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Biggi

Fondsübertrag an Ehegatten - Schenkungssteuer?

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Biggi

Hallo,

 

ich wollte, meinen Ehegatten für das Angebot 3,5 % Zinsen bei Depotübertrag von mind. 6.000,00 Fonds bei Cortal Consors werben. Nun ist es so, dass er keine Fonds besitzt.

 

Ich habe nachgefragt, ob aus meinem externen Depot die Fonds dann in sein Depot bei Cortal übertragen werden können. Die Dame teilte mir mit, dass ich jedoch aufpassen müsste bezügl. steuerlicher Nachteile, denn seit 01.01.2010 würde auch bei Ehegattenübertragung eine Meldung an das Finanzamt bezüglich einer Schenkung erfolgen.

 

Ich wollte heute beim FA anrufen, doch war niemand mehr zu erreichen. Vielleicht weiss jemand von Euch diesbezüglich was. Muss ich Schenkungssteuer bezahlen? Gelten die Fonds dann nicht mehr abgeltungssteuerfrei, obwohl diese von mir vor dem 01.01.2009 erworben wurden?

 

Thx

Biggi

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lytjes2

Ich hatte mich letztes Jahr ein bissel damit auseinandergesetzt; von daher weiß ich, dass der aktuelle Freibetrag für Schenkungen zw. Ehegatten 500.000.- Euro beträgt, alle10 Jahre.

Das mit der Abg.Steuer sollte Dir jmd. anders erklären, allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass diese bei einer Schenkung anfällt.

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Sven82

wenn du beim Übertragungsformular "unentgeltlicher Depotübertrag" ankreuzt erfolgt der Übertrag ohne Steuerabzug. Ggfs. erfolgt eine Meldung zwecks Schenkungsteuerprüfung an das Finanzamt je nachdem was für Wertpapiere im Depot liegen (wenn es alles Wertpapiere sind, die vor 2009 erworben wurden wird nichts gemeldet). Bei der Schenkungsteuer gibt es dann die von lytjes2 angesprochenen Freibeträge. Insgesamt sollte es also keine Steuerprobleme geben.

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Biggi

Herzlichen Dank an Euch beide und schönes WE.

 

Biggi

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insanetrader

Das Thema finde ich interessant: wie ist das denn allgemein zu verstehen? Nehmen wir an, bei Eheschliessung wäre kein Vermögen vorhanden gewesen und es besteht Zugewinngemeinschaft. Dann würde das gesamte aktuelle Vermögen ja beiden "gehören" - warum macht es dann einen Unterschied, auf wen ein Konto/Depot lautet? Nehmen wir weiter an, es bestünde ein Konto auf den Namen der Ehefrau und es wird ein Auto auf den Namen des Ehemannes mit dem Geld vom Konto der Ehefrau gekauft - ist das dann steuerrechtlich als Schenkung zu werten? Dann sollte man Haushaltskontos nämlich immer auf beide Namen laufen lassen?

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vanity

Das Thema finde ich interessant: wie ist das denn allgemein zu verstehen? Nehmen wir an, bei Eheschliessung wäre kein Vermögen vorhanden gewesen und es besteht Zugewinngemeinschaft. Dann würde das gesamte aktuelle Vermögen ja beiden "gehören" - warum macht es dann einen Unterschied, auf wen ein Konto/Depot lautet?

Das (kursiv) ist ein weit verbreiteter Irrtum. Auch bei dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft behalten oder haben beide Ehepartner von einander getrennte Vermögen. Nur im Falle der Scheidung (oder bei Tod eines der beiden) erfolgt ein Vermögensausgleich über den Zugewinn. Selbst bei gemeinsamen Depots (oder einer gemeinsamen Immobilie) gehört jedem die Hälfte und nicht etwa beiden zusammen alles.

 

Nehmen wir weiter an, es bestünde ein Konto auf den Namen der Ehefrau und es wird ein Auto auf den Namen des Ehemannes mit dem Geld vom Konto der Ehefrau gekauft - ist das dann steuerrechtlich als Schenkung zu werten? Dann sollte man Haushaltskontos nämlich immer auf beide Namen laufen lassen?

Im Prinzip ist das so. Es gibt aber noch den Begriff der ehebedingten Zuwendung, unter den solche Fälle abgehandelt werden (innerhalb welchen Rahmens weiß ich nicht), so dass hier eher keine Schenkung vorliegt.

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insanetrader

Das (kursiv) ist ein weit verbreiteter Irrtum. Auch bei dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft behalten oder haben beide Ehepartner von einander getrennte Vermögen. Nur im Falle der Scheidung (oder bei Tod eines der beiden) erfolgt ein Vermögensausgleich über den Zugewinn. Selbst bei gemeinsamen Depots (oder einer gemeinsamen Immobilie) gehört jedem die Hälfte und nicht etwa beiden zusammen alles.

Ah, danke, gut zu wissen.

 

Im Prinzip ist das so. Es gibt aber noch den Begriff der ehebedingten Zuwendung, unter den solche Fälle abgehandelt werden (innerhalb welchen Rahmens weiß ich nicht), so dass hier eher keine Schenkung vorliegt.

Aha. Dann frage ich nochmal konkret nach: wir (also meine Frau und ich) haben ein Depot, auf das wir beide monatlich einzahlen. Verwendungszweck ist Vermögensaufbau, Altersvorsorge, vlt. auch Hauskauf irgendwann. Weil das Depot bereits vor der Hochzeit bestand, lief und läuft es nur auf meinen Namen. Wäre es jetzt ratsam, es auf beide Namen eintragen zu lassen, oder ist das egal, weil wir ja nachweislich beide einzahlen? Nicht dass wir irgendwann ein Haus vom Depotvermögen kaufen und meine Frau evtl. Steuern zahlen muss! OK, selbst dann müsste man erstmal über den Freibetrag von 500.000 kommen, aber wer weiss?

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insanetrader

Habe im Netz zumindest bzgl. Haus folgendes gefunden:

 

§13 Abs.1 Nr.4a ErbStG:

Wird dem Ehepartner ein im Inland gelegenes Haus oder eine Eigentumswohnung unentgeltlich zugewendet, so ist diese Zuwendung steuerfrei,

wenn es sich um die selbst genutzte Familienwohnung handelt. Entsprechendes gilt für die Übertragung von Miteigentumsanteilen.

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Juchang

aus der diskussion heraus glaube ich zu entnehmen dass bei einem übertrag von einem gemeinsamgenutzen depot [ehemann, ehefrau] auf ein depot von nur dem mann, kein eigentümerwechsel stattfindet. damit liege ich richtig oder?:thumbsup:

 

nach vanitys ausführungen keimt bei mir auch der gedanke auf, dass die frau ihre 50% dem mann "schenken" muss oder man wieder den weg via schenkung gehen muss ??

 

 

beim übertrag von ehemann zu ehefrau oder umgekehrt geht man den weg wie sven82 es beschrieben hat

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Zero84

laut bmf schreiben vom 22.12.09 "einzelfragen zur abgeltungsteuer"

 

 

168

Wird ein Wirtschaftsgut vom Einzeldepot eines Ehegatten auf ein Gemeinschaftsdepot der Ehegatten (oder umgekehrt) oder auf ein Einzeldepot des anderen Ehegatten übertragen, gilt dies für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs als unentgeltliche Übertragung im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 5 und 6 EStG.

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Juchang

laut bmf schreiben vom 22.12.09 "einzelfragen zur abgeltungsteuer"

 

 

168

Wird ein Wirtschaftsgut vom Einzeldepot eines Ehegatten auf ein Gemeinschaftsdepot der Ehegatten (oder umgekehrt) oder auf ein Einzeldepot des anderen Ehegatten übertragen, gilt dies für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs als unentgeltliche Übertragung im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 5 und 6 EStG.

 

vielen dank :D

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