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gnitter

ausländische Dividende � Quellensteuer Rückforderung aus Frankreich

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B3n
vor 2 Stunden von tabost:

Danke für die Mitteilung. Da es sich bei mir um einige 100 Euro handelt, die ich zurückfordern will, möchte ich diese Zusatzausgaben vermeiden. Ich hoffe, dass die deutschen Belege ausreichen. Ich werde ein ausführliches Begleitschreiben beilegen, das ich in Französisch übersetzen werde. 

Danke nochmals für die Antworten. Muss ich eigentlich zusätzlich zum Formular 5000-SD auch noch das Formular 5001-SD ausfüllen? Dieses sieht so aus, als sollte man dort alle erhaltenen Dividendenbeträge auflisten. Ich habe es unter diesem Link gefunden: https://www.impots.gouv.fr/sites/default/files/formulaires/5001-sd/2024/5001-sd_4531.pdf


Das kannst du natürlich machen, ich würde mir da aber nicht zu große Hoffnungen machen. Ohne den Weg über die Verwahrkette fehlen die attestation 2777 von BPSS oder 2779 von CBF. 

 

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tabost
Am 25.9.2025 um 15:47 von B3n:


Das kannst du natürlich machen, ich würde mir da aber nicht zu große Hoffnungen machen. Ohne den Weg über die Verwahrkette fehlen die attestation 2777 von BPSS oder 2779 von CBF. 

 

Wie aktuell sind diese Informationen?  Ist die Erfordernis der Zahlungsbestätigungen 2777 oder 2779 in den letzten 2 oder 3  Jahren stark angestiegen? Oder war das schon die ganzen letzten Jahre so, dass man eine dieser Bescheinigungen braucht?

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goccih
vor 15 Stunden von tabost:

Wie aktuell sind diese Informationen?

Wenn du den mehrfachen Stimmen hier im Forum zu dem Thema nicht traust, versuch doch einfach mal den Weg mit den Formularen zu gehen. Wenn du dann noch hier davon berichtest, hätten wir alle super aktuelle Informationen.

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tabost
Am 27.9.2025 um 09:03 von goccih:

Wenn du den mehrfachen Stimmen hier im Forum zu dem Thema nicht traust, versuch doch einfach mal den Weg mit den Formularen zu gehen. Wenn du dann noch hier davon berichtest, hätten wir alle super aktuelle Informationen.

Es ist so, dass ich etwa im Jahr 2022 schonmal Quellensteuerbeträge aus Frankreich zurückgefordert habe. Ich bekam sie dann auch zurückgezahlt, und alles war OK. Ich hatte mich damals nicht um die Bescheinigungen 2777 bzw. 2779 bemüht.  Deshalb interessiert mich besonders, ob sich in den letzten 2 oder 3 Jahren etwas geändert hat.

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west263
vor 16 Minuten von tabost:

Es ist so, dass ich etwa im Jahr 2022 schonmal Quellensteuerbeträge aus Frankreich zurückgefordert habe. Ich bekam sie dann auch zurückgezahlt, und alles war OK. Ich hatte mich damals nicht um die Bescheinigungen 2777 bzw. 2779 bemüht. 

Hast Du es schon mal irgendwo dokumentiert, wie Du da vorgegangen bist?

Das wäre bestimmt für viele mal interessant zu wissen.

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tabost
vor 23 Stunden von west263:

Hast Du es schon mal irgendwo dokumentiert, wie Du da vorgegangen bist?

Das wäre bestimmt für viele mal interessant zu wissen.

Das weiß leider nicht mehr so genau. Diesmal werde ich es dokumentieren und dann auch hier im Forum posten.

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west263
vor 58 Minuten von tabost:

Das weiß leider nicht mehr so genau.

ich möchte dir jetzt nicht zu nahe treten, aber 2022 hast Du es anscheinend geschafft und heute 3 Jahre später, kannst Du dich nicht mehr erinnern?

Streng dich mal an ;), ich habe hier noch LVMH zu liegen, die ich gerne zurückholen wollen würde, mit kleinem Aufwand.

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tabost
Am 29.9.2025 um 13:07 von west263:

ich möchte dir jetzt nicht zu nahe treten, aber 2022 hast Du es anscheinend geschafft und heute 3 Jahre später, kannst Du dich nicht mehr erinnern?

Streng dich mal an ;), ich habe hier noch LVMH zu liegen, die ich gerne zurückholen wollen würde, mit kleinem Aufwand.

Entschuldige, dass ich erst jetzt antworte. Ich bin nicht so regelmässig hier im Forum. Ich habe damals, glaube ich, die Hilfe meiner Depot-Bank in Anspruch genommen. Ich musste, glaube ich, der Depot-Bank einen Betrag von, glaube ich, 60 Euro bezahlen. Dann gab es ein Treffen zwischen mir und dem zuständigen Bank-Berater, das ich initiiert habe. Ich weiss aber nicht mehr ganz genau, was er alles gemacht hatte. Das Formular 5000-DE wurde beim der ganzen Prozedur ausgefüllt. Ich habe auch noch eine Kopie davon.  Auf diesem Formular ist auch ein Stempel des Bürgeramtes meiner Stadt mit der Bestätigung meines deutschen Wohnortes. Das Formular wurde zweifach ausgefüllt, in Deutsch und in Französisch. Das Formular 5001 wurde wohl nicht verwendet. Am Ende habe ich ein Schreiben selbst an das französische Finanzamt gesendet. Das Formular 5000-DE war sicherlich in dem Schreiben, aber ich weiss nicht mehr, was sonst noch alles. 

 

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west263
vor 2 Minuten von tabost:

die Hilfe meiner Depot-Bank in Anspruch genommen.

ok, also hast nicht Du es gemacht, sondern deine Bank und bezahlt hast Du auch noch dafür.

Das erledigt für dich gegen Gebühr auch die DKB und die 1822. Suggeriert hattest Du, dass Du die Quellensteuer selber zurückgefordert hattest. So hatte ich es jedenfalls verstanden. 

 

Da dem nicht so ist, hat es sich erledigt.

 

vor 4 Minuten von tabost:

Entschuldige, dass ich erst jetzt antworte. Ich bin nicht so regelmäßig hier im Forum.

gibt keinen Grund, sich dafür zu entschuldigen

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Solara
vor 21 Stunden von tabost:

Das Formular 5000-DE wurde beim der ganzen Prozedur ausgefüllt. Ich habe auch noch eine Kopie davon.  Auf diesem Formular ist auch ein Stempel des Bürgeramtes meiner Stadt mit der Bestätigung meines deutschen Wohnortes. Das Formular wurde zweifach ausgefüllt, in Deutsch und in Französisch. Das Formular 5001 wurde wohl nicht verwendet. Am Ende habe ich ein Schreiben selbst an das französische Finanzamt gesendet. Das Formular 5000-DE war sicherlich in dem Schreiben, aber ich weiss nicht mehr, was sonst noch alles. 

Für mich macht das die maxblue.

Ich bekomme vorausgefüllt das Formular 5000-DE (Wohnsitzbescheinigung) und 5001-DE (Zahlung und Erstattung der Abzugsteuer auf Dividenden) in dreifacher Ausfertigung, für die französische Verwaltung, fürs Finanzamt, für mich. Man schickt sowohl 5000 und 5001 ans Finanzamt mit einer höflichen Bitte das Exemplar für die französische Verwaltung mit Dienstsiegel, Ort, Datum, Unterschrift zu beglaubigen. Nach Erhalt einfach an die Bank weiterleiten, 1 Jahr auf die Erstattung warten. 

Die Kosten für den Service hast du richtig im Kopf, 63 Euro + MWSt.

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MartinB
· bearbeitet von MartinB

Ich stelle mal diese neue Info zur Diskussion (bin da angesichts TR sehr skeptisch):  Trade Republic hat bei französischen Aktien angeblich eine "direkte lokale französische Verwahrstelle" und bietet damit automatisch die Reduzierung der französischen Quellensteuer auf nur 12,8% an, ohne jedes Formular etc.

X-Posting: https://x.com/matschmitt2009/status/1979937784346620091

WiWo (PayWall): https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/auslandsdividenden-so-holen-anleger-sich-die-quellensteuer-zurueck/100161069.html

 

 

 

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tabost
Am 14.10.2025 um 12:27 von west263:

ok, also hast nicht Du es gemacht, sondern deine Bank und bezahlt hast Du auch noch dafür.

Das erledigt für dich gegen Gebühr auch die DKB und die 1822. Suggeriert hattest Du, dass Du die Quellensteuer selber zurückgefordert hattest. So hatte ich es jedenfalls verstanden. 

 

Da dem nicht so ist, hat es sich erledigt.

 

gibt keinen Grund, sich dafür zu entschuldigen

Meine Depot-Bank ist jetzt nicht mehr bereit, mir zu helfen bei meiner Rückforderung. Also muss ich dieses mal tatsächlich alles selbst machen. Ich hoffe, es klappt.

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tabost

Ich möchte jetzt daran gehen, mir im Jahr 2024 zuviel abgezogene Quellensteuer vom französischen Staat zurückzufordern. Dafür werde ich die Formulare 5000-DE und 5001-DE ausfüllen. Es handelt sich um pdf-Dokumente. Beide Formulare gibt es in 3facher Ausfertigung: 1 Exemplar für das deutsche Finanzamt, 1 Exemplar für mich und 1 Exemplar für die Französische Verwaltung. Alle 3 Exemplare befinden sich im selben pdf Dokument. Die Felder, in denen Einträge gemacht werden können, scheinen grundsätzlich editierbar zu sein. Seltsam ist folgendes: Ich kann nur das Exemplar für das deutsche Finanzamt editieren, aber nicht das Exemplar für mich und auch nicht das Exemplar für das französische Finanzamt. Das gilt sowohl für das Formular 5000-DE als auch für das Formular 5001-DE. An meiner Software scheint es nicht zu liegen. Ich habe eine alternative Software verwendet, aber das Resultat ist dasselbe.

 

Hat jemand dazu irgendwelche Erfahrungen gemacht, die helfen könnten?  Warum ist nur das Exemplar für das deutsche Finanzamt editierbar?  Warum kann ich nicht einmal das Exemplar für mich selbst editieren?

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chirlu
Am 29.10.2025 um 15:08 von tabost:

Seltsam ist folgendes: Ich kann nur das Exemplar für das deutsche Finanzamt editieren, aber nicht das Exemplar für mich und auch nicht das Exemplar für das französische Finanzamt. Das gilt sowohl für das Formular 5000-DE als auch für das Formular 5001-DE.

 

Was du in der Version für das deutsche Finanzamt eingibst, erscheint automatisch auch in den anderen beiden Versionen.

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tabost
Am 31.10.2025 um 00:56 von chirlu:

 

Was du in der Version für das deutsche Finanzamt eingibst, erscheint automatisch auch in den anderen beiden Versionen.

Danke für den Hinweis. Ich habe das zunächst nicht bemerkt, weil bei meiner Software, die ich zum Verwalten von pdf-Dokumenten verwende, Javascript standardmässig deaktiviert war. Nachdem ich Javascript aktiviert habe, funktioniert es.

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