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Gerald1502

Rechtsschutzversicherung

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Gerald1502

Rechtsschutzversicherung

 

§ 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung

Der Versicherer erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz).

 

Die Rechtschutzversicherung schützt einem also vor den Kosten, die bei einem gerichtlichen Verfahren entstehen würden. Die Verwicklung in einen Rechtsstreit kann sehr schnell passieren. Dafür gibt es mehrere Gründe/Beispiele. Einerseits muss die Schuldfrage bei einem Unfall geklärt werden, andererseits halten sich Vertragspartner nicht an abgemachten Bedingungen oder Vermieter wollen plötzlich mehr Geld oder Mieter wollen plötzlich nicht zahlen, dann können langwierige Gerichtsverfahren schnell hohe Kosten entstehen vor denen man sich schützen sollte.

 

Rechtsschutzleistungsarten

 

- Schadenersatz- Rechtsschutz

- Arbeits- Rechtsschutz

- Wohnungs- und Grundstücks - Rechtsschutz

- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

- Steuer - Rechtsschutz vor Gerichten

- Sozialgerichts - Rechtsschutz

- Verwaltungs - Rechtsschutz in Verkehrssachen

- Disziplinar- und Standes - Rechtsschutz

- Straf - Rechtsschutz

- Ordnungswidrigkeiten - Rechtsschutz

- Beratungs - Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht

 

Privatrechtsschutz: Welche Kosten sind versichert?

 

gesetzliche Anwaltskosten

Gerichtskosten

Kosten des Gegners im Fall das man sie übernehmen muss

Sachverständigenhonorare

 

Je nach Versicherung sind Strafkautionen und Gerichtskosten außerhalb Europas abgedeckt, sollte man sich jedoch länger außerhalb Europas aufhalten, ist es ratsam vorher den Vertrag nochmal zu prüfen und sich gegebenfalls mit dem Versicherer in Verbindung zu setzen.

 

Welche Rechtsschutzbereiche gibt es und was wird dabei an Leistung abgedeckt

 

Privatrechtsschutz deckt die folgenden Bereiche ab:

Der Privatrechtsschutz enthält folgende Leistungsarten:

 

- Schadenersatz-Rechtsschutz

- Arbeits- Rechtsschutz

- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

- Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten

- Sozialgerichts-Rechtsschutz

- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

- Straf- Rechtsschutz

- Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz

- Beratungs- Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht

 

Die meisten davon sind Bereich in denen man relativ schnell in einen gerichtlichen Streit geraten kann von daher ist diese unbedingt notwendig.

Es gibt sowohl Singletarife als auch Tarif für die ganze Familie in denen Kinder, auch volljährige wenn sie unverheiratet sind und sich in schule oder in einer nahtlos an die Schulzeit anschließende Ausbildung/Studium befinden, mitversichert sind.

 

Berufsrechtsschutz deckt Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber oder Ersatzansprüchen aus beruflichen Verhältnissen ab. Da die Arbeitsmarktsituation in Deutschland nicht sicher ist und Arbeitnehmer oft in Streitigkeiten über z.B. Kündigungen geraten und man sich hier in einer gegebenenfalls Existenzbedrohenden Situation auch noch zusätzliche Anwalts und Gerichtskosten aufladen würde ist es sinnvoll eine solche Versicherung zu haben. Berufsrechtschutz ist im Regelfall mit Privatrechtsschutz kombiniert.

 

Verkehrsrechtsschutz deckt Streitigkeiten ab, die aus Vorkommnissen im Straßenverkehr entstehen. Also zum Beispiel die Klärung der Schuldfrage bei Unfällen. Wichtig ist, werden gegen den Versicherungsnehmer ungerechtfertigte Ansprüche aus z.B einem Verkehrsunfall geltend gemacht, dann ist die Abwehr dieser Ansprüche nicht Aufgabe der Verkehrsrechtschutz sondern der Kfz-Haftpflichtversicherung. Sinnvoll ist es den Vertrag zu prüfen ob Halte/Parkverstöße abgedeckt werden, da viele Versicherer dies unterschiedlich handhaben. Verkehrsrechtschutz ist für jeden sinnvoll der am Straßenverkehr teilnimmt, da man sich nicht auf eigene Fahrsicherheit verlassen kann sondern auch mit anderen Fahrern rechnen muss. Ist die Situation undurchsichtig kann dies in einem zähen Rechtsstreit enden. Dann ist gegebenfalls das Auto kaputt und muss im schlechtesten Falle noch Anwaltskosten zahlen, mit dem Risiko seine Ansprüche nicht geltend zu machen. Dagegen sollte man versichert sein.

 

Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich muss nicht unbedingt sein, kann aber sinnvoll sein, wenn man gegen Behörden vorgehen muss. Beispiele wären Schule, Universität, Bundeswehr oder auch andere Behörden. Einschränkung gibt es bei Immobilien und Hochschulplatzklagen. Hier weichen die Versicherer von einander ab. Insbesondere ist zu bedenken, dass in einigen Bundesländern das kostenfreie Widerspruchsverfahren (z.B. NRW) abgeschafft wurde. Das heißt z.B., wenn beim Sonnemann auf dem Zeugnis steht „war unpünktlich und sonst zu nix zu gebrauchen“,

kann man bei der Schule kein Widerspruch mehr einlegen, sondern muss direkt Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.

 

Spezial-Strafrecht ist, wenn man wegen Vorsatz angeklagt ist und sich hinterher erst herausstellt, dass kein Vorsatz vorhanden ist. In diesem Falle zahlt die Versicherung. Ist also mehr „Glückssache“.

 

selbstgenutzte Wohneinheit Eine weitere Erweiterung in der Rechtschutz ist die sogenannte selbstgenutzte Wohneinheit als Mieter oder Eigentümer. (Diese greift zum Beispiel bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Streitigkeiten mit dem Vermieter etc, behördliche Auflagen etc.) Weitergehende Absicherung sind auch als Vermieter, in Form der Mietrechtschutz möglich.

 

Worauf müssen Sie bei einem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung achten

 

individuelle Police

Bei Vertragsabschluss sollte man darauf achten, dass man die richtige Police je nach persönlicher Situation bekommt. Hier hat man die Wahl zwischen der Privat-, Berufs-, Verkehrs- und der Mieterrechtsschutzversicherung oder den verschiedensten Kombinationen dieser Policen

 

Deckungssumme

Da die Deckungssumme die Leistungsobergrenze bei der Rechtsschutzversicherung ist, sollte man auf eine ausreichende Deckungssume achten.

Einige Versicherer bieten auch eine unbegrenzte Deckung an. Dies gilt bei Vertragsabschluss zu prüfen, da es auch mit einem Mehrbeitrag verbunden ist.

 

Wer sich oft im nichteuropäischen Ausland aufhält, sollte auf eine hohe Deckungssumme achten.

 

Auf die Erstberatung

Der Versicherer kann die Kosten für eine persönliche Erstberatung durch einen unabhängigen Rechtsanwalt übernehmen. Dieser Zusatz ist aber nicht unbedingt notwendig.

Wer nicht möchte, dass sein Versicherer alles über einen weiß, sollte einen anderen Weg wählen und direkt beim Anwalt vorstellig werden. Die Erstberatung kostet meist zwischen 30€-150€. Wird bei einem Vertrag mit Selbstbehalt die Erstberatung bei einem Anwalt in Anspruch genommen, zahlt man beim Anwalt nur bis zur vereinbahrten Höhe des Selbstbehaltes. Ist die Sache damit abgetan, erfährt der Versicherer nichts von der Beratung, da die Kosten zwischen Anwalt und Mandanten direkt geklärt werden.

 

Auf den Geltungsbereich

Der Geltungsbereich ist der Bereich, wo auch ein Versicherungsschutz in Streitigkeitsfällen besteht.

 

Der Geltungsbereich im Sozialgerichts- und Steuerrechtsschutz ist auf Deutschland beschränkt. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten im Beratungsrechtsschutz nur dann, wenn ein in Deutschland zugelassener Anwalt beratend tätig wurde.

 

Warte- bzw. Karenzzeit

Bei der Rechtsschutzversicherung besteht nach Vertragsabschluss in der Regel eine mehrmonatige Wartezeit, ehe man die Rechtsschutzversicherung im Rechtsstreit nutzen kann. Diese Wartezeit sollte so niedrig wie möglich sein.

 

Selbstbeteiligung

Durch eine Vereinbarung einer Selbstbeteiligung (die der Kunde im Rechsstreit selbst bezahlt) ist der Versicherungsschutz zu niedrigeren Prämien erhältlich.

Die Selbstbeteiligung sollte nur einmal je Rechtsschutzfall anfallen. Wenn der Rechtsschutzfall schon nach der Erstberatung erledigt ist, muss die Selbstbeteiligung nicht gezahlt werden.

 

Ausschlüsse

Da bei der Rechtsschutzversicherung nicht alle Kosten aus allen Rechtsstreitigkeiten abgedeckt sind, sollte man genau hinschauen und abwägen.

Bestes Beispiel ist das Anlagerecht. Steht diese versicherte Leistungsart nicht im Vertrag, besteht auch kein Rechtsschutz für diese Leistungsart.

 

Bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen greift eine Rechtsschutzversicherung nicht (hier ist die private Haftpflichtversicherung zuständig), außer wenn diese auf einer Vertragsverletzung beruhen.

 

Rechtsschutz besteht nicht für Rechtsstreitigkeiten

 

Mögliche Ausschlüsse kann man in der unten eingefügten Pfd-Datei Allgemeine Bedingungen der Rechtsschutzversicherung unter § 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten nachlesen.

 

Allgemeine Bedingungen der Rechtsschutzversicherung

 

Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung 2010.pdf

 

28 Punkte Rechtschutzversicherung.pdf

 

Rechtsschutzversicherungs-Blog

 

Gute Rechtschutzversicherung für mich gesucht / Privat, Beruf, Verkehr, Arbeit etc. / zentraler Thread für die Rechtsschutzversicherung

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