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Palindrom

Kündigungsfrist bei freiwilliger GKV-Mitgliedschaft?

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Palindrom

Hallo,

 

gerade habe ich mich selbständig gemacht (Freiberufler). Da alles im Moment schon Papierkrieg genug ist, will ich erstmal in der GKV bleiben und, wenn sich in ein paar Monaten die Wogen geglättet haben, mich mal in aller Ruhe mit der Frage nach einer PKV auseinandersetzen.

 

Jetzt habe ich aber Sorge, mich jetzt lange zu binden. Über die Kündigungsfrist habe ich noch nix gefunden, nur bei den Wahltarifen stand etwas diesbezüglich. Also, wer kennt sich aus? Wie lange binde ich mich?

 

Danke!

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etherial

Höchstens 2 Jahre, du kannst früher raus, wenn die Beiträge seit deiner freiwilligen Mitgliedschaft erhöht wurden.

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Legolas2605
· bearbeitet von Legolas2605

M.E. kannst du aus der GKV immer wechseln, wenn

 

- du bereits 18 Monate bei der Krankenkasse versichert bist

 

oder

 

- die Krankenkasse die Beiträge erhöht

 

oder

 

- es zu Zusatzbeiträgen kommt

 

 

Eine Bindungsfrist von 3 Jahren gilt, wenn du dich für einen Wahltarif entscheidest.

 

Ich weiß allerdings nicht, wie das genau aussieht, wenn du von der GKV in die PKV wechseln möchtest.

 

 

Habe gerade das hier gefunden:

Die 18-monatige Bindungsfrist gilt für alle ab dem 01.01.2002 ausgeübten Wahlrechte. Allerdings muss diese Bindungsfrist nicht eingehalten werden:

  • bei erstmaliger Kündigung im Jahr 2002


  • bei Kündigung einer freiwilligen Mitgliedschaft, wenn im Anschluss eine Versicherung in einer privaten Krankenversicherung erfolgen soll


  • wenn die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt sind


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Fleisch

aua aua aua, was hier wieder geschrieben wird. Zunächst prüfen wir erstmal seinen Status, bevor wir ein Urteil abgeben können:

 

Du bist ab sofort Freiberufler, warst zuvor auch schon in der GKV ? Warst du vorher Angestellter ? Falls das bisher zutrifft, erfolgt mit Aufnahme deiner freiberuflichen Tätigkeit ein sog. Statuswechsel. Du hast die Wahl wie du dich versichern möchtest. Anders als behauptet kannst du bei einem Statuswechsel auch vor den 18 Monaten Mindestmindungszeit, die man normalerweise an eine Kasse hat, die Kasse wechseln. Man beachte hierbei mal die Paragraphen 5, 6, 8 9 sowie 175 SGB V ;)

 

Wahltarife ist eine andere Baustelle, die bei einem laufenden Wahltarif Besonderheiten hervorrufen. So wie du das bisher schilderst, trifft das aber nicht auf dich zu.

 

Als freiwillig Versicherter ist es dir später auch möglich die Kasse zu wechseln. Das kann auch erst in 2 Jahren oder später sein. Ich hoffe mal, man hat dich bisher über Bemessungsgrenzen, Schätzverfahren bis zum Einkommensteuerbescheid und so weiter aufgeklärt. Das wird ganz gerne vergessen und gibt dadurch häufig später Reibereien, die echt nicht sein müssen.

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Palindrom

Danke schonmal für die Postings! thumbsup.gif

 

Zu meinem Status habe ich zu wenig geschrieben. Sorry!

 

Ich war schon immer bei der Barmer. Bis September 2009 war ich in einem Ausbildungsverhältnis, danach arbeitslos und bin jetzt Existenzgründer.

 

Die enormen Beiträge bei der GKV sind im Moment auch mein Problem, weil ich auch noch andere Einkünfte habe. Einen Fragebogen in den man seine Einkünfte eintragen muss habe ich auch schon erhalten.

 

Deswegen meine Frage, ob ich also erstmal in den sauren GKV-Apfel beiße und mich in drei Monaten mal in Ruhe mit dem Thema PKV beschäftige.

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Fleisch

sieht, ohne komplette Fallanalyse gemacht zu haben, so aus, dass das kein Problem mit den Zeiten ist. Du wirst in der ersten Zeit erstmal aufgrund deiner Angaben in diesem Bogen geschätzt.

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Palindrom

sieht, ohne komplette Fallanalyse gemacht zu haben, so aus, dass das kein Problem mit den Zeiten ist. Du wirst in der ersten Zeit erstmal aufgrund deiner Angaben in diesem Bogen geschätzt.

 

thumbsup.gif

Das klingt gut! Also habe ich dann einen Monat Kündigungsfrist?

Das wäre prima! w00t.gif

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Fleisch

nein ! Kündigungen erfolgen, sofern es sich nicht um eine Kündigung aufgrund Statuswechsel handelt, mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende

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Palindrom

nein ! Kündigungen erfolgen, sofern es sich nicht um eine Kündigung aufgrund Statuswechsel handelt, mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende

 

Ahh, o.k. Dann zwei Monate. Damit kann ich gut leben. thumbsup.gif

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