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Lobster

Bundestag beschließt Milliarden-Steuergeschenk

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Lobster
· bearbeitet von Lobster
Massive Entlastungen für Angestellte: Der Bundestag hat beschlossen, dass Kranken- und Pflegekassenbeiträge ab 2010 voll von der Steuer abgesetzt werden können. Arbeitnehmer sparen dadurch jährlich 9,3 Milliarden Euro - das Verfassungsgericht hat die Politik zu dem Schritt gezwungen.[..]

Quelle: Spiegel online

Müsste man sich mal ausrechnen, was das konkret heißen wird...

 

Beispiel: Arbeitnehmer (Steuerklasse I):

Bisher:

Bruttojahreslohn: 40.000

Sozialausgaben: 8.309,76

Steuern: 8.839,20

Nettojahreslohn: 22.851,04

 

Ab 2010:

Bruttojahreslohn: 40.000

Sozialausgaben: 8.309,76

Steuern: 5.843,88

Nettojahreslohn: 25.846,36

 

Differenz: 2995,32 Euro (7,49%)

 

Ich hoffe, die Rechnung stimmt... :thumbsup:

 

Edit: Ich befürchte, da ist noch der Wurm drin... das Ergebnis wird wohl eher so im Bereich von 1.000 Euro liegen... :-

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berliner

Ich glaube, es stimmt nicht, weil es ja bislang schon ein Teil gedeckelt als Sonderausgaben absetzbar war. Im Spiegel gab es mal ein Rechenbeispiel mit ernüchterndem Ergebnis, aber ich finde es gerade nicht mehr.

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ghostkeeper
weil es ja bislang schon ein Teil gedeckelt als Sonderausgaben absetzbar war.

Ein Teil der Rentenversicherungsbeiträge, wenn mich mein Gedächtnis nicht im Stich lässt.

 

cu

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DrFaustus

Die Riesterbeiträge fallen doch auch unter die Sonderausgaben, oder? Gibt es nicht ne Deckelung welchen Höchstbetrag bei den Sonderausgaben man anrechnen kann?

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otto03
Die Riesterbeiträge fallen doch auch unter die Sonderausgaben, oder? Gibt es nicht ne Deckelung welchen Höchstbetrag bei den Sonderausgaben man anrechnen kann?

 

Max 1900,00 darüber hinausgehend nur gezahlte KV und PV, d.h. falls KV+PV > 1900,00 werden andere Beiträge nicht berücksichtigt, Grenze bei Alleinzahlern 2900,00

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Sven82

Riester ist getrennt zu betrachten. Für den Rest gilt das in der Anlage beschriebene Berechnungsschema

Steuerrat24___Vorsorgeaufwendungen_2008.pdf

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relative

steuergeschenk?

wenn ich irgendwann mal von einem gericht zu einer geldstrafe verurteilt werde, mach ich auch ne schleife um das bündel geld.

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Sven82

hab' gerade gesehen, dass auch einiges bei Investmentfonds hinsichtlich des Steuerabzugs durch die depotführende Stelle bzw. KAG geändert wurde. Muss ich mir bei Zeiten mal anschauen.

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berliner
Edit: Ich befürchte, da ist noch der Wurm drin... das Ergebnis wird wohl eher so im Bereich von 1.000 Euro liegen... :-

Der Wurm ist u.a., daß z.B. ein Privatversicherter mit Einzelzimmer- und Chefarzttarif nur den Beitragsanteil absetzen darf, der bei einem Tarif analog zu Leistungen der GKV fällig wäre.

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vanity
· bearbeitet von vanity
Edit: Ich befürchte, da ist noch der Wurm drin... das Ergebnis wird wohl eher so im Bereich von 1.000 Euro liegen... :-

Wenn wir die 9,3 Mia Steuerentlastung auf 9,3 Mio Werktätige verteilen, dann kommt es hin. Ich fürchte aber, dass ein paar mehr Anspruch darauf erheben.

 

337,18 € p. m. (Höchstbetrag KV/PV) x 12 = 4046,16 € p. a.

 

4.046 x 42% = 1.700 € (+ SolZ) Steuerentlastung, mehr geht nicht. Im Gegenzug entfallen sämtliche andere Sonderausgaben.

 

Nachtrag: Bisher betrug die max. Entlastung

 

1.500 x 42% = 630 € (+SolZ). Damit liegt der überhaupt mögliche max. Vorteil durch die Neuregelung beo 1.700 € - 630 € = 1.030 €.

 

Meine Hauspostille, der das heute den Aufmacher wert ist, meint:

 

Die alleinerziehende Krankenschwester (1 Kind) mit 25.000 € Einkommen wird um 186 € entlastet.

Das selbstständige Ärzteehepaar mit 2 Kindern und 45.000 € Einkommen wird um 300 € entlastet.

 

Hinweis: Das von @Sven82 eingestellte Rechenschema zielt noch auf die bisherige Regelung ab, nicht auf die ab 2010.

 

hab' gerade gesehen, dass auch einiges bei Investmentfonds hinsichtlich des Steuerabzugs durch die depotführende Stelle bzw. KAG geändert wurde. Muss ich mir bei Zeiten mal anschauen.

Gut zu wissen! Aber betrifft das auch den Sonderausgabenabzug? :-

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