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ltinvestor

BAV - hop oder top?

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ltinvestor
· bearbeitet von ltinvestor

Guten Abend,

 

ich bin mir etwas unsicher, was die Güte & Sinnhaftigkeit einer/meiner BAV betrifft.

 

Kurz die Rahmendaten:

Es handelt sich um Entgeltumwandlung mit dem Durchführungsweg der Pensionskasse. Monatlich werden 208,- umgewandelt (also vom Brutto abgezogen). Durch die BAV habe ich 78,- weniger netto in der Tasche, d. h. es werden 208,- gespart bei einem Einsatz von 78,- . Die Besteuerung erfolgt ja dann in der Auszahlungsphase zu einem (hoffentlich) niedrigerem Rentensteuersatz. Das Ding läuft mittlerweile 4,5 Jahre. Laufzeit insgesamt bis 2043. Mindestverzinsung von 2,75% + (nicht garantierte) Überschüsse.

 

Es war mal gedacht als sichere (oder sagen wir besser: konservative :thumbsup: ) Beimischung zu meinen 2 Riester Fondssparplänen (Uni-Profirente, DWS Toprente Dyn.), die ja stark im Aktienmarkt engagiert sind. Naja man hat sich damals sicher auch ein wenig blenden lassen von der Aussage viel anzusparen aber verhältnismäßig wenig auf dem Gehaltszettel zu spüren!!! Die Frage die sich mir stellt:

 

1.) Sollte die(se) BAV weiter betrieben werden? Oder gibt es hier sinnvolleres, wenn ja was???

 

2. Bin ich evtl. ohne die BAV schon gut genug versorgt? Auch ohne die BAV lege ich allein durch die 2 Riester 16% meines Nettoeinkommens für's Alter zurück. Da gibt's doch oft so Empfehlungen/Richtwert in Prozent, oder?

 

Achso die Portabilität (also Mitnahme bei Arbeitgeberwechsel) sollte ja kein Negativkriterium mehr darstellen, da mittlerweile wohl Verpflichtung zur Weiterführung der Anwartschaften besteht, wenn Vertragsabschluss nach 01.01.2005 (bei mir der Fall). Wobei ich nicht weiß, ob für die Übertragung/Weiterführung Gebühren anfallen?

 

Ich hoffe das ist so verständlich und ihr habt ein paar Meinungen/Vorschläge.

 

Danke im voraus.

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SumSum
· bearbeitet von SumSum

Guten Abend,

 

ich bin mir etwas unsicher, was die Güte & Sinnhaftigkeit einer/meiner BAV betrifft.

 

Kurz die Rahmendaten:

Es handelt sich um Entgeltumwandlung mit dem Durchführungsweg der Pensionskasse. Monatlich werden 208,- € umgewandelt (also vom Brutto abgezogen). Durch die BAV habe ich 78,- € weniger netto in der Tasche, d. h. es werden 208,- € gespart bei einem Einsatz von 78,- €. Die Besteuerung erfolgt ja dann in der Auszahlungsphase zu einem (hoffentlich) niedrigerem Rentensteuersatz. Das Ding läuft mittlerweile 4,5 Jahre. Laufzeit insgesamt bis 2043. Mindestverzinsung von 2,75% + (nicht garantierte) Überschüsse.

 

Es war mal gedacht als sichere (oder sagen wir besser: konservative :thumbsup: ) Beimischung zu meinen 2 Riester Fondssparplänen (Uni-Profirente, DWS Toprente Dyn.), die ja stark im Aktienmarkt engagiert sind. Naja man hat sich damals sicher auch ein wenig blenden lassen von der Aussage viel anzusparen aber verhältnismäßig wenig auf dem Gehaltszettel zu spüren!!! Die Frage die sich mir stellt:

 

1.) Sollte die(se) BAV weiter betrieben werden? Oder gibt es hier sinnvolleres, wenn ja was???

 

2. Bin ich evtl. ohne die BAV schon gut genug versorgt? Auch ohne die BAV lege ich allein durch die 2 Riester 16% meines Nettoeinkommens für's Alter zurück. Da gibt's doch oft so Empfehlungen/Richtwert in Prozent, oder?

 

Achso die Portabilität (also Mitnahme bei Arbeitgeberwechsel) sollte ja kein Negativkriterium mehr darstellen, da mittlerweile wohl Verpflichtung zur Weiterführung der Anwartschaften besteht, wenn Vertragsabschluss nach 01.01.2005 (bei mir der Fall). Wobei ich nicht weiß, ob für die Übertragung/Weiterführung Gebühren anfallen?

 

Ich hoffe das ist so verständlich und ihr habt ein paar Meinungen/Vorschläge.

 

Danke im voraus.

 

 

Die wandelst also aus deinem Brutto um?

Dann ist das eine arbeitnehmerfinanzierte BAV. Bei einem Arbeitgeberwechsel kannst Du entweder (aber nur sofern der neue ArbG zustimmt !) den Vertrag übertragen lassen ODER ABER (und das wohl der Regelfall) Du bekommst eine sog. Unverfallbarkeitsmitteilung. In Deinem Fall sind die Anwartschaften per Gesetz unverfallbar, dass wird Dir darin dann mitgeteilt. Technisch wird der Vertrag damit ruhend gestellt bis zur Fälligkeit (= Rentenbeginn).

 

 

Ob sich die BAV im übrigen lohnt musst Du selbst entscheiden.

Vergiss aber dabei nicht, dass Du später neben der Versteuerung auch Sozialversicherungsbeiträge auf die Auszahlungen abdrücken darfst (Gesetzliche Krankenversicherung). Problem dabei: weder die Prozentsätze der GKV noch die steuerliche Belastung sind für die Zukunft bekannt.

 

Meine persönliche Meinung: BAV und Riester machen grundsätzlich Sinn.

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