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TimdZ

Öffentlicher Vertrieb / § 132 InvG

Empfohlene Beiträge

TimdZ

Hallo zusammen,

 

was bedeutet es, wenn im Verkaufsprospekt zu einem Fonds geschrieben steht

 

Es wird darauf hingewiesen, daß für die Teilfonds XYZ keine Anzeige zum öffentlichen Vertrieb der Anteile in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 132

Investmentgesetz erstattet wurde. Daher dürfen Anteile an diesen Teilfonds in der Bundesrepublik Deutschland nicht öffentlich vertrieben werden.

 

Weshalb könnte ich dennoch über CoDi eine Kauforder über einen deutschen Börsenplatz erteilen ?

 

Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus und beste Grüße

 

Tim

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xolgo

was bedeutet es, wenn im Verkaufsprospekt zu einem Fonds geschrieben steht

 

Es wird darauf hingewiesen, daß für die Teilfonds XYZ keine Anzeige zum öffentlichen Vertrieb der Anteile in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 132

Investmentgesetz erstattet wurde. Daher dürfen Anteile an diesen Teilfonds in der Bundesrepublik Deutschland nicht öffentlich vertrieben werden.

 

Welchen Teil verstehst Du nicht? Der Fonds darf nicht öffentlich vertrieben werden...

 

Weshalb könnte ich dennoch über CoDi eine Kauforder über einen deutschen Börsenplatz erteilen ?

 

Weil das kein öffentlicher Vertrieb ist:

Kennzeichnend für den öffentlichen Vertrieb ist, dass die Aktivitäten vom Fondsanbieter oder einem von ihm Beauftragten, beispielsweise eine Kreditinstitut oder einem Fonds-Shop, ausgeht. Dazu zählen unter anderem Werbeanzeigen, Plakate, Funk- und Fernsehspots, die Verteilung von Broschüren oder Vortragsveranstaltungen. Geht die Initiative jedoch vom Kunden aus eigenem Antrieb aus, da er sich entsprechend informiert hatte, so handelt es sich nicht um Vertrieb im Sinne des Investmentgesetzes.

http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlicher_Vertrieb

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TimdZ
· bearbeitet von TimdZ

Vielen Dank für den wikipedia-Link.

 

Was ich nun eben nicht verstehe:

wenn ein Fonds bspw. bei der CoDi mitsamt den Verkaufsprospekten aufgelistet ist, handelt es sich dann nicht um Beratung, Werbung, Verkaufsförderung, also um öffentlichen Vertrieb ? Fungiert die Bank dann nur als "Suchmaschine" für Wertpapier-Infos ?

 

Beim betroffenen Fonds handelt es sich um einen erst am 15.12.2009 aufgelegten ETF (DE000A0YEEY2).

Es wird ja nicht das Ziel sein, diesen ETF nie öffentlich zu vertreiben...

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xolgo

Was ich nun eben nicht verstehe:

wenn ein Fonds bspw. bei der CoDi mitsamt den Verkaufsprospekten aufgelistet ist, handelt es sich dann nicht um Beratung, Werbung, Verkaufsförderung, also um öffentlichen Vertrieb ?

 

Wenn die CoDi ihn Dir nicht direkt anbietet oder dafür Werbung macht, sondern Du erst nach Eingabe der WKN oder des Namens zu den Unterlagen weitergeleitet wirst, dann würde ich das so verstehen, dass dies kein öffentlicher Vertrieb ist.

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Dagobert

Hallo zusammen,

 

was bedeutet es, wenn im Verkaufsprospekt zu einem Fonds geschrieben steht

 

Es wird darauf hingewiesen, daß für die Teilfonds XYZ keine Anzeige zum öffentlichen Vertrieb der Anteile in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 132

Investmentgesetz erstattet wurde. Daher dürfen Anteile an diesen Teilfonds in der Bundesrepublik Deutschland nicht öffentlich vertrieben werden.

 

Weshalb könnte ich dennoch über CoDi eine Kauforder über einen deutschen Börsenplatz erteilen ?

 

Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus und beste Grüße

 

Tim

 

Daß der Fonds nicht öffentlich vertrieben werden darf bedeutet nicht daß man ihn nicht kaufen kann/darf. Wichtig ist nur daß der Emittent für Steuertransparenz in D sorgt (= die relevanten Steuerdaten hinterlegt) damit die Käufer keine Probleme mit dem FA bekommen. Der Grund für die fehlende Vertriebszulassung kann vielfältig sein, z.B. die Beimischung von Edelmetallen. Bei dem von Dir ausgewählten ETF hat iShares wohl die benötigten Unterlagen (noch) nicht hinterlegt.

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