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peanuts-karl

Steuererklärung Ausl. thes. Fonds

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peanuts-karl

Hallo zusammen!

 

Nun brauche ich doch mal eure Hilfe... Habe schon fleißig im Forum und im Netz gelesen, die letzten Steuererklärungen gingen auch leicht von der Hand, aber bei der aktuellen bin ich doch sehr verunsichert. Dies liegt vor allem daran, dass ich bei der Addition der ausländisch thesaurierten Erträge meiner Fonds einen deutlich höheren Betrag erhalte als in der Bescheinigung der FFB angegeben. Dies kann ja passieren, ich möchte aber einen Fehler meinerseits ausschließen.

 

Um folgende Fonds handelt es sich, dazu die ausschüttungsgleichen Erträge, die ich im e-bundesanzeiger gefunden habe:

 

M&G Global Basics: 0,1168577

Magellan: 5,5181

Smart-invest helios: 0,0457

Carmignac Patrimoine: 43,0867

Multi Invest Spezial: 1,2749

SEB Asset Selection Fund: 0,1837

 

Diese Erträge muss ich mit meinen jeweiligen Fondsanteilen multiplizieren, oder?

 

In der Summe kommt die FFB aber zu einem niedrigeren Betrag (rund 8 Euro) als ich.

 

Habe ich etwas übersehen, was ich ebenfalls ausrechnen müsste und das meinen Gesamtbetrag vermindert? Anzurechnende Steuern, Dividenden, Zwischengewinne,...?

Sorry, ich bin verwirrt und ein Steuernewbie, möchte mich da aber durchfuchsen...

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

Und einen schönen 1. Mai!

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Sven82

anzurechnende Steuern und Zwischengewinne wurden vergessen. Im Prinzip alles was mit dem Steuerverrechnungstopf zu tun hat wurde nicht berücksichtigt tippe ich.

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peanuts-karl

anzurechnende Steuern und Zwischengewinne wurden vergessen. Im Prinzip alles was mit dem Steuerverrechnungstopf zu tun hat wurde nicht berücksichtigt tippe ich.

 

Hallo Sven,

danke für die Antwort!

 

Die jeweiligen Zwischengewinne werden ja auf der Kaufabrechnung ausgewiesen. Diesen Betrag muss man dann mit den gehaltenen Anteilen multiplizieren (!?).

Da kommt aber nicht viel zusammen...

 

Nur wie sieht das mit den "anzurechnenden Steuern" aus? Was gehört alles dazu, wo finde ich die Daten?

Im Bundesanzeiger finde ich z.B. anrechenbare ausländische Quellensteuer, anrechenbare Kapitalertragsteuer,...?

 

O je, komm ich mir gerade hilflos vor...

 

Danke und einen schönen Tag!

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webber

blöde Frage: kann man eine steuererklärung auch abgeben, wenn man eine nv-bescheinigung hat bzgl ausl- terrorisierenden fonds?? ziel ist ja, später keinen Ablassbrief zu kaufen.

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peanuts-karl

Hallo!

 

Hat vielleicht ein/e Steuerkundige/r noch eine Idee oder einen Tipp für mein oben geschildertes Problem?

Habe heute wieder viel herumgerechent, aber eher pi mal Schnauze als zielgerichtet...

 

Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

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Sven82

anzurechnende Steuern und Zwischengewinne wurden vergessen. Im Prinzip alles was mit dem Steuerverrechnungstopf zu tun hat wurde nicht berücksichtigt tippe ich.

 

Hallo Sven,

danke für die Antwort!

 

Die jeweiligen Zwischengewinne werden ja auf der Kaufabrechnung ausgewiesen. Diesen Betrag muss man dann mit den gehaltenen Anteilen multiplizieren (!?).

Da kommt aber nicht viel zusammen...

richtig, das sind dann negative Einnahmen beim Kauf und positive beim Verkauf

 

Nur wie sieht das mit den "anzurechnenden Steuern" aus? Was gehört alles dazu, wo finde ich die Daten?

Im Bundesanzeiger finde ich z.B. anrechenbare ausländische Quellensteuer, anrechenbare Kapitalertragsteuer,...?

 

O je, komm ich mir gerade hilflos vor...

 

Danke und einen schönen Tag!

im eBundesanzeiger werden die anrechenbaren ausländischen Steuern angegeben und der Rest auch, der noch Auswirkungen darauf haben kann.

Da die Steuertöpfe unterjährig fortgeführt werden müsstest du schauen inwieweit dabei die Quellensteuern und Verluste (z.B. Zwischengewinne beim Kauf) schon verrechnet wurden und das ist im nachhinein so gut wie unmöglich.

 

@ webber

eine Abgabe einer Steuererklärung ist bei vorhandener NV-Bescheinigung nicht möglich.

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peanuts-karl

im eBundesanzeiger werden die anrechenbaren ausländischen Steuern angegeben und der Rest auch, der noch Auswirkungen darauf haben kann.

Da die Steuertöpfe unterjährig fortgeführt werden müsstest du schauen inwieweit dabei die Quellensteuern und Verluste (z.B. Zwischengewinne beim Kauf) schon verrechnet wurden und das ist im nachhinein so gut wie unmöglich.

 

Aha, dann bin ich ja etwas beruhigt, dass ich nicht auf den Euro genau alles nachvollziehen muss und kann.

Ungefähr haut es ja hin...

 

Danke schön!

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webber

@ webber

eine Abgabe einer Steuererklärung ist bei vorhandener NV-Bescheinigung nicht möglich.

Huch, nach Tagen bekomme ich auch mal ne Antwort ...

Danke!! Dann mach ich es halt doch weiter mit den Freistellungsaufträgen und hole mir die Steuern immer wieder zurück ...

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LP222

Hallo,

ich bräuchte mal Eure Hilfe beim M&G Global Basics:

 

im eBundesanzeiger sind folgende Daten zu finden:

 

 

b Betrag der auschüttungsgleichen Ertäge = 0,1168577

- davon nichtabzugsfähige Werbungskosten im Sinne des §3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG = 0,0267082

jj) Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde = 0,0625420

aa) nach § 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit § 34c Abs. 1 des Einkommensteuergetzes oder ein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach §4 Abs. 4 InvStG vorgeommen wurde = 0,0156355

 

 

Welche Daten muß ich wo Eintragen?

Auschüttungsgleiche Erträge:

Daten von b x Anzahl Eintragen in KAP 15 + AUS Zeile 7

 

Anrechenbare, nicht verrechnete ausländ. Quellensteuer aus Ausschüttungsgleichen Erträgen ausländ. Fonds:

Daten von aa) x Anzahl nur in welche Zeile soll ich dies Eintragen?

 

und was ist mit jj) und den nichtabzugsfähigen Werbungskosten ?

 

Wäre für eine kleine Hilfe echt dankbar.

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Sven82

Einnahmen 0,1168577 je Anteil zum Thesaurierungszeitpunkt (Zeile 15 Anlage KAP)

Quellensteueranrechnung 0,0156355 je Anteil zum Thesaurierungszeitpunkt (Zeile 52 oder 53 Anlage KAP) je nachdem ob bereits verrechnet oder nicht (siehe Steuerverrechnungstöpfe deiner Bank).

 

Alles andere ist uninteressant

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LP222

Einnahmen 0,1168577 je Anteil zum Thesaurierungszeitpunkt (Zeile 15 Anlage KAP)

Quellensteueranrechnung 0,0156355 je Anteil zum Thesaurierungszeitpunkt (Zeile 52 oder 53 Anlage KAP) je nachdem ob bereits verrechnet oder nicht (siehe Steuerverrechnungstöpfe deiner Bank).

 

Alles andere ist uninteressant

 

 

Anlage KAP ist mir soweit klar.

Sind "Anr. nicht verrechnete ausl. QuSt ausl. Fonds" also in Zeile 53.

 

Nur mit der Anlage AUS habe ich noch Probleme.

In Zeile 7 kommen die Einahmen aus KAP Zeile 15.

Was muß ich sonst noch angeben, bzw. wo muß ich die Quellensteueranrechnung eintragen.

 

Danke

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Sven82
Sind "Anr. nicht verrechnete ausl. QuSt ausl. Fonds" also in Zeile 53.

wenn nicht verrechnet, was ich nicht glaube, wäre es Zeile 53. Das kann ich aber nicht beurteilen, da ich die Historie deines Steuerverrechnungstopfs kennen müsste.

Was sagt denn deine Steuerbescheinigung der Bank?

 

Nur mit der Anlage AUS habe ich noch Probleme.

die brauchst du ab 2009 nicht mehr.

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LP222
Sind "Anr. nicht verrechnete ausl. QuSt ausl. Fonds" also in Zeile 53.

wenn nicht verrechnet, was ich nicht glaube, wäre es Zeile 53. Das kann ich aber nicht beurteilen, da ich die Historie deines Steuerverrechnungstopfs kennen müsste.

Was sagt denn deine Steuerbescheinigung der Bank?

 

Nur mit der Anlage AUS habe ich noch Probleme.

die brauchst du ab 2009 nicht mehr.

 

 

so sieht es in der Erträgnisaufstellung aus:

 

Erträgnisaufstellung für 2009 - Ergänzende Informationen

Ergänzende Informationen

========================

 

Anrechenbare, nicht verrechnete ausländ. Quellensteuer

aus Ausschüttungsgleichen Erträgen ausländ. Fonds

------------------------------------------------------

Datum Steuerliche Ertragsart Ertrag

02.11. Anr.n.verr.ausl.QuSt 10,00

797735/GB0030932676/106 Vereinigtes Königr.

M&G Inv.(1)-M&G Global Basics Reg. Shares Euro-Class A o.N.

------------------------------------------------------------------------

Summe Anr. nicht verrechnete ausl. QuSt ausl. Fonds 10,00

 

 

Soweit ich es verstehe müssen die 10,00 in Zeile 53

Was mich nur irritiert, in der Ausfüllhilfe zu KAP Zeile 53 steht dann aber 0,00

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Sven82

aus der Erträgnisaufstellung gehen die Steuerverrechnungstöpfe nicht hervor. Wenn ich die Bezeichnungen richtig deute bist du bei der DiBa. Dort gab es am Jahresanfang eine Verlustverrechnung / Steuerverprobung in deinem Postfach aus der hervorgeht inwieweit die Quellensteuern verrechnet wurden.

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LP222

aus der Erträgnisaufstellung gehen die Steuerverrechnungstöpfe nicht hervor. Wenn ich die Bezeichnungen richtig deute bist du bei der DiBa. Dort gab es am Jahresanfang eine Verlustverrechnung / Steuerverprobung in deinem Postfach aus der hervorgeht inwieweit die Quellensteuern verrechnet wurden.

 

 

ja, bin bei der DIBA

 

die Verlustverrechnung habe ich.

 

Bei "Nach Verlustrechnung" habe ich keine "Nicht verrechnete ausländische Quellensteuer" mehr.

Somit ist doch schon wie von Dir vermutet alles verrechnet und ich muß nichts mehr in Zeile 53 angeben.

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Sven82

Bei "Nach Verlustrechnung" habe ich keine "Nicht verrechnete ausländische Quellensteuer" mehr.

Somit ist doch schon wie von Dir vermutet alles verrechnet und ich muß nichts mehr in Zeile 53 angeben.

dann wurden deine ausländischen Steuern verrechnet, richtig.

 

Unter Punkt 3 in dieser DiBa Verlustverrechnungsbescheinigung dürften daher die ausländischen Steuern auftauchen unter "Nicht verrechnete ausl. Quellensteuer", welche von deinen Erträgen abgezogen wurden und folglich deine Steuerlast mindern. Da dort die Erträge abgezogen werden sind natürlich nicht 10 EUR angegeben, sondern 40 EUR (zumal 10 EUR Steuern 40 EUR Ertrag entspricht; 25 % also, bei Antrag auf Kirchensteuereinbehalt ein paar Groschen mehr). Sind noch andere Fonds mit nicht angerechneter Quellensteuer vorhanden sieht die Welt dann wieder ganz anders aus.

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LP222

Bei "Nach Verlustrechnung" habe ich keine "Nicht verrechnete ausländische Quellensteuer" mehr.

Somit ist doch schon wie von Dir vermutet alles verrechnet und ich muß nichts mehr in Zeile 53 angeben.

dann wurden deine ausländischen Steuern verrechnet, richtig.

 

Unter Punkt 3 in dieser DiBa Verlustverrechnungsbescheinigung dürften daher die ausländischen Steuern auftauchen unter "Nicht verrechnete ausl. Quellensteuer", welche von deinen Erträgen abgezogen wurden und folglich deine Steuerlast mindern. Da dort die Erträge abgezogen werden sind natürlich nicht 10 EUR angegeben, sondern 40 EUR (zumal 10 EUR Steuern 40 EUR Ertrag entspricht; 25 % also, bei Antrag auf Kirchensteuereinbehalt ein paar Groschen mehr). Sind noch andere Fonds mit nicht angerechneter Quellensteuer vorhanden sieht die Welt dann wieder ganz anders aus.

 

 

Unter Punkt 3 stehen leider nur ein paar Cent bei "Nicht verrechnete ausl. Quellensteuer", muß also von einem anderen Fond sein.

In der Erläuterungen der Verlustverrechnung habe ich folgenden Absatz gefunden:

 

Bei ausländischen thesaurierenden Fonds ist ebenfalls kein Kirchensteuereinbehalt möglich.

Eine Verlustverrechnung kann hier jedoch nicht durchgeführt werden. Die Erhebung der Kirchensteuer und

der Kapitalertragsteuereinbehalt können bei diesen Kapitalerträgen nur im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung

erfolgen.

 

Würde für mich jetzt bedeuten, daß doch nicht verrechnet wurde.

 

Soll man Verlustverrechnung der Einkommenssteuererklärung eigentlich beilegen?

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Sven82
· bearbeitet von Sven82
Unter Punkt 3 stehen leider nur ein paar Cent bei "Nicht verrechnete ausl. Quellensteuer", muß also von einem anderen Fond sein.

dann wurde unterjährig bereits ein Teil verrechnet. Dann steht das aber alles schön sauber in deinen Abrechnungen, die du von der ING erhalten hast.

 

Würde für mich jetzt bedeuten, daß doch nicht verrechnet wurde.

das solltest du anhand deiner Abrechnungen erkennen können. Ich gehe jedoch davon aus, dass die Bank das richtig errechnet hat.

 

Soll man Verlustverrechnung der Einkommenssteuererklärung eigentlich beilegen?

spielt keine Rolle. Entscheidend ist die Steuerbescheinigung

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