 a betrifft Riester

und

§ 41 sagt, dass Kleinstrenten abgefunden werden können - dazu muss aber erstmal ein Rentenanspruch entstehen, was aber bei dir nicht der Fall sein sollte.

 

Eine Erstattungsmöglichkeit des eigenen An-Anteils am Pflichtbeitrag hab ich auf die schnelle net gfunden.

 

Mein Orakel nach überfliegen des Inhaltsverzeichnisses: das Geld ist weg.

 

Sry

Satzung.pdf

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King Kamehameha

Thematik kenne ich und habe diese erfolgreich umschiffen können:

 

Mein Arbeitgeber ist einem Arbeitgeberverband angebunden, der eine eigenen Pensonskasse betreibt. Jetzt hat mein Arbeitgeber zwar mit einer Spartengewerkschaft einen Haustarifvertrag abgeschlossen, aber dieser enthält immer die Zwangsmitgliedschaft in dieser Pensionskasse.

 

Und genau wie oben geschildert gibt es auch bei "meiner" Pensionskasse keinerlei Ansprüche (Renten/Auszahlung) wenn ich innerhalb von fünf Jahren nach Eintritt bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündige.

 

Da ich diese Aussicht wenig verlockend fand habe ich, im Gegensatz zu einigen Kollegen, keinerlei zusätzliche Zahlungen geleistet. Und gegen diese "Zwangsabgabe" an diesen Pensionsfonds durch meinen Arbeitgeber kann ich nichts machen, da tarifvertraglich festgelegt. Kann jedem nur raten sich vorher genau zu überlegen, ob es sich lohnt selber in so einen Pensionsfonds zusätzlich einzuzahlen.

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Gertjes

Hm, sieht so aus als ob ich mir meine Kleckerrente dann bei gesetzlichem Rentenanspruch abfinden lassen kann, wenn ich das alles richtig deute!?

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