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muffe

Höhe der Berufsunfähigkeitsrente

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muffe
· bearbeitet von muffe

Ich hab eine Frage zur erlaubten Höhe von Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Ich bin 23 Jahre alt, schloss vor kurzem meine Ausbildung als Fachinformatiker ab und hab mich vor 2 Monaten für eine BU -Versicherung entschieden und -nach Recherche bei Stiftung Warentest- mich für das Produkt der Volksfürsorge entschieden.

Vereinbarte Rente im Falle einer Berufsunfähigkeit : 1200 €/Monat

 

Mein letztes Nettogehalt als Azubi betrug jedoch nur 790 €, also deutlich unter der vereinbarten BU-Rente. Für die 1200€ hatte ich mich nach einem Gespräch mit einem Vermittler der Volksfürsorge entschieden unter Annahme was ein ausgelernter Fachinformatiker verdienen würde. Zur Zeit arbeite ich nicht in dem Beruf sondern strebe ein Studium ab.

 

Nun das Problem: Eine Vermittlerin der Debeka Versicherung (ja auch die will nur verkaufen) hat mich aufs schärfste gewarnt MEHR als mein letztes Azubigehalt zu versichern, da man sich gesetzlich nicht an Versicherungen bereichern dürfe und folglich nur 75 % des letzten Nettoeinkommens versichern dürfe. (siehe hier)

 

Auf Nachfrage hat mir wiederum der Vermittler der Volksfürsorge (also der, bei dem ich die BU Versicherung abschloss) geantwortet, dass man bei Azubis eine Ausnahme mache und NICHT das letzte Nettogehalt als Basis nehme SONDERN ein geschätztes Einkommen des in der BU Versicherung angegebenen Berufs.

 

Die Mitarbeiterin der Debeka wiederum rät mir dies nicht zu glauben (will mir gleichzeitig ihr eigenes Produkt verkaufen) und den Verbraucherschutz zu fragen, wenn ich ihr schon nicht glaube.

 

Die Fragen sind also : wer lügt ? und kriege ich im BU Fall die vereinbarten 1200 € oder nur einen Teil des letzten (Azubi-)Nettogehalts ?

Was meint ihr dazu ?

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

Du hast deine Ausbildung abgeschlossen? Verdienst jetzt also mehr als die 1200? Dann ist es kein Problem!

 

Selbst wenn du in der Ausbildung wärst, gehen viele Versicherer (trotz dessen, dass du ein geringeres Einkommen hast) bis etwa 750 zu versichernde BU Rente.

 

 

Ich unterstelle mal beiden Vermittlern nicht, dass Sie lügen...sind deine letzten Nettogehälter unter 1200 gewesen und steht das auch im Antrag so drin? Wenn ja, dann hat die Volksfürsorge den Vertrag unter der Maßgabe angenommen, dass du ja jetzt mehr verdienst. Wenn im Antrag aber steht, dass du bereits in den letzten Monaten mehr als 1200 netto verdient hast, liegt hier eine grobe

vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vor, was im schlimmsten Fall zu einer Anfrechtung im Schadensfall führt.

 

Gruß

David

 

 

edit:

 

ich habe gerade nochmal deinen Beitrag gelesen...du arbeitest ja im Moment gar nicht? Sprich die letzten Nettobezüge waren nur die 790 Lehrlingsentgeld...schau mal in den Antrag deiner BU Versicherung...und frag am besten die Zentrale der Volksfürsorge, ob du unter diesen Voraussetzungen diese BU Höhe weiter aufrechterhalten kannst.... lass es dir aber auch schriftlich bestätigen!

 

Wenn du jetzt nicht arbeitest und auch noch kein neues Studium begonnen hast, wirst du im Moment nirgends eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, höchstens noch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Daher erstmal bei der Volksfürsorge bleiben und die Antragsangaben prüfen!

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tom1978
Nun das Problem: Eine Vermittlerin der Debeka Versicherung (ja auch die will nur verkaufen) hat mich aufs schärfste gewarnt MEHR als mein letztes Azubigehalt zu versichern, da man sich gesetzlich nicht an Versicherungen bereichern dürfe und folglich nur 75 % des letzten Nettoeinkommens versichern dürfe. (siehe hier)

 

Mir wurde dazu von einem Makler erklärt, dass die BU-Versicherung eine Summen-, keine Schadensversicherung ist - damit wäre dieser Paragraph wohl nicht anwendbar. Bin aber kein Experte auf dem Gebiet...

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GlobalGrowth

letztlich spielt es keine Rolle, wieviel abgesichert ist...der Versicherer würde aber nach Kenntnis der Einkommenshöhe (zumal danach im Antrag explizit gefragt ist) idR nicht mehr als eine 75% Absicherung bei Antragsannahme zulassen (warum, das subjektive Risiko steigt rapide zudem gibt es Annahmerichtlinien, die auch vom Rückversicherer vorgegeben sind.)

Ausnahmeregelungen gibt es allerdings bei Azubis/Studenten...

 

Im ernstfall wie oben beschrieben, den BU Antrag nochmal genau durchlesen und eine schriftliche Bestätigung verlangen.

 

Auf den § bin ich gar nicht erst eingegangen, weil des Pudels Kern in dieser Sache ein anderer ist.

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Granini

Das Problem hier ist nicht so dramatisch wie offensichtlich von der Debeka-Verkäuferin beschrieben.

Die Sache ist eben die, dass du im Moment für eine höhere Absicherung zahlst als du kriegen wirst solange du Student bist.

Eine Summe erhälst du ja aber trotzdem, der Vertrag ist deswegen nicht ungültig oder so.

 

Viele Versicherer rechnen für Studenten und Azubis übrigens mit 1000 (fiktivem) Einkommen, frag doch bei deiner nochmal nach. Oder noch besser: hör dir die Gegenargumente des Volksfürsorge-Vertreters an (der aber natürlich auch nur will dass du sein Produkt behälst ;) ) und entscheide dann.

 

Ich würde an deinem Vertrag aus diesem Grund zumindest nichts ändern.

 

Gruß

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth
Die Sache ist eben die, dass du im Moment für eine höhere Absicherung zahlst als du kriegen wirst solange du Student bist.

Eine Summe erhälst du ja aber trotzdem, der Vertrag ist deswegen nicht ungültig oder so.

 

 

diese Aussage ist falsch, da es eine Summenversicherung ist, stehen ihm die 1200 zu...ohne Wenn oder Aber!

 

Die Frage ist eine ganz andere, was steht im Antrag?...ich vermute nämlich, dass da was "schief" gelaufen ist.

Wenn eine Anzeigepflichtverletzung vorliegt (statt 790 Azubigehalt 1200 eingetragen)und anschließend eine Anfechtung erfolgt, ist der Vertrag nichtig...daher lieber Granini bitte vorsichtig mit Ratschlägen bei diesem sensiblen Thema.

 

Jede Versicherung hat andere Aufnahmerichtlinien...die 75% vom Nettoeinkommen sind eine Faustregel...

bei Azubis/Studenten werden aber Ausnahmen gemacht...soweit die Antragserfassung korrekt war.

Beim oben genannten Beispiel wurde die BU noch während der Ausbildung und damit vor der Arbeitslosigkeit und dem Studium abgeschlossen...

daher lieber muffe, schau mal nach, was bei durchschnittlichen Nettoeinkommen bei dir im Antrag steht und was für ein derzeitiges Netto eingetragen wurde...

darüber hinaus, wie oben beschrieben die Fragen an den Versicherer richten!

 

 

Gruß

David

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muffe
· bearbeitet von muffe
edit:

 

ich habe gerade nochmal deinen Beitrag gelesen...du arbeitest ja im Moment gar nicht? Sprich die letzten Nettobezüge waren nur die 790 Lehrlingsentgeld...schau mal in den Antrag deiner BU Versicherung...und frag am besten die Zentrale der Volksfürsorge, ob du unter diesen Voraussetzungen diese BU Höhe weiter aufrechterhalten kannst.... lass es dir aber auch schriftlich bestätigen!

 

Wenn du jetzt nicht arbeitest und auch noch kein neues Studium begonnen hast, wirst du im Moment nirgends eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, höchstens noch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Daher erstmal bei der Volksfürsorge bleiben und die Antragsangaben prüfen!

 

Richtig, ich arbeite im moment ÜBERHAUPT NICHT. Meine letzten Bezüge waren also 790 (Brutto und nicht Netto , kleiner Fehler im Ausgangspost von mir).

Ich hab bisher noch gar keinen Versicherungsschein dieser BU, zur Not kann ich also auch noch widerrufen (Bei der Bearbeitung hatte sich wohl irgendwie was verzögert, die Details erfahre ich noch).

Beim nächsten Gespräch mit dem Vermittler werde ich mir das nochmal bestätigen lassen, gute Idee.

 

Im ernstfall wie oben beschrieben, den BU Antrag nochmal genau durchlesen und eine schriftliche Bestätigung verlangen.

Danke, werd ich machen.

 

Viele Versicherer rechnen für Studenten und Azubis übrigens mit 1000 (fiktivem) Einkommen, frag doch bei deiner nochmal nach. Oder noch besser: hör dir die Gegenargumente des Volksfürsorge-Vertreters an (der aber natürlich auch nur will dass du sein Produkt behälst wink.gif ) und entscheide dann.

Ich hab ja mit dem Volksfürsorge Vertreter heute geredet, er hat mir mündlich zugesichert, dass ich die vereinbarte Summe bekommen würde, wenn ich berufsunfähig würde.

Begründet hat er das damit, wie gesagt, dass man einfach eine "Schätzung" machen würde, wieviel ich in dem Beruf verdienen würde, wenn ich dort als ausgelernte Kraft arbeiten würde, also genau jenes von dir erwähnte "fiktive" Einkommen.

Die Frage ist halt wie glaubwürdig seine mündliche Zusicherung ist, ich werde wohl nicht drum herum kommen es mir schriftlich irgendwie bestätigen lassen zu müssen.

 

bei Azubis/Studenten werden aber Ausnahmen gemacht...soweit die Antragserfassung korrekt war.

Beim oben genannten Beispiel wurde die BU noch während der Ausbildung und damit vor der Arbeitslosigkeit und dem Studium abgeschlossen...

daher lieber muffe, schau mal nach, was bei durchschnittlichen Nettoeinkommen bei dir im Antrag steht und was für ein derzeitiges Netto eingetragen wurde...

darüber hinaus, wie oben beschrieben die Fragen an den Versicherer richten!

Ich glaube GlobalGrowth hat die Situation gut erfasst und ich hoffe dass er Recht hat, dass mir die 1200 zustehen.

Richtig ist durchaus, dass die BU VOR Ausbildungsende vereinbart und somit auch vor Arbeitslosigkeit und Studium abgeschlossen wurde.

Ihr sprecht immer von "Antrag". Ich schau mal ob ich sowas bei mir irgendwo rumliegen habe, einen Versicherungsschein (oder Police oder wie sich das schimpft) hab ich bisher noch nicht, da sich bei der Bearbeitung zwischen Hauptstelle und Vermittler irgendwas verzögert hat.

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herr_welker
Ihr sprecht immer von "Antrag". Ich schau mal ob ich sowas bei mir irgendwo rumliegen habe, einen Versicherungsschein (oder Police oder wie sich das schimpft) hab ich bisher noch nicht, da sich bei der Bearbeitung zwischen Hauptstelle und Vermittler irgendwas verzögert hat.

 

Antrag ist der Zettel auf dem du unterschrieben hast.

 

Da steht Tarif, deine Daten, deine Krankheiten, deine Versicherungssumme, dein Bruttoeinkommen und vieles mehr drauf.

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Sapine
...schau mal in den Antrag deiner BU Versicherung...und frag am besten die Zentrale der Volksfürsorge, ob du unter diesen Voraussetzungen diese BU Höhe weiter aufrechterhalten kannst.... lass es dir aber auch schriftlich bestätigen!
Vergiss das mündliche Larifari von Versicherungsvertretern. Du brauchst es schriftlich und heftest es bei Deinen Unterlagen ab.

 

 

Dort sollte auch der Antrag hängen, in dem die Angaben enthalten sind, die Du prüfen solltest.

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muffe

Mittlerweile hat sich der Vertreter der Volksfürsorge wieder gemeldet.

Leider wollen die aufgrund meiner Asthma Erkrankung nicht nur einen Zuschlag, sondern schließen Asthma auch direkt von der BU aus.

Bei einem persönlichen Treffen hat der mir das aber nicht direkt gesagt, sondern nur etwas drum herum geredet ("ja die von der Hauptstelle wollen das so in 8 Jahren nochmal kontrolliert wissen). Ich habs dann aber auf dem Angebotszettel gelesen, dass Asthma als Ursache ausgeschlossen werden soll.

 

Folglich ist für mich erstmal wieder alles offen und ich hole mir neue Angebote ein. Um nochmal zum eigentlichen Topic zurückzukehren: Die Vertreter anderer Versicherungen sahen alle kein Problem darin, mehr als ein Azubigehalt zu versichern schließlich könne ich, "falls es mit dem Studium nicht klappen sollte, ja auch sofort wieder in den beruf mit ordentlichem Gehalt einsteigen". Bei vielen Versicherungen konnte man als Student zudem eh nicht mehr als 1000 monatliche BU-Rente vereinbaren, aber so 800-1000 reichen mir auch zunächst völlig. Per Nachversicherungsgarantie kann man ja auch später noch erhöhen.

 

Zur Zeit versuche ich also eine Versicherung zu finden, die Asthma nicht ausschließt und dabei bezahlbar bleibt, derzeitige Favoriten sind da die Provinzial Rheinland und die Hannoversche Leben.

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muffe

also obwohl der Typ von der Volksfürsorge mir klar machen wollte, dass KEIN anderer Versicherer Asthma für mich in einer BU nicht ausschließen würde, hab ich jetzt ein günstiges Angebot von der Hannoverschen Leben bekommen und das OHNE Ausschluss. Ich hatte denen so einen Gesundheitsfragebogen zugemailed.

 

Dann mal sehen was die Provinzial noch sagt und dann hab ich bald endlich eine für mich passende BUV :D

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ipl
· bearbeitet von ipl
Nun das Problem: Eine Vermittlerin der Debeka Versicherung (ja auch die will nur verkaufen) hat mich aufs schärfste gewarnt MEHR als mein letztes Azubigehalt zu versichern, da man sich gesetzlich nicht an Versicherungen bereichern dürfe und folglich nur 75 % des letzten Nettoeinkommens versichern dürfe. (siehe hier)

Ich bin kein Jurist und habe eigentlich keine Ahnung von Versicherungen... Aber laut Wikipedia gibt es das Bereicherungsverbot nicht mehr. (Das abgesehen davon, dass es hier sowieso nicht zutreffen würde.) Zieh deine eigenen Schlüsse bzgl. der Kompetenz der Vermittlerin. :-

 

Das Bereicherungsverbot wurde aus dem neuen VVG ersatzlos gestrichen, da es schon vorher durch die Rechtsprechung ohne Bedeutung war.

Deine Quelle scheint auf dem Stand von 1963 zu sein. *g* Der aktuelle §55 VVG hat damit wohl nichts zu tun.

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billy-the-kid
Ihr sprecht immer von "Antrag". Ich schau mal ob ich sowas bei mir irgendwo rumliegen habe, ...

 

Ich empfehle DRINGENDST die Anschaffung eines Leitz-Ordners. Rückenaufschrift "wichtige Unterlagen". Und da heftest du dann z.B. die Ausfertigung deiner Anträge ab.

 

Wie willst du sonst nachweisen, ob du z.B. bei Gesundheitsfragen "nur Schnupfen" oder "rückenkrank seit 30 Jahren" angegeben hast?

 

Mit 1200 bist du wahrlich nicht überversichert, wenn du alles richtig angegeben hast, ist das ohnehin das Problem des Versicherers.

 

Wo hattest du nochmal den entsprechenden Nachweis abgelegt? :-

 

Grüße, billy-the-kid

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muffe
Ich empfehle DRINGENDST die Anschaffung eines Leitz-Ordners. Rückenaufschrift "wichtige Unterlagen". Und da heftest du dann z.B. die Ausfertigung deiner Anträge ab.

 

Wie willst du sonst nachweisen, ob du z.B. bei Gesundheitsfragen "nur Schnupfen" oder "rückenkrank seit 30 Jahren" angegeben hast?

 

Für bereits abgeschlossene Sachen pflege ich das auch zu tun, in dem Fall hatte ich das noch nicht getan, aber du hast natürlich recht.

 

Mit 1200 bist du wahrlich nicht überversichert, wenn du alles richtig angegeben hast, ist das ohnehin das Problem des Versicherers.

 

Das Problem des Versicherers ? Genau das aber, war meine Sorge. Den Darstellungen der Versicherungsvertreterin der Debeka zufolge, schien es genau andersherum.

Aber diese Sorgen scheinen ja unbegründet, auch Vertreter anderer Versicherungen hielten es für wenig sinnvoll weniger als ein Azubinettogehalt zu versichern, so wie es die Debeka Dame vorschlug.

 

Der Vertrag über die 1200 BU Rente kommt aber nun wahrscheinlich eh nicht zustande, da in diesem Vertrag Asthma ausgeschlossen wurde.

Daher tendiere ich eher zur Provinzial oder zur Hannoverschen Leben, letztere hat mich sogar angerufen und mir Sichtung eines Fragebogens zugesichert bei mir Asthma nicht auszuschließen oder gar einen Zuschlag zu verlangen.

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Luxor

ich glaube in der frage der höhe der rente macht nur die debeka so einen stress. naja, man kann ja wo anders abschließen

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