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Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

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babochkin

Guten Abend,

 

mit grossem Interesse hab ich diesen Thread gelesen. Ich befinde mich in zwei verschiedenen Laendern ( deutscher Pass , Wohnsitz England ) und hab noch keine Loesung gefunden.

 

Aus der Praxis

Vor etwa 10 Jahren hat der Bruder einer meiner Kollegen einen Unfall gehabt und wurde in ein kuenstliches Koma gesetzt. Das war in Deutschland. Der Mann hat eine minderjaehrige Tochter (Mutter verschwunden).

Sofort wurde vom Krankenhaus ein Vormund eingesetzt ( fuer alles , also Kind, Vermoegen , Bankonten etc ), weil der Mann keinerlei Verfuegungen hatte. Der Bruder (mein Kollege ) musste

dann erstmal vor Gericht erstreiten, das er sich um seine Nichte kuemmern durfte bzw. einen Vormund seines Geschmacks auszusuchen. Der vom Krankenhaus eingesetzte Vormund wollte das Kind als allererstes in ein internat stecken.

Der hat nichtmal die Familie gefragt. Und was fuer Qualitateten so ein Vormund zu haben hat, wird wahrscheinlich auch nicht geprueft. In der Zeit wo der Vormund eingesetzt war, hatte niemand einen Plan, der Bruder

hatte keinen Zugang zu den Bankkonten und konnte nicht gucken, ob Mieten bezahlt wurden und mal unabhaengig vom Geld, das Kind wurde hin und her geschaufelt. Der Bruder von meinem Kollegen

ist dann irgendwann wieder aus dem Koma gekommen. Wie die ganze Geschichte dann ausgegangen ist weiss ich nicht ( Ehemaliger Kollege mittlerweile auf Weltreise ), aber alleine der Gedanke das sich sofort

der Staat aller Dinge bemaechtigt, macht mir tuechtig Angst ( egal welcher Staat ).

 

Ich weiss jetzt zum Beispiel nicht, ob ich in 2 Laendern Verfuegugnen machen muss, die sich ggf aufgrund von verschiedenen Rechtslagen widersprechen. Aber , das was mein Kollege durchgemacht hat will ich innerhalb

meiner Familie nicht haben, wenn es hoffentlich nicht passiert.

 

Ich hab auch eine Patientenverfuegung von meiner Mutter, die ich bisheute nicht verstehe. Wirklich nicht verstehe. Wurde vom Notar aufgesetzt.

Wenn jemand in Deutschland einen k o m p e t e n t e n Rechtsverdreher kennt, wuerde ich mich freuen die Telefonnummer zu bekommen.

 

babochkin

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35sebastian

Babochin,

 

was du schreibst, ist nicht ein trauriger Einzelfall .

 

Vor allem, wenn viel Geld vorhanden ist, findet sich schnell ein amtlich bestellter Vormund ein, der sich vor allem dem Vermögen widmet.

Die Vormundschaft ist dann immer sehr arbeitsintensiv, die Stundensätze bei qualifizierter Arbeit hoch.

 

Da sollte man tatsächlich vorsorgen.

 

Ob Notare, Rechtsanwälte oder Ärzte immer die richtigen Helfer sind?

 

Sie verursachen zumindest Kosten. Die Ärztekammer empfiehlt ihrer Klientel : 96 Pauschale

 

Wir haben für die Verwandtschaft die Dinge selbst in die Hand genommen und als Vorlage notarielle Vereinbarungen und die Handreichungen des Bundesjustizministeriums genommen, die kostenlos sind als Broschüre bzw. als pdf im Internet.

 

Hier der Link:

patientenverfügung

 

Wichtig ist, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in mehrfacher Ausfertigung zu erstellen, damit sie im Notfall mehreren Stellen gleichzeitig vorgelegt werden können.

Vorab soll aber immer der Hausarzt darüber Bescheid wissen.

So können schon im Vorfeld eventuelle Bedenken geklärt oder ausgeräumt werden.

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herr_welker

Ich würde das Thema gerne mal hochholen.

Es gibt ja nicht nur eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht, sondern auch eine Betreuungsverfügung.

Ich habe den Hefter vom Staatsministerium der Justiz vor mir liegen, der dieses Thema behandelt.

 

Die Vorsorgevollmacht gilt ja eigentlich uneingeschränkt. Es stehen keine Formulierungen drinnen, die die Vollmacht nur im "Notfall" gültig machen. Es wird sogar abgeraten sowas reinzuschreiben, weil ungeklärt ist ob diese Voraussetzung dann wirklich eingetreten ist.

Deswegen tu ich mir recht schwer so einen Freifahrtschein auszustellen.

 

Aber es gibt ja noch eine Betreuungsverfügung. Hier muss erst das Gericht eine Betreuungsnotwendigkeit feststellen. Finde ich grundsätzlich besser irgendwie.

Auch steht der Betreuer unter der Kontrolle des Betreuungsgerichtes. Das Betreuungsgericht kann auch eine Kontrollperson bestellen um den Betreuer im Zweifel "überwachen" zu lassen.

 

Gibt es Nachteile, außer dass erst der Gerichtsbeschluss abgewartet werden muss?

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troi65
· bearbeitet von troi65

Das Betreuungsgericht kann auch eine Kontrollperson bestellen um den Betreuer im Zweifel "überwachen" zu lassen.

 

Gibt es Nachteile, außer dass erst der Gerichtsbeschluss abgewartet werden muss?

 

Du meinst als Kontrollperson wohl den Kontrollbetreuer nach § 1896 III BGB. Dieser setzt aber eine Vollmacht und "Unregelmäßigkeiten" in der Amtsführung des Bevollmächtigten voraus.

 

Wer einen Bevollmächtigten via General-/Vorsorgevollmacht einsetzt , muss schon wissen , was er tut B-)(oder auch seinem Vermögen antut ) .

 

Eine Betreuungsverfügung macht nach meiner persönlichen Meinung Sinn , wenn ich

 

a.) keine Bekannten/Verwandten habe, die ich als vertrauenswürdige Bevollmächtigte in einer Vollmacht einsetzen könnte

 

b.) bestimmte Personen als gesetzliche Betreuer ausschließen will

 

c.) eine vertrauenswürdige Person als gesetzlichen Betreuer haben möchte, die aber ( dennoch ) vom Betreuungsgericht kontrolliert werden soll.

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herr_welker

@troi65

 

Ja genau.

 

Mit einer Vorsorgevollmacht verhindere ich eine vom Gericht angeordnete Betreuung. Also hat auch keiner mehr Kontrolle, was der Bevollmächtigte macht oder nicht.

Interessenkonflikten oder Überforderung des Bevollmächtigten ist man dann schutzlos ausgeliefert, oder?

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troi65

Mit einer Vorsorgevollmacht verhindere ich eine vom Gericht angeordnete Betreuung. Also hat auch keiner mehr Kontrolle, was der Bevollmächtigte macht oder nicht.

Interessenkonflikten oder Überforderung des Bevollmächtigten ist man dann schutzlos ausgeliefert, oder?

Wenn nicht der Bevollmächtigte als schwarzes Schaf erwischt wird ( was zur oben erwähnten Kontrollbetreuung führen könnte ) : Yepp :thumbsup:

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