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Donald666

Arbeitnehmersparzulage bei VL

Empfohlene Beiträge

Donald666
· bearbeitet von Donald666

Hallo in die Runde,

 

ich kümmere mich seit rund 2 Jahren selbst um meine (bescheidenen) Anlagen und fühlte mich hier im Forum bestens beraten!! ;-)

 

Nun eine Frage - ich bin derzeit Studienreferendar und möchte die VL (6,67 EUR monatlich) nutzen. Habe mich für einen VL-Fonds entschieden (relativ geringe Gebühren bei der Frankfurter Fondsbank /Fondsvermittlung24), in den ich monatlich also 34,00 EUR einzahlen lassen würde = 400 EUR jährlich.

 

Somit erhalte ich auch die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 20% = 80 EUR jährlich.

 

Nun mein Anliegen - das alles ist erstmal so für 24 Monate Referendariat. Danach kann es sein, a) dass ich arbeitslos bin oder, noch wahrscheinlicher, freiberuflich/selbständig arbeite. Dann würden meine VL wegfallen. Anderes Szenario b ) Ich trete eine Stelle als Lehrer an und komme dann über die Einkommensgrenze für das Anrecht auf Arbeitnehmersparzulage.

 

Weiß jemand, was passiert jeweils? Für a) Was passiert mit dem VL-Fonds? Die Arbeitnehmersparzulage für die ersten beiden Jahre bleibt ungetastet, oder?

b ) Auch hier: Die Zulage für die ersten beiden Jahre kann geltend gemacht werden, auch wenn ich in den Jahren 3-6 des VL-Sparens u viel verdiene, oder?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe?

 

Habe ich sonst einen Denkfehler drin?

In mein "Gesamt-Portfolio" würde es passen, ansonsten habe ich mehrere ETF-Fonds (Einmalkauf) und dabei noch ganz gutes Verhältnis zwischen Welt, Europa, Emerging Markets. Und Tagesgeld/Festgeld als sichere Anlagenklasse dazu. Ich würde bei dem Fonds drauf achten, dass er möglichst dicht am MCI World ist vielleicht.

 

Sonntägliche Grüße

Donald

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ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM

Hallo in die Runde,

 

ich kümmere mich seit rund 2 Jahren selbst um meine (bescheidenen) Anlagen und fühlte mich hier im Forum bestens beraten!! ;-)

 

Nun eine Frage - ich bin derzeit Studienreferendar und möchte die VL (6,67 EUR monatlich) nutzen. Habe mich für einen VL-Fonds entschieden (relativ geringe Gebühren bei der Frankfurter Fondsbank /Fondsvermittlung24), in den ich monatlich also 34,00 EUR einzahlen lassen würde = 400 EUR jährlich.

 

Somit erhalte ich auch die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 20% = 80 EUR jährlich.

 

[...]

 

Weiß jemand, was passiert jeweils? Für a) Was passiert mit dem VL-Fonds? Die Arbeitnehmersparzulage für die ersten beiden Jahre bleibt ungetastet, oder?

b ) Auch hier: Die Zulage für die ersten beiden Jahre kann geltend gemacht werden, auch wenn ich in den Jahren 3-6 des VL-Sparens u viel verdiene, oder?

 

Alles soweit korrekt.

 

Ad a): Ja, die Zulage hast Du sicher. Musst sie nur in der Steuererklärung beantragen. Überwiessen wird sie erst am Ende der Gesamtlaufzeit, aber unabhängig davon, wieviel Du in der Zwischenzeit verdienst.

 

Ad B): Ja, kein Problem.

 

Du kannst Dir überlegen, dann ab dem 3. Jahr nicht mehr auf 34 Euro aufzustocken, aber beachte die Mindestkaufsumme der Fondsanbieter.

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