Toni Februar 17, 2010 · bearbeitet Februar 18, 2010 von Toni Hi, jetzt mal ein richtiges reales off-topic-Thema: Ich besitze zusammen mit meinem Bruder, meiner Schwester und meiner Tante (Erbengemeinschaft) ein kleines Grundstück (unerschlossenes Ackerland). Sie hält 50% des Grundstücks, die anderen 50% gehören mir, meinem Bruder und meiner Schwester zu gleichen Teilen. Das Grundstück ist ein Flurstück, insgesamt gibt es "um uns herum" 6 Parteien. Seit Monaten werden wir nun von einer Firma genervt, die uns das Grundstück abkaufen will. Wir sehen es aber als sehr langfristige Geldanlage und wollen keinesfalls verkaufen. Das Grundstück liegt in einem kleinen Ort in Norddeutschland (West) am Ortsrand, eingekeilt zwischen einer Siedlung und einem kleinen Einkaufszentrum, in dem auch ALDI vertreten ist. Wir haben gerüchteweise gehört, dass ALDI dahinter steckt... Die Firma droht mittlerweile mit Zwangsversteigerung. Meine Tante hat ohne uns zu fragen, der Firma ein "Angebot" geschickt, indem sie angeblich bestätigt, dass sie für den Preis 25 Euro pro qm, der uns auch angeboten wurde, bereit ist, zu verkaufen. Wir haben nicht das beste Verhältnis zu unserer Tante und wissen nicht, was sie wirklich mit der Firma vereinbart hat. Die Firma hat meinem Bruder bereits telefonisch angeboten, im Preis hochzugehen. So, nun die Fragen: 1) Ist es möglich, dass die Firma die Zwangsversteigerung einleitet? Ohne Zustimmung meiner Tante? Das behauptet die Firma zumindest (am Telefon) 2) Können wir uns dagegen wehren oder etwas hinauszögern? 3) Wie läuft eine Zwangsversteigerung ab? Was muss geschehen? 4) Was passiert, wenn wir einfach auf nichts reagieren nach Einleitung der Zwangsversteigerung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Faceman Februar 17, 2010 Ich beantworte mal nur 1.: Nein. Den Rest sollte dir ein Rechtsanwalt erklären. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Toni Februar 17, 2010 · bearbeitet Februar 18, 2010 von Toni Wie alt ist denn die Tante? Sehr alt. Sie will daher wohl unbedingt das Geld... Obwohl es die Familie ihrer Tochter auch gut gebrauchen kann... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Februar 17, 2010 · bearbeitet Februar 17, 2010 von Akaman Wie alt ist denn die Tante? Hat das irgendeine Relevanz für die Rechtslage? Wieso droht die Firma mit Zwangsversteigerung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Toni Februar 17, 2010 Wieso droht die Firma mit Zwangsversteigerung? Ich denke sie wollen einfach nur Druck machen, damit wir verkaufen. Ich denke, die Firma bekommt von ALDI Druck, endlich das Grundstück ran zu schaffen. Die anderen Parteien haben angeblich schon alle ihre Zustimmung gegeben. Insofern hakt es nur noch bei uns.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Februar 17, 2010 Wenn nicht alle Eigentümer verkaufen wollen, dann kann eben niemand kaufen. Es gibt Foren, die auf diese Fragen spezialisiert sind. Ich schicke dir eine PN. Akaman aka Aka Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Februar 17, 2010 Wieso droht die Firma mit Zwangsversteigerung? Ich denke sie wollen einfach nur Druck machen, damit wir verkaufen. Ich denke, die Firma bekommt von ALDI Druck, endlich das Grundstück ran zu schaffen. Die anderen Parteien haben angeblich schon alle ihre Zustimmung gegeben. Insofern hakt es nur noch bei uns.... Wenn es nur noch bei euch hakt, würde ich es hinauszögern und den Preis hochtreiben, wenn es geht. Finde es aber nicht ok, das die Anderen schon einig mit der Firma sind. Wie wäre es, wenn ihr euch mal zusammensetzt und alles genau besprecht? LG Gerald Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent Februar 17, 2010 Kapier ich nicht: Wieso sollte die Firma überhaupt das Mittel der Zwangsversteigerung zustehen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
losemoremoney Februar 17, 2010 Kapier ich nicht: Wieso sollte die Firma überhaupt das Mittel der Zwangsversteigerung zustehen? Ich auch nicht, vielleicht hat die Tante bei denen Schulden und die wollen jetzt ans Grundstück ran. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Februar 17, 2010 · bearbeitet Februar 17, 2010 von BondWurzel Kapier ich nicht: Wieso sollte die Firma überhaupt das Mittel der Zwangsversteigerung zustehen? ZV geht nur mit einem vollstreckbaren Titel, der liegt ja wohl nicht vor, oder? Die Grundlage zur Erlangung eines Titels kann ich auch nicht erkennen, da die Grundlage fehlt. Die Anforderung eines Angebotes ist jedenfalls keine. http://www.123recht.net/article.asp?a=16924&ccheck=1 Wer ist zur Verwaltung des Nachlasses berechtigt? Die Erben sind gemeinsamschaftlich zur Verwaltung des Nachlasses berechtigt (vgl. § 2038 Satz 1 BGB). Alle Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden. Etwas anderes gilt nur, wenn der Erblasser einen Testamentsvollstrecker eingesetzt hat. In diesem Fall verwaltet er den Nachlass. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Toni Februar 17, 2010 Hi Bondwurzel, was bedeutet in diesem Zusammenhang "Titel"? Der worst case, der eintreten kann, ist doch, wenn meine Tante unbedingt an das Geld will, kann sie als Erbengemeinschaftsmitglied die Zwangsversteigerung einleiten, soweit ich das verstanden habe. Oder nicht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Februar 17, 2010 Es gibt Foren, die auf diese Fragen spezialisiert sind. Siehe meine PN. Würdet ihr in einem Juristenforum Fragen zur Geldanlage stellen und kompetente Antworten erwarten? Ich auch nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
XYZ99 Februar 17, 2010 Der worst case, der eintreten kann, ist doch, wenn meine Tante unbedingt an das Geld will, kann sie als Erbengemeinschaftsmitglied die Zwangsversteigerung einleiten, soweit ich das verstanden habe. Oder nicht? Nur mit der Einwilligung aller. Das hat BW doch klar gemacht. "Titel" bed. Schuldtitel. Wenn deine Tante bei besagter Firma Schulden hätte, könnte sie diese versuchen bei deiner Tante einzutreiben (trifft vermutlich nicht zu), kann aber das Grundstück bestimmt nicht zwangsversteigern, da die anderen ja auch Eigentümer sind! Die bluffen bestimmt nur, um den Preis runterzutreiben. Seid doch einfach dreist und offeriert für 100 Eur/qm2! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Februar 17, 2010 http://forum.jurathek.de Da würde ich die Frage noch einmal stellen, aber dann in anonymisierter Forum und nicht "Ich habe ein Problem", sondern "Person A hat ein Problem" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent Februar 17, 2010 ZV geht nur mit einem vollstreckbaren Titel, der liegt ja wohl nicht vor, oder? Die Grundlage zur Erlangung eines Titels kann ich auch nicht erkennen, da die Grundlage fehlt. Eben. Niemand kann einfach so die Zwangsversteigerung von fremden Gut und Boden fordern, nur weil er das will. Wäre ja noch schöner, wenn das ginge. Dann wüde ich mal einfach so die Zwangsversteigerung von dem Grundstück meines ehemaligen bösen Nachbarn fordern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Februar 17, 2010 · bearbeitet Februar 17, 2010 von BondWurzel Hi Bondwurzel, was bedeutet in diesem Zusammenhang "Titel"? Der worst case, der eintreten kann, ist doch, wenn meine Tante unbedingt an das Geld will, kann sie als Erbengemeinschaftsmitglied die Zwangsversteigerung einleiten, soweit ich das verstanden habe. Oder nicht? Ach so meinst du das, ich dachte der Interessent will die ZV am Telefon androhen? Interessant ist dieses: Was ist, wenn die Miterben sich nicht einig über die Verwaltung des Nachlasses sind? Sind sich die Miterben über die Verwaltung des Nachlasses nicht einig, entscheidet die Stimmenmehrheit darüber, ob eine Maßnahme durchgeführt wird oder nicht (vgl. § 2038 Abs. 2 BGB i.V.m. § 745 BGB). Allerdings ist der Beschluss für die überstimmten Erben nur bindend, wenn die Maßnahme, über die abgestimmt wurde, zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses erforderlich ist. Kann ich meinen Erbteil verkaufen? Die Erben können über ihren Anteil am Erbe insgesamt (z.B. ein Drittel des Nachlasses) mit notariellem Vertrag verfügen (vgl. § 2033 BGB). Der Erwerber des Erbteils tritt dann in die Rechtsstellung des Miterben eintritt. Verkauft ein Miterbe seinen Anteil, haben zunächst die Miterben ein gesetzliches Vorkaufsrecht im Hinblick auf den verkauften Erbteil . Wer ist zur Verwaltung des Nachlasses berechtigt? Die Erben sind gemeinsamschaftlich zur Verwaltung des Nachlasses berechtigt (vgl. § 2038 Satz 1 BGB). Alle Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden. Etwas anderes gilt nur, wenn der Erblasser einen Testamentsvollstrecker eingesetzt hat. In diesem Fall verwaltet er den Nachlass. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
losemoremoney Februar 17, 2010 Hi Bondwurzel, was bedeutet in diesem Zusammenhang "Titel"? Der worst case, der eintreten kann, ist doch, wenn meine Tante unbedingt an das Geld will, kann sie als Erbengemeinschaftsmitglied die Zwangsversteigerung einleiten, soweit ich das verstanden habe. Oder nicht? Ermeint einen Vollstreckungstitel zuerst gibts ein Mahn- bzw. Klageverfahren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Büffeltier Februar 17, 2010 Ähnlicher Fall der mir persönlich bekannt ist ( ), allerdings aus BaWü: Alle oder keiner. (we all sitting in the same boat würde Öttinger sagen) Um aber Rechtssicherheit zu haben frag einen Spezialisten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Claudia Februar 17, 2010 Hallo, nur ein Mitglied der Erbengemeinschaft kann eine Zwangsvollstreckung einleiten, es sei denn, die Erben sind hoch verschuldet, dann könnte das, glaube ich, auch ein Gerichtsvollzieher tun. Die Tante könnte also durchaus, wenn sie wollte, die Zwangsvollstreckung beantragen und sie würde damit auch durchkommen. Ich kenne so einen Fall in meinem Bekanntenkreis. Wenn die Tante unbedingt an das Geld möchte, warum zahlt Ihr sie dann nicht einfach aus? Das wäre doch die einfachste Lösung. Das würde ich dann ganz schnell machen, bevor Aldi für den Quadratmeter einen noch höheren Preis bezahlen möchte. Gruß Claudia Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hugolee Februar 17, 2010 ...an das Auszahlen der Tante hab ich auch schon gedacht. Allerdings hast Du ja geschrieben Toni, dass Ihr nicht das Beste Verhältnis zur Tante habt. Ist dann die Frage wie verbohrt sie ist, falls Ihr Eurer tante ein Kaufangebot unterbreitet... hugolee Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Februar 17, 2010 oder wenn du wieder sowas haben willst mach folgenden Deal: Du bist bereit zu verkaufen, wenn ein gleichwärtiges Grundstück in Höhe des Anteils erhälst. Viele Unternehmen sind zu so etwas bereit, wenn sie dafür eine erforderliche Fläche erwerben können. Bei uns in der Gegend haben diese teilweise Preise bezahlt, dass man nur mit den Ohren schlackern kann Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Februar 18, 2010 Fast 80. Sie will daher wohl unbedingt das Geld... Obwohl es die Familie ihrer Tochter auch gut gebrauchen kann... Warum kauft ihr dann nicht den Anteil von der Tante? Problem geloest, alle Parteien zufrieden. Ausser ALDI. ...an das Auszahlen der Tante hab ich auch schon gedacht. Allerdings hast Du ja geschrieben Toni, dass Ihr nicht das Beste Verhältnis zur Tante habt. Ist dann die Frage wie verbohrt sie ist, falls Ihr Eurer tante ein Kaufangebot unterbreitet... Wenn sie den gleichen Preis bekommt, dann kann der Tante das doch egal sein, wer kauft. Ausser sie will ihre lieben Verwandten eins auswischen mit ihren 80 Jahren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
XYZ99 Februar 18, 2010 ... Die Tante könnte also durchaus, wenn sie wollte, die Zwangsvollstreckung beantragen und sie würde damit auch durchkommen. Ich kenne so einen Fall in meinem Bekanntenkreis. ... Hallo Claudia, ist ja interessant. Mit welchem Recht genau kann hier eine Zwangsvollstreckung seitens der Tante erfolgen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zuzan Februar 18, 2010 was sagt denn die bauleitplanung (verbindlicher bebauungsplan oder auch der flächennutzungsplan)? schlussendlich sollte man den 5.teil BauGB nicht außer acht lassen .... http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag