Zum Inhalt springen
herbert00

Bürgerentlastungsgesetz - Krankenversicherung absetzen

Empfohlene Beiträge

herbert00

Hallo zusammen,

 

ab 2010 kann man ja aufgrund des Bürgerentlastungsgesetz die Krankenversicherung steuerlich absetzen.

http://www.aspect-online.de/artikel/buergerentlastungsgesetz-krankenversicherung-steuerlich-absetzen/

 

Dazu habe ich eine Frage: Muss ich die gezahlten Beträge am Ende des Jahres in meiner Steuererklärung angeben, oder werden die Beträge direkt von der Lohnsteuer abgezogen?

 

Danke und Gruß

Herbert

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Noob1981

bin ich mal auf die antwort gespannt, denn das gleiche habe ich mich vor paar tagen auch gefragt (als ich meine sparpläne für 2010 ausgerichtet habe). hab für mich beschlossen, wenns mir keiner genau sagen kann, wart ich einfach mal die erste gehaltsabrechnung für januar ab :-)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
neysee

Dazu habe ich eine Frage: Muss ich die gezahlten Beträge am Ende des Jahres in meiner Steuererklärung angeben, oder werden die Beträge direkt von der Lohnsteuer abgezogen?

 

Bei gesetzlich oder freiwillig in einer Ersatzkasse Versicherten sollte der Beitrag bei der Berechnung der Lohnsteuer automatisch berücksichtigt werden. Privatversicherte müssten vorher die Bescheinigung ihrer Versicherung über den Anteil des Beitrags einreichen, der auf die Basisversorgung entfällt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
herbert00

Bei gesetzlich oder freiwillig in einer Ersatzkasse Versicherten sollte der Beitrag bei der Berechnung der Lohnsteuer automatisch berücksichtigt werden.

 

ok, dann lasse ich mich mal überraschen :-)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ImperatoM

Bei gesetzlich oder freiwillig in einer Ersatzkasse Versicherten sollte der Beitrag bei der Berechnung der Lohnsteuer automatisch berücksichtigt werden. Privatversicherte müssten vorher die Bescheinigung ihrer Versicherung über den Anteil des Beitrags einreichen, der auf die Basisversorgung entfällt.

 

Das ganze bringt aber doch nur dann einen Netto-Vorteil, wenn man die Vorsorge-Pauschale übertrifft, oder? Das schafft man dann ja vermutlich erst in der Steuererklärung mit allen Versicherungen zusammen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Lobster

Rechnet euch doch einfach euren Nettolohn aus: http://www.nettolohn.de

Also ich bekomme 2010 2,4% mehr vom Brutto. Diese Erleichterung ergibt sich ausschlißelich durch die geringere Steuerlast.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Konfuzius
· bearbeitet von tecisianer

Bei gesetzlich oder freiwillig in einer Ersatzkasse Versicherten sollte der Beitrag bei der Berechnung der Lohnsteuer automatisch berücksichtigt werden. Privatversicherte müssten vorher die Bescheinigung ihrer Versicherung über den Anteil des Beitrags einreichen, der auf die Basisversorgung entfällt.

 

Das ganze bringt aber doch nur dann einen Netto-Vorteil, wenn man die Vorsorge-Pauschale übertrifft, oder? Das schafft man dann ja vermutlich erst in der Steuererklärung mit allen Versicherungen zusammen.

 

Im gleichen Atemzug mit der Absetzbarkeit der Krankenversicherung sind andere absetzbaren Produkte wie Haftpflicht, RLV usw weggefallen, da viele Arbeitnehmer allein durch ihre Krankenversicherungsbeiträge der angehobenen Höchstgrenze von 2800€ sehr nahe kommen bzw überschreiten

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
neysee

Das ganze bringt aber doch nur dann einen Netto-Vorteil, wenn man die Vorsorge-Pauschale übertrifft, oder? Das schafft man dann ja vermutlich erst in der Steuererklärung mit allen Versicherungen zusammen.

 

Natürlich bringt das nur was, wenn mein Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung über der Grenze von 1900 Euro für Arbeitnehmer (nicht 2800!) liegt, aber gerade dann bleiben alle sonstigen Versicherungen (Arbeitslosen-, Unfall-, Haftpflicht-, alte Lebenvers.) außer Betracht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
herbert00

ehrlich gesagt kapiert habe ich es immer noch nicht :huh:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
neysee

ehrlich gesagt kapiert habe ich es immer noch nicht :huh:

 

Früher konnte man (als Arbeitnehmer) für sonstige Vorsorgeaufwendungen (Kranken/Pflegevers., ALV, PHV, Unfall) maximal 1500 Euro absetzen.

 

Nun kann man entweder Kranken/Pflege unbegrenzt absetzen, dafür fallen dann ALV, PHV und Unfall raus, oder wie bisher alle zusammen, nun bis max. 1900.Euro.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
herbert00

 

Früher konnte man (als Arbeitnehmer) für sonstige Vorsorgeaufwendungen (Kranken/Pflegevers., ALV, PHV, Unfall) maximal 1500 Euro absetzen.

 

Nun kann man entweder Kranken/Pflege unbegrenzt absetzen, dafür fallen dann ALV, PHV und Unfall raus, oder wie bisher alle zusammen, nun bis max. 1900.Euro.

 

Ich dachte die Kranken/Pflege wir sowieso automatisch über eine verminderte Lohnsteuer "abgesetzt", oder?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
neysee

Ich dachte die Kranken/Pflege wir sowieso automatisch über eine verminderte Lohnsteuer "abgesetzt", oder?

 

Ja, aber die Lohnsteuer ist doch eh nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Azathoth777

Sorry, dass ich dieses alte Thema noch mal hochhole! Ich muss demnächst meine erste Steuererklärung machen. Verstehe ich es richtig, dass es für den "gewöhnlichen" Angestellten keinen Sinn macht, die gezahlten Beiträge zur GKV + Pflegeversicherung in der Steuererklärung anzugeben, weil der Arbeitgeber diese beim Abführen der Lohnsteuer schon automatisch berücksichtigt?

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramstein

Diese Beiträge werden vom Sozialversicherungsträger automatisch gemeldet und sind in der vorausgefüllten Steuererklärung (Elster) oder im Steuerprogramm (WiSo) elektronisch einfügbar, ohne dass du selbst berechnen musst.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
multivitamin
vor 23 Minuten schrieb Azathoth777:

Verstehe ich es richtig, dass es für den "gewöhnlichen" Angestellten keinen Sinn macht, die gezahlten Beiträge zur GKV + Pflegeversicherung in der Steuererklärung anzugeben, weil der Arbeitgeber diese beim Abführen der Lohnsteuer schon automatisch berücksichtigt?

 

 

Nein. Die Einkommensteuer hat mit der Lohnsteuer nichts zu tun, außer dass die Lohnsteuer natürlich auf die Einkommensteuer angerechnet wird.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Azathoth777
· bearbeitet von Azathoth777

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Du schreibst, die Beiträge sind elektronisch einfügbar ohne, dass ich sie selbst berechnen muss. Einfügen muss ich sie aber tatsächlich selbst, um eine entsprechende Steuererstattung zu bekommen? Sie sind bei der im Laufe des Jahres gezahlten Lohnsteuer noch nicht automatisch berücksichtigt worden?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
moonraker

Eventuell ist das vom Arbeitgeber und dessen Software abhängig.

Bei mir werden die Beiträge automatisch verrechnet, sodass im Falle keiner weiteren Eintragungen in meiner Steuererklärung am Ende 0€ Erstattung rauskommen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Knacker
Am 4.2.2018 um 11:54 schrieb Azathoth777:

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Du schreibst, die Beiträge sind elektronisch einfügbar ohne, dass ich sie selbst berechnen muss. Einfügen muss ich sie aber tatsächlich selbst, um eine entsprechende Steuererstattung zu bekommen? Sie sind bei der im Laufe des Jahres gezahlten Lohnsteuer noch nicht automatisch berücksichtigt worden?

Die Daten werden von den Arbeitgebern und ggf. Versicherungsunternehmen elektronisch übermittelt und stehen dem FA zur Verfügung. Du selbst bekommst am Jahresende einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, der du die Daten für die Einkommensteuererklärung entnehmen solltest. Wenn du sie nicht oder falsch einträgst, dann werden sie vom FA korrigiert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...