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Gerald1502

Die richtige Höhe der BU Rente unter Anrechnung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente

Empfohlene Beiträge

Gerald1502

Hallo zusammen :)

 

Das Thema Berufsversicherung ist eines der meistdiskutierten Themen im Forum. Immer wieder wird auch gefragt, wie hoch sollte eigentlich die bei Vertragsabschluss vereinbarte BU Rente sein.

Als Faustformel wird oft gesagt, dass man mindestens 75% seines Monatsnettoverdienst nehmen soll. Oder mindestens 1000€. So weit so gut.

Bei Studenten sieht man oft, dass sie eine BU Rente von 500€ vereinbart haben. Ist das nicht zu wenig?

 

Nun meine Frage:

 

Wenn ich jetzt eine BU Rente von z.B. 800€ vereinbare, wie wird dann die von der Versicherung gezahlte BU Rente bei Berufsunfähigkeit an den staatlichen Leistungen die man im BU Fall bekommt genau angerechnet? Es heisst zwar immer, dass die BU Rente angerechnet wird, aber wie setzen sie sich genau zusammen und was bleibt an Leistungen übrig?

Unten ist eventuell die gleiche Frage anhand eines Beispiels gestellt.

 

Berechnung der Erwerbsminderungsrente anhand einer Tabelle:

 

Beispiele der gesetzlichen Absicherung für nach dem 01.01.1961 geborene Personen in den alten Bundesländern

 

post-8776-1272486735,17.png

 

Für eine persönliche individuelle Berechnung der Ansprüche aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente kann man wie folgt vorgehen:

 

1. Bruttojahreseinkommen eintragen und dieses dann durch 12 teilen (Jahresgehalt : 12)

2. Bruttoeinkommensklasse in der Tabelle "Einkommensklasse" heraussuchen

3. Den Faktor findet man in der Zeile der persönlichen Einkommensklasse

4. persönliches Gehalt mit dem Faktor multiplizieren

5. Ergebnis: Der persönliche überschlägige Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente.

 

post-8776-1272486740,51.png

 

Anhand eines Beispiels wird die halbe Erwerbsminderungsrente berechnet

Beispiel:

Monatliches Bruttoeinkommen: 3300 €, alte Bundesländer

 

Lösung: 3300 x 0,16 = 528 € halbe Erwerbsminderungsrente

 

Die Renten vermindern sich noch um den Kranken-/Pflegeversicherungsbeitrag für Rentner.

 

Meine individuellen Zahlen:

 

Für Singles und Partner, die wirtschaftlich unabhängig voneinander sein möchten:

 

Feste monatliche Ausgaben (z.B. Miete, Lebensmittel, Kfz, Versicherungen) ______1100________ €

abzgl. Gesetzliche Rentenansprüche (Halbe Erwerbsminderungsrente) ________335______ € Bin von einem Monatsbrutto von 2000€ ausgegangen.

abzgl. ggf. Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung _______0_______ €

abzgl. sonstige Einnahmen, die unabhängig von der Arbeitskraft

erzielt werden (Mieteinnahmen, Zinsen...) _______z.B. 50 Blut spenden_______ €

= Versicherungsbedarf _______715_______ €

 

Nun meine weiteren Fragen:

 

Stimmt diese Rechnung mit meinen individuellen Zahlen?

Die 715€ müsste ich jetzt als BU Rente bei einem Vertragsabschluss nehmen. Oder?

Wie werden jetzt diese 715€ an die 335€ Erwerbsminderungsrente angerechnet und wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente nach der Anrechnung?

Was erhalte ich insgesamt an Leistungen nach der Anrechnung?

 

Kann man das an einem Beispiel besser verdeutlichen.

 

Vielen Dank im voraus für eure Antworten :)

 

EDIT:Mir ging es darum, dass man in diesem Thread mal anhand einer Berechnung den wirklichen Versicherungsbedarf berechnet und welche staatlichen Leistungen man bekommt und was man alles im allem an Gesamtleistung (BU Rente + Erwerbsminderungsrente) bekommt. Habe was das angeht keine Erfahrungen damit, da ich noch keine BU Rente bezogen habe. Daher wäre es schön, wenn man das mal beantworten könnte. Weiß nicht, ob ich irgendwo auf dem Holzweg bin. Wenn ja, wäre es gut mir es zu sagen und dann könnte man es klären.

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Citrus720

Das würde mich auch interessieren :thumbsup:

 

LG

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shaky

Meine ist tatsächlich pauschal 1000 €. Das ist weniger als 75 % meines Monatsnetto.

Ob's reicht?

Schwer zu sagen. Je nachdem was an zusätzlichen (Krankheits-)kosten hinzukommt und ob andere Zahlungen (gesetzl. Erwerbsminderung oder z.B. Unfallrente) eingenommen werden. Da dies keiner weiß, (und auch nicht wie meine finanzielle Lage bei BU-Beginn aussieht, Baufi usw) habe ich mich zu dieser Höhe entschlossen.

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ImperatoM

Interessant wäre auch: Wie lange muss man eigentlich vorher (versicherungseinzahlend?) gearbeitet / gelebt haben, um überhaupt eine Erwerbsminderungsrente beziehen zu können?

 

Edit: Und ich habe selbst gerade die Antwort gefunden:

 

Um eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beantragen zu können,

müssen Sie der gesetzlichen Rentenversicherung mindestens fünf Jahre lang ange -

hört haben. In den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung

müssen Sie mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge geleistet haben."

 

Das heißt: Wer in jungen Jahren erwerbsunfähig wird und noch keine 5 Jahre gearbeitet hat, steht mit Hartz 4 da. In dieser Zeit sollte also eine zusätzliche BU-Absicherung bestehen. Nach diesen 5 Jahren kann man sie BU-Absicherung entsprechend mindern.

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Gerald1502

Das würde mich auch interessieren :thumbsup:

 

LG

Meine ist tatsächlich pauschal 1000 . Das ist weniger als 75 % meines Monatsnetto.

Ob's reicht?

Schwer zu sagen. Je nachdem was an zusätzlichen (Krankheits-)kosten hinzukommt und ob andere Zahlungen (gesetzl. Erwerbsminderung oder z.B. Unfallrente) eingenommen werden. Da dies keiner weiß, (und auch nicht wie meine finanzielle Lage bei BU-Beginn aussieht, Baufi usw) habe ich mich zu dieser Höhe entschlossen

Interessant wäre auch: Wie lange muss man eigentlich vorher (versicherungseinzahlend?) gearbeitet / gelebt haben, um überhaupt eine Erwerbsminderungsrente beziehen zu können?

 

Edit: Und ich habe selbst gerade die Antwort gefunden:

 

Um eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beantragen zu können,

müssen Sie der gesetzlichen Rentenversicherung mindestens fünf Jahre lang ange -

hört haben. In den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung

müssen Sie mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge geleistet haben."

 

Das heißt: Wer in jungen Jahren erwerbsunfähig wird und noch keine 5 Jahre gearbeitet hat, steht mit Hartz 4 da. In dieser Zeit sollte also eine zusätzliche BU-Absicherung bestehen. Nach diesen 5 Jahren kann man sie BU-Absicherung entsprechend mindern.

Vielen Dank für eure Antworten. :thumbsup:

 

Ich habe eine interessante Pdf Dokument gefunden, wo der Hinzuverdienst behandelt wird und welche Hinzuverdienstmöglichkeiten rentenunschädlich sind, aufgelistet für Ost und West. Pdf Dokument vom bmas

Was mir dabei aufgefallen ist, ist, dass eine gezahlte Berufsunfähigkeitsrente einer Versicherung nicht aufgelistet ist.

 

Was heißt das jetzt? Wird die BU Rente dann voll angerechnet und man erhält gar keine Erwerbsminderungsrente?

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ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM

Ich habe eine interessante Pdf Dokument gefunden, wo der Hinzuverdienst behandelt wird und welche Hinzuverdienstmöglichkeiten rentenunschädlich sind, aufgelistet für Ost und West. Pdf Dokument vom bmas

Was mir dabei aufgefallen ist, ist, dass eine gezahlte Berufsunfähigkeitsrente einer einer Versicherung nicht aufgelistet ist.

 

Was heißt das jetzt? Wird die BU Rente dann voll angerechnet und man erhält gar keine Erwerbsminderungsrente?

 

Das PDF hatte ich auch gelesen. Wirklich erstaunlich, dass die private BU-Vorsorge nicht ausdrücklich genannt wird.

Ich denke aber, dass man anhand von Affinitäten die BU-Rente als rentenunschädlich klassifizieren kann.

Sie dürfte unter "Einkünfte aus Vermögen" oder "Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit vor Rentenbeginn" fallen, die beide als unschädlich eingestuft werden.

 

Ein Arbeitseinkommen stellt sie auf der anderen Seite ziemlich deutlich nicht dar.

 

Edit: Ich würde übrigens das Thema Dynamik mitbedenken. Außerdem würde ich Blutspenden nicht mitzählen, wer weiß, ob Dir das nach dem BU-Unfall dann noch erlaubt ist. Man rechnet ja für den Worst (financial) Case.

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Gerald1502

Ich habe eine interessante Pdf Dokument gefunden, wo der Hinzuverdienst behandelt wird und welche Hinzuverdienstmöglichkeiten rentenunschädlich sind, aufgelistet für Ost und West. Pdf Dokument vom bmas

Was mir dabei aufgefallen ist, ist, dass eine gezahlte Berufsunfähigkeitsrente einer einer Versicherung nicht aufgelistet ist.

 

Was heißt das jetzt? Wird die BU Rente dann voll angerechnet und man erhält gar keine Erwerbsminderungsrente?

 

Das PDF hatte ich auch gelesen. Wirklich erstaunlich, dass die private BU-Vorsorge nicht ausdrücklich genannt wird.

Ich denke aber, dass man anhand von Affinitäten die BU-Rente als rentenunschädlich klassifizieren kann.

Sie dürfte unter "Einkünfte aus Vermögen" oder "Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit vor Rentenbeginn" fallen, die beide als unschädlich eingestuft werden.

 

Ein Arbeitseinkommen stellt sie auf der anderen Seite ziemlich deutlich nicht dar.

Ich wollte den Thread eigentlich allgemein halten und meine Situation außer acht lassen. Das wird wohl nicht ganz gehen.

 

Mein Monatsnetto liegt bei rund 1200 - 1300 und ich habe derzeit eine BU Absicherung von 731. Aufgeteilt in 531 BU+klassische RV und 200 ergänzende BU.

Dynamik ist bei der ersten BU vorhanden.

 

Die erste BU Versicherung kann ich nur erhöhen, wenn ich Papa werden sollte. Bei Heirat ist keine Erhöhung möglich.

Die zweite BU Versicherung kann ich bei Heirat erhöhen, aber nur auf bis zu 250 im Monat. Also maximal 3000 Leistung im Jahr.

 

Laut meinem letzten Schreiben würde ich um die 800 volle Erwerbsminderungrente bekommen. 310 halbe Erwebsminderungsrente. Heißt das, dass ich um die 1000 Gesamtrente bekomme, (also 731 + 310) wenn ich mal berufsunfähig sein sollte?

 

Es ist wirklich erstaunlich, dass es nicht genannt wird. Ob Du jetzt mit deiner Einschätzung richtig liegst, kann ich leider nicht beurteilen.

Zwecks Blutspenden war nur so aufgezählt. Wollte es allgemein halten. ;)

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ImperatoM

Laut meinem letzten Schreiben würde ich um die 800 volle Erwerbsminderungrente bekommen. 310 halbe Erwebsminderungsrente. Heißt das, dass ich um die 1000 Gesamtrente bekomme, (also 731 + 310) wenn ich mal berufsunfähig sein sollte?

 

Sofern Du bereits 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hast, stimmt das wohl prinzipiell. Du kannst aber mit der vollen EM-Rente rechnen, da Du die halbe ja nur dann bekommst, wenn Du noch etwas arbeitest - wodurch Du dann auch wieder ein Zusatzeinkommen hättest.

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Gerald1502

Laut meinem letzten Schreiben würde ich um die 800 volle Erwerbsminderungrente bekommen. 310 halbe Erwebsminderungsrente. Heißt das, dass ich um die 1000 Gesamtrente bekomme, (also 731 + 310) wenn ich mal berufsunfähig sein sollte?

 

Sofern Du bereits 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hast, stimmt das wohl prinzipiell. Du kannst aber mit der vollen EM-Rente rechnen, da Du die halbe ja nur dann bekommst, wenn Du noch etwas arbeitest - wodurch Du dann auch wieder ein Zusatzeinkommen hättest.

Seit 10 Jahren gehe ich arbeiten und habe daher schon einiges eingezahlt. Habe meine Ausbildung mit 16 begonnen.

 

Beispiel 2

Herr Y aus Leipzig verdient in den letzten drei Jahren vor Eintritt seiner Erwerbsminderung

den Durchschnittverdienst, derzeit monatlich 2.243,18 .

Verdient er bis 400,00 , wird seine Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller

Höhe gezahlt.

Überschreitet der Hinzuverdienst diese Grenze wird die Rente

bei einem Hinzuverdienst bis zu 1.155,98 in Höhe von drei Vierteln

bei einem Hinzuverdienst bis zu 1.563,97 in Höhe der Hälfte

bei einem Hinzuverdienst bis zu 1.903,96 in Höhe eines Viertels

gezahlt. Bei einem Hinzuverdienst von mehr als 1.903,96 wird die Rente nicht

mehr geleistet.

 

 

Das müsste dann heißen, dass ich insgesamt mit 1331 im BU Fall rechnen kann. Das die 1331 durch die Inflation weniger werden ist mir auch klar.

Also 3/4 von den 800 volle Erwerbsminderungsrente ergibt die 600, da ich ja laut dem Beispiel mit meiner privat versicherten BU Rente 731 bekomme und daher unter der Hinzuverdienstgrenze von bis zu 1155,98 bin.

 

Hatte es oben schon erwähnt. Ich habe in der ersten BU eine Dynamik von 5% drin.

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ImperatoM

Laut meinem letzten Schreiben würde ich um die 800 volle Erwerbsminderungrente bekommen. 310 halbe Erwebsminderungsrente. Heißt das, dass ich um die 1000 Gesamtrente bekomme, (also 731 + 310) wenn ich mal berufsunfähig sein sollte?

 

Sofern Du bereits 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hast, stimmt das wohl prinzipiell. Du kannst aber mit der vollen EM-Rente rechnen, da Du die halbe ja nur dann bekommst, wenn Du noch etwas arbeitest - wodurch Du dann auch wieder ein Zusatzeinkommen hättest.

Seit 10 Jahren gehe ich arbeiten und habe daher schon einiges eingezahlt. Habe meine Ausbildung mit 16 begonnen.

 

Beispiel 2

Herr Y aus Leipzig verdient in den letzten drei Jahren vor Eintritt seiner Erwerbsminderung

den Durchschnittverdienst, derzeit monatlich 2.243,18 .

Verdient er bis 400,00 , wird seine Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller

Höhe gezahlt.

Überschreitet der Hinzuverdienst diese Grenze wird die Rente

bei einem Hinzuverdienst bis zu 1.155,98 in Höhe von drei Vierteln

bei einem Hinzuverdienst bis zu 1.563,97 in Höhe der Hälfte

bei einem Hinzuverdienst bis zu 1.903,96 in Höhe eines Viertels

gezahlt. Bei einem Hinzuverdienst von mehr als 1.903,96 wird die Rente nicht

mehr geleistet.

 

 

Das müsste dann heißen, dass ich insgesamt mit 1331 im BU Fall rechnen kann. Das die 1331 durch die Inflation weniger werden ist mir auch klar.

Also 3/4 von den 800 volle Erwerbsminderungsrente ergibt die 600, da ich ja laut dem Beispiel mit meiner privat versicherten BU Rente 731 bekomme und daher unter der Hinzuverdienstgrenze von bis zu 1155,98 bin.

 

Hatte es oben schon erwähnt. Ich habe in der ersten BU eine Dynamik von 5% drin.

 

LG Gerald

 

Wie bereits gesagt: Die BU-Rente dürfte nicht rentenschmälernd im Sinne eines "Hinzuverdienstes" wirken, meine ich. Zur Sicherheit würde ich dem Ministerium oder der Rentenkasse aber mal eine Email schreiben und nachfragen. Ich gehe davon aus, dass Du die volle EU-Rente erhältst.

 

Was die Dynamik angeht: Die 5% sind eine Beitragsdynamik. Gibt es auch eine Leistungsdynamik?

 

Und das wichtigste: Nach Ablauf der BU.Zahlungen muss eine private Rente vorhanden sein, die die BU ersetzt. Du solltest also rund fünfhundert Euro monatlich für die Riester-Rente einzahlen. Das ist zwar viel, aber sonst bleibt Dir nicht genug übrig, wenn Du erstmal 70 bist.

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Gerald1502

Wie bereits gesagt: Die BU-Rente dürfte nicht rentenschmälernd im Sinne eines "Hinzuverdienstes" wirken, meine ich. Zur Sicherheit würde ich dem Ministerium oder der Rentenkasse aber mal eine Email schreiben und nachfragen. Ich gehe davon aus, dass Du die volle EU-Rente erhältst.

Das werde ich mal machen und dann hier berichten.

 

Was die Dynamik angeht: Die 5% sind eine Beitragsdynamik. Gibt es auch eine Leistungsdynamik?

Ja die gibt es. Für die klassische RV und die BU. Wie hoch die ist kann ich jetzt nicht sagen. Täte es aber nochmal nachschauen und hier ergänzen.

Man kann aber sagen, dass die BU 1999 bei 500 war und heute sind es 531.

 

Und das wichtigste: Nach Ablauf der BU.Zahlungen muss eine private Rente vorhanden sein, die die BU ersetzt. Du solltest also rund fünfhundert Euro monatlich für die Riester-Rente einzahlen. Das ist zwar viel, aber sonst bleibt Dir nicht genug übrig, wenn Du erstmal 70 bist.

Mit 60 würde ich nach derzeitigen Stand 115 Rente bekommen. Das wird sich aber noch erhöhen.

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ImperatoM

Und das wichtigste: Nach Ablauf der BU.Zahlungen muss eine private Rente vorhanden sein, die die BU ersetzt. Du solltest also rund fünfhundert Euro monatlich für die Riester-Rente einzahlen. Das ist zwar viel, aber sonst bleibt Dir nicht genug übrig, wenn Du erstmal 70 bist.

Mit 60 würde ich nach derzeitigen Stand 115 Rente bekommen. Das wird sich aber noch erhöhen.

 

Wie wird es sich erhöhen, wenn Du nächstes Jahr berufsunfähig wirst? Dann geht es nur, wenn Du weiterhin Einzahlungen für die private Rente von Deiner BU-Rente abzweigen kannst. Ich glaube, das übersehen viele.

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Gerald1502

Und das wichtigste: Nach Ablauf der BU.Zahlungen muss eine private Rente vorhanden sein, die die BU ersetzt. Du solltest also rund fünfhundert Euro monatlich für die Riester-Rente einzahlen. Das ist zwar viel, aber sonst bleibt Dir nicht genug übrig, wenn Du erstmal 70 bist.

Mit 60 würde ich nach derzeitigen Stand 115 Rente bekommen. Das wird sich aber noch erhöhen.

Wie wird es sich erhöhen, wenn Du nächstes Jahr berufsunfähig wirst? Dann geht es nur, wenn Du weiterhin Einzahlungen für die private Rente von Deiner BU-Rente abzweigen kannst. Ich glaube, das übersehen viele.

Der Beitrag für die RV wird im BU Fall von der Allianz weiter bezahlt. Ich muss es also nicht im BU-Fall von meiner BU-Rente weiterbezahlen.

 

Die Leistungserhöhungen sind bei der RV durch die Dynamik höher als bei der BU. Wird ja vom Gesamtbeitrag mehr in die RV bezahlt. Die BU Leistungssteigerung nimmt mit der Zeit ab, da ich Älter werde. Das hat man mir gerade am Telefon gesagt.

 

Zwecks den 500€ in die Riester einzahlen ist überhaupt nicht machbar, da wir allgemein schon gewisse Fixkosten haben und ein Kind kostet auch Geld. ;)

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ImperatoM

Die Leistungserhöhungen sind bei der RV durch die Dynamik höher als bei der BU. Wird ja vom Gesamtbeitrag mehr in die RV bezahlt. Die BU Leistungssteigerung nimmt mit der Zeit ab, da ich Älter werde. Das hat man mir gerade am Telefon gesagt.

Den Teil verstehe ich nicht.

 

Zwecks den 500 in die Riester einzahlen ist überhaupt nicht machbar, da wir allgemein schon gewisse Fixkosten haben und ein Kind kostet auch Geld. ;)

Wenn die RV auch im BU-Fall weiter bedient wird, musst Du das ja zum Glück auch nicht. Es ginge aber schon. Man könnte bspw. eine zusätzliche BU.Absicherung bis zum 55. Lebensjahr über 500 Euro abschließen. Das geringe Endalter erlaubt niedrige Beiträge. Bis zu diesem Endalter muss man ausreichend hohe Rentenansprüche erworben haben (so muss es gewählt sein).

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Gerald1502

Hatte gestern das Bundesministerium für Arbeit und Soziales per Mail angeschrieben und auch eine Antwort bekommen.

 

Betreff: Frage zu Erwerbsminderungsrente

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich habe folgendes Anliegen.

 

Ich verdiene derzeit rund 1900 Brutto im Monat. Wenn ich meine volle

Erwerbsminderungsrente ausrechne, würde ich in Falle einer Berufsunfähigkeit rund 800 volle

Erwerbsminderungsrente und 310 halbe Erwerbsminderungsrente erhalten.

Zusätzlich habe ich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer derzeitigen BU Rente von

731.

 

Meine Frage wäre jetzt folgende: Ist diese 731 BU Rente rentenschmälernd im Sinne eines

"Hinzuverdienstes"?

Laut eines Pdf Dokuments mit einem Beispiel aus Leipzig würde ich 600 volle Erwerbsminderungsrente

bekommen, da ich mit der BU Rente über die Hinzuverdienstgrenze von 400 und unter die rund 1100

Hinzuverdienstgrenz, wo die volle Erwerbsminderungsrente auf 3/4 herabgestzt wird.

 

Zählt die private BU Rente eigentlich zum Hinzuverdienst?

 

Ich bin laut jetzigem Stand der Meinung, dass ich im Falle einer Berufsunfähigkeit rund 1331. (731

private BU Rente und 600 volle Erwerbsminderungsrente)

Ist das so korrekt?

 

Ich würde mich über eine genaue Antwort sehr freuen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Daraufhin antwortete das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

 

[quote name = 'bmas'

]Sehr geehrter Herr .......,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

 

Eine private Berufsunfähigkeitsrente ist kein Hinzuverdienst.

Wie hoch Ihre Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung wäre, kann Ihnen nur die

Deutsche Rentenversicherung Bund mitteilen.

 

Damit wäre erstmal klar, dass eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kein Hinzuverdienst ist. D.h. dann aber auch, dass ich im Falle einer Berufsunfähigkeit insgesamt rund 1531 pro Monat erhalte. (731 private BU + 800 volle EMR)

 

Habe die gesetzliche Rentenversicherung mal angeschrieben.

 

Was mir jetzt dabei noch eingefallen ist zwecks DVAG Wunschpolice und die Herabsetzung der 1000 BU Rente auf 500 nach 5 Jahren ist, dass man ja nach den 5 Jahren Rentenversicherungsangehörigkeit und mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt hat, Anspruch auf eine halbe oder volle Erwerbsminderungsrente hat.

 

Was ich aber nicht ganz so verstehe ist, wie ist das bei Studenten, die ja meist keine BU Absicherung haben oder wenn, dann nur eine Absicherung von 500. Wie verhält es sich bei den Studenten? Bekommen die dann nix oder nur 500 oder doch im schlimmsten Fall Sozialhilfe?

Ist jetzt nur eine Frage. Bitte nicht als Panikmache oder so ähnlich verstehen. ;)

 

Die Leistungserhöhungen sind bei der RV durch die Dynamik höher als bei der BU. Wird ja vom Gesamtbeitrag mehr in die RV bezahlt. Die BU Leistungssteigerung nimmt mit der Zeit ab, da ich Älter werde. Das hat man mir gerade am Telefon gesagt.

Den Teil verstehe ich nicht.

Ganz einfach.

 

Mein RV BU Beitrag wird doch einmal in die RV Hauptversicherung und in die BUZ aufgeteilt. D.h. Beitrag rund 38 wird jetzt auf 23 RV und 14 BUZ aufgeteilt. Für die Beitragsbefreiung zahle ich 0.70, damit im Leistungsfall die RV weitergezahlt wird.

Durch diese Aufteilung steigen die Leistungen bei der RV mehr als bei der BUZ.

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ImperatoM

Die Leistungserhöhungen sind bei der RV durch die Dynamik höher als bei der BU. Wird ja vom Gesamtbeitrag mehr in die RV bezahlt. Die BU Leistungssteigerung nimmt mit der Zeit ab, da ich Älter werde. Das hat man mir gerade am Telefon gesagt.

Den Teil verstehe ich nicht.

Ganz einfach.

 

Mein RV BU Beitrag wird doch einmal in die RV Hauptversicherung und in die BUZ aufgeteilt. D.h. Beitrag rund 38 wird jetzt auf 23 RV und 14 BUZ aufgeteilt. Für die Beitragsbefreiung zahle ich 0.70, damit im Leistungsfall die RV weitergezahlt wird.

Durch diese Aufteilung steigen die Leistungen bei der RV mehr als bei der BUZ.

 

Aber in relativen Zahlen steigen sie gleich stark, ja? Dann verstehe ich schonmal die ersten beiden Sätze.

Und wieso nimmt die BU-Leistungssteigerung mit der Zeit ab?! Was soll das sprachlich überhaupt genau heißen? Trennst Du Beitrags- und Leistungsdynamik wie es üblich ist oder vermengst Du gerade die beiden Steigerungsarten?

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el galleta
D.h. dann aber auch, dass ich im Falle einer Berufsunfähigkeit insgesamt rund 1531 pro Monat erhalte. (731 private BU + 800 volle EMR)

Sorry, falls ich die Differenzierung im Thread übersehen habe, aber die Ableitung der EMR aus einer Berufsunfähigkeit ist unzulässig pauschalisiert: Nur weil Du BU bist, bekommst Du (leider) noch lange keine EMR.

 

saludos,

el galleta

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Gerald1502

Aber in relativen Zahlen steigen sie gleich stark, ja? Dann verstehe ich schonmal die ersten beiden Sätze.

Und wieso nimmt die BU-Leistungssteigerung mit der Zeit ab?! Was soll das sprachlich überhaupt genau heißen? Trennst Du Beitrags- und Leistungsdynamik wie es üblich ist oder vermengst Du gerade die beiden Steigerungsarten?

Die Leistungssteigerung nimmt ab, da ich Älter werde und wird jedes Jahr neu ermittelt. Das wurde mir jetzt so gesagt.

 

D.h. dann aber auch, dass ich im Falle einer Berufsunfähigkeit insgesamt rund 1531 pro Monat erhalte. (731 private BU + 800 volle EMR)

Sorry, falls ich die Differenzierung im Thread übersehen habe, aber die Ableitung der EMR aus einer Berufsunfähigkeit ist unzulässig pauschalisiert: Nur weil Du BU bist, bekommst Du (leider) noch lange keine EMR.

 

saludos,

el galleta

Ah ok. Das kann dann aber nur daran liegen, da die Möglichkeit der Verweisung auf alle Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht und man es auf den Gesundheitszustand abstellt.

 

Sprich bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist man berufsunfähig wenn man zu 50% nicht mehr seine bisherige Tätigkeit ausüben kann und eine BU Rente erhält und bei der gesetzlichen EMR besteht immer die Möglichkeit einen anderen Beruf ausüben zu müssen.

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ImperatoM

Aber in relativen Zahlen steigen sie gleich stark, ja? Dann verstehe ich schonmal die ersten beiden Sätze.

Und wieso nimmt die BU-Leistungssteigerung mit der Zeit ab?! Was soll das sprachlich überhaupt genau heißen? Trennst Du Beitrags- und Leistungsdynamik wie es üblich ist oder vermengst Du gerade die beiden Steigerungsarten?

Die Leistungssteigerung nimmt ab, da ich Älter werde und wird jedes Jahr neu ermittelt. Das wurde mir jetzt so gesagt.

 

Sin wir uns einig, dass die Leistungssteigerung die Steigerung der Auszahlungen an Dich im BU-Fall ist? Die muss doch irgendwie festgelegt sein, Du musst doch wissen, was Du bekommst?!

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el galleta
· bearbeitet von el galleta
Das kann dann aber nur daran liegen, da die Möglichkeit der Verweisung auf alle Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht und man es auf den Gesundheitszustand abstellt.

So ungefähr.

 

Volle Erwerbsminderung ist dann gegeben, wenn die Erwerbsfähigkeit derart eingeschränkt ist, dass Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich verrichtet werden können (§ 43 SGB VI).

Das ist gaaanz weit weg von einer privaten BU.

 

saludos,

el galleta

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Gerald1502

Sin wir uns einig, dass die Leistungssteigerung die Steigerung der Auszahlungen an Dich im BU-Fall ist? Die muss doch irgendwie festgelegt sein, Du musst doch wissen, was Du bekommst?!

Ja da sind wir uns einig. ;) Ich bekomme eine detailierte Auflistung der Leistungen.

 

Bei der RV kann ich sagen, dass sich die Leistungen im gleichen Verhältnis wie die Dynamik erhöhen. Das kann ich aber bei der BUZ nicht erkennen, dass die sich um 5% erhöht. Deswegen auch die Auflistung.

 

Also warten wir daher erstmal ab. :)

 

Das kann dann aber nur daran liegen, da die Möglichkeit der Verweisung auf alle Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht und man es auf den Gesundheitszustand abstellt.

So ungefähr.

 

Volle Erwerbsminderung ist dann gegeben, wenn die Erwerbsfähigkeit derart eingeschränkt ist, dass Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich verrichtet werden können (§ 43 SGB VI).

Das ist gaaanz weit weg von einer privaten BU.

 

saludos,

el galleta

Danke El Galleta :thumbsup:

 

Daran erkennt man die Wichtigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

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ImperatoM

Sin wir uns einig, dass die Leistungssteigerung die Steigerung der Auszahlungen an Dich im BU-Fall ist? Die muss doch irgendwie festgelegt sein, Du musst doch wissen, was Du bekommst?!

Ja da sind wir uns einig. ;) Ich bekomme eine detailierte Auflistung der Leistungen.

 

Bei der RV kann ich sagen, dass sich die Leistungen im gleichen Verhältnis wie die Dynamik erhöhen. Das kann ich aber bei der BUZ nicht erkennen, dass die sich um 5% erhöht. Deswegen auch die Auflistung.

 

Es gibt da zwei zu trennende Elemente. Die Beitragsdynamik (meist rund 5%) erhöht den Beitrag und um den selben Prozentsatz erhöht sich die Auszahlungssumme Deiner Rente. Wenn Du aber erst einmal Rente beziehst, dann steigt die Rente nicht weiter, weil die Beitragsdynamik endet. Sie steigt nur dann weiter, wenn man zusätzlich eine Leistungsdynamik (bieten nur wenige Versicherer, wenn dann meistens 2%) eingebaut hat. Hier erhöhen sich jedes Jahr die Auszahlungen um den Prozentsatz der Leistungsdynamik auch wenn Du schon Rente beziehst. Sie sichert besser vor Inflation als die Beitragsdynamik, wenn die BU-Rente lange Jahre gezahlt wird.

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Gerald1502

Es gibt da zwei zu trennende Elemente. Die Beitragsdynamik (meist rund 5%) erhöht den Beitrag und um den selben Prozentsatz erhöht sich die Auszahlungssumme Deiner Rente. Wenn Du aber erst einmal Rente beziehst, dann steigt die Rente nicht weiter, weil die Beitragsdynamik endet. Sie steigt nur dann weiter, wenn man zusätzlich eine Leistungsdynamik (bieten nur wenige Versicherer, wenn dann meistens 2%) eingebaut hat. Hier erhöhen sich jedes Jahr die Auszahlungen um den Prozentsatz der Leistungsdynamik auch wenn Du schon Rente beziehst. Sie sichert besser vor Inflation als die Beitragsdynamik, wenn die BU-Rente lange Jahre gezahlt wird.

Ich habe keine Leistungsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die genauen Detail füge ich ein, wenn ich diese bekomme. ;)

 

Um mal wieder auf die Berechnung der Berufsunfähigkeitsrente unter Anrechnung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente zurückzukommen (Habe den Threadtitel Themengerecht angepasst) hatte ich ja schon ein paar Fragen gestellt.

 

Was mir jetzt dabei noch eingefallen ist zwecks DVAG Wunschpolice und die Herabsetzung der 1000 BU Rente auf 500 nach 5 Jahren ist, dass man ja nach den 5 Jahren Rentenversicherungsangehörigkeit und mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt hat, Anspruch auf eine halbe oder volle Erwerbsminderungsrente hat.

 

Was ich aber nicht ganz so verstehe ist, wie ist das bei Studenten die ja meist keine BU Absicherung haben oder wenn, dann nur eine Absicherung von 500. Wie verhält es sich bei denen? Bekommen die dann nix oder nur 500 oder doch im schlimmsten Fall Sozialhilfe?

Ist jetzt nur eine Frage. Bitte nicht als Panikmache oder so ähnlich verstehen. ;)

 

Gibt es eine empfohlene Höhe die man mindestens nehmen sollte?

Es wird ja oft gesagt, dass mindestens 1000 als BU Absicherung abgeschlossen werden sollen. Kann man das belegen warum man die 1000 nehmen soll oder sollte man sich eher an der 75% Formel orientieren?

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ImperatoM

Als Student bekommst Du in der Regel keine EU-Rente. Also bleibt Dir nur Hartz 4. Da dort aber Deine BU-Rente voll angerechnet wird und Du aber sicher (mit Miete) einen höheren Hartz-4-Anspruch als 500 hast, bringt Dir dann Deine BU-Rente überhaupt nichts. Bei 1000 wäre das natürlich schon etwas anderes - allerdings wäre hier die Auszahldauer und eine Leistungsdynamik wichtig, sonst hat man mit 65 doch wieder nur Hartz 4. Oder man verzichtet auf beides und wählt 1500-2000 Rente, um selbst fürs Alter und gegen Inflation vorzusorgen.

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Gerald1502

Als Student bekommst Du in der Regel keine EU-Rente. Also bleibt Dir nur Hartz 4. Da dort aber Deine BU-Rente voll angerechnet wird und Du aber sicher (mit Miete) einen höheren Hartz-4-Anspruch als 500 hast, bringt Dir dann Deine BU-Rente überhaupt nichts. Bei 1000 wäre das natürlich schon etwas anderes - allerdings wäre hier die Auszahldauer und eine Leistungsdynamik wichtig, sonst hat man mit 65 doch wieder nur Hartz 4. Oder man verzichtet auf beides und wählt 1500-2000 Rente, um selbst fürs Alter und gegen Inflation vorzusorgen.

Danke für die ausführliche Antwort. :thumbsup:

 

Da wäre ja eigentlich auch der Vorteil des frühen BU Abschluss futsch, wenn man nur 500 versichert und es dann an Hartz 4 angerechnet wird. Nicht jeder Student sitzt nur im Hörsaal, sondern ist auch in vielen Unternehmen als Praktikant tätig oder wie zum Beispiel ein Loborant oder Chemiker haben ja auch teils mit gefährlichen Stoffen in der Studienzeit (ätzende Stoffe) kontakt.

 

Bei vielen Versicherern braucht man einen Gehaltsnachweis, wenn man mehr als die 1000 BU Rente absichern möchte. Also ist es schwer am Anfang eine BU Rente von 1500 - 2000 abzuschließen. Wie Du aber schon sagst, ist eine Leistungsdynamik wichtig.

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