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nossasenhora

Ausländische Thesaurierer- vor 2009 gekauft

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nossasenhora

Hallo liebes Forum,

zum Thema Steuer und ausl. Thesaurierer gibt es ja hier schon telefonbuchdicke Gesprächsfäden. Ich bin immer noch dabei das alles zu lesen, habe bis jetzt aber noch keine Hinweise auf meine konkrete Situation gefunden. Daher hier einige - ggf. naive - Anfängerfragen. Ich stelle die hier auch deshalb, weil in einem Gespräch mit meiner Bank die Aussage war, in der Steuererklärung müsse man sich einzig und allein nach der Steuerbescheinigung bzw. Erträgnisaufstellung richten. Vom Nachschauen im eBundesanzeiger haben die noch nie etwas gehört.

 

Bei mir ist es so, dass ich mehrere ETFs seit 2008 halte, die also noch alle Abgeltungssteuerfrei sind. Ich plane diese ETFs auch erst in sehr ferner Zukunft (30 Jahre oder sogar mehr) zu verkaufen. Nun habe ich zwei konkrete Fragen:

1.) Was passiert, wenn ich 2009 thesaurierungen hatte, die in der Steuererklärung 2009 nicht angebe (bzw. nur das, was in meiner von der Bank ausgestellten Erträgnisaufstellung steht) und dann nach 30 Jahren verkaufe? Geht mir dabei irgendetwas verloren?

 

2.) Wieso befasst man sich überhaupt mit der Angabe von evtl. angefallenen Thesaurierungen und gibt einfach nichts an, wenn das Finanzamt ohnehin die Besteuerung bei Verkauf nachholt? Wenn man vorher nichts versteuert, kann nachher ja auch nichts doppelt besteuert werden. Eine Steuerhinterziehung kann somit ja auch nicht vorgeworfen werden.

 

Ich wäre froh, wenn ihr mir auf die Sprünge helfen könnt, da ich meine Erklärung machen muss, und nun etwas ratlos davor stehe.

 

Vielen Dank schon einmal,

Nossasenhora

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obx

2.) Wieso befasst man sich überhaupt mit der Angabe von evtl. angefallenen Thesaurierungen und gibt einfach nichts an, wenn das Finanzamt ohnehin die Besteuerung bei Verkauf nachholt? Wenn man vorher nichts versteuert, kann nachher ja auch nichts doppelt besteuert werden. Eine Steuerhinterziehung kann somit ja auch nicht vorgeworfen werden.

Wäre praktischer, geht aber trotzdem nicht. Keine Ahnung, mindestens ist es ne Steuerverkürzung. Wenn Du Deine Anteile über 30 Jahre nicht versteuerst rechne Dir mal den Zinseszinsgewinn aus, den Du machst und die Zinseszinsen, die dem Staat gleichzeitig verloren gehen...

 

1.)[/b] Was passiert, wenn ich 2009 thesaurierungen hatte, die in der Steuererklärung 2009 nicht angebe (bzw. nur das, was in meiner von der Bank ausgestellten Erträgnisaufstellung steht) und dann nach 30 Jahren verkaufe? Geht mir dabei irgendetwas verloren?

 

Warum sollte das nachfolgende, gerade heute von mir geschrieben, gerade auf Deinen Fall nicht passen??????

 

Kann man nun für die nächste Steuererklärung in 2010 zusammenfassend sagen, das ab dann die Problematiken der auschüttungsgleichen Erträge, Steuerverrechnungstöpfe und Quellensteuer nun auf die Verantwortung der Banken übergehen und diese zur richtigen Angabe verpflichtet sind?

Nun ja, die Banken sind so oder so verpflichtet, die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig zu machen. Das ändert aber natürlich nichts daran, dass am Ende DU der Steuerschuldner bist. Die Bank ist, und zwar auch rechtlich, verpflichtet, Dir eine Jahressteuerbescheinigung auszustellen. Stimmt mit dieser etwas nicht, weil die Bank z.B. etwas vergessen hat, befreit Dich dies natürlich trotzdem nicht von Deiner Steuerpflicht. In dem Fall würd ich sagen, trägt zwar die Bank eine gewisse Verantwortung, aber letzlich trägst Du auch die Verantwortung, eine richtige Steuererklärung abzugeben.

 

Trägst Du falsche Zahlen ein, weil die Bank Dir Zahlen falsch oder fehlerhaft übermittelt hat, befreit Dich dies nicht von der Verantwortung, Steuern zur Not nachzahlen zu müssen. Strafrechtlich wirst Du dafür dann aber wohl nicht belangt werden können, wenn Du Dich darauf verlassen durftest, dass die Bank Dir die richtigen Zahlen übermittelt hast.

 

Ich kann dieses Jahr also bedenkenlos einen ausländischen Thesaurierer kaufen und mich zukünftig nun erstmals voll und ganz auf die Angaben der Bank verlassen?

Bei meiner Steuerbescheinigung z.B. hat mich meine Bank extra drauf hingewiesen, dass zum Erstellungszeitpunkt noch nicht alle steuerrelevanten Daten über ausl. Thesaurierer vorlagen und ich dies zu berücksichtigen habe. Hier muss ich dann natürlich aktiv werden und mich darum kümmern, dass ich eine Steuererklärung einreiche, die auch diese Zahlen beinhaltet.

 

So sehe ich das, obwohl ich natürlich keinen Anspruch auf die Richtigkeit meiner Aussagen erhebe. Bin ebenso Laie ^_^

 

 

1.)[/b] Was passiert, wenn ich 2009 thesaurierungen hatte, die in der Steuererklärung 2009 nicht angebe (bzw. nur das, was in meiner von der Bank ausgestellten Erträgnisaufstellung steht) und dann nach 30 Jahren verkaufe? Geht mir dabei irgendetwas verloren?

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nossasenhora

Ok, dann gehe ich aber recht davon aus, dass man die ganzen Nachforschungen im eBundesanzeiger nur machen muss, wenn in der Steuerbescheinigung von der Bank irgendwas davon steht, dass man ausl. Thesaurierer besitzt. Angenommen man hat welche, und dieser Hinweis fehlt aber, könnte man theoretisch auf die Angabe etwaiger Thesauerierungszuflüsse in der Steuererklärung verzichten ohne dass man nachher wegen Steuerhinterziehung oder -verkürzung drangekriegt werden könnte, denn der Fehler läge ja dann bei der Bank.

 

Ich verstehe nur die grundsätzliche Logik nicht: entweder ist es so, dass das Finanzamt davon ausgeht, dass die Anleger ihre ausl. Thesaurierer generell NICHT während der Haltedauer versteuern, dann wäre eine Versteuerung (der über die Haltedauer angesammelten Thesauerierungszuflüsse) bei Verkauf logisch ODER das Finanzamt besteuert NICHT bei Verkauf und verlangt dafür die Versteuerung jedes einzelnen Thesaurierungszuflusses jedes Jahr per Steuererklärung. BEIDES ZUSAMMEN also versteuern der jährlichen Thesaurierung jedes Jahr UND nochmal Versteuerung am Ende der Haltedauer ergibt doch keinen Sinn??

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Büffeltier

Angenommen man hat welche, und dieser Hinweis fehlt aber, könnte man theoretisch auf die Angabe etwaiger Thesauerierungszuflüsse in der Steuererklärung verzichten ohne dass man nachher wegen Steuerhinterziehung oder -verkürzung drangekriegt werden könnte, denn der Fehler läge ja dann bei der Bank.

 

Du könntest schon drauf verzichten, aber die Bank trägt keine Schuld an deinem Steuerhinterziehungsversuch wenn es denn mal so weit kommen sollte.

Schließlich sind es deine Fonds und du bist für die Abgabe einer vollständigen und wahren Erklärung zuständig.

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obx

Angenommen man hat welche, und dieser Hinweis fehlt aber, könnte man theoretisch auf die Angabe etwaiger Thesauerierungszuflüsse in der Steuererklärung verzichten ohne dass man nachher wegen Steuerhinterziehung oder -verkürzung drangekriegt werden könnte, denn der Fehler läge ja dann bei der Bank.

Ich wills nochmal versuchen.

 

1. Fall

Bank stellt Jahressteuerbescheinigung aus, jedoch legt sie falsche zugrunde, die Du so in die Steuererklärung übernimmst:

 

Strafrechtlich sollte wohl nichts passieren, da Dir keiner nachweisen kann, Du wolltest dem Staat Steuern vorenthalten. Im Gegenteil, du hast, wie man es von Dir erwarten kann, die Steuern, die Dir die Bank geliefert hat, übernommen.

 

2. Fall

Bank stellt zwar eine Jahressteuerbescheinigung aus, ohne jedoch Zahlen für ausl Thesaurierer auszuweisen

 

a) Bank weist Dich darauf hin, dass ihr nicht alle Fondssteuerdaten vorliegen und Du diese nachreichen musst

 

Hier solltest Du natürlich aktiv werden, entweder durch einen Steuerberater oder den ebundesanzeiger. de. Machst du gar nichts und trägst in das Feld der ausschüttungsgleichen Erträge trotzdem ne "Null" ein, kann man Dir schon einen Strick draus drehen. Ist meine Meinung, weil Du drauf aufmerksam gemacht worden bist.

 

B) Bank weist Dich nicht darauf hin

 

Steuerschuldner bist Du. Man kann und darf von Dir erwarten, dass Du als Anleger darauf achtest, dass Du für die Erträge, die Du erzielst, auch entsprechend die Steuer abführst. Strafrechtlich würde ich jetzt mal ganz vorsichtig sagen, dass es wahrscheinlich schwer werden wüde Dir nachzuweisen, dass Du Steuern hinterziehen wolltest. Es kommt aber immer auf den Einzelfall an. Kann natürlich auch sein das ein Richter von Dir erwartet, dass Du als Anleger die Kenntnis haben musst, Steuern abzuführen. Allerdings wirst Du kein Steuerrechtler sein, wirst Du Steuerbescheinigung grob prüfen ob alles plausibel ist. Da man aus dem Wisch sowieso nur vermuten kann, für welchen Fonds Steuern angegeben worden sind und für welche nicht, wird man das evt. von Dir auch nicht erwarten. Wird immer eine Frage des Einzelfalls sein, so dass Dir hier keiner eine klare Aussage dazu geben wird.

 

 

Am Ende gebe ich Dir aber den Tipp: Führ besser die Steuern haargenau an. In 30 Jahren wirst Du Dich ärgern, dass Du wegen ein paar Jahren so rumgezedert hast, denn Du darfst dem Finanzamt dann haarklein nachweisen, für welche Jahre Du Steuern gezahlt hast und für welche nicht. Da kommt es besser wenn Du dem Finanzamt in 30 Jahren, wenn sie Deine Thesaurierungen versteuern, mitteilen kannst, das Du ALLE abgezogenen Steuern zurück willst, weil Du sie für ALLE Jahre auch abfegührt hast.

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nossasenhora

Kurz nochmal zu meiner übergeordneten Frage, warum durch Thesaurierung entstandene Erträge bei Verkauf einer Position überhaupt besteuert werden. Da ja offensichtlich das Finanzamt davon ausgeht, dass die Zuflüsse jährlich versteuert werden erscheint mir diese Versteuerung bei Verkauf unlogisch. Diese Frage habe ich direkt an einen Beamten im Finanzamt gestellt. Antwort: eine Besteuerung des Thesaurierungsanteils bei Verkauf wird es nicht geben, da das ja eine Doppelbesteuerung bedeuten würde.

 

Jetzt bin ich völlig ratlos...

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Apophis

Na dann ist doch alles klar.

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nossasenhora

Das glaube ich eben nicht, vielmehr glaube ich, das der betreffende Beamte keine Ahnung hatte. Sonst würde sich wohl niemand hier im Forum die Mühe machen 40 Seitige Beiträge nur zu diesem Thema zu lesen. Außerdem gab es doch da einen Link zu einem Gesetzestext in dem es sinngemäß hieß "da das deutsche Finanzamt von der ausländischen Kapitalgesellschaft keine Steuer einfordern kann erfolgt die Besteuerung nachgelagert bei Verkauf"

 

Ich denke eher, dass der Finanzbeamte etwa die gleiche Kompetenz hatte wie der Bankmitarbeiter, der mir sagte "Sie müssen nur die Angaben aus der Steuerbescheinigung übernehmen alles andere interessiert nicht".

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obx

Na dann ist doch alles klar.

Für mich auch.

 

Nimm es doch einfach als gegeben hin, tzzzzzz. Würde es auf "Vertrauen" hinauslaufen wie Du es willst würde keiner die Thesaurierungsbeträge angeben wenn bei Verkauf unkontrolliert auch keine Steuern abgezogen würden. Sehr naiv.

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nossasenhora

Verstehe ich nicht. Wie ist es denn nun: wird bei Verkauf von ausl. Thesaurierern nun automatisch Steuer auf den Thesaurierungsanteil abgezogen oder nicht?

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nossasenhora

Aber da steht doch nur, dass auf Erträge aus Anlagen in ausländischen Investments Steuer erhoben wird. Es steht nicht da, wann das geschieht. Wenn es generell so ist, dass Erträge in dem Jahr versteuert werden müssen, in dem sie anfallen, wäre doch die Versteuerung bei Verkauf nach jahrelanger Haltedauer noch unlogischer. Mir geht es ja nur darum, das zu verstehen.

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obx

Aber da steht doch nur, dass auf Erträge aus Anlagen in ausländischen Investments Steuer erhoben wird. Es steht nicht da, wann das geschieht. Wenn es generell so ist, dass Erträge in dem Jahr versteuert werden müssen, in dem sie anfallen, wäre doch die Versteuerung bei Verkauf nach jahrelanger Haltedauer noch unlogischer. Mir geht es ja nur darum, das zu verstehen.

Würde es auf "Vertrauen" hinauslaufen wie Du es willst würde keiner die Thesaurierungsbeträge angeben wenn bei Verkauf unkontrolliert auch keine Steuern abgezogen würden.

Du bist Steuerbürger Herr Gott. Dir vertraut man aus guten Gründen nicht weil jeder versuchen würde hier und da zu tricksen. Kannst ja mal versuchen was an Steuer hinausläuft wenn jeder auf reiner Vertrauensbasis jährlich Thesaurierungen angeben würde. Würdest Du es nach Deiner These dann nicht machen wäre es bei Verkauf auch egal, da nach Dir bei Verkauf eh keiner Steuern einbehalten werden.

 

Steuern werden nach Verkauf ja auch nicht erhoben, sondern nur einbehalten!!! Dann ist es an Dir, der Finanzbehörde nachzuweisen, dass Du ein ehrlicher und braver Steuerbürger warst und über Jahre Steuern abgeführt hast.

 

Du willst das Steuersystem nicht ernsthaft mit Logik verstehen, oder??????????????

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obx

Es steht nicht da, wann das geschieht.

Natürlich! Du versteuerst alles für den Zeitpunkt, in welchem Dir dieses zufließt. Im ebundesanzeiger steht überall fiktiver Zeitpunkt des Zuflusses. Fließen Dir Thesaurierungen "fiktiv" in 2010 zu, musst Du es eben in der Steuer 2010 angeben, die Du 2011 anfertigst.

 

Mit dem fiktiven Zeitpunkt steht auch irgendwo im Gesetz, such es Dir selbst raus. Fakt ist, mit Zufluss musst Du versteuern.

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Maikel
Natürlich! Du versteuerst alles für den Zeitpunkt, in welchem Dir dieses zufließt. Im ebundesanzeiger steht überall fiktiver Zeitpunkt des Zuflusses. Fließen Dir Thesaurierungen "fiktiv" in 2010 zu, musst Du es eben in der Steuer 2010 angeben, die Du 2011 anfertigst.

Das ist jetzt unlogisch!

 

Es fließt mir ja gerade nichts zu, das ist alles nur fiktiv. Meinetwegen zahl ich dafür entsprechend fiktiv Steuern.

 

Das ist ungefähr so, als wenn man jeweils am Jahresende entsprechend der Entwicklung der Aktienkurse Steuern zahlen müßte, auch ohne dass man die verkauft.

 

Gruß, Michael

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obx
Natürlich! Du versteuerst alles für den Zeitpunkt, in welchem Dir dieses zufließt. Im ebundesanzeiger steht überall fiktiver Zeitpunkt des Zuflusses. Fließen Dir Thesaurierungen "fiktiv" in 2010 zu, musst Du es eben in der Steuer 2010 angeben, die Du 2011 anfertigst.

Das ist jetzt unlogisch!

 

Es fließt mir ja gerade nichts zu, das ist alles nur fiktiv. Meinetwegen zahl ich dafür entsprechend fiktiv Steuern.

 

Das ist ungefähr so, als wenn man jeweils am Jahresende entsprechend der Entwicklung der Aktienkurse Steuern zahlen müßte, auch ohne dass man die verkauft.

 

Gruß, Michael

Wir drehen uns hier im Kreis. Daran ist überhaupt gar nichts sinnlos, sondern es ist folgerichtig!

 

Dividenden, die Dir von einem ausschüttenden Fonds zufließen, versteuerst Du logischerweise mit Abgeltungsteuer. Schüttet der Fonds jetzt nicht die Dividenden aus, sondern legt sie gleich wieder in seinem Fonds an (thesauriert diese Dividenden also) ist es logisch und richtig, dass Du diese auch versteuerst.

 

Oder ist es für Dich steuergerecht wenn Du Dividenden bei einem ausschüttenden Fonds versteuern musst, bei einem thesaurierenden hingegen nicht?????

 

Seid mir nicht böse, Eure Meinungen dazu sind aber eher sinnlos ;)

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Sven82

Aber da steht doch nur, dass auf Erträge aus Anlagen in ausländischen Investments Steuer erhoben wird. Es steht nicht da, wann das geschieht. Wenn es generell so ist, dass Erträge in dem Jahr versteuert werden müssen, in dem sie anfallen, wäre doch die Versteuerung bei Verkauf nach jahrelanger Haltedauer noch unlogischer. Mir geht es ja nur darum, das zu verstehen.

 

In § 7 Abs. 1 Nr. 3 InvStG steht, dass ein Steuerabzug auf die ausschüttungsgleichen Erträge der Haltezeit erfolgt. In § 7 Abs. 1 Satz 2 InvStG steht dann, dass die für Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Nr. 7 EStG geltenden einkommensteuerrechtlichen Vorschriften Anwendung finden. Für diese Kapitalerträge steht dann im EStG, dass die auszahlende Stelle die Steuern einzubehalten hat, wenn diese das Geld an den Anleger weiterleiten muss. Dies kann nur mit Veräußerung der Fall sein, denn vorher fließt kein Geld.

=> Der Steuerabzug erfolgt bei Veräußerung

 

Die Erträge fließen beim Anleger jedoch viel früher zu, nämlich im Zeitpunkt des Geschäftsjahresende des jeweiligen Fonds. Das steht in § 2 Abs. 1 Satz 2 InvStG. Er hat also die Erträge in dem Jahr, in dem das Geschäftsjahr endet zu versteuern unabhängig vom nicht durchgeführten Steuerabzug.

=> Erträge sind im Jahre des Geschäftsjahresende des Fonds zu versteuern

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nossasenhora

Das war jetzt sehr klar und nachvollziehbar, danke.

 

Für mich bleibt dennoch bestehen, dass die Besteuerung hier nicht gerecht erfolgt.

 

"Oder ist es für Dich steuergerecht wenn Du Dividenden bei einem ausschüttenden Fonds versteuern musst, bei einem thesaurierenden hingegen nicht?????"

 

Natürlich nicht, ich will natürlich auch die Thesaurierungsbeträge versteuern, aber eben erst bei Verkauf. So wie ich das verstanden habe, haben Thesaurierungen den gleichen Effekt wie Kursgewinne: der Wert je Anteil steigt. Deswegen wird ja auch bei Verkauf alles nochmal pauschal versteuert. Wenn man nun schon den Anleger zwingt, die Thesaurierungen jährlich zu versteuern, dann sollte man auch bei der Besteuerung bei Verkauf die durch Thesaurierungen entstandenen Gewinne von der zu versteuernden Summe automatisch abziehen, und die Verantwortung dafür nicht dem Anleger zuschieben. Vor allem dann nicht, wenn die ganze so kompliziert und schwammig ist.

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Maikel
Die Erträge fließen beim Anleger jedoch viel früher zu, nämlich im Zeitpunkt des Geschäftsjahresende des jeweiligen Fonds.

Nein, im Gegensatz zu echten Dividenden und echten Ausschüttungen fließen die Dividenden mir beim thes. Fonds nicht zu!

 

Wenn der thesaurierende Fonds später den Bach runtergeht, dann habe ich Dividenden versteuert, die ich nie bekommen habe und die ich nie bekommen werde.

 

Die Parallele zu thes. Fonds wären Aktiengesellschaften, die den Gewinn nicht als Dividenden ausschütten, sondern reinvestieren, idR. zum Wohle des Aktienkurses. Auch hier versteuere ich diese Gewinne nicht in dem Moment, in dem sie innerhalb des Unternehmens anfallen, sondern erst beim Verkauf der Aktien, wenn sie mir real zufließen. Auch bei der Aktie habe ich das Risiko, daß von den reinvestierten Gewinnen am Ende doch nichts übrig ist.

 

Fast alle Firmen schütten zwar Dividenden aus, bei den meisten ist sie aber weit geringer als der Gewinn. Der erhebliche Rest wird investiert, steigert idR. den Firmenwert und somit den Aktienkurs, und wird vom Anleger auch erst beim Verkauf der Aktie versteuert.

 

Gruß, Michael

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Maikel
· bearbeitet von Maikel
Wenn man nun schon den Anleger zwingt, die Thesaurierungen jährlich zu versteuern, dann sollte man auch bei der Besteuerung bei Verkauf die durch Thesaurierungen entstandenen Gewinne von der zu versteuernden Summe automatisch abziehen, und die Verantwortung dafür nicht dem Anleger zuschieben. Vor allem dann nicht, wenn die ganze so kompliziert und schwammig ist.

Volle Zustimmung. Die Banken teilen mir ja nicht mal mit, welche meiner Fonds ausl. Thes. sind und welche nicht, und verschweigen auch, welche sie bereits berücksichtigt haben und welche nicht.

Die Banken kommen doch viel einfacher an solche Informationen ran als der einfache Anleger. In den letzten Jahren mußten die Banken haarklein alles in Einzelposten auflisten, aber jetzt plötzlich nicht mehr.

 

Nachtrag: Wenn die Versteuerung der fiktiven Dividenden einfacher ablaufen würde, wäre mir wohl gar nicht aufgefallen, daß es grundsätzlich unberechtigt und systematisch falsch ist, daß ich Dividenden, die ich nicht bekommen habe und die ich evtl. nie bekommen werde, versteuern muß (siehe meine Antwort an Sven).

 

Gruß, Michael

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obx
· bearbeitet von obx

Nein, im Gegensatz zu echten Dividenden und echten Ausschüttungen fließen die Dividenden mir beim thes. Fonds nicht zu!

 

Wenn der thesaurierende Fonds später den Bach runtergeht, dann habe ich Dividenden versteuert, die ich nie bekommen habe und die ich nie bekommen werde.

Natürlich fließen sie Dir zu. Die Dividenden werden reinvestiert, steigern das Fondsvolumen und können durch die ständige Wiederanlage einen "Zinseszinseffekt" auslösen. Du kannst ja auch, wenn der Fonds eine gewisse Summe x an ausschüttungsgleichen Erträgen erzielt Anteile in dieser Größenordnung verkaufen.

 

Und? Wenn er den Bach runtergeht geht er den Bach runter. DU bist derjenige der die Investmententscheidung trifft. Geht er nicht den Bach runter bist DU derjenige der von den Gewinnen profitiert.

 

Und was willst Du wenn er den Bach runtergeht? Das die Allgemeinheit dafür aufkommt? Wäre der Fonds ausschüttend und würde den Bach runtergehen hättest Du auch Steuern auf die Ausschüttungen bezahlt. Ist er Thesaurierend und geht den Bach runter möchtest DU keine Steuern zahlen??? Dann darf die Allgemeinheit wegen Deiner Fehlentscheidung auf die Steuern der Thesaurierungen der Vorjahre verzichten????

 

Sorry, aber diese Bankermentalität, die sich so langsam auch in der Bevölkerung breit macht kotzt mich an :w00t: Die Gewinne schön privatisieren, und die Velruste schön sozialisieren.

 

Wenn Du soviel Angst hast das Dein Fonds den Bach runtergeht verkaufe Deine Anteile genau in der Höhe, wie der Fonds Thesaurierungen vorgenommen hat.

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T.Mälzer

Ihr befindet euch hier mittlerweile auf Nebenkriegsschauplätzen und fangt an rumzuschreien, auch weil ihr teilweise aneinander vorbeiredet und unsauber formuliert.

 

In erster Linie erschien es @!nossasenhora unlogisch bzw. zu kompliziert, jährlich seine Thesaurierungen zu versteuern, wenn diese bei einem Verkauf des Fonds noch mal versteuert werden und man dann nachweisen muss, dass man dies ja schon getan hat. Da ist die Antwort: "Nimm es doch einfach als gegeben hin, tzzzzzz" nicht wirklich hilfreich.

 

Diese Handhabung mag ja theoretisch korrekt sein (Zinseszinsen), aber wie wird denn die Praxis aussehen? Ich schätze mal, dass es in Zukunft bei Verkäufen ausl. Thes. Fonds in bestimmt 50% aller Fälle zu einer Doppelbesteuerung der Thesaurierungen kommen wird und zwar weil der Verkäufer zu träge, zu unwissend, zu alt (dement) oder gar schon tot ist, und seine Erben keine Ahnung von dieser Problematik haben.

 

Ich habe seit 2008 selber keine ausl. Thesaurierer mehr, wenn ich noch welche hätte, wüsste ich aber, wie ich eine Doppelbesteuerung vermeiden könnte

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nossasenhora

@T.Mälzer: danke für die Klarstellung, genauso war es gemeint.

 

Ich weiß auch nicht warum obx hier jedem ständig Steuerhinterziehungsabsichten unterstellt, darum geht es doch gar nicht. Ich wollte lediglich die Logik hinter der Regelung verstehen. Dass das ganze extrem Anlegerunfreundlich konstruiert ist, kann man denke ich festhalten.

 

Wenn wir hier schon philosophisch werden, könnte man auch nochmal diskutieren, wieso Investments aus schon versteuertem Einkommen überhaupt versteuert werden müssen, aber soweit will ich ja gar nicht gehen.

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