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alex2003a

Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer.

Empfohlene Beiträge

alex2003a
· bearbeitet von alex2003a

Hallo,

mit Steuerbescheid 2008 habe ich von Finanzamt

Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer bekommen.

 

Kann ich:

1. an meinem Bank senden um diese Verluste mit zukunftige Gewinnen zu verrechnen?

2. Mit welche Gewinnen kann ich diese Verluste aus 2008 verrechnen (wie z. Bsp. Festgeldzinsen, Dividenden,

Kursgewinnen aus Aktien / Anleihen /Zertifikaten /Fonds) ?

 

Danke im voraus

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vanity
· bearbeitet von vanity

Kann ich:

1. an meinem Bank senden um diese Verluste mit zukunftige Gewinnen zu verrechnen?

Nein! Verrechnung bei der nächsten EkSt-Veranlagung.

 

2. Mit welche Gewinnen kann ich diese Verluste aus 2008 verrechnen (wie z. Bsp. Festgeldzinsen, Dividenden,

Kursgewinnen aus Aktien / Anleihen /Zertifikaten /Fonds) ?

Wie immer: Mit Veräußerungsgewinnen (Kursgewinnen) aus allem möglichen, nicht aber mit Zinsen oder Dividenden.

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alex2003a

Danke für die Antwort.

Dann um die alte Verluste aus 2008 zu minimieren muss ich bis Ende des Jahres Wertpapieren mit Gewinn verkaufen und bis 15.12.2010 von der Bank Jahresbescheinigung anfordern. Oder sendet der Bank dann die Bescheinigung automatisch?

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reckoner

Hallo alex2003a,

 

du benötigst eine Steuerbescheinigung, keine Jahresbescheinigung (man sollte immer die richtigen Begriffe nehmen, damit es keine Mißverständnisse gibt). Und eine solche Steuerbescheinigung musst du NICHT bis zum 15. Dez beantragen, dieser Termin gilt nur für die Verlustbescheinigung.

Bei den meisten Banken kommt die normale Steuerbescheinigung automatisch, bei einigen wenigen muss sie beantragt werden (allerdings ohne Zeitlimit).

 

Deine Altverluste kannst du bis einschließlich 2013 mit neuen Wertpapierkursgewinnen verrechnen, die von der Bank abgeführten Steuern werden dann über die Steuererklärung erstattet. Vor 2009 gekaufte Wertpapiere sind sogar komplett steuerfrei, dort gilt weiterhin das alte Recht mit der Jahresfrist.

 

Und wie immer: Bei Finanzinnovationen sowie nach dem Stichtag (14.3.2007) gekauften Zertifikaten gelten u.U. Sonderregelungen.

 

MfG Stefan

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