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fireball

Verzerrung bei Staatsrettung zwischen Anleihengläubigern und Aktionären

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fireball
· bearbeitet von fireball

Nachdem die US-Regierung den Konkurs von Lehmann Brothers nicht verhindert hat, dann aber AIG, Fannie Mae usw. mit einem Kredit rettete, und Regierungen der ganzen Welt viele andere Banken vor dem Konkurs bewahrten, stellst sich doch die zentrale Frage: Wann und wie sollte der Staat Finanzinstitute retten.

 

Mittlerweile wird allgemeine erwartet das Regierungen einschreiten wenn Finanzinstitute in Schwierigkeiten geraten, die so groß sind das ein Konkurs der Institute droht wenn diese "to big to fail" sind. Aber wie weit sollten solche Interventionen gehen ?

 

Im Gegensatz zur derzeitigen Praxis sollten Staaten und deren Regierungen in Zukunft nur bestimmten Gläubigern einer unterstützten Institution schützen, ein Sicherheitsnetz der Regierungen sollten sich nie auch auf die Anleihen-Gläubiger der Institutionen erstrecken. In der nahen Vergangenheit haben die staatlichen Rettungsmaßnahmen meist alle Kapitalanleger einer in Schieflage geratenen Bank die durch den Staat gerettet wurde gestützt mit Ausnahme der Aktionäre.

Die Aktionäre mussten mit den Verlusten leben, wurden zum Teil sogar ruiniert, wohingegen die Annleihen-Gläubiger meist durch die staatlichen Finanzspritzen gerettet wurden, hierzu möchte ich als perversestes Beispiel die HRE anführen.

 

Die Gelder von Kapitalanlegern wurden durch die Rettung der AIG, Bank of America, HRE, unseren Landesbanken usw. vollständig gedeckt, während die Aktionäre dieser Firmen große Verluste hinnehmen mussten.

Die Kapitalgeber wurden gerettet weil die Regierungen der Staaten meist den Weg gewählt haben die Finanzspritzen gegen Stamm bzw Vorzugsaktien auszutauschen (dieg egenüber Bondbesitzern nachrangig sind) oder die Bilanzen durch das Kaufen oder die Garantie von Anlagewerten zu verbessern.

 

Der Staat beschließt in der Regel aus zwei möglichen Gründen ein Finanzinstitut zu retten und dessen Gläubiger zu schützen:

 

1) ein staatliches Schutzschild ist nötig um bei Einlegern oder anderen Gläubigern die ihr Kapital kurzfristig abziehen können zu verhindern das es zu ineffizienten Anstürmen auf die Banken kommt und dadurch wiederum ähnliche Anstürme auf andere Institute zu verhindern. -Bankenrun-

2) sind die meisten kleinen Kreditgeber zu berücksichtigen da sie die Situation der Finanzinstitute in dem Moment in dem sie Geschäfte mit ihnen abschließen nicht überwachen und untersuchen können. Damit kleine Kreditgeber sich des Finanzsystems weiterhin bedienen ist es möglicherweise effizient ihre Ansprüche zu garantieren ob explizit wie A.Merkel oder implizit wie bei einigen Landesbanken.

 

Die Erwägung ist zwar eine Grundlage um Einlegern und Einlegern ähnliche Kreditgebern zu schützen aber keine Rechtfertigung diesen "Schutz" auch auf die Anleihen-Gläubiger auszuweiten bzw. auf diese anzuwenden.

Anleihegläubiger können im Gegensatz zu Einlegern i.d.R ihr Kapital normalerweise nicht kurzfristig abziehen, sie erhalten das Geld zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt zurück, der oft noch Jahre in der Zukunft liegt. Dadurch wird es kaum auf einen Ansturm durch Anleihen-Gläubiger auf andere Institute kommen falls ein Institut in Schwierigkeiten steckt.

Desweiteren kann man i.d.R davon ausgehen das wenn Anleihen-Gläubiger ihr Kapital einer Bank zur Verfügung stellen diese normalerweise die Vertragsbedingungen Marktgerecht aushandeln bzw. emittiert sind.

 

Dieser Anreiz zur Marktdisziplin funktioniert aber nicht mehr wenn der staatliche Schutzschirm Anleihen-Gläubiger schützt. Wenn die Gläubiger davon ausgehen können das der Staat sie schützt werden sie im Umkehrschluss nicht mehr darauf bestehen für größere Risiken auf strengere Vertragskonditionen zu bestehen.

Hier wird m.M nach der Betrugsgefahr Tür und Tor geöffnet, übermäßige Risiken eingehen-der Staat ist ja da. Siehe hierzu div. Dubai Bonds.

 

Meine Meinung, wenn Finanzinstitute die "to big to fail" sind in Schwierigkeiten geraten und vom Staat Unterstützung benötigen sollte die Regierung ein Sicherheitsnetz für Einleger und Einleger ähnlichen Gläubiger auswerfen aber nicht für Anleihengläubiger.

Wenn das EK von Banken erodiert ist sollten die Regierungen keine Mittel bereitstellen (indirekt oder direkt) um das Sicherheitspolster für Anleihen-Gläubiger zu erhöhen.

 

Statt dessen sollte Anleihen in EK umgewandelt werden und der Staat nur im Austausch gegen Sicherheiten weitere Kapitalspritzen gewähren die älter sind als die der Anleihen-Gläubiger.

 

Ich hoffe das wir hier darüber diskutieren können ob diese Herangehensweise vorteilhafter wäre als die bisherige und bitte nicht zu sehr ins OT abdriften, auch wäre es nett wenn keine Beiträge wie "ach super Thema" kommen.

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vanity

Ich denke, wir müssen hier zwei Dinge in der Betrachtung voneinander separieren:

 

1. Die Fragestellung, wann staatliche Institutionen zur Rettung eines Unternehmens eingreifen sollen und wann nicht

2. Die Fragestellung, ob Unterschiede in der Behandlung von Eigentümern und Gläubigern gerechtigt sind

 

Zu 1. wage ich keine umfassende Beurteilung, sondern kann nur Mutmaßungen äußern. Eine Mutmaßung auf den deutschen Raum bezogen besteht darin, dass z. B. ein Nichteingreifen im Finanzsektor (HRE, COBA, LB) derartige Verwerfungen ausgelöst hätte, dass das Eingreifen im Endeffekt die bessere Lösung war. Es bleibt natürlich immer ein etwas fader Beigeschmack insbesondere bei denen, denen nicht geholfen wurde (das können Quelle-Angestellte sein, aber auch Escada-Gläubiger).

 

Zu 2. habe ich eine klare Meinung: Es besteht ein essentieller Unterschied in den Rechtspositionen zwischen Eigentümern und Gläubigern. Dieser manifestiert sich dann unter Umständen eben auch in der Stellung bei einem staatlichen Eingreifen, von dem der Eigentümer nicht (oder wenig) profitiert, der Gläubiger aber sehr wohl. Das ist gewollt und es kann m. E. auch nicht anders sein. Der Eigentümer hat die Möglichkeit, die Unternehmensstrategie zu gestalten und dafür zu sorgen, dass das Unternehmen nicht in Schieflage gerät. Der Gläubiger hat diese Möglichkeit nicht, was schon ein hinreichender Grund ist, seine Rechtsstellung gegenüber dem Eigentümer im Falle einer Insolvenz besser auszugestalten. Der Eigentümer kann z. B. auch neue Mittel bereitstellen, um eine Insolvenz zu verhindern. Wenn er es nicht tut, muss er mit den Konsequenzen leben. Der Gläubiger hat kaum einen Einfluss und Bedarf daher des Schutzes des Insolvenzrechts. Dabei ist es m. E. unerheblich, ob es sich um einen Angestellten, einen Lieferanten oder einen Inhaber einer Anleihe handelt.

 

Ganz pragmatisch sind natürlich auch rein rechtliche Aspekte. Ein Gläubiger hat eine bilaterale vertragliche Bindung mit dem Unternehmen. Pacta sunt servanda - auch ein staatliches Eingreifen wie z. B. bei der HRE gibt dem Staat, der natürlich auch an seine eigenen Rechtsnormen gebunden ist, keine Möglichkeit, die vertraglichen Bedingungen (z. B. einer Anleihe) einseitig und rückwirkend zu ändern. Von daher sind alle Ideen, Anleihengläubigern eine im Vorhinein nicht vorsehene Zwischenstellung zwischen bevorzugten Gläubigern und Eigentümern zuzuweisen von vorneherein zum Scheitern verurteilt. Für zukünftige Verträge ist das natürliche möglich - siehe CoCo - aber es muss auch vorher definiert werden. Auch eine Anleihegläubiger genießt Vertrauensschutz und darf Rechtssicherheit für sich in Anspruch nehmen. Ein Aktionär sollte wissen, was auf ihn zukommen kann - er kann sich frei entscheiden, ob das Risiko eingehen will oder nicht (für einen Tierliebhaber gilt dasselbe).

 

Um deinen Gedankengang auszuführen, bleibt bei der derzeitigen Rechtslage nur eine Möglichkeit: Der Staat greift grundsätzlich nicht ein, die Spareinlagen (u. ä.) sind ohnehin über besondere Systeme gesichert, eine Insolvenz wird nicht verhindert und die übrigen Gläubiger tragen das ihrige am entstandenen Schaden, je nach eingegangener Rechtsposition mehr oder weniger. Das es auch so geht ohne dass die Welt untergeht, zeigt das Beispiel GM. Ob das im Finanzbereich ratsam gewesen wäre, wage ich zu bezweifeln.

 

Dass es einige Profiteure beim (vermutlich) gegebenen Weg gab, ist nicht zu leugnen (das sind wir). Das in die Nähe von Betrug zu rücken, wie du es andeutest, würde ich entschieden zurückweisen. Wie immer in diesem Geschäft profitiert derjenige, der die Situation besser und nüchterner einschätzen kann. Eklatantes Beispiel aus jüngster Vergangenheit: Wer mit seiner Einschätzung zum Fortgang in Dubai richtig lag, kann sich freuen. Es sollte aber auch nicht jammern, wenn die Entwicklung gegen sein Kalkül gelaufen wäre. Es war sein frei gewähltes Risiko und wurde (in diesem Fall) belohnt.

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fireball

Vanity es ging mir nicht um die Handlungen die zurückliegen, sonder eine Veränderung dahin für die Zukunft aufzuzeigen.

Es wäre bei geänderter Rechtslage durchaus möglich, das ich nicht bestehende "Verträge" aushebeln möchte sollte eigentlich oben klar geworden sein, was wohl leider nicht zutreffend ist.

 

Ich möchte mich auch für diesen guten Beitrag von dir bedanken, ich hatte die Annahme das da nicht viel kommen wird.

 

Zu 1, ich habe in meinem Einleitungsartikel nicht das Retten der Finanzinstitute angeprangert, sondern versucht dazulegen wie in der Zukunft damit umgegangen werden sollte um Problemen die hier entstanden bzw. noch entstehen könnten vorzubeugen. Eine Rettung der Institute war nötig, ohne diese wären wir aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr in der Lage die Finanzmärkte in irgendeiner Weise zu beeinflussen.

 

Zu 2. Du unterlegst den Eingriff des Staates und der Sicherung der Finanzinstitute mit dem Glauben das doch die Gläubiger besser gestellt sind. Und genau hier sind wir bei dem Problem, hier wird ein Airbag für Spekulanten und Gläubiger aufgebaut die das Risiko außer acht lassen können -> am Ende passiert mir ja nichts der Staat richtet das schon.

Bei keinem Eingreifen des Staates wären die Gläubiger leer ausgegangen, mit welcher Berechtigung soll nun bei einer Rettung diese Gattung von Investoren bevorzugt werden ? Eine reine Besserstellung aufgrund von fehlenden Lenkungsmöglichkeiten sehe ich hier nicht, da durch die Ausgestaltung des Vertrags zwischen Gläubiger und Schuldner diesem nachteil Rechnung tragen kann.

 

Es geht mir nicht um eine Aufweichung der Trennlinien oder Veränderung des Verhältnisses zwischen Aktionär und Gläubiger sondern lediglich darum bei der Rettung durch den Staat alle beiden Parteien "leiden" zu lassen.

 

Wo ist den die Berechtigung des Vorgehens des Staates bei der CoBa ? Wie kann es sein das es auf der einen Seite keine Verluste gibt obwohl es ohne Staatseingriff für die Gläubiger katastrophal geworden wäre ?

 

Auch geht es mir nicht um Spekulanten die den derzeitigen Zug voll mitgenommen (wie wir) haben was die derzeitige Lage betrifft, sondern wie oben bereits erwähnt darum zu verhindern das Investoren (wie in Dubai) in Bonds investieren da der Staat ja dahinter steht (indirekt)

 

Ich freue mich auf eine weitere rege Diskussion.

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Stephan09
· bearbeitet von Stephan09

Das Problem des moral hazards sehe ich auch. Wobei ich mir auch nicht vorstellen kann, dass ein Zwangsumtausch von Schulden in Eigenmittel funktioniert. Allerdings ist diese Vollkaskomentalitaet nicht nur ungerecht, sondern auch ineffizient und hier würde ich zwischen Einlagen und anderen Glaeubigern keine so große Unterscheidung machen. Es war in Vergangenheit so, dass Einlagen immer nur mit einem gewissen haircut geschützt waren und dessen Abschaffung lehne ich vehement ab, denn, wenn man sich hier nur einige Tagesgeldthreads anschaut und sieht mit was für einer Verve sich Menschen mit geringen Zinsunterschieden beschaeftigen, ist es imo auch nicht zu viel verlangt, dass man sich die allgemeine Verfassung der entsprechenden Bank anschaut. Ansonsten hat man naemlich die absurde Situation, dass systematisch Gelder in schwache Institute fließen, da diese ein halbes Prozent mehr anbieten als Banken, die das Geld nicht so noetig haben. Damit wird mittelfristig das System insgesamt nur destabilisiert.

Dass man sonstige Glaeubiger nicht genauso behandeln kann, wie Aktionaere ist meines Erachtens selbstverstaendlich, nur sehe ich keinen zwingenden Grund ihre Forderungen in einem entsprechenden Prozess ihrem Rang nach herunterzuschreiben; dies ist in jedem Insolvenzprozess Gang und Gebe. Nur weil der Staat als "Kaeufer" auftritt, um schlimmeres zu verhindern, kann man doch nicht im Umkehrschluss sagen, die Forderungen seien sakrosankt und dürfen unter keinen Umstaenden angetastet werden, die im anderen Falle schlichtweg wertlos verfallen würden. Hierdurch wird ein Popanz aufgebaut der mit Erpressung durchaus passend beschrieben ist, wobei hier zwei dazu gehoeren: Einer, der erpresst, und einer, der sich erpressen laesst.

Ganz abgesehen davon, dass es vielleicht mal angebracht waere, Zinsen perspektivisch in einem hoeherem Korridor anzusiedeln, damit man nicht mehr auf so seltsame Ideen kommt, Arbeitslosen ein Haus zu finanzieren.

 

Was ich als weiteres großes Problem sehe, dass die Verpflichtungen international eingegangen werden und in letzter Zeit ja eine regelrechte Regulierungsarbitrage stattfand und immer noch stattfindet, die Zeche aber national beglichen werden soll (Stichwort Bafin darf nicht in Irland in die Bücher schauen; bei AIG hat die londoner Abteilung ohne jegliche, auch interne, Kontrolle CDS verkauft etc.)

Hier waere eine zumidenst europaweit einheitliche Regelung foerderlich, aber die ganzen Narzissten wachen ja hübsch über ihre Inkompetenzen.

letztlich sollte man auch noch ein paar Worte über Hedgefonds verlieren; entweder man erlaubt es ihnen, im großen Stile Risiken zu übernehmen wie z.B. bei Catbonds, CDS...; damit werden sie aber systemisch bedeutend, da ihr Ausfall kein Privatereignis mehr darstellt, und sie müssten im folgenden auch entsprechend ihre Bücher offenlegen bzw. bei Risikotransfer sich an eine entsprechende Boerse wenden; oder man erlaubt es ihnen nicht. Aber, dass so Kaschemmen wie ltcm oder Bear Stearns rausgekauft werden, kann eigentlich nicht sein.

Man müsste das Großsein schlichtweg verteuern, um Anreize zu schaffen, wieder in übersichtliche Einheiten überzugehen, die nicht too big to fail sind.

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Torman

Ich denke ein entscheidendes Argument fehlt noch. Banken haben über den Interbankenhandel erhebliche gegenseitige Verbindlichkeiten. Diese stehen, wenn sie nicht in Ausnahmefällen speziell besichert sind, im gleichen Rang wie normale Anleihen. Wollte man also die Anleihegläubiger an der Sanierung beteiligen, so würden automatisch auch die Interbankenforderungen Teil dieses Insolvenzverfahrens. Angesichts der geringen Eigenkapitalbasis der Banken würde die Pleite eines mittleren bis größeren Instituts andere Banken ebenfalls in die Pleite treiben. Daraus würde eine Lawine, die schließlich alle Banken erfassen würde. Genau das ist die viel zitierte Systemrelevanz. Fällt eine Bank mit der kritischen Größe, so geht das ganze System unter.

Wenn man also die Anleihebesitzer an der Sanierung beteiligen wollte, müsste man zunächst die Interbankenforderungen ähnlich wie die Spareinlagen speziell absichern. Oder man verbietet den Banken diese gegenseitige Verpflechtung. Ob das praktikabel ist, kann ich nicht beurteilen. Zumindest würden viele Finanzprodukte nicht mehr so möglich sein. Vielleicht wäre das sogar gut?

Man sollte aber auch bedenken, dass dann normale Anleihen praktisch in den Status der Nachrangigkeit rutschen. Entsprechend höher wären die geforderten Renditen. Ob Banken dann überhaupt noch ein Interesse an solchen Emissionen hätten? Schließlich emittieren sie schon jetzt nur soviel nachrangige Verbindlichkeiten, wie es die Regularien erfordern. Am Ende würde eventuell wieder niemand übrig bleiben, den man an den Verlusten beteiligen könnte.

Ich denke deshalb der Weg zu einem stabileren Bankensystem geht eher über mehr Eigenkapital und damit eine vorbeugende Insolvenzverhinderung. Dadurch würde natürlich die Attraktivität der Banken am Aktienmarkt sinken. Ein geringeres Risiko bedingt eben auch eine geringere Rendite. Vielleicht sind also doch staatliche Banken oder Genossenschaften die zukunftsfähigeren Formen, weil hier die Renditeerwartungen der Anteilsinhaber geringer sind.

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XYZ99

Der Staat sollte grundsätzlich die Finger aus alledem rauslassen. Weil er damit den Wettbewerb verzerrt, denn er hilft ja gezielt einzelnen Parteien, die er gegenüber anderen begünstigt. Dies stellt den Grundsatz einer staatlichen Gleichbehandlung in Frage, die ein Rechtsstaat aber ausüben muss.

 

Ebenso wäre der Staat lediglich verpflichtet, Gesetze und Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Gläubiger bezahlt und Schuldner zum Bezahlen gebracht werden. Dass er einspringt und Ersatz leistet ist einfach nicht seine Aufgabe und kann nicht verlangt werden. Daher ist es in meinen Augen auch fahrlässig auf eindeutig insolvente Unternehmen mit Staatsgarantie zu setzten. Denn wenn der Staat so willkürlich seine Aufgaben in der Begünstigung einzelner setzt, so willkürlich wird er dann gegenüber anderen verhalten. Oder mit anderen Worten: stützt er einfach mal so die HRE, drängt er die Aktionäre auch einfach so raus und am Ende werden vielleicht die Anleihengläubiger dann einfach so mit einem Kaugummi abgespeist.

 

Aber dieser unser Staat existiert ja in keinem idealen Vakuum, sondern verfolgt seine Eigeninteressen. Es ist bedenklich, dass dies wenige nur zu stören scheint. Man hat ja auch Besseres zu tun - seine Interessen nämlich wahrzunehmen. Wetten, dass es beim nächsten Knall wieder keiner gewusst haben will?

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Banken haben insofern eine Sonderstellung, dass die Insolvenz einer mittleren oder gar großen Bank eine Kettenreaktion auslösen könnte, die letztendlich zum Zusammenbruch des gesamten Finanzsystems und einer Wirtschaftskrise ungeahnten Ausmaßes führen würde. Nach dem Lehman Brothers Zusammenbruch waren wir wahrscheinlich verdammt nah dran an so einer Situation. Der totale Zusammenbruch konnte wahrscheinlich nur durch massives staatliches Eingreifen auf der der ganzen Welt verhindert werden. Über die einzelnen Maßnahmen kann man sicher trefflich streiten und wir werden früher oder später auch noch die Quittung z.B. für die enorme Staatsverschuldung, künstlich niedrigen Zinsen und extrem expansive Geldpolitik in vielen Ländern bekommen. Aber die Maßnahmen insgesamt waren nach Lehman schlicht alternativlos. Ohne massives staatliches Eingreifen wäre der totale Zusammenbruch des gesamten Finanz- und Wirtschaftssystems wahrscheinlich kaum vermeidbar gewesen.

 

Eine große Bank einfach Pleite gehen zu lassen ist schlicht und einfach keine hinnehmbare Alternative. Der Staat muss hier in jedem Fall eingreifen, um höchstwahrscheinlich katastrophale Folgen für die Wirtschaft zu verhindern. Andererseits schaltet dieser Umstand natürlich den in einer Marktwirtschaft wichtigen Mechanismus des möglichen Scheiterns (Insolvenz) eines Marktteilnehmers aus. Eine Bank die bewusst oder unbewusst zu hohe Risiken eingeht und schwere Fehler macht kann dennoch nicht untergehen, weil der Staat quasi zur Rettung gezwungen ist. Dies ist aus marktwirtschaftlicher und moralischer Sicht sicherlich äußerst unbefriedigend. Insofern halte ich die Verstaatlichung wie bei der HRE quasi als "Insolvenzersatz" für eine marktwirtschaftlich gar nicht so uninteressante "second-best" Lösung, die allerdings gesetzlich auf eine bessere Basis gestellt werden müsste. Eine Beteiligung der Fremdkapitalgeber an einer solchen "insolvenzersetzenden Verstaatlichung" ist sicherlich wünschenswert aber aber sehr problematisch, da ja hier die große Gefahr besteht, dass wieder gerade solche Folgen (z.B. Refinanzierungsprobleme, Illiquidität, hoher Abschreibungsbedarf bei anderen Banken, Bank-Run) auftreten könnten, die man ja durch die Vermeidung der Insolvenz gerade verhindern wollte.

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fireball
· bearbeitet von fireball

Zwischen sollen und können besteht in der realen Welt leider große Unterschiede.

 

Es wäre einfach unverantwortlich gewesen die Finanzinstitute in dieser Krise in die Insolvenz zu schicken, die Wellen die Lehmann Brothers als begrenzte Bank angerichtet hat sollten doch all zu deutlich machen was passiert wenn dem Staat der Wille fehlt diese zu stützen.

 

Die Gläubiger können nicht bezahlt werden XYZ, da der Schuldner in diesem Moment kurzfristig kein positives Vermögen mehr zur Verfügung steht, hier würde der Gläubiger also leer ausgehen (zumindest Anteilig HairCut). Wie weiter oben schon ausgeführt muss man aber hier die Auswirkungen auf die verschiedenen Schuldner betrachten und die Auswirkungen auf den Schuldner bzw. die Gläubiger.

 

Betrachten wir doch die HRE. Aktionäre haben große Teile ihrer Investments verloren, zurecht da nur durch das Netz des Staates überhaupt ein weiterbestehen gesichert wurde.

Was wäre aber mit den Gläubigern passiert ohne dieses Netz ? Sie hätten genauso einen großen Teil ihres Investments verloren, und hier entsteht ein Modellprozess der für die Zukunft fatale Folgen haben kann.

 

Die verschiedenen Arten und Ränge etc. von Kapital bzw. Investments sollten nicht aufgeweicht bzw. abgeschafft werden, sondern lediglich die Auswirkungen und Folgen bei einem Verlauf ohne Rettung durch den Staat "simuliert" werden.

Ein Gläubiger darf nicht damit rechnen können nichts zu verlieren bei Eingriff des Staates. Die Schlussfolgerung wie in Dubai, der Bond hat eine implementierte indirekte Staatsgarantie darf nicht aufkommen und sollte mit allen Mitteln verhindert werden, den eine Blase die daraus entstehen würde-wird, lässt sich nicht mehr unter Kontrolle bringen.

 

Es würde desweiteren eine Marktverschiebung und Verzerrung zugunsten von Schuldnern der Finanzinstitute gegenüber Schuldnern und Gläubigern von Industrieunternehmen u.a ex. Banken kommen.

 

Tormann die Bedenken die du bezüglich des Interbankenhandel aufbringst sind berechtigt, hier möchte ich dich aber beruhigen, und einen Vorschlag aufzeigen den das Bundesministerium für Finanzen im Okt. 2008 durch die EZB prüfen lies.

Dieser sieht vor:

Eine zentrale Clearingstelle, die das Kontrahentenrisko neutralisiert.

Hierzu möchte ich dich auch auf die Stellungnahme der EZB zum deutschen Finanzmarktstabilisierungsgesetz vom 21. Oktober 2008 hinweisen. S3-4 interessant

 

Ich hoffe dieser Vorschlag findet deine Zustimmung um die Probleme die du in #5 angesprochen hast auszuräumen.

 

Stephan, Einleger durch HairCuts am Ausfallrisiko zu beteiligen löst schlicht und einfach nicht das Problem der kurzfristigen Liquiditätsentziehung, hier war die Merkelgarantie wegweisend und absolut nötig und richtig um Bankenruns zu verhindern. Setzte dich in diese Zeit zurück, es hätte nicht viel gefehlt wäre hier das Pulverfass zur Explosion gekommen und die Auswirkungen hätte ich so nicht gerne erlebt.

 

Und nochmals Dank an alle Mitschreiber ich war doch etwas verzweifelt in letzter Zeit mangels Freude des Niveaus so mancher Antworten in Themen hier im WPF, es zeigt sich aber das es doch Leute gibt mit denen man nicht einer Meinung sein kann und trotzdem sehr anregend und spannend diskutieren kann. Deshalb :thumbsup: und weiter so.

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Prospektständer

Was aus Anleihenhaltersicht natürlich enorm wichtig zu wissen ist (XYZ99 hats schon angesprochen):

Kann ich theoretisch wie ein "niederer gestellter" Aktionär, bei einem verstaatlicht oder teilverstaatlichtem Finanzinstitut zwangsenteignet werden?

 

Gibt es da eine entsprechende verbindliche Zussage seitens des Bundes/Länder? Oder ist das durch geltendes Recht geregelt? Ich meine ja letzteres...

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WOVA1
· bearbeitet von WOVA1

 

 

Das Problem, was Du formulierst, sehe ich auch - durch die staatliche Rettung der Banken herrscht bei den Anleihegläubigern wieder eine Art Volkasko-Mentatlität.

Ich würde sogar soweit gehen, dass dies nicht nur den Unterschied zwischen Bankanleihen und Industrieanleihen betrifft,

sondern generell zwischen grossen ( = irgendwie 'systemrelevanten') Unternehmen und kleineren.

Nur als Beispiel - 2014 fällige Anleihe von Renault mit 5,21 % Rendite verglichen mit der Hella-Anleihe 6,93 % Rendite.

Selbe Branche, nur die Erwartung des Marktes, dass Renault im Zweifel schon nicht in die Insolvenz gehen wird.

 

Ebenso richtig ist, dass durch staatliche Eingriffe eine Domino-Reaktion der Finanzmärkte verhindert werden musste.

 

Nur: nachträglich eine Insolvenz für die Anleihegläubiger zu 'simulieren' halte ich für schon rechtlich äußerst problematisch.

Es müsste dann auch für Festgeld-Anlagen (mindestens ab bestimmten Laufzeiten und Beträgen ) gelten - schliesslich sind diese Anlagen auch nicht vorzeitig kündbar.

Und natürlich (siehe oben) für alle Nicht-Banken, die als 'systemrelevant' um eine Insolvenz herumkommen - damit wird die Sache auch unpraktiabel.

 

Meine Idee zu diesem Punkt wäre eine andere - irgendwelche staatlichen Garantien für Gläubiger gibt es erst in der Minute, nachdem der Insolvenzantrag gestellt wurde.

Dabei könnte der Staat dann durchaus differenzierte Garantien je nach Art der Forderungen aussprechen, beispielsweise

- kurzfristige Geldmarktkredite zwischen Banken zu 98%,

- normale Einlagen bis 50 TEUR zu 100 %, alles darüber abgestuft zwischen 98 % und 90 %,

- besichere Anleihen zu 90%

- unbesicherte, nicht nachrangige zu 85 % ,

- nachrangige zu 50 % ,

- alles andere gar nicht garantieren.

 

Wobei die Prozentsätze nicht im vorhinein festliegen müssten, sondern je nach Situation variieren könnten.

Und die Garantiegewährung natürlich von der Zustimmung des Gläubigers abhängen.

 

Das Verfahren hätte aus meiner Sicht schlicht folgende Vorteile:

- irgendwelche 'Enteignungsaktionen' gegen die Aktionäre wären überflüssig - die behalten ihre Aktien und hoffen auf eine Insolvenzquote,

- die übrigen Gläubiger wären besser gestellt als bei einer unkontrollierten Insolvenz, aber trotzdem graduell beteiligt ( und hätten daher auch keinen Grund zu klagen ).

- ein hygienischer Vorteil noch: Irgendwelche Bonus- oder Abfindungsansprüche könnte man auf diese Art auch nur bis z.B. 50 TEUR garantieren -

und bei dem Rest auf die zu erwartende Insolvenzquote hinweisen, was die Risikowahrnehmung der betreffenden Damen und (zumeist) Herren

eher schärfen würde als irgendwelche witzlosen und rechtlich problematischen Bonussteuern.

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vanity

Die LBBW zur Einlagensicherung und anderen Themen ... ... die auch für Anleihenhalter interessant sein könnten (mit Dank an den Sponsor RA M. Stein)

 

Ausgerechnet die LBBW. Und ausgerechnet vom Group Head des Covered Bond Research. Sehr pointiert, aber durchaus lesenswert. Viel Vergnügen beim Umsortieren des Portfolios. :D

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John Silver

Die LBBW zur Einlagensicherung und anderen Themen ... ... die auch für Anleihenhalter interessant sein könnten (mit Dank an den Sponsor RA M. Stein)

 

Ausgerechnet die LBBW. Und ausgerechnet vom Group Head des Covered Bond Research. Sehr pointiert, aber durchaus lesenswert. Viel Vergnügen beim Umsortieren des Portfolios. :D

Ich habe nach Folie Drei aufgehört zu lesen. Kam da noch was? :lol:

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vanity
· bearbeitet von vanity

Ich habe nach Folie Drei aufgehört zu lesen. Kam da noch was? :lol:

Folie 4 bis 27! :lol: (wenn du von hinten gelesen hättest, hättest du bei Folie 25 aufhören können)

 

PS: Wetten, dass du jetzt doch nochmal reinschaust?

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Stairway

Ich habe nach Folie Drei aufgehört zu lesen. Kam da noch was? :lol:

 

Nichts wirklich lesenswertes. Außer das er offen lässt, wer oder was die mysteriöse SBD (?) Bank ist. Liest sich stellenweise eher wie eine Verschwörungstheorie.

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John Silver

...

Folie 4 bis 27! :lol: (wenn du von hinten gelesen hättest, hättest du bei Folie 25 aufhören können)

..

...

Nichts wirklich lesenswertes. Außer das er offen lässt, wer oder was die mysteriöse SBD (?) Bank ist. Liest sich stellenweise eher wie eine Verschwörungstheorie.

Das sollte Lustig sein und Ihr habt es beide kaputt gemacht... :angry: ...man beachte die Seitenzahl unten im Bild.

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