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Siggyx

DZ Bank Cobold 62 Anleihe, Umtausch in Lehman-Brother Anleihe

Empfohlene Beiträge

bb_florian

Fassen wir die Sache zusammen:

 

Du glaubst dass du im Recht bist und wirst dich von dieser Meinung nicht abbringen lassen. Hier glaubt jeder dass du nicht recht hast. Was willst du eigentlich? Wenn du meinst, im Recht zu sein, dann kannst du ja die DZ Bank auf Zahlung verklagen. Das wird scheitern und du wirst es als Weltverschwörung o.ä. auslegen. Ist uns aber auch egal. Oder du lässt es einfach bleiben und nimmst hin, dass du nicht nicht genau informiert hast bzw. von deiner Bank dir das als IHS andrehen hast lassen bzw. dass du dich fälschlicherweise auf die (unvollständigen) Börseninfos verlassen hast.

 

Dieser Thread ist die reinste Zeitverschwendung. :angry:

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vanity
· bearbeitet von vanity

Ich hätte da noch Irene Asscher-Vonk

 

post-13380-1283190393,02.png

 

und Dagmar van der Bottenbruch zu bieten

 

post-13380-1283190581,4.png

 

Wem fällt hier was auf? Wer ahnt etwas?

 

Die Lösung steht hier ganz unten rechts im Kleingedruckten!

 

(die Deutsche Börse in b?tr?g?r?sch?n M?ch?nsch?ft?n mit der Rabobank verwickelt)

 

Ach ja: Die DZ8A2F ist natürlich eine Inhaber-Teilschuldverschreibung. Und A1AU0V ist eine EMTN. Sie sind beide halt etwas besonders ausgestattet, aber dafür gibt es ja Verkaufsprospekte und Anleihebedingungen.

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Chemstudent
· bearbeitet von Chemstudent

genau, das sage ich aber. Es war eine normale Bankschuldverschreibung ohne Refrenzunternehmen und ohne Verkaufsprospekt.

Wie bereits gesagt, gab es einen Prospekt. Nämlich den Rumpfprospekt, mit dem entsprechenden Nachtrag. Auf diesen bezieht sich auch das LG Rottweil.

 

Als Beispeiel dazu eine Veröffentlichung zu einer Cobold-Anleihe:

Das hier aber auf Antrag der DZ Bank gearbeitet wurde, und bei der besprochenen Cobold-Anleihe auf Antrag der Euwax ist dir nicht aufgefallen, gell?

Namen sind Schall und Rauch, und die Euwax selbst hat keine Regel, wie sie eine Cobold-Anleihe nun nennt. Aus diesem Grund gibt es eben Cobolde, die mal am Anfang, mal am Ende, mal in der Mitte des "Euwax-Namens" als Cobold betituliert werden, genauso wie es welche gibt, die das kleine Wörtchen nicht tragen.

Allen gemeinsam ist jedoch eins: Die Euwax veröffentlicht gibt keine "Referenzunternehmen" an. Auch nicht bei den Cobolden, die selbst von der Euwax "Cobold" im Namen tragen.

 

Kurz und gut:

Du klammerst dich an einem Namen fest, und versuchst krampfhaft aus dem fehlenden Wörtchen "Cobold" abzuleiten, dass die Anleihe zu beginn kein Cobold war. Stattdessen ist dies einfach nur auf eine recht einfache Namensgebung der Euwax zurückzuführen. (man hat nicht umsonst WKNs erfunden)

Das es ein Cobold von Beginn an war steht außer Frage, denn laut Bafin gab es einen entsprechenden Prospekt, und au diesen bezieht sich eben auch das LG Rottweil. (und spätestens die hätten doch die Wahrheit feststellen müssen, oder?)

 

Aber wenn du meinst, alle anderen sind doof, und du nicht, dann verklag doch die DZ oder wen auch immer....

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Fleisch

*amüsiert mitliest*

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Chemstudent

*amüsiert mitliest*

Ich brauch noch 'ne Tüte Popcorn. Obwohl der andere Thread (du weißt schon... ;) ) derzeit weniger amüsant ist, als ich mir erhoffte. Aber das wird vielleicht noch. :lol:

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Siggyx
· bearbeitet von Siggyx

genau, das sage ich aber. Es war eine normale Bankschuldverschreibung ohne Refrenzunternehmen und ohne Verkaufsprospekt.

Wie bereits gesagt, gab es einen Prospekt. Nämlich den Rumpfprospekt, mit dem entsprechenden Nachtrag. Auf diesen bezieht sich auch das LG Rottweil.

 

Als Beispeiel dazu eine Veröffentlichung zu einer Cobold-Anleihe:

Das hier aber auf Antrag der DZ Bank gearbeitet wurde, und bei der besprochenen Cobold-Anleihe auf Antrag der Euwax ist dir nicht aufgefallen, gell?

Namen sind Schall und Rauch, und die Euwax selbst hat keine Regel, wie sie eine Cobold-Anleihe nun nennt. Aus diesem Grund gibt es eben Cobolde, die mal am Anfang, mal am Ende, mal in der Mitte des "Euwax-Namens" als Cobold betituliert werden, genauso wie es welche gibt, die das kleine Wörtchen nicht tragen.

Allen gemeinsam ist jedoch eins: Die Euwax veröffentlicht gibt keine "Referenzunternehmen" an. Auch nicht bei den Cobolden, die selbst von der Euwax "Cobold" im Namen tragen.

 

Kurz und gut:

Du klammerst dich an einem Namen fest, und versuchst krampfhaft aus dem fehlenden Wörtchen "Cobold" abzuleiten, dass die Anleihe zu beginn kein Cobold war. Stattdessen ist dies einfach nur auf eine recht einfache Namensgebung der Euwax zurückzuführen. (man hat nicht umsonst WKNs erfunden)

Das es ein Cobold von Beginn an war steht außer Frage, denn laut Bafin gab es einen entsprechenden Prospekt, und au diesen bezieht sich eben auch das LG Rottweil. (und spätestens die hätten doch die Wahrheit feststellen müssen, oder?)

 

Aber wenn du meinst, alle anderen sind doof, und du nicht, dann verklag doch die DZ oder wen auch immer....

 

Wir hatten bereits festgestellt, daß es für Cobold 62 keinen Verkaufprospekt bei der Emission gab. Ich wiederhole mich hier nicht immer wieder. Ich bin persönlich überzeugt, daß dieses Thema sehr politisch ist und hier Vertreter von gewissen Banken und Bankinstitutionen "mitspielen".

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Fleisch

*hui, Verschwörungstheorie, die Spannung steigt, Popcorn holt*

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otto03

Ich bin persönlich überzeugt, daß dieses Thema sehr politisch ist und hier Vertreter von gewissen Banken und Bankinstitutionen "mitspielen". [/size][/font]

 

Wer "outet" sich und gibt die Verschwörung endlich zu?

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Zinsen

Ich komm' aus Bielefeld.

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Chemstudent
· bearbeitet von Chemstudent

Wir hatten bereits festgestellt, daß es für Cobold 62 keinen Verkaufprospekt bei der Emission gab.

Hatten wir das? Laut Bafin gab es Rumpfprospekt (da steht sogar "Cobold" im Namen. Geil oder? :D ) und Nachtrag zur Emission. (Das die Bafin diese nicht zum Download bereitstellt, ist generelle Praxis, und hat nix mit den Cobolden zu tun)

Auch das LG Rottweil konnte auf einen entsprechenden Prospekt zurückgreifen.

Die zusätzlichen Pressmitteilungen überzeugen dich aber sowieso nicht, die sind auch alle teil der Verschwörung, stimmt's?

 

Ich wiederhole mich hier nicht immer wieder. Ich bin persönlich überzeugt, daß dieses Thema sehr politisch ist und hier Vertreter von gewissen Banken und Bankinstitutionen "mitspielen".

Sowieso. Jeder, der hier nicht deine abstrus-lächerliche Begründung ("Da fehlt aber das Cobold im namen" :D ) teilt, ist Teil der Verschwörung. Ich auch. (buuhhh).

Und mein Popcorn auch. Letzteres ist übrigens alle, daher verabschiede ich mich amüsiert aus der Diskussion, auch wenn wir hier immer noch nicht wissen, was du mit dem Thread überhaupt bezwecken willst.

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BondWurzel

Erwischt, ich bin Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes der Oberurseler Vereinigung zur Pfege und Aufzucht ostholsteinischer Murmeltiere.

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Siggyx
· bearbeitet von Siggyx
E-Mail Adressen und Telefonnummer entfernt

Wir hatten bereits festgestellt, daß es für Cobold 62 keinen Verkaufprospekt bei der Emission gab.

Hatten wir das? Laut Bafin gab es Rumpfprospekt (da steht sogar "Cobold" im Namen. Geil oder? biggrin.gif ) und Nachtrag zur Emission. (Das die Bafin diese nicht zum Download bereitstellt, ist generelle Praxis, und hat nix mit den Cobolden zu tun)

Auch das LG Rottweil konnte auf einen entsprechenden Prospekt zurückgreifen.

Die zusätzlichen Pressmitteilungen überzeugen dich aber sowieso nicht, die sind auch alle teil der Verschwörung, stimmt's?

 

Ich wiederhole mich hier nicht immer wieder. Ich bin persönlich überzeugt, daß dieses Thema sehr politisch ist und hier Vertreter von gewissen Banken und Bankinstitutionen "mitspielen".

Sowieso. Jeder, der hier nicht deine abstrus-lächerliche Begründung ("Da fehlt aber das Cobold im namen" biggrin.gif ) teilt, ist Teil der Verschwörung. Ich auch. (buuhhh).

Und mein Popcorn auch. Letzteres ist übrigens alle, daher verabschiede ich mich amüsiert aus der Diskussion, auch wenn wir hier immer noch nicht wissen, was du mit dem Thread überhaupt bezwecken willst.

 

Nun hier die restlichen definitiven Beweise:

Nach der Lehman-Pleite, forderte ich mir im Mai 2009 von der DZ-Bank selber einen vollständigen Verkaufsprospekt an.

 

Daraufhin erhielt ich nur eine Unterlage, die als Anleihebedingungen beschriftet war. Da ist kein Herausgeber, keine Unterschrift und insbesondere noch nicht einmal ein Erstellungsdatum vorhanden. Auch nichts Gedrucktes, nur so einfach mit Computer in einem Textverarbeitungsprogramm geschrieben, was ich auch jeder Zeit aufsetzen könnte. Also juristisch von keinerlei Relevanz.

 

s. Anlage

 

Außerdem wurde mir ein unvollständiger Verkaufsprospekt übersandt, der auch so deklariert ist. Dieser hat aber nicht im Geringsten etwas mit der Cobold 62 Anleihe selber zu tun. Es ist nur ein Rumpfprospekt, also eine Hülle ohne Inhalt. Zu vergleichen mit der Beschreibung der Funktion eines Grundbuches, aber ohne die entsprechende Eintragungen, wie z. B. Eigentümer, Grundschulden, Wegerecht und etc

 

s. Anlage

 

Die DZ hat damit selber bewiesen, dass es beim Verkauf der Anleihe keinen Verkaufsprospekt gab!

 

Die Referenzunternehmen wurden zuerst rund 1 Jahr und 4 Monate später, als die ersten amerikanischen Banken zu kriseln anfingen, sozusagen über die Börse Luxemburg reingeschmuggelt".

 

Nachfolgend die Antwort-Mail der DZ-Bank

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

 

Gesendet: Dienstag, 12. Mai 2009 16:32

An:

 

Betreff: Antwort: Verkaufsprospekt "DZ-Bank Cobold 62"

 

Sehr geehrte Frau xxxxxx,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne senden wir Ihnen den unvollständigen

Verkaufsprospekt sowie die Anleihebedingungen zu der von Ihnen erworbenen DZ ANK COBOLD 62 Anleihe.

 

(See attached file: Verkaufsprospekt_COBOLD_April 2005.pdf)(See attached

file: Anleihebedingungen_COBOLD_62.pdf)

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

DZ BANK AG

Capital Markets Retail

Produktmanagement Sekundärmärkte

F/CCVS

Platz der Republik

60325 Frankfurt am Main

 

 

_________________________________________________

 

DZ BANK AG

Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main Platz der Republik,

60325 Frankfurt am Main Deutschland/Germany

http://www.dzbank.de, http://www.125-jahre-dzbank.de

 

_________________________________________________

 

Bitte denken Sie an unsere Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken/ Please onsider the environment before printing this email

 

10.05.2009 09:15

 

An

 

#S-Derivate.Serviceline

 

@DZBANK Kopie

 

Thema Verkaufsprospekt "DZ-Bank Cobold 62"

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich hatte damals die DZ-Bank Cobold 62 Anleihe gekauft, die inzwischen in

eine Anleihe der Lehman-Brother-Holding umgetauscht wurde. Da ich von meiner Onlinebank damals keinen Verkaufsprospekt erhielt, bitte ich Sie um

Zusendung des vollständigen Verkaufsprospektes der

 

Mit freundlichen Grüßen

Anleihebedingungen_COBOLD_62.pdf

Verkaufsprospekt_COBOLD_April_2005.pdf

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Gerald1502
· bearbeitet von Gerald1502

Hallo Siggyx

 

Mhhhh habe gerade die E-Mailadressen, Namen und Telefonnummern entfernt und sie sind wieder da. Also daher ein kurzer Hinweis.

 

Sei so lieb und entferne die in deinen Beitrag eingefügten E-Mail Adressen, Namen und Telofonnummern, da es im Forum nicht gestattet ist, es öffentlich zu stellen.

 

EDIT: Habs entfernt.

 

LG Gerald

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reckoner

Hallo Siggyx,

 

und was soll das jetzt beweisen (mal abgesehn vom verletzten Briefgeheimnis)? Selbst wenn dir damals falsche Prospekte zugeschickt wurden, besagt dass überhgaupt nichts darüber, dass es die richtigen nicht gibt.

 

Außerdem wurde mir ein unvollständiger Verkaufsprospekt übersandt, der auch so deklariert ist. Dieser hat aber nicht im Geringsten etwas mit der Cobold 62 Anleihe selber zu tun.
Doch, der Rumpfprospekt ist schließlich die Grundlage, auf den sich der Nachtrag bezieht. Die beiden Dokumente gehören zwingend zusammen. Und damit sind sowohl Wertpapierkennnummer als auch Referenzunternehmen genannt.

 

Die Referenzunternehmen wurden zuerst rund 1 Jahr und 4 Monate später, als die ersten amerikanischen Banken zu kriseln anfingen, sozusagen über die Börse Luxemburg reingeschmuggelt".
Quelle dafür, dass es bereits 2006 zu krieseln begann (und welche Banken bitte)?

 

MfG Stefan

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Chemstudent
· bearbeitet von Chemstudent

Stell doch einfach mal die Anleihebedingung und den Rumpfprospekt rein. (die kannst du reinstellen, sind ja nicht geheim)

Und wenn dir damals falsche Dokumente geschickt worden sind, hättest du die DZ ja darauf hinweisen können.

 

Laut Bafin gab es nämlich sowohl einen Rumpfprospekt (in dem es um Cobolde geht, wie man auch an den Zitaten des LG Rottweil erkennt), als auch einen ordnungsgemäßen Prospektnachtrag. Und damit einen völlig legalen Prospekt, da Rumpfprospekt + Prospektnachtrag = Vollständiger Prospekt

Da gibt's gar nix dran zu deuteln.

 

Was du hier als "Beweis" hinstellst ist völlig lachhaft. Die tatsächlichen Fakten sprechen ganz klar gegen dich. (btw: Frag mal das LG Rottweil, woher die den Verkaufsprospekt herhaben, wenn es den doch gar nicht gab. ^_^ )

 

Aber alle (Bafin, die DZ, das LG Rottweil, die Pressestellen) lügen natürlich, schon klar. ^_^

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Siggyx
· bearbeitet von Siggyx

Stell doch einfach mal die Anleihebedingung und den Rumpfprospekt rein. (die kannst du reinstellen, sind ja nicht geheim)

Und wenn dir damals falsche Dokumente geschickt worden sind, hättest du die DZ ja darauf hinweisen können.

 

Laut Bafin gab es nämlich sowohl einen Rumpfprospekt (in dem es um Cobolde geht, wie man auch an den Zitaten des LG Rottweil erkennt), als auch einen ordnungsgemäßen Prospektnachtrag. Und damit einen völlig legalen Prospekt, da Rumpfprospekt + Prospektnachtrag = Vollständiger Prospekt

Da gibt's gar nix dran zu deuteln.

 

Was du hier als "Beweis" hinstellst ist völlig lachhaft. Die tatsächlichen Fakten sprechen ganz klar gegen dich. (btw: Frag mal das LG Rottweil, woher die den Verkaufsprospekt herhaben, wenn es den doch gar nicht gab. happy.gif )

 

Aber alle (Bafin, die DZ, das LG Rottweil, die Pressestellen) lügen natürlich, schon klar. happy.gif

 

 

"Aber alle (Bafin, die DZ, das LG Rottweil, die Pressestellen) lügen natürlich, schon klar."

" Frag mal das LG Rottweil, woher die den Verkaufsprospekt herhaben, wenn es den doch gar nicht gab. "

 

Das hatte ich auch schon beantwortet. Das ist genau der Rumpfprospekt vom 21.4.2005. Auf diesen bezieht sich das Gerichtsurteil Rottweil. Dieser ist auch bei der Bafin registriert und dieser ist auch deklariert als Herausgeber von der DZ Bank. Das ist aber ein Rumpfprospekt ohne Inhalt, s. meine Beschreibung Grundbuch.

 

Einen Verkaufsprospekt für Cobold 62 gab es nicht!! Dieser wurde dann zuerst ein Jahr und 4 Monate später über die Börse Luxemburg sozusagen rein "geschummelt", als die erste US-Banken zu kriseln begannen.

Verkaufsprospekt_COBOLD_April_2005.pdf

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Ramstein

Oh Herr, lass Hirn vom Himmel regnen.

 

Noch einmal gaaanz langsam zum mitmeisseln:

 

Das von die verlinkte Dokument ist der Basisprospekt für eine Serie von Credit Linked Notes. Das steht auch genau so da drin. Für jede Einzel-CLN gibt es dann ein Term-Sheet und (unvollständiger) Basisprospekt plus das diesen ergänzende Term-Sheet ergeben zusammen den kompletten Prospekt.

 

Und jetzt zitiere ich mich noch einmal selbst:

 

Hallo Siggyx, die ganze Diskussion hier könnte durch eine Aussage von dir gewinnen.

 

Was willst du überhaupt?

 

Jammern? Ist geschehen.

Klagen über böse Banken und unfähige Politiker? Ist geschehen.

Informieren über das Unrecht, das dir getan wurde? Ist geschehen.

Hilfe für ein konkretes Problem? Dazu hast du bisher nichts gesagt.

 

In diesem Sinne.

 

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vanity
· bearbeitet von vanity

Da ist selbst das täglichste

 

post-13380-1283259036,28_thumb.jpg

 

platt! (Copyright: Zinsen)

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Chemstudent
· bearbeitet von Chemstudent

[/i]Das hatte ich auch schon beantwortet. Das ist genau der Rumpfprospekt vom 21.4.2005. Auf diesen bezieht sich das Gerichtsurteil Rottweil. Dieser ist auch bei der Bafin registriert und dieser ist auch deklariert als Herausgeber von der DZ Bank. Das ist aber eine Rumpfprospekt ohne Inhalt, s. meine Beschreibung Grundbuch.

Nein, das siehst du falsch. Du hast nur nicht den Sinn eines Rumpfprospektes begriffen. (das LG Rottweil und alle anderen schon)

 

Nochmal:

Rumpfprospekt + Prospektnachtrag = vollständiger Prospekt. Soweit klar?

 

Der Rumpfrospekt ist eine Art "Bauanleitung". Er beschreibt um was es überhaupt geht (nämlich Cobolde bzw. Balinos). Es stellt eben einen Rumpf dar. Dieser Rumpf wird mit dem Prospektnachtrag entsprechend befüllt.

 

Beispielhaft mal der § 2:

Form und Nennbetrag

(1) Die Emittentin begibt Inhaber-Teilschuldverschreibungen von 200* /200*-Emission *-ISIN* - WKN * – im Gesamtnennbetrag von

EUR *

(in Worten: Euro * Millionen).

Die Anleihe ist eingeteilt in untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je Euro *.

Die mit * gekennzeichneten Positionen sind Leerstellen, die mit dem Prospektnachtrag der jeweiligen Anleihe mit den entsprechenden Daten ausgefüllt werden.

(Beispiel: Cobold 1 hat die WKN 123456, Cobold 2 die WKN 123457 etc.)

 

Und genauso gibt es im Prospekt Wahlmöglichkeiten, die dann mit dem Prospektnachtrag entsprechend genau definiert werden.

Bspw. der Prospektgegenstand:

[Gegenstand dieses unvollständigen Verkaufsprospektes ist die DZ BANK Corporate Bond Linked Debt (COBOLD *) [*%] [variabel verzinsliche] Anleihe mit Zusatzzahlung [sowie] [Mindestzinssatz] [und] [Höchstzinssatz] und Anleihenandienungsrecht ohne Kapitalgarantie (first to default) in Bezug auf [das] [die] Referenzunternehmen [*,*] von 200*/20**-Emission *- (Credit Linked Notes), begeben von der DZ BANK]

 

Mit einem Prospektnachtrag kann man diesen Text nun präzisieren, bspw. so:

 

[Gegenstand dieses unvollständigen Verkaufsprospektes ist die DZ BANK Corporate Bond Linked Debt (COBOLD AB) 5% Anleihe mit Zusatzzahlung und Anleihenandienungsrecht ohne Kapitalgarantie (first to default) in Bezug auf das Referenzunternehmen "Test AG" von 200*/20**-Emission *- (Credit Linked Notes), begeben von der DZ BANK]

 

Mit einem anderen Prospektnachtrag hingegen könnte man solch eine Anleihe beschreiben:

 

[Gegenstand dieses unvollständigen Verkaufsprospektes ist die DZ BANK Corporate Bond Linked Debt (COBOLD AC) variabel verzinsliche Anleihe mit Zusatzzahlung sowie Mindestzinssatz und Anleihenandienungsrecht ohne Kapitalgarantie (first to default) in Bezug auf die Referenzunternehmen "Blau AG, Schwarz AG, Rot AG" von 200*/20**-Emission *- (Credit Linked Notes), begeben von der DZ BANK]

 

 

Eine Verkaufsprospekt für Cobold 62 gab es nicht!! Dieser wurde dann zuerst ein Jahr und 4 Monate später über die Börse Luxemburg sozusagen rein "geschummelt", als die erste US-Banken zu kriseln begannen.

Das ist einfach FALSCH.

Der Verkaufsprospekt IST der Rumpfprospekt + Prospektnachtrag.

 

Der Rumpfprospekt gilt für die hier besprochene Anleihe. Und was der Rumpfprospekt beschreibt ist klar: Cobolde (und Balinos).

Welche genaue Ausstattung die Anleihen haben, also bspw. fest oder variabel verzinslich, welche Referenzunternehmen etc., dass steht dann im Prospektnachtrag.

 

Die Vorstellung, dass die Anleihe zuerst eine ganz normale Anleihe war, ist also absoluter Käse. Es war von Anfang an ein Cobold.

 

Na, alles klar? ^_^

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Siggyx
· bearbeitet von Siggyx

[/i]Das hatte ich auch schon beantwortet. Das ist genau der Rumpfprospekt vom 21.4.2005. Auf diesen bezieht sich das Gerichtsurteil Rottweil. Dieser ist auch bei der Bafin registriert und dieser ist auch deklariert als Herausgeber von der DZ Bank. Das ist aber eine Rumpfprospekt ohne Inhalt, s. meine Beschreibung Grundbuch.

Nein, das siehst du falsch. Du hast nur nicht den Sinn eines Rumpfprospektes begriffen. (das LG Rottweil und alle anderen schon)

 

Nochmal:

Rumpfprospekt + Prospektnachtrag = vollständiger Prospekt. Soweit klar?

 

Der Rumpfrospekt ist eine Art "Bauanleitung". Er beschreibt um was es überhaupt geht (nämlich Cobolde bzw. Balinos). Es stellt eben einen Rumpf dar. Dieser Rumpf wird mit dem Prospektnachtrag entsprechend befüllt.

 

Beispielhaft mal der § 2:

Form und Nennbetrag

(1) Die Emittentin begibt Inhaber-Teilschuldverschreibungen von 200* /200*-Emission *-ISIN* - WKN * – im Gesamtnennbetrag von

EUR *

(in Worten: Euro * Millionen).

Die Anleihe ist eingeteilt in untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je Euro *.

Die mit * gekennzeichneten Positionen sind Leerstellen, die mit dem Prospektnachtrag der jeweiligen Anleihe mit den entsprechenden Daten ausgefüllt werden.

(Beispiel: Cobold 1 hat die WKN 123456, Cobold 2 die WKN 123457 etc.)

 

Und genauso gibt es im Prospekt Wahlmöglichkeiten, die dann mit dem Prospektnachtrag entsprechend genau definiert werden.

Bspw. der Prospektgegenstand:

[Gegenstand dieses unvollständigen Verkaufsprospektes ist die DZ BANK Corporate Bond Linked Debt (COBOLD *) [*%] [variabel verzinsliche] Anleihe mit Zusatzzahlung [sowie] [Mindestzinssatz] [und] [Höchstzinssatz] und Anleihenandienungsrecht ohne Kapitalgarantie (first to default) in Bezug auf [das] [die] Referenzunternehmen [*,*] von 200*/20**-Emission *- (Credit Linked Notes), begeben von der DZ BANK]

 

Mit einem Prospektnachtrag kann man diesen Text nun präzisieren, bspw. so:

 

[Gegenstand dieses unvollständigen Verkaufsprospektes ist die DZ BANK Corporate Bond Linked Debt (COBOLD AB) 5% Anleihe mit Zusatzzahlung und Anleihenandienungsrecht ohne Kapitalgarantie (first to default) in Bezug auf das Referenzunternehmen "Test AG" von 200*/20**-Emission *- (Credit Linked Notes), begeben von der DZ BANK]

 

Mit einem anderen Prospektnachtrag hingegen könnte man solch eine Anleihe beschreiben:

 

[Gegenstand dieses unvollständigen Verkaufsprospektes ist die DZ BANK Corporate Bond Linked Debt (COBOLD AC) variabel verzinsliche Anleihe mit Zusatzzahlung sowie Mindestzinssatz und Anleihenandienungsrecht ohne Kapitalgarantie (first to default) in Bezug auf die Referenzunternehmen "Blau AG, Schwarz AG, Rot AG" von 200*/20**-Emission *- (Credit Linked Notes), begeben von der DZ BANK]

 

 

Eine Verkaufsprospekt für Cobold 62 gab es nicht!! Dieser wurde dann zuerst ein Jahr und 4 Monate später über die Börse Luxemburg sozusagen rein "geschummelt", als die erste US-Banken zu kriseln begannen.

Das ist einfach FALSCH.

Der Verkaufsprospekt IST der Rumpfprospekt + Prospektnachtrag.

 

Der Rumpfprospekt gilt für die hier besprochene Anleihe. Und was der Rumpfprospekt beschreibt ist klar: Cobolde (und Balinos).

Welche genaue Ausstattung die Anleihen haben, also bspw. fest oder variabel verzinslich, welche Referenzunternehmen etc., dass steht dann im Prospektnachtrag.

 

Die Vorstellung, dass die Anleihe zuerst eine ganz normale Anleihe war, ist also absoluter Käse. Es war von Anfang an ein Cobold.

 

Na, alles klar? happy.gif

 

 

Es wurde ein Rumpfprospekt allgemein für Cobold-Anleihen herausgegeben, der als unvollständiger Verkaufsprospekt deklariert ist. Dieses habe niemals bestritten. Es gab aber nie einen Nachtrag, der den Inhalt einer Cobold 62 Anleihe beschreibt und die Referenzunternehmen angibt!!! Die Referenzunternehmen wurden zuerst ein Jahr und 4 Monate später, nachdem die erste amerikanischen Banken kriselten, über die Börse Luxemburg rein "geschmuggelt". Gem. den offiziellen Pflichtveröffentlichungen an den Börsen, war es eine normale Bankschuldverschreibung ohne Referenzunternhemen. Dieses habe ich schon mehrmals bewiesen!

 

http://www.bafin.de/...html?__nnn=true

 

"Der "unvollständige" Verkaufsprospekt

Der "unvollständige" Verkaufsprospekt im Sinne des § 10 Verkaufsprospektgesetz schafft in der Regel das Gerüst für das Angebot vieler gleich strukturierter Vermögensanlagen, bei der einzelne Angebotsbedingungen noch nicht festgesetzt werden können. Diese Prospektform ist grundsätzlich eher für den Bereich der Namensschuldverschreibungen denkbar. Auf Grund des unvollständigen Verkaufsprospektes können noch keine Vermögensanlagen angeboten werden. Dafür muss der Verkaufsprospekt erst mit einem Nachtrag nach § 10 Verkaufsprospektgesetz vervollständigt werden. Die Prüfungsdauer für den "unvollständigen" Verkaufsprospekt beträgt grundsätzlich maximal 20 Werktage."

Gem. Bafin dürfen hier aber noch keine Vermögensanlage angeboten werden. Der Verkaufsprospekt muß zuerst mit einem Nachtrag vervollständigt werden.

 

Es gab aber keinen Nachtrag!!!

"Der Nachtrag nach § 10 Verkaufsprospektgesetz

Der Nachtrag nach § 10 Verkaufsprospektgesetz ergänzt den "unvollständigen" Verkaufsprospekt um die fehlenden Angaben. Dabei handelt es sich in der Regel z.B. um Angaben zum Volumen, zur Verzinsung, zum Beginn des öffentlichen Angebotes oder ähnliche Angaben. Der Nachtrag muss nach § 10 Satz 2 Verkaufsprospektgesetz spätestens am Tag des öffentlichen Angebotes veröffentlicht werden. Der BaFin muss nach § 10 Satz 3 Verkaufsprospektgesetz der Nachtrag spätestens am Tag der Veröffentlichung des Nachtrages übermittelt werden. Gemäß § 8b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 10 Handelsgesetzbuch ist der Anbieter zusätzlich verpflichtet, die Daten der Veröffentlichung an das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) zu übermitteln."

 

Der Nachtrag muß am Tag des öffentlichen Angebots veröffentlicht werden. Es gab aber weder einen Nachtrag noch eine Veröffentlichung!

 

Die Anleihe wurde als normale Bankschuldverschreibung ohne Referenzunternehmen und ohne Verkaufsprospekt ausgegeben und auch so in den Börsenpflichtblättern veröffentlicht. Erst als die ersten US-Banken kriselten, ein Jahr und 4 Moante später, wurden die Referenzunternehmen über die Börse Luxemburg "reingeschmuggelt".

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Andreas R.

Auch nach der hundertsten Wiederholung wirds nicht richtiger....

 

*DZ-Fahne raushol*

 

*Liegestuhl aufklapp*

 

*Weizen einschenk*

 

*Fahne schwenk*

 

*Troll auslach*

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Ramstein

Hallo Siggyx, die ganze Diskussion hier könnte durch eine Aussage von dir gewinnen.

 

Was willst du überhaupt?

 

Jammern? Ist geschehen.

Klagen über böse Banken und unfähige Politiker? Ist geschehen.

Informieren über das Unrecht, das dir getan wurde? Ist geschehen.

Hilfe für ein konkretes Problem? Dazu hast du bisher nichts gesagt.

 

In diesem Sinne.

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Chemstudent
· bearbeitet von Chemstudent

Es wurde ein Rumpfprospekt allgemein für Cobold-Anleihen herausgegeben, der als unvollständiger Verkaufsprospekt deklariert ist. Dieses habe niemals bestritten. Es gab aber nie einen Nachtrag, der den Inhalt einer Cobold 62 Anleihe beschreibt und die Referenzunternehmen angibt!!! Die Referenzunternehmen wurden zuerst ein Jahr und 4 Monate später, nachdem die erste amerikanischen Banken kriselten, über die Börse Luxemburg rein "geschmuggelt". Gem. den offiziellen Pflichtveröffentlichungen an den Börsen, war es eine normale Bankschuldverschreibung ohne Referenzunternhemen. Dieses habe ich schon mehrmals bewiesen!

Nein. Die "offiziellen Pflichtveröffentlichungen" die du ins Felde führst sind absoluter Unsinn. Kein Mensch schreibt der Euwax vor, dass sie eine Cobold-Anleihe auch "Cobold" nennen muss, wenn sie deren Einbeziehung in den Freiverkehr der Börse Stuttgart beantragt.

 

Der Nachtrag muß am Tag des öffentlichen Angebots veröffentlicht werden. Es gab aber weder einen Nachtrag noch eine Veröffentlichung!

Der Nachtrag wurde am 27.06.2005 veröffentlicht, wie du bei der Bafin nachlesen kannst (aber die BaFin lügt sicher, oder?:

 

Nachtrag § 10 zu Rumpfprospekt (alt): WKN: DZ8F2A / ISIN: DE000DZ8F2A8

Datum Nachtrag § 10 zu Rumpfprospekt (alt): 27.06.2005

Datum der Veröffentlichung: 27.06.2005

Veröffentlichung in: Financial Times Deutschland

Öffentliches Angebot: 27.06.2005

WKN: DZ8F2A

ISIN: DE000DZ8F2A8

 

Die Anleihe wurde als normale Bankschuldverschreibung ohne Referenzunternehmen und ohne Verkaufsprospekt ausgegeben und auch so in den Börsenpflichtblättern veröffentlicht. Erst als die ersten US-Banken kriselten, ein Jahr und 4 Moante später, wurden die Referenzunternehmen über die Börse Luxemburg "reingeschmuggelt".

Wie gesagt: Das ist falsch. Es gab einen Prospekt, es gab einen Nachtrag, alle anderen wussten es, nur du nicht. Du klammerst dich stattdessen an einen völlig irrelevanten Namen, den die Euwax bei der Beantragung zur Zulassung zum Freiverkehr verwendete. Und genau das ist dermaßen amüsant, dass sich hier jeder den Bauch vor Lachen kaum halten kann. :lol:

 

Aber dennoch: Was willst du eigentlich mit diesem Thread?

Und btw: Dein "Kampf"scheint ja schon mehrere Jahre zu gehen. Warum klagst du nicht einfach? Dann würde sich dein Problem lösen. Man würde dir erklären, dass du einfach falsch liegst und das Zertifikat von Anfang an ein Cobold war und fertig.

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Siggyx

Es wurde ein Rumpfprospekt allgemein für Cobold-Anleihen herausgegeben, der als unvollständiger Verkaufsprospekt deklariert ist. Dieses habe niemals bestritten. Es gab aber nie einen Nachtrag, der den Inhalt einer Cobold 62 Anleihe beschreibt und die Referenzunternehmen angibt!!! Die Referenzunternehmen wurden zuerst ein Jahr und 4 Monate später, nachdem die erste amerikanischen Banken kriselten, über die Börse Luxemburg rein "geschmuggelt". Gem. den offiziellen Pflichtveröffentlichungen an den Börsen, war es eine normale Bankschuldverschreibung ohne Referenzunternhemen. Dieses habe ich schon mehrmals bewiesen!

Nein. Die "offiziellen Pflichtveröffentlichungen" die du ins Felde führst sind absoluter Unsinn. Kein Mensch schreibt der Euwax vor, dass sie eine Cobold-Anleihe auch "Cobold" nennen muss, wenn sie deren Einbeziehung in den Freiverkehr der Börse Stuttgart beantragt.

 

Der Nachtrag muß am Tag des öffentlichen Angebots veröffentlicht werden. Es gab aber weder einen Nachtrag noch eine Veröffentlichung!

Der Nachtrag wurde am 27.06.2005 veröffentlicht, wie du bei der Bafin nachlesen kannst (aber die BaFin lügt sicher, oder?:

 

Nachtrag § 10 zu Rumpfprospekt (alt): WKN: DZ8F2A / ISIN: DE000DZ8F2A8

Datum Nachtrag § 10 zu Rumpfprospekt (alt): 27.06.2005

Datum der Veröffentlichung: 27.06.2005

Veröffentlichung in: Financial Times Deutschland

Öffentliches Angebot: 27.06.2005

WKN: DZ8F2A

ISIN: DE000DZ8F2A8

 

Die Anleihe wurde als normale Bankschuldverschreibung ohne Referenzunternehmen und ohne Verkaufsprospekt ausgegeben und auch so in den Börsenpflichtblättern veröffentlicht. Erst als die ersten US-Banken kriselten, ein Jahr und 4 Moante später, wurden die Referenzunternehmen über die Börse Luxemburg "reingeschmuggelt".

Wie gesagt: Das ist falsch. Es gab einen Prospekt, es gab einen Nachtrag, alle anderen wussten es, nur du nicht. Du klammerst dich stattdessen an einen völlig irrelevanten Namen, den die Euwax bei der Beantragung zur Zulassung zum Freiverkehr verwendete. Und genau das ist dermaßen amüsant, dass sich hier jeder den Bauch vor Lachen kaum halten kann. laugh.gif

 

Aber dennoch: Was willst du eigentlich mit diesem Thread?

Und btw: Dein "Kampf"scheint ja schon mehrere Jahre zu gehen. Warum klagst du nicht einfach? Dann würde sich dein Problem lösen. Man würde dir erklären, dass du einfach falsch liegst und das Zertifikat von Anfang an ein Cobold war und fertig.

 

 

Das sagt noch nichts über deren Inhalt aus. Warum erhielt ich dann von der DZ Bank nicht diesen Nachtrag. Es ist auch unwahrscheinlich, dass die DZ Bank sich in den Anlagen vertan hat, da sie die Anlagen in ihrer Mail auch noch genau beschreibt.

 

 

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Gast
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