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70k aufs Konto bar einzahlen

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Hallo ins Forum,

ich bin schon seit einiger Zeit stiller Mitleser, muss heute aber mal eine Frage stellen: neulich hat sich herausgestellt, dass meine Oma (deren Mann leider vor kurzem verstorben ist) ca. 70.000 Euro in bar in ihrer Wohnung hortet. Das Geld wurde offenbar über die Jahre von der Bank geholt und dort deponiert. Da ich angesichts der zu erwartenden Inflation nicht möchte, dass das so bleibt, würde ich sie gerne davon überzeugen, das Geld wieder auf ein Konto einzuzahlen (Tagesgeld). Nun frage ich mich, ob das zu Problemen ggü. dem Finanzamt führen könnte, da man die Abhebungen nicht mehr rekonstruieren kann. Ist eine Einmaleinzahlung in dieser Höhe überhaupt machbar? Oder lehnen die meisten Banken eh ab bzw. ziehen das Finanzamt hinzu? Ich möchte natürlich vermeiden, dass die gute irgendwelche Schwierigkeiten bekommt, sonst soll sie es lieber gleich in eine schöne Kreuzfahrt investieren.

 

Vielen Dank,

Adrian

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Archimedes

Größere Einzahlungen sind Meldepflichtig.

 

Wenn das Geld geerbt wurde, gibt es einen Erbschein und es wurde Erbschaftsssteuer gezahlt.

Dann meldet die Bank die Einzahlung zwar, aber du hast ja die passenden Papiere.

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xolgo

Der Einzahler wird sich bei der Bank identifizieren müssen. Da sonst alles mit rechten Dingen zugeht, solltest Du nichts zu befürchten haben. Rufe vielleicht vorher mal bei der Bank an, bevor Du mit 70k aufmarschierst ;)

Die können Dir dann auch mitteilen, was an Formalitäten erledigt werden muss.

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel

Die Einzahlung wird registriert und nur bei Verdacht auf Geldwäsche gemeldet - Compliancevorschriften -.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Geldw%C3%A4sche

 

Überwachungs- und Meldepflichten

 

Die Überwachungs- und Meldepflichten von Banken, Versicherungen etc. sind im Geldwäschegesetz geregelt.

 

Unabhängig und scharf zu trennen von der Verpflichtung zur Erstattung einer Verdachtsanzeige besteht die Pflicht, ab einem Betrag von 15.000 Euro den Einzahlenden zu identifizieren und die Transaktion aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung als solche wird nicht weitergegeben, sondern muss fünf Jahre lang aufbewahrt werden.

 

Sollten Personen von Beamten des Zolls oder der Bundespolizei (alt: Bundesgrenzschutz) zum Beispiel an einem Flughafen angehalten werden, sind sie gemäß § 12a Abs. 2 ZollVG (Zollverwaltungsgesetz) auf Befragen verpflichtet, Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel von 10.000 EUR oder mehr (bis 15. Juli 2007: 15.000 EUR) anzuzeigen. Bei einer Falschanmeldung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit (§ 31a ZollVG), die auch einen Verdacht auf Geldwäsche begründen kann (§ 261 StGB). Bußgeld kann gemäß § 31a Abs. 2 ZollVG bis zur Höhe von einer Million Euro verhängt werden. (Bis 15. Juli 2007: von einem Viertel der nicht angemeldeten Summe bei fahrlässigem Verstoß über die Hälfte der Summe bei vorsätzlichem Verstoß bis zur gesamten Höhe der nicht angemeldeten Summe bei Vorliegen eines besonders schweren Falls)

 

Daneben normiert § 12a Abs. 1 ZollVG in Verbindung mit der Verordnung (EG) 1889/2005 seit dem 15. Juli 2007 die Pflicht beim Bargeldverkehr aus oder in den EU-Wirtschaftsraum, Bargeldbestände über 10.000 Euro vorher schriftlich anzumelden. Bei Verstößen kann gemäß § 31b Abs. 2 ZollVG ebenfalls ein Bußgeld bis zu einer Million Euro verhängt werden.

 

Auch Spielbanken werden im Geldwäschegesetz als meldepflichtige Institute genannt. Diese müssen bei Abgabe von Spielmarken im Wert von 2.000 Euro oder mehr an ihren Kunden bei diesen der Identifizierungspflicht nachkommen.

 

 

Überwachungs- und Meldepflichten

 

Die §§ 39–41 Bankwesengesetz (BWG) regeln für Kreditinstitute die „Sorgfaltspflichten und Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“. Hierzu zählt die Verpflichtung, verdächtige Transaktionen zu überwachen und zu melden.

 

Die Meldepflicht von Banken besteht nach § 41 BWG bei Verdacht

 

* dass eine Transaktion der Geldwäsche dient

* dass der Kunde seine Treuhandbeziehungen nicht offen gelegt hat

* dass der Kunde einer terroristischen Vereinigung angehört oder die Transaktion der Terrorismusfinanzierung dient.

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TG-Konto

Größere Einzahlungen sind Meldepflichtig.

 

Wenn das Geld geerbt wurde, gibt es einen Erbschein und es wurde Erbschaftsssteuer gezahlt.

Dann meldet die Bank die Einzahlung zwar, aber du hast ja die passenden Papiere.

 

Das Geld wurde nicht geerbt, sondern nach und nach zuhause gesammelt. Dafür gibts aber leider keinen Beweis.

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klausk

Geld macht nur Ärger. Gib's mir.

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel

Das Geld wurde nicht geerbt, sondern nach und nach zuhause gesammelt. Dafür gibts aber leider keinen Beweis.

 

Man braucht es auch nicht zu erben, man kann es auch verschenken oder gehört einem selber.....da liegt so mancher Barbestand daheim, wegen der Finanzkrise....solange kein Geldwäscheverdacht besteht, wird auch nichts gemeldet, sondern nur bankintern registriert, an's Finanzamt geht sowieso nur was bei einer Erbschaft.

 

Meine Mutter hortet einiges im Keller, weil die Banken nur mit ihrem Geld arbeiten und damit rumspielen, wie sie sagt. Hoffentlich gehen keine Motten dran oder es verschimmelt, schlimmer noch ist ein Brand.....diese Argumente zählen aber bei älteren Herrschaften nicht. :(

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webber
Überwachungs- und Meldepflichten

 

* dass der Kunde einer terroristischen Vereinigung angehört oder die Transaktion der Terrorismusfinanzierung dient.

 

denk drann, dass dieses zutrifft. würde es deshalb lieber lassen.

wenn das geld nach und nach abgeholt wurde: viel spaß beim kontoauszugsuchen, falls es doch zu problemen kommt. es könnte sich ja auch um nicht versteuertes geld handeln, hängt halt von den bankmitarbeitern ab ob die da einen verdacht sehen. eventuell gibt es auch ein internes alarmsystem bei betrag x ...

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Stairway

Wenn wir hier jetzt von ner Million in Bar reden kann man ja einen Aufstand 'drum machen, aber bei 70k ? - Klar ist das viel Geld, aber derart ungewöhnlich dann auch wieder nicht. Wenn man ganz vorsichtig ist, kann man auch einfach das Geld in Tranchen einzahlen. Aber was soll denn eigentlich passieren. Sie ist sowohl Besitzerin als auch Eigentümerin des Geldes.

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John Silver
· bearbeitet von John Silver

...

Rufe vielleicht vorher mal bei der Bank an, bevor Du mit 70k aufmarschierst ;)

...

Wieso sollte er vorher bei der Bank anrufen? Das ist doch nichts ungewöhnliches das jemand Geld bei einer Bank einzahlt?

Und auch nicht mit so einer Summe.

 

Ansonsten kannst Du auch mit den Beträgen unter der Meldegrenze bleiben und das Geld nach und nach einzahlen.

So heiss sind die Banker eingentlich nicht irgendwelche Formulare auszufüllen.

Du oder Deine Oma muss ja nicht gerade wie Osama Bin Laden verkleidet in der Bank auftauchen. ;)

 

EDIT: Stairway war schneller...

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Charlie123

Wieso denn so kompliziert?

 

Du schnappst dir ein Telefon, rufst bei der Bank an und schilderst ihnen kurz den Fall wie du das hier gemacht hast. Ich gehe mal davon aus, dass 70k keinerlei Probleme verursachen werden, und du das Geld einfach vorbeibringen kannst. Dann nimmst du das Geld und bringst es zur Bank. Ist innerhalb von 1 Stunde erledigt.

 

Die bei der Bank können dir es mit Sicherheit sagen, ob du irgendwelche Formulare ausfüllen musst, oder anderweitig was tun musst.

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel
es könnte sich ja auch um nicht versteuertes geld handeln, hängt halt von den bankmitarbeitern ab ob die da einen verdacht sehen. eventuell gibt es auch ein internes alarmsystem bei betrag x ...

Compliance hat nichts mit Steuern zu tun. Hier wird mal viel um nichts erzählt. Die Registrierung erfolgt alleine wegen Geldwäsche und löst keine Meldepflicht aus, schon gar nicht, wenn der Kunde schon lange persönlich bekannt ist, trotzdem müssen die Personalien registriert werden. Besteht konkreter Verdacht, wird 5 Minuten später die Polizei da sein. 70 K sind nun nicht der Betrag für terror. Vereinigungen.

 

Ansonsten kannst Du auch mit den Beträgen unter der Meldegrenze bleiben und das Geld nach und nach einzahlen.

 

Das ist keine Meldegrenze, sondern Registrierungsgrenze. Gemeldet wird nur bei Verdacht auf Geldwäsche. Läßt den Wikiartikel genau. Er stimmt.

 

Registrierung erfolgt immer, Meldung meistens nie. Registrierung ist bankintern. Es gibt auch Kontrollsysteme die Mehrfacheinzahlungen analysieren und auswerten.

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mipla

Die Grenze von 15.000 gilt nicht mehr. Einfach einzahlen und gut ist.

 

Was machen wohl AUtohändler? Die machen das fast täglich.

 

Wenn du das Geld immer nur teilweise enzahlst ist das sogenanntes Smurfing und wird von softwarebasierten Programmen herausgefunden.

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel

Die Grenze von 15.000€ gilt nicht mehr. Einfach einzahlen und gut ist.

 

Was machen wohl AUtohändler? Die machen das fast täglich.

 

Wenn du das Geld immer nur teilweise enzahlst ist das sogenanntes Smurfing und wird von softwarebasierten Programmen herausgefunden.

 

Und alle Bäcker, Metzger und Handwerker.. :rolleyes: ..welche Grenze gilt denn jetzt?

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T.Mälzer

Die Grenze von 15.000 gilt nicht mehr.

 

Würde mich auch interessieren, wo du das her hast. Ich könnte mir vorstellen, dass man die Grenze eher noch heruntersetzt, als sie ganz zu streichen.

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel

Die Grenze von 15.000€ gilt nicht mehr.

 

Würde mich auch interessieren, wo du das her hast. Ich könnte mir vorstellen, dass man die Grenze eher noch heruntersetzt, als sie ganz zu streichen.

 

http://www.tonbeller.de/Produkte_und_Leistungen/Siron_Financial_Solutions/Betrugserkennung/sironfd/

 

Das Geldwäschegesetz (GwG) verlangt von Banken bei Bareinzahlungen von mehr als 15 000 Euro die Personalien des Einzahlers zu notieren und verdächtige Transaktionen der Polizei zu melden.

 

http://kreditlexikon.creditolo.de/geldwaeschegesetz.html

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Malvolio

Soviel ich weiß gelten die 15.000 Euro für Transaktionen außerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung. Wenn Du das Geld auf dein Konto einzahlst, dann wird ja ohnehin zwangsläufig jede Ein- und Auszahlung für das Konto aufgezeichnet ....

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Padua

Es ist nicht verboten, Bargeld zu sammeln. Da es im Sparstrumpf keine Zinsen bringt, ist auch nichts zu versteuern. Das Geld gehört der Oma.

 

Bringt es einfach zur Bank und fertig ist die Laube.

 

Gruß Padua

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T.Mälzer

Der Haken könnte sein, dass es verboten ist, unversteuertes Bargeld zu sammeln!

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mipla

Früher mussten Einzahlung auf dem Konto ab 15.000 dokumentiert werden, für Kunden die das dauernd gemacht haben gab eine sog. Regeleinzahler Vereinbarung, es wurde einmalig legitimiert und wenn derjenige kam musste nicht alles noch einmal aufgezeichnet werden.

 

Ich habe gerade gegoogled aber leider finde ich nichts was meine These untermauert. Ich kann nur sagen dass dies so gehandhabt wird. Meines Erachtens wird die Legitimation ja schon anhand von §154 AObei Kontoeröffnung festgestellt.

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T.Mälzer

Wenn deine These ist, dass die Grenze von 15.000 nicht mehr existiert, kannst du auch lange googeln. Dass es für Kunden, die regelmäßig größere Summen Bargeld einzahlen, andere Regelungen gibt, mag natürlich stimmen.

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel

Früher mussten Einzahlung auf dem Konto ab 15.000€ dokumentiert werden, für Kunden die das dauernd gemacht haben gab eine sog. Regeleinzahler Vereinbarung, es wurde einmalig legitimiert und wenn derjenige kam musste nicht alles noch einmal aufgezeichnet werden.

 

Ich habe gerade gegoogled aber leider finde ich nichts was meine These untermauert. Ich kann nur sagen dass dies so gehandhabt wird. Meines Erachtens wird die Legitimation ja schon anhand von §154 AObei Kontoeröffnung festgestellt.

 

AO spielt beim GWG keine Rolle...wenn ein Verdacht schon bei 1 Euro besteht wird gemeldet - sofort Polizei....registriert wird ab 15.000 € - quasi 08/15-Vorgang und zwar der Einzahler..da nützt die 154AO Prüfung nichts. Banker schummeln ja auch, deshalb immer mit PA-Nummer.

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xolgo

...

Rufe vielleicht vorher mal bei der Bank an, bevor Du mit 70k aufmarschierst ;)

...

Wieso sollte er vorher bei der Bank anrufen? Das ist doch nichts ungewöhnliches das jemand Geld bei einer Bank einzahlt?

 

Ich hab auch nicht geschrieben, dass das ungewöhnlich wäre. Ich würde vorher bei der Bank anrufen. Insbesondere wenn man Fragen zur Abwicklung hat, was beim TO offenbar der Fall ist, bietet es sich an, vorher zu fragen.... aber das darf jeder machen, wie er möchte.

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Malvolio

Wenn jemand plötzlich 70 T .... am besten noch in kleinen Scheinen .... bei der Bank einzahlt dann kann das schon als Indiz für einen Geldwäscheverdacht gewertet werden. Deshalb würde ich das auf jeden Fall vorher mit der Bank klären, um denkbare Missverständnisse zu vermeiden.

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speedy_speed
· bearbeitet von speedy_speed

Also ich weiß nicht wo hier das Problem liegt.

 

1.) Bei der Bank anrufen und die Einzahlung ankündigen. Ist sicher nicht verkehrt.

2.) Personalausweis für die Legitimation mitbringen.

3.) Zur Not kann man die Herkunft der eingezahlte Summe glaubhaft anhand von Kontoauszügen (z.B. regelmäßig hohe Barauszahlungen oder Geldautomatenabhebungen) nachweisen. Da sehe ich überhaupt kein Problem.

 

PS: Wenn DM-Scheine dabei sein sollten.... Die kann man noch bei der Bundesbank oder einer ihrer Filiale in EUR umtauschen. :-

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