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Siggyx

DZ Bank Cobold 62 Anleihe, Umtausch in Lehman-Brother Anleihe

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Siggyx
· bearbeitet von Siggyx

@chemstudent

"1. war 's Freiverkehr in Stuttgart (aber das nur nebenbei), und 2. scheint sich das auf die 2. Tranche zu beziehen, was auch die weiteren Fragen erklärt."

 

Trotzdem wurde die Anleihe in Stuttgart zur Preisfeststellung notiert. Und 2. ist auch falsch!, hier steht Teilschuldverschreibungen, also Mehrzahl! Der Antrag auf Zulassung bei der Frankfurter Börse bezieht sich also auf beide Tranchen. Dementsprechend mußte Luxemburg davon ausgehen, daß die Anleihe in Deutschland noch nicht verkauft wurde, auch nicht die erste Tranche!

 

Ich bin mir sicher, daß man nicht einfach Anleihen, wovon eine Tranche schon verkauft wurde, mit unterschiedlichen Unterlagen im nachhinein zusammenführen kann! Außerdem ist es ja schon sehr merkwürdig, daß ich und andere Geschädigte von der DZ-Bank keinen Nachtrag erhielten.

 

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5. Septmber 2010

 

Da ich keine Berechtigung habe mehr zu antworten, anbei hier meine Antwort:

 

Auch wenn Du versuchen musst mich unglaubwürdig hinzustellen, so hätte ich doch etwas mehr Niveau von Dir erwartet. Aber das nur nebenbei.

 

Du brauchst nicht den Begriff Teilschuldverschreibungen zu erklären. Meine Erklärung hattet Ihr bereits im Forum eingestellt und zwar als Link zu meinem Schreiben an Frau Aigner vom 30.07.2010. Sorry, aber ich besitze eine Bankausbildung mit IHK-Abschluß.

 

http://www.politik-f...gerschutzgesetz

 

So teilte ich mit:

 

"Sehr interessant ist natürlich auch, dass diese Anleihe an den Börsen Stuttgart und Frankfurt noch nicht einmal "DZ Bank AG Deut. Zentral-Gen. Cobold 62" hieß, sondern 3,20 % Inhaber-Teilschuldverschreibung Em. 3922 von 2005" bzw. "DZ BANK ITV.E.3922" und es vor der Insolvenz auch keine Veröffentlichungen in den Börsenpflichtblätter über einbezogene Referenzunternehmen gab. Für einen Laien sei noch erklärt, dass "Teil..." lediglich die Stückelung der Gesamtsumme in einzelne Teilbeträge bedeutet, die der Anleger dann erwerben kann. Dieses hat nichts mit Referenzunternehmen zu tun."

 

Hierbei handelt es sich lediglich um einen Grammatikfehler von mir. Es heißt Teilschuldverschreibungen. Mein Grammatikfehler hat aber nichts mit der Tatsache zu tun, dass hier die Anleihe nicht wie üblich in Deutschland aufgestockt wurde, sondern über den Umweg Luxemburg mit anderen Dokumenten neu emittiert wurde. Ich bin davon, dass dieses nicht statthaft ist.

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Chemstudent
· bearbeitet von Chemstudent

[/i]Trotzdem wurde die Anleihe in Stuttgart zur Preisfeststellung notiert. Und 2. ist auch falsch!, hier steht Teilschuldverschreibungen, also Mehrzahl! Der Antrag auf Zulassung bei der Frankfurter Börse bezieht sich also auf beide Trachnchen.

Okay, jetzt bin ich mir sicher, dass du uns entweder verklappsen willst, oder einfach nur "einfach gestrickt" bist, um's mal höflich zu formulieren.

Als Erklärung für andere User (bei dir ist das wohl ohnehin sinnlos)

Eine Anleiheemission von bspw. 10 Mio ist i.d.R. gestückelt. Man teilt die Anleihe also in "Teile" auf, bspw. in 10000 handliche Portionen von je 1000 EUR.

Dann kann sich Herr Meier ein Stück der Emission kaufen, Herr Fischer und Siggy. Und die ganzen Teile nennt man jeweils Teilschuldverschreibung. Die Anleiheemission besteht daher aus 10000 Teilschuldverschreibungen.

Die Anteile von Meier, Fischer und Siggy sind also Teilschuldverschreibungen einer Anleiheemission.

 

Und für Siggy nochmal klarer:

Es gab von der Cobold Anleihe 2 Tranchen (die deutsche und die Luxemburgische) aber jede Tranche bestand aus mehreren Tausend Teilschuldverschreibungen. (je nach Stückelung und Emissionsvolumen)

 

Jetzt landet das Ding aber endgültig im OT, da das ja mit dir keinen Sinn mehr hat.

Ich werde künftig den Thread nur noch lesend verfolgen, und das auch nur aus Moderationsgründen.

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Stairway

Chemstudent, schön das du so ausführlich antwortest, aber das ist doch Verschwendung deiner eigenen Zeit.

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Chemstudent

Chemstudent, schön das du so ausführlich antwortest, aber das ist doch Verschwendung deiner eigenen Zeit.

Jup. Daher werd' ich den Thread künftig auch nicht mehr verfolgen, bzw. nur insoweit wie es die Moderation erfordert.

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obx

Und nun klag endlich, geh uns nicht mit deiner Inkompetenz auf den Wecker oder werd' vernünftig.

 

 

Okay, jetzt bin ich mir sicher, dass du uns entweder verklappsen willst, oder einfach nur "einfach gestrickt" bist, um's mal höflich zu formulieren.

Als Erklärung für andere User (bei dir ist das wohl ohnehin sinnlos)

 

Jetzt landet das Ding aber endgültig im OT, da das ja mit dir keinen Sinn mehr hat.

Der Typ ist gar nicht so schlecht, der erste der es geschafft hat Dich chem mal so richtig auf die Palme zu bringen :awake:

 

Das ich das noch erleben darf :yahoo:

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Chemstudent

Der Typ ist gar nicht so schlecht, der erste der es geschafft hat Dich chem mal so richtig auf die Palme zu bringen :awake:

 

Das ich das noch erleben darf :yahoo:

:P

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Siggyx
· bearbeitet von Siggyx
Datenschutz

Der Typ ist gar nicht so schlecht, der erste der es geschafft hat Dich chem mal so richtig auf die Palme zu bringen traumplatzt.gif

 

Das ich das noch erleben darf yahoo.gif

tongue.gif

 

Hallo Ihr Lieben,

 

ich darf wieder mitarbeiten, nachdem die Antwortfunktion, wie auch immer, nicht funktionierte.

 

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1.) BEWEISE

 

2.) HINTERGRÜNDE

 

3.) NACH DER INSOLVENZ

 

Ich weise darauf hin, daß ich keine juristische Ausbildung besitze. Alles was ich hier aufführte, bezieht sich nur auf meine Recherchen und Beweise.

 

Nichtigkeit Verkauf "DZ Bank Cobold 62 Anleihe"

 

1.) BEWEISE

 

Der Verkauf der DZ Bank Cobold 62 Anleihe über 60 Millionen Euro ist nichtig, da hier gegen das Verkaufsprospektgesetz und WphG verstoßen wurde. Für öffentlich angebotene Anleihen, die auch als Schuldverschreibungen bezeichnet werden, ist eine Prüfung und Zulassung des Wertpapierverkaufsprospektes, sowie der entsprechenden Nachträge erforderlich. Dieses ist man umgangen.

 

http://deutsche-boer...pdf?OpenElement

 

Die Anleihe wurde ab dem 27. Juni 2005 zum Verkauf angeboten und am 29. Juni 2005 emittiert. Im Kundenvertrieb und an der Börse Stuttgart führte man die Anleihe als ganz normale Bankschuldverschreibung. Es gab keine Referenzbanken und kein Lehman-Brother und es gab auch keine rechtskräftigen Anleihebedingungen gab.

 

Wie dieses funktionierte zeige ich nachfolgend auf.

 

Die Anleihe wurde im Rahmen eines öffentlichen Angebotes begeben und über die Banken öffentlich angeboten.

 

Beweis:

 

Anlage 1 Boersen-Zeitung unvollstaendiger Verkaufsprospekt

 

Anlage 2 Nachtrag Verkaufsprospekt

 

Zu der Anleihe erstellte die DZ Bank per 21.04.2005 einen Rumpfprospekt, der als unvollständiger Verkaufsprospekt deklariert ist. Der Rumpfprospekt ist in etwa mit einer Beschreibung eines Grundbuchs zu vergleichen. Das Grundbuch erhält ein Bestandsverzeichnis, dann eine erste, zweite und dritte Abteilung u. s. w. . Das ist der Rumpf. Nur die allgemeine Beschreibung des Grundbuches sagt nichts über deren Inhalt aus. Es geht nicht daraus hervor, ob speziell für dieses Grundstück ein Eigentümer eingetragen ist, ob speziell für dieses Grundstück ein Wegerecht existiert, ob speziell für dieses Grundstück eine Grundschuld vorhanden ist, ob speziell für dieses Grundstück ein Vorkaufsrecht existiert u. s. w..

 

Bei diesen Anleihen werden die Vertragsbedingungen in einem Nachtrag zum Rumpfprospekt aufgenommen. Dort werden die Referenzunternehmen, der Zinssatz, die Laufzeit und etc. festgehalten. Der Rumpfprospekt ist unwichtig, entscheidend für die Anleihe ist nur der Nachtrag.

 

Die Prüf- und Zulassungszuständigkeiten änderten sich zum 01. Juli 2005.

 

Bis 30.06.2005 erfolgte die Prüfung und Zulassung der Vertragsunterlagen durch die jeweiligen Börsenstellen. Die Dokumente wurden bei der Bafin lediglich ohne Prüfung hinterlegt.

 

Ab dem 01.07.2005 zentralisierte man diese Aufgabe, indem die Prüfung und Bewilligung der Unterlagen auf die Bafin übertragen wurde. Danach mussten zwar auch die Anleihen von den Börsenstellen zugelassen werden, aber es erfolgte keine inhaltliche Prüfung des Verkaufsprospektes, da dieses die Bafin schon ausführte.

 

Der Nachtrag mit den Vertragsbedingungen wurde am 27.06.2005 bei der Bafin hinterlegt. In einer mir vorliegenden Mail bestätigt die Bafin auch schriftlich, dass hier das alte Recht zum Tragen kam und die Dokumente lediglich nur bei der Bafin hinterlegt wurden. Dementsprechend mussten die Vertragsbedingungen durch eine Börsenstelle geprüft und zugelassen werden.

 

Beweis:

 

Anlage 3 Bafin -altes Recht-.pdf

 

Eine Prüfung und Zulassung ist aber nicht erfolgt. Die Prospektzulassungen der DZ-Bank bei der Frankfurter Wertpapierbörse sind unter dem nachfolgenden Link zu finden.

 

http://deutsche-boer...ent&expand=54.1

 

Nun gab es bis 1. November 2007 in Deutschland drei gesetzlich regulierte Börsensegmente, über die man Anleihen handeln konnte. Das ist der Amtlichen Markt, der Geregelten Markt, und der Freiverkehr. Gem. Wikipedia hatte der amtliche Markt die höchsten und der Freiverkehr die niedrigsten Zulassungsbeschränkungen und Auflagen. Der Freiverkehr ist so eine Art Ramschladen. Hier werden keine Verkaufsprospekte erstellt und genehmigt, der Emittent haftet auch kaum und es erfolgt auch so keine Prüfung.

 

http://www.boerse-fr...ID=44&NewsID=82

 

Jetzt verkauft man die Anleihe über den Freiverkehr Stuttgart.

 

http://kbl-archiv.bo...anntmachung.pdf

 

Auf Seite 37 steht die Anleihe nachfolgend aufgeführt. Darunter ist angegeben "Freiverkehrsausschuß Boerse-Stuttgart AG"

 

3,20 % Inhaber-Teilschuldverschreibungen Em. 3922 von 2005 (21.09.2010)

- WKN DZ8 F2A / ISIN DE000DZ8F2A8

Dieses war aber so nicht zulässig, da die Anleihe öffentlich angeboten wurde, und somit die Prüfung und Zulassung eines Verkaufsprospektes bzw. Nachtrags hätte erfolgen müssen, die der Freiverkehr nicht vornahm.

 

Also begibt man sich zum geregelten Markt und beantragt zum 22. Juli 2005, ca. einen Monat nach Verkauf der Anleihe, eine Börsenzulassung, die man nur bekommen kann, wenn der erforderliche Verkaufsprospekt eingereicht wird und dieser durch die Börse geprüft und zugelassen wird. Nun gibt es aber eine Ausnahme, die im Wertpapierprospektgesetz § 3, Abschnitt 2, Punkt 3 geregelt ist. Ein öffentliches Angebot liegt nicht vor, wenn es sich an Anleger richtet, die bei jedem gesonderten Angebot Wertpapiere ab einem Mindestbetrag von 50.000 Euro pro Anleger erwerben können.

 

http://pressemitteilung.ws/node/214799 (letzter Absatz)

 

Bei einer Mindesteinlage ab Euro 50.000,- stellt das Wertpapierprospektgesetz die Ausgabe von (Anleihe-)Wertpapieren prospekt- und genehmigungsfrei, d.h. dass keine gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines Wertpapierverkaufsprospektes besteht ( siehe § 3 Abs. 2 Ziff. 3 WpPG ). In der rein praktischen Platzierung kommt man jedoch schon aus Haftungs- und Vertrauensgründen ohne einen umfassenden Prospekt nicht aus. Zudem wird der Emittent mit einer hohen Einmaleinlage ab Euro 50.000,- in breiten Anlegerkreisen gegebenenfalls weniger Erfolg haben."

 

Anbei o. a. Presseartikel. Wie schon der Autor mitteilt, hat der Vertrieb der Anleihe ab einer Mindesteinlage von 50.000,00 weniger Erfolg. Außerdem wurde die Anleihe bereits mit Beträgen unter 50.000,00 über den Freiverkehr der Börse Stuttgart verkauft.

 

Also macht man Beides. Man braucht den äußeren Anschein, dass für die Anleihe ein zugelassener Verkaufsprospekt existiert. Dieses erreicht man, indem man eine Zulassung zum geregelten Markt oberhalb der 50.000,00 Grenze beantragt. Somit ist man prospektfrei. Im geregelten Markt dürfen nun die Wertpapierkäufe pro Anleger nicht die 50.000,00 unterschreiten. Im Freiverkehr der Börse Stuttgart ist dieses egal. Man kann alle Käufe ab der Mindeststückelung von 1.000,00 abwickeln.

 

Das wäre in etwa so. Wenn man ein Auto bei Händler X kauft, braucht man keine Fahrprüfung, erwirbt man aber genau das gleiche Auto bei Händler Y, benötigt man eine Fahrprüfung.

 

Deshalb ist es nicht statthaft, dass Anleihen gleichzeitig im Freiverkehr und im geregelten Markt bzw. regulierten Markt zugelassen sind, da man sonst die Auflagen umgehen kann. U. a. ist man nun so der vorgeschrieben Dokumentenprüfung und Zulassung entgangen.

 

http://de.wikipedia....iki/Freiverkehr

 

Hier zwei Beispiele, dass die Anleihe im Freiverkehr nicht nur registriert war, sondern auch aktiv unter 50.000,00 verkauft wurde. Das eine Beispiel bezieht sich auf den Emissionstag 29.06.2005 und das Weitere auf den 26. April 2006. Aber auch an anderen Tagen gab es diese Umsätze. Im Übrigen hatte ich selber auch nur Nominal 11.000,00 erworben.

 

https://www.boerse-s...=800&height=550

 

https://www.boerse-s...=800&height=550

 

Der amtliche Markt sowie der geregelte Markt wurden dann am 1. November 2007 zum Regulierten Markt zusammengeführt.

 

Daß die Anleihe im Freiverkehr vertrieben wurde, konnte auch Keinem auffallen. Auf meiner Abrechnung stand z. B. nur Börsenplatz Stuttgart" angegeben. Bei Käufern bei der Volksbank war in der Abrechnung außerbörslich" aufgeführt, was man dann als Festpreisgeschäft deuten konnte. Ich glaube, dass selbst die anderen Banken nicht wussten, was sie da für eine Anleihe überhaupt verkauften. Es gibt im Internet, nach meinen bisherigen Recherchen, nirgendwo eine Anzeige in welchem Börsensegment eine Anleihe geführt wird. Wenn ich mir z. B. Listen der deutschen Börsen AG abrufe, steht nur aufgeführt, Börse Frankfurt und Stuttgart.

 

Beweis: Mail von der Deutschen Börse AG, dass die Anleihe im geregelten Markt zugelassen wurde.

 

"Von: oliver.xxxxx@deutsche-boerse.com [mailto:oliver.xxxxx@deutsche-boerse.com] Im Auftrag von listing@deutsche-boerse.com

Gesendet: Dienstag, 14. September 2010 09:19

An: xxxxxxxxxxxxxx

Betreff: Ihre Anfrage wegen ISIN DE000DZ8F2A8

 

Sehr geehrte Frau xxxx,

 

in Beantwortung Ihrer Anfrage wegen oben genannter ISIN können wir Ihnen Folgendes mitteilen:

 

Zu 1.) Die Bezeichnung des Wertpapiers obliegt grundsätzlich dem Emittenten. In der anlässlich der erstmaligen Börseneinführung zum 22. Juli 2005 veröffentlichten Bekanntmachung der FWB wurde die Bezeichnung "Corporate Bond Linked Debt (COBOLD 62) - Anleihe mit Anleihenandienungsrecht ohne Kapitalgarantie in Bezug auf die Referenzunternehmen Deutsche Bank AG, JP Morgan Chase & Co, Lehman Brothers, Merrill Lynch & Co, Inc. und Morgan Stanley" verwendet.

 

Zu 2.) Emissionstag/Laufzeitbeginn war der 29. Juni 2005. Hinsichtlich der Börseneinführung siehe unter 1.)

 

Zu 3.) Zum 25. Oktober 2006 wurden weitere Euro 10 Mio. in den Geregelten Markt an der FWB eingeführt.

 

Zu 4.) Die Anleihe wurde im Geregelten Markt der FWB und -soweit es sich recherchieren lässt- im Freiverkehr der Stuttgarter Börse gehandelt.

 

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Antworten gedient zu haben und verbleiben

 

mit freundlichen Grüßen

 

Oliver XXXX

 

_________________________________

Deutsche Börse AG

Listing

Listing & Issuer Services

Markets Services

Neue Börsenstraße 1

60487 Frankfurt am Main

Germany

 

Tel.: +49-(0) 69-2 11- 1 39 90 Regulierter Markt

- 1 35 55 Freiverkehr

Fax: +49-(0) 69-2 11- 1 39 91 Regulierter Markt

- 1 35 95 Freiverkehr

 

mailto: listing@deutsche-boerse.com <BR style="mso-special-character: line-break">

 

Nun wäre dieses alles auch nicht aufgefallen, wenn die amerikanischen Banken nicht ins Wanken gekommen wären. Der Kunde hätte im Jahr 2010 sein Geld zurück erhalten und keiner hätte etwas gemerkt. Jetzt begannen aber im Jahr 2006 die ersten amerikanischen Banken zu kriseln und es war vorauszusehen, dass die Anleihe, die als Cobold" bilanziert wurde, pleite gehen könnte. Nun mußte man dem Ganzen einen Anschein einer Legalität verpassen.

 

"Gemäß § 72a BörsZulV n.F. gilt für Schuldverschreibungen, die vor dem 01. Juli 2005 nach § 44 BörsZulV a.F. aufschiebend bedingt zugelassen worden sind (so genannte Rahmenzulassung) und für die ein Prospekt veröffentlicht worden ist, die BörsZulV in ihrer alten Fassung fort. Danach können Zulassungen längstens bis zum 30. Juni 2006 erfolgen. Zuständig für die Prüfung der erforderlichen Prospektnachträge ist die Zulassungsstelle."

Auszug aus : http://deutsche-boer...pdf?OpenElement

 

Hier steht aufgeführt, daß Nachträge durch die jeweiligen Börsenstellen nach der alten gesetzliche Regelung nur bis 30. Juni 2006 zugelassen werden dürfen. Nun geht man nach Luxemburg und gibt am 04. August 2006 einen neuen Rumpfprospekt raus, der sich auch noch wesentlich von dem Deutschen unterscheidet. U. a. ist er mit 212 Seiten mehr als drei Mal so dick und auch steuerlich sind die Anleihe nun anders einzuordnen. Dieser wird von der CSSF gebilligt. Die CSSF in Luxemburg ist mit der deutschen Bafin zu vergleichen.

 

Anlage 19 Luxemburger Rumpfprospekt.pdf

 

Wie schon erwähnt, sagt der Rumpfprospekt aber nichts über die jeweiligen Vertragsbedingungen der Anleihe aus. Nachdem man die Anleihe über 50 Millionen Euro schon rund ein Jahr und 4 Monate in Deutschland verkaufte, emittiert man die gleiche Anleihe für nur 10 Millionen nun nochmals in Luxemburg. Dabei bezieht man sich nun auf den neuen Rumpfprospekt über 212 Seiten. Jetzt führt man die deutsche 50 Millionen Anleihe und die Luxemburger 10 Millionen Anleihe zu einer Anleihe in Luxemburg zusammen und macht daraus "Endgültige Bedingungen". Die zweite Tranche, also die 10 Millionen-Anleihe und auch die Zusammenführung läßt man in Luxemburg aber nicht prüfen und auch nicht genehmigen, sondern hinterlegt diese Unterlagen nur (s. Anlage 7 erster Abschnitt, letztes Wort "hinterlegt"). Somit erfolgte bei der ersten Tranche und auch bei der zweiten Tranche keine Prüfung und Zulassung. Jetzt übersendet man die endgültigen Bedingungen der Bafin. Die Bafin bestätigt auch mit einem Eingangsstempel und mit der unten aufgeführten Veröffentlichung, daß die endgültigen Bedingungen vom 19.10.2006 bei ihr hinterlegt wurden, s. Überschrift "BaFin - Hinterlegte Verkaufsprospekte für Wertpapierprospekte". Dieses war aber falsch. Ab dem 30. Juni 2006 wäre nicht mehr die alte Gesetzgebung zum Tragen gekommen. Die Bafin hätte die endgültigen Bedingungen prüfen und billigen müssen. Eine Genehmigung hätte sie natürlich nicht ausstellen können, da die Anleihe bereits schon seit einem Jahr und 4 Monaten ohne zugelassene Anleihebedingungen verkauft wurde. Außerdem müssen Anleihebedingungen transparent und übersichtlich sein, was hier auf keinen Fall zutraf. Ganz offensichtlich ist der Bafin nun etwas durchgerutscht.

 

Anlage 20 Bafin hinterlegte Prospekte Beweise:

 

Anlage 7 Cobold 62 Zusammenlegung

 

Anlage 8 Endguelt. Bedingungen Luxemburg

 

Wie schon nachgewiesen, wurden die "Endgültigen Bestimmungen" in Luxemburg nur hinterleget. Damit aber nun keiner dahinter kommen kann, daß die Anleihe bereits seit einem Jahr und 4 Monaten unzulässig verkauft wurde, werden in den Unterlagen Sachen verschwiegen und falsch angegeben.

 

Der Verkauf über die Börse Stuttgart wird komplett verschwiegen. Der erforderliche Eintrag in der Rubrik Börsenzulassungen/Notierungen unter Sonstige" ist nicht erfolgt.

 

Anlage 9 Endgültige Bedingungen Seite 16 S. 16 unten, Vertriebesmethode.

 

Der angegebene Ausgabekurs der Luxemburger Anleihe wurde mit 100 Prozent festgelegt. Man hätte doch aber überhaupt keinen Kurs zu 100 Prozent annehmen können, da die Anleihe bereits gehandelt wurde und der Kurs etwa um die 97 Prozent betrug.

 

Wertpapiere werden über eine Wertpapierkennnummer bzw. international über eine ISIN Nummer identifiziert. Die vorhandene ISIN Nummer wird auch nicht in den endgültigen Bedingungen angegeben.

 

Eine Anleihe wird einmalig zum Handel zugelassen. Später kommt es dann evtl. zu Aufstockung. Nun schreibt man Ein Antrag auf Zulassung der Teilschuldverschreibungen zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse wurde mit Wirkung zum 24. Oktober 2006 gestellt. Hieraus könnten man entnehmen, dass die Anleihe noch nicht gehandelt wurde.

 

2.) HINTERGRÜNDE

 

Aber warum macht man sich nun die ganze Mühe und Arbeit, so etwas Unzulässiges durchzuführen. Man hätte doch nur einfach einen Verkaufsprospekt bzw. Nachtrag erstellen können, der von den Zulassungskriterien wie Übersichtlichkeit, Verständlichkeit und etc. den Anforderungen entspricht und diesen dann über die Börse genehmigen lassen können. Dazu gehört dann auch ein einseitiges bzw. 3-seitiges gedrucktes Informationsblatt, was man dem Kunden hätte aushändigen müssen.

 

Nur, dann hätte die Anleihe kein normaler Mensch gekauft. Die Anleihe war eine Wette auf die Zahlungsfähigkeit von 5 Banken, davon 4 amerikanische. Wird auch nur eine einzige Bank zahlungsunfähig, so wird die gesamte Anleihe in eine Anleihe des Pleiteunternehmens umgetauscht, was einem Totalverlust der gesamten Anleihe in etwa gleich kommt.

 

Einschließlich einem mögliche Ausfall der Emittentin selber, hatte die Anleihe ein 6-faches Risiko des Totalverlustes (Emittentin + 5 Referenzunternehmen) und das bei einem lächerlichen Zinssatz von 3,2 % p. a.. Auch die Rendite der Anleihe entsprach zumindest in den Jahren 2005 und 2006 fast der einer sicheren Bundesanleihe. Außerdem mussten Kursgewinne sogar noch versteuert werden, was bei Bundesanleihen nie der Fall war. Teilweise war bei dieser hochriskanten Anleihe der Ertrag damit noch geringer, als bei einer total sicheren Bundesanleihe.

 

Jetzt stellt sich die Frage, wie man denn diese Anleihe verkaufen konnte.

 

Für verzinsliche n o r m a l e Bankanleihen gab es keine Verkaufsprospekte. Sie wurden im Rahmen eines Daueremittentenprivilegs prospektfrei emittiert. Dieses war auf Grund der einfachen Struktur auch nicht erforderlich. Es gab einen Schuldner, die Bank, die nach einer festgelegten Laufzeit die Anleihe wieder zurück zahlte.

 

Beweis:

 

http://www.bafin.de/...ttentenprivileg,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/FAQ%20Daueremittentenprivileg.pdf

 

Ich erhielt in den über 20 Jahren nicht ein einziges Mal einen Verkaufsprospekt oder überhaupt schriftliche Unterlagen.

 

Die Banken hatten den Zinssatz und die Laufzeit und die normalen evtl. Klassifizierungen von Besonderheiten wie z. B. nachrangig" in den Börsenzeitungen veröffentlicht.

 

Außerdem waren diese Börseninformationen in den Computersystemen der Banken vorhanden. Der Kundenberater teilte den Kunden dann mündlich mit, dass er z. B. nachfolgende Anleihen raussuchte: Landesbank 4 Jahre 3 % p. a., Commerzbank 3 ½ Jahre 3,3 % p. a,, Deutsche Bank 3 ¾ Jahre nachrangig" 4,1 % und so weiter. Danach hatte der Kunde dann seine Entscheidungen getroffen.

 

Kunden und Kundenberater waren gewohnt, dass es für verzinsliche Bankanleihen keine schriftlichen Produktinfos gab.

 

Nun hatten ca. ab dem Jahr 2004 die Banken still und heimlich" umgestellt. Anleihen bzw. Schuldverschreibungen konnten nun auch Wetten auf die Zahlungsfähigkeit von mehreren so genannten Referenzunternehmen oder Referenzstaaten sein. Die meisten dieser Anleihen werden in der Form first to default" ausgegeben. Man packt in die Anleihe einen Korb von Referenzunternehmen oder Referenzstaaten rein. Wird auch nur ein einziges Unternehmen zahlungsunfähig, so wird die gesamte Anleihe in eine Anleihe des Pleiteunternehmens umgetauscht, was einem Totalverlust der gesamten Anleihe in etwa gleich kommt. Diese Schuldverschreibungen werden auch nicht unter der Rubrik Zertifikaten vertrieben, sondern unter Anleihen. Die Beschreibung der Rubrik Anleihen" bleibt aber wie herkömmlich bestehen. So heißt es in der Pflichtbroschüre der Wertpapierbasisinformationen, beim Bundesverband Deutscher Banken, bei den Genossenschaftsbanken, Sparkassen und Privatbanken weiterhin, dass die Rückzahlung der Anleihe nur vom Emittenten abhängt. Referenzunternehmen bei Anleihen, die von deutschen Großbanken emittiert sind, gibt es nicht. Der Kunde ist nun einzig und allein darauf angewiesen, dass er zu der jeweiligen Anleihe entsprechendes Informationsmaterial von seiner Bank erhält oder zumindest in der Wertpapierbezeichnung ein markanter Hinweis vorhanden ist. Ansonst geht der Kunde davon aus, dass es sich um eine herkömmliche prospektfreie Bankanleihe handelt.

 

Man konnte dem Kunden nun auch keinen Verkaufsprospekt oder andere Dokumente aushändigen, weil es keine rechtskräftigen Vertragsunterlagen gab! Das "oder auch dieses" wäre m. E. strafbar gewesen.

 

Bei allen Artikeln und Gerichtsurteilen, die ich über Cobold 62 las, erhielt auch nicht ein Kunde schriftliche Produktinfos mit Referenzunternehmen.

 

Am 29. Juni 2005 wird die Anleihe mit dem Namen

 

DZ Bank Corporate Bond Linked Debt (Cobold 62) 3,20 % mit Anleihenandienungsrecht ohne Kapitalgarantie (first to default) in Bezug auf die Referenzunternehmen Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, JP Morgan Chase & Co, New York, Vereinigte Staaten von Amerika, Lehman Brothers, New York, Vereinigte Staaten von Amerika, Merrill Lynch & Co, Inc., New York, Vereinigte Staaten von Amerika, Morgan Stanley, New York, Vereinigte Staaten von Amerika, von 2005/2010 Emission 3922 (Credit Linked Notes)"

 

begeben.

 

Wenn nun beim Kunden in der Wertpapierbezeichnung der Name "Corporate Bond Linked Debt" aufgetaucht wäre, so hätte der Kunde über die merkwürdigen englischen Wörter stutzig werden können. Deshalb hieß beim Kunden die Anleihe "DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank" und dann in einer Unterzeile "Cobold 62" oder nur DZ Bank Cobold 62, wobei gem. Wikipedia ein Kobold ein Hausgeist ist, der das Haus schützt.

 

Da man nun alle erforderlichen rechtskräftigen Vertragsunterlagen umging, konnte man aus dieser Anleihe eine ganz normale herkömmliche Schuldverschreibung machen und ohne Referenzunternehmen. So trug die Anleihe im Freiverkehr der Börse Stuttgart die Bezeichnung 3,20 % Inhaber-Teilschuldverschreibungen Em. 3922 von 2005 (21.09.2010)" (Für einen Laien sei noch erklärt, dass sich das Wort Teil" nur darauf bezieht, dass der Investor auch Teile von der Emission erwerben kann. Die Anleihe wurde in einer Stückelung von 1.000,00 ausgegeben). Die Referenzunternehmen wurden einfach ganz verschwiegen.

 

http://kbl-archiv.bo...anntmachung.pdf , S. 37

 

Als Beispiel dazu eine Veröffentlichung von einer anderen Cobold-Anleihe bei der Börse Stuttgart:

 

http://kbl-archiv.bo...anntmachung.pdf, S. 12<BR style="mso-special-character: line-break"><BR style="mso-special-character: line-break">EUR 150.000.000,--

 

DZ BANK Corporate Bond Linked Debt (COBOLD 50)

 

5,00 % Anleihe Emission 3746 (Credit Linked Notes)

mit Anleiheandienungsrecht von 2004/2007 ohne Kapitalgarantie

in Bezug auf das Referenzunternehmen DaimlerChrysler AG,

Deutsche Telekom AG, Metro AG, ThyssenKrupp AG und TUI AG

- ISIN DE000A0AMTS5

 

Bei der Börse Frankfurt führt man die Anleihe nun mit der Bezeichnung DZ Bank ITV.E.3922, wobei ITV die Abkürzung für Inhaber-Teilschuldverschreibung ist. Zu alledem konnte ich die Anleihe dann auch noch in der sehr sicheren Gruppierung "Mortgage Bonds, Communal Bonds" finden, was übersetzt heißt Kommunalanleihen und Pfandbriefe". Gem. der Deutschen Börse AG obliegt die Bezeichnung des Wertpapiers grundsätzlich dem Emittenten.

 

Beweise:

 

Anlage 6 Börse Frankfurt (14. Zeile von unten)

 

Außerdem Link "Frankfurter Allgemeine Zeitung"

 

http://www.fazfinanc...html?id=profile

 

In der o. a. Mail teilt die Deutsche Börse AG zwar mit, dass zur erstmaligen Börseneinführung am 22. Juli 2005 eine Bekanntmachung von der FWB (Abkürzung von Frankfurter Wertpapierbörse) veröffentlicht wurde und die Anleihe die Bezeichnung : Corporate Bond Linked Debt (COBOLD 62) - Anleihe mit Anleihenandienungsrecht ohne Kapitalgarantie in Bezug auf die Referenzunternehmen Deutsche Bank AG, JP Morgan Chase & Co, Lehman Brothers, Merrill Lynch & Co, Inc. und Morgan Stanley" trug.

 

Da die Veröffentlichungen nur für 12 Monate eingestellt sind, kann ich jetzt nicht mehr nachvollziehen, ob man die Anleihe wirklich unter der ISIN Nummer finden konnte oder nur Informationen ohne Bezug vorhanden waren. Ich persönlich glaube nicht, daß man die Anleihe unter der Wertpapier-Nummer mit dieser Bezeichnung hätte finden können. Außerdem würde kaum ein Mensch auf die Idee kommen, bei einer Bezeichnung ITV, bzw. Inhaberteilschuldverschreibungen noch weitere Nachforschungen bei der Börse Frankfurt anzustellen.

 

Die Emissionen und Börsenzulassungen müssen in Börsenpflichtblättern veröffentlicht werden.

 

Die Herausgabe des Nachtrages mit den Anleihebedingungen hätte in einem Börsenpflichtblatt veröffentlicht werden müssen. Auch die Börsenzulassung hätte in einem Börsenpflichtblatt eingestellt werden müssen. Die Veröffentlichungen der DZ Bank Cobold-Anleihen erfolgten immer in der Boersen-Zeitung. Die Cobold 62 Anleihe hat die internationale Wertpapierkennnummer ISIN: DE000DZ8F2A8. Bei der Emission gab es aber keine Veröffentlichung. Anbei eine Bildschirmkopie, wobei ich die ISIN-Nummer der Wertpapiere hinter dem Eintrag zufügte. Laut dem veröffentlichten Vermerk bei der Bafin, wäre eine Anzeige nun aber in der Financial Times Deutschland (FTD) erschienen. Aber auch da war keine Anzeige vorhanden, siehe Anlage.

 

Anlage 4 Boersenzeitung vom 22.06. bis 13.07.2005_mit ISIN

 

Anlage 5 Suche in FTD Null Treffer

 

 

3.) NACH DER INSOLVENZ VON LEHMANN

 

Lehmann geht Pleite und die gesamte Anleihe wird in eine fast wertlose Lehman-Anleihe umgetauscht.

 

Zur Preiseinstellung hat man nun die Unterschrift der Frankfurter Wertpapierbörse im regulierten Markt. Jetzt heißt die Anleihe bei der Frankfurter Wertpierbörse auch nicht mehr DZ Bank ITV.E.3922, sondern ist wieder ein Cobold geworden.

 

Bei Emission und Börseneinführung der Anleihe in Deutschland fehlen grundsätzlich alle Pflichtveröffentlichungen in den Börsenzeitungen. Und im elektronischen Bundesanzeiger wurde die Anleihe nicht einmal veröffentlicht. Aber nun, bei der Insolvenz von Lehman, gibt man dann erstmalig nach über 3 Jahren die Anleihe im elektronischen Bundesanzeiger bekannt. Nun stellt man auch erstmalig den richtigen Namen ein. Da steht dann DZ BANK Corporate Bond Linked Debt (COBOLD 62) 3,20 % Anleihe" und auch die Referenzunternehmen sind erstmalig aufgeführt.

 

Beweise:

 

https://www.ebundesa...www/wexsservlet Bitte unter Suchbegriff die ISIN-Nummer DE000DZ8F2A8 eingeben.

 

http://kbl-archiv.bo...tion/DZ8F2A.pdf

 

Anlage 10 Frankfurter Wertpaierboerse Einstellung

 

Jetzt könnte es doch etwas riskant sein, wenn alle Geschädigten einheitlich angeben, dass sie nicht über Referenzunternehmen informiert wurden oder sonst irgend etwas raus kommt. Gleich im November 2008 erscheint nun in der Zeitschrift der Spiegel ein langer Bericht zu der Insolvenz von Lehman, wo u. a. auch Cobold 62 mehrmals erwähnt wird. Da dieser Bericht nachweislich bei Cobold 62 äußerst widersprüchlich ist, nehme ich an, dass der Artikel absichtlich für gewisse Zwecke missbraucht wurde. Nach so vielen Jahren können sich die meisten Geschädigten sowieso nicht mehr erinnern, was die Kundenberater damals erzählten. Also könnte man nachhelfen. Man beschreibt, dass die Kirche Oldenburg gleich bei Emission diese Anleihe für 1,6 Mio. Euro erwarb. Dabei wurde die Kirche über die Referenzunternehmen informiert, was dann gem. Aussage der Kirchenmitglieder zu treffen soll. So hat man nun medienwirksam verbreitet, dass die Referenzunternehmen damals angeblich bekannt gewesen wären.

 

http://www.spiegel.d...d-62127252.html

 

Alle Risiken seien in der Produktinformation genannt, hieß es dazu bei der DZ Bank."

 

Ich kenne einige Prozesse und Zeitungsartikel zu Cobold 62. Dann frage ich mich, warum alle diese Geschädigten nie eine Produktinfo erhielten, wo die Referenzunternehmen enthalten waren. Solche Produktinfos gab es zwar zu Cobold 74, Cobold Plus und etc.., aber soweit mir bekannt, nicht ein einziges Mal zu Cobold 62.

 

Gem. Spiegel Bericht:

 

Am 29. Juni, eine Woche nach der Finanzausschusssitzung, ist es so weit: Die Landeskirche Oldenburg erwirbt eine sogenannte Cobold-Anleihe, ein Finanzprodukt der DZ Bank, Wertpapierkennnummer DZ8F2A."

 

http://www.nwzonline....php?id=1787941

 

"Die Kirche hat ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen aus Westfalen mit der Untersuchung beauftragt. Angeblich hatte ein Mitarbeiter der Finanzverwaltung im Oberkirchenrat die Anlage ohne Wissen der Kirchenleitung getätigt. Das durfte er im Rahmen seiner Dienstbefugnisse durchaus", räumte Friedrichs ein."

 

Für mich widersprechen sich diese beiden Aussagen. Zuerst tagt der Finanzausschuß der Kirche, um andere Anleihen zu kaufen.

Als dann Cobold 62 durch Lehman sozusagen pleite geht, hat diese Anleihe dann aber nicht der Finanzausschuß gekauft, sondern nur ein einzelner Mitarbeiter. Kein Anderer weiß etwas davon.

 

"Am 11. September, einem Donnerstag, erhält die Landeskirche einen Hinweis. Die DZ Bank habe angesichts der aktuellen Ereignisse eine Neubewertung jener Anleihen vorgenommen, in denen Lehman-Papiere enthalten sind. Nachdem Lehman erwartungsgemäß einen Quartalsverlust von 3,9 Milliarden Dollar vermeldet habe, heißt es in dem internen Papier, habe Lehman "strategische Restrukturierungsmaßnahmen" vorgestellt."

 

"Der Experte der DZ Bank beendet seine Analyse mit einer konkreten Einschätzung: "Wir empfehlen Buy-and-Hold-Investoren, ihre Position zu halten, Neuengagements jedoch weiterhin zurückzustellen." Die Oldenburger verlassen sich auf diesen Rat. Aber bald, am Freitag, dem 12. September, 12.35 Uhr, erreichen die Kirchenleitung Meldungen, dass Lehman Brothers in ernsthaften Schwierigkeiten stecke."

 

"Am Morgen des 15. September erhält der Finanzfachmann der Kirche einen Anruf von der Hausbank. Es ist dieselbe Bank, bei der er im Juni 2005 die Cobold-Anleihe gekauft hat. Ob er wahrgenommen habe, was mit Lehman los sei? Der Kirchenmann fährt ins Büro, rechnet. Dann eilt er ins Büro von Friedrichs, seinem Oberkirchenrat. "Sie haben's vielleicht gehört", ruft er. "Wir sind betroffen." Gemeinsam gehen die beiden die Unterlagen durch. Wann war was passiert? Welche Entscheidungen hatte der Finanzausschuss der Kirche getroffen? Hatte der zuständige Mitarbeiter seine Befugnisse überschritten?"

 

Auch die o. a. Ausschnitte des Spiegel widersprechen sich. So heißt es, dass am 11. und 12. September 2008 die Kirche bereits gewarnt wurde und auf Grund von ernsthaften Schwierigkeiten von Lehman eine Neubewertung der Anleihen vorgenommen wurde. Bei der Insolvenz, am 15. September 2008, also 3 Tage später, fällt die Kirche nun aber aus allen Wolken", dass sie etwas mit Lehman zu tun hat.

 

Insgesamt 1,6 Millionen Euro investiert die Landeskirche in die Cobold-Anleihe. Das Risiko, so scheint es der Kirche, ist überschaubar. Tatsächlich lassen sich die Anlageexperten der Landeskirche von dem Wort "Anleihe" täuschen. Selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass eine der fünf Großbanken in Schwierigkeiten geraten sollte, denken sie, stünden immer noch vier andere renommierte Institute bereit, den Schaden zu begrenzen."

 

Angeblich hatte ein Mitarbeiter der Finanzverwaltung im Oberkirchenrat die Anlage ohne Wissen der Kirchenleitung getätigt. Das durfte er im Rahmen seiner Dienstbefugnisse durchaus", räumte Friedrichs ein."

 

Und auch hier besteht für mich ein großer Widerspruch. Im ersten Absatz kaufen die Anlageexperten der Kirche die Anleihe. Sie denken, dass die Anleihe........Also, alles Plural. Im zweiten Absatz, hat aber nun still und heimlich" ein einzelner Mitarbeiter der Kirche die Anleihe gekauft, ohne dass Jemand davon etwas erfuhr.

 

Nach der Insolvenz von Lehman veröffentlicht nun die DZ-Bank die Vertragsbedingungen im Internet, wobei diese Homepage angeblich schon damals vorhanden gewesen wäre. Es ist doch schon etwas merkwürdig, dass da steht:

 

Die DZ Bank.....hat eine neue Credit Linked Note begeben." Es ist nirgendwo ein Datum angegeben, wann die Anleihe emittiert wurde. Es ist auch kein Datum vorhanden, wann dieser Artikel überhaupt im Internet veröffentlicht wurde.

 

Interessant ist auch, dass die DZ Bank auf ihren Internetseiten ein Verzeichnis News-Archiv" hat und die Cobold 62 Anleihe die Einzigste ist, die in diesem Verzeichnis eingestellt wurde, trotzdem es reichlich Cobold-Anleihen gab und auch andere Cobold-Anleihen, die von der Lehman-Insolvenz betroffen waren.

 

Anlage 11 DZ Bank Veröffentlichung Internet

 

Ich hatte nach der Lehman-Insolvenz im Internet nur diese einzige Beschreibung gefunden. Nun tauchen aber noch andere Veröffentlichungen von einem privaten Anbieter einer GmbH auf, die einen offiziellen Anschein erwecken könnten. So z. B. als Web-Adresse der Name: Premiumpresse

 

Wieder später finde ich nun von der gleichen GmbH noch eine weitere Homepage über diese Anlage mit gleichem Text. Um das Ganze jetzt auch noch zu bekräftigen, werden unten an die Seite politische Informationen zum 27.06.2005, dem Verkaufstag der Anleihe, angehangen.

 

http://www.pressrela...our_pm&r=195442

 

Dass man Web-Seiten je nach Belieben verändern kann, zeigt allein schon dieses Beispiel. Anbei mein Ausdruck von Premiumpresse vom 11.05.2009 und 11.09.2010. Deshalb haben Web-Seiten in dieser Hinsicht auch keine rechtliche Bedeutung, da man bei Bit und Bytes nicht nachweisen kann, wann, ob überhaupt und mit welchem Inhalt die Informationen wirklich erstellt wurden.

 

Beweis:

 

Anlage 12 pressrelations 11-09-2010

 

Anlage 14 pressrelations 11-05-2009

 

Wie ich schon erwähnte, kaufte ich die Anleihe bei einer Onlinebank. Dort war angegeben, dass die Rückzahlung zu 100 Prozent von der Emittentin, der DZ Bank abhängt. Referenzbanken gab es nicht.

 

Nach der Insolvenz forderte ich mir dann im Mai 2009 von der DZ-Bank einen vollständigen Verkaufsprospekt an.

 

Ich erhielt den Rumpfprospekt, deklariert als unvollständiger" Verkaufsprospekt, der wie schon erwähnt, keinen Inhalt zu Cobold 62 hat. Außerdem wurden mir Anleihebedingungen übersandt. Diese sind aber für den Mülleimer" und von keinerlei juristischer Bedeutung. Diese Unterlage über 19 Seiten enthält keine Unterschrift, überhaupt keinen Herausgeber und noch nicht einmal ein Erstellungsdatum. Es ist auch kein gedruckter Prospekt, sondern nur in einem Textverarbeitungsprogramm auf dem Computer Geschriebenes, sowie ich es auch mit Leichtigkeit erstellen könnte. Die Mitarbeiter der DZ Bank können sich bei den Anlagen auch nicht vergriffen haben, da sie die Bezeichnungen explizit in der Mail aufführten.

 

Sehr geehrte Frau XXXXXX,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne senden wir Ihnen den unvollständigen Verkaufsprospekt sowie die Anleihebedingungen zu der von Ihnen erworbenen DZ BANK COBOLD 62 Anleihe.

 

(See attached file: Verkaufsprospekt_COBOLD_April 2005.pdf)(See attached file: Anleihebedingungen_COBOLD_62.pdf)

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Alexandra Ebner Heike Bösebeck

 

DZ BANK AG

 

Capital Markets Retail

 

Produktmanagement Sekundärmärkte

 

F/CCVS

 

Platz der Republik

 

60325 Frankfurt am Main

 

mailto:bondhandel@dzbank.de

 

_________________________________________________

 

DZ BANK AG

 

Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main Platz der Republik, 60325 Frankfurt am Main Deutschland/Germany

 

http://www.dzbank.de, http://www.125-jahre-dzbank.de mailto:mail@dzbank.de, T +49 69 7447 01, F +49 69 7447 1685

 

Vorstand/Board of Directors: Wolfgang Kirsch (Vorsitzender/Chief Executive Officer), Dr. Thomas Duhnkrack, Lars Hille, Wolfgang Köhler, Albrecht Merz, Frank Westhoff Aufsichtsratsvorsitzender/Chairman of the Supervisory Board: Rolf Hildner Sitz/Registered Office: Stadt Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main Handelsregister/Register of Companies: HRB 45651

 

________________________________________________

 

Bitte denken Sie an unsere Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken/ Please consider the environment before printing this email

 

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

 

10.05.2009 09:15 An

 

#S-Derivate.Serviceline

 

@DZBANK

 

Kopie

 

 

Thema

 

Verkaufsprospekt

 

"DZ-Bank Cobold 62"

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich hatte damals die DZ-Bank Cobold 62 Anleihe gekauft, die inzwischen in eine Anleihe der Lehman-Brother-Holding umgetauscht wurde. Da ich von meiner Onlinebank damals keinen Verkaufsprospekt erhielt, bitte ich Sie um Zusendung des vollständigen Verkaufsprospektes der DZ-Bank Cobold 62 Anleihe. Bitte senden Sie mir die Unterlage an meine nachfolgende Andresse oder per E-Mail zu.

 

xxxxxxx xxxxx

 

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

 

xxxxx xxxxxx

 

E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

 

Vielen Dank für Ihre Bemühungen

 

Mit freundlichen Grüßen

 

xxxxxxxxxxxxxxxxxx

 

 

Anlagen:

 

Anlage 15 Anleihebedingungen_COBOLD_62

 

Anlage 16 Verkaufsprospekt_COBOLD_April 2005

 

Sicherlich konnte mir die DZ Bank den Nachtrag und auch nicht die endgültigen Bedingungen zustellen. Der Nachtrag war nicht zugelassen und damit nicht rechtskräftig. Die endgültigen Bedingungen wurden am 19.10.2006 in Luxemburg hinterlegt. Da ich in meiner Mail aber nicht mitteilte, wann ich die Anleihe kaufte, ob vor dem 19.10.2006 oder danach, konnte mir die DZ Bank auch nicht die endgültigen Bedingungen zustellen. Schließlich darf man nicht Anleihen verkaufen und danach zuerst die Vertragsbedingungen erstellen.

 

Bis auf dass ich stutzig war, dass der Spiegel-Artikel nicht stimmte, wäre ich trotz meiner vielen Recherchen nie dahinter gekommen. Ich hatte zwar unter anderem in der Boersen-Zeitung nach Veröffentlichungen gesucht, aber nicht ein Jahr und 4 Monate nach Emission. Wie sollte ich darauf kommen. Und die Börsen-Zeitung hat es in sich, was ich persönlich als Unverschämtheit empfinde. Jede Pflichtveröffentlichung, die man sich im Archiv ansieht, kostet 2,65 . Es steht zwar aufgeführt, dass der Preis für 15 Minuten gilt, trotzdem wird aber jeder einzelner Abruf innerhalb von 15 Minuten mit 2,65 berechnet. Auf eine Nachfrage erhielt ich keine Antwort. Nun kann man zwar nach der Bank und nach Rubriken selektieren, aber man sieht vorher nicht, welches Papier es direkt betrifft. Es ist auch keine Selektion nach einer Wertpapiernummer möglich. Wenn man nun Schuldverschreibungen und Anleihen der DZ Bank in den 3 ½ Jahren aufruft, wären das mehrere Hunderte von Einträgen und das mal 2,65 EUR.

 

Ich bin Mitglied in einem Forum für Lehman-Geschädigte. Zu der Cobold 62-Anleihe fand beim Oberlandgericht Stuttgart ein Prozess statt, wo es zu einem Vergleich kam. Informationen dazu wurden in dem Forum eingestellt und u. a. auch das Gerichtsurteil aus erster Instanz. In dem Gerichtsurteil war ein Verweis auf die endgültigen Bedingungen vom 19.10.2006 enthalten. Da ich wusste, dass die Anleihe aber am 29.06.2005 emittiert wurde, forschte ich weiter nach.

 

Von allen mündlichen und schriftlichen Informationen, die mir vorliegen, erhielt kein Kunde schriftliche Produktinfos mit Referenzunternehmen

 

In dem erwähnten URTEIL LG Hechingen 13.11.2009 1 O 28/09 wird auf Seite 11 vorletzter Absatz nachfolgendes aufgeführt: Im Aktenvermerk vom 22.3.2007 ist als Folge des Kreditereignisses lediglich ausgeführt, dass dem Anleger in diesem Fall Anleihen gegen das Referenzunternehmen angedient werden". Wenn angeblich dieses am 22.03.2007 vermerkt wurde, warum ist dieser Hinweis dann nicht auf den Vertragsunterlagen enthalten. Eine große und renommierte Bank sichert sich doch immer in jeder Hinsicht beim Kunden ab. In der Anlage füge ich die Vertragsunterlagen und die Bildschirmkopie der Volksbank bei. Da ist nicht der kleinste Hinweis auf Referenzunternehmen vorhanden.

 

Anlage 17 Bildschirmkopie Gerichtsprozess Hechingen (insgesamt 2 Seiten)

 

Anlage 18 2 Seiten Vertrag Volksbank

 

In einem weiteren Gerichtsurteil vom Landgericht Rottweil 3 O 345/08, verkündet am 7. Mai 2009, bestätigt sogar ein Kundenberater, dass er zumindest nichts von einem Verkaufsprospekt wusste. So heißt es Nach eigenem Bekunden hatte er von dem Vorhandensein eines Prospekts keine Kenntnis." Interessant ist hierbei auch, dass die Geschädigte sogar ein Studium in BWL Fachrichtung Bank mit einem Abschluss als Diplom-Betriebswirtin (BA-Bank) absolvierte. Auch sie war davon ausgegangen, dass es sich um eine normale Bankanleihe handelt.

 

http://www.lehman-ze...3_O_345_09.html

 

In einem anderen Prozess, der zuerst gestern in Münster zu Gunsten der Bank entschieden wurde, hatte ich den 83 jährigen Geschädigten selber gesprochen. Er konnte sich überhaupt nicht daran erinnern, was ihm der Kundenberater vor so vielen Jahren und den sehr zahlreichen anderen Gesprächen mitteilte. Trotzdem muß ihm offenbar etwas von amerikanischen Banken nach der Pleite in den Mund gelegt" worden sein.

 

Ich bin davon sogar überzeugt, dass die Kundenberater noch nicht einmal über die Referenzbanken Bescheid wussten.

 

Da die Anleihe keinen zugelassene Vertragsbedingungen hat, ist der gesamte Verkauf nichtig. Des Weiteren habe ich ein Betrugsverdacht gegen die DZ Bank.

Anlage 1 Boersen-Zeitung unvollstaendiger Verkaufsprospekt.pdf

Anlage 2 Nachtrag Verkaufsprospekt.pdf

Anlage 3 Bafin -altes Recht-.pdf

post-18268-1284734159,63_thumb.jpg

post-18268-1284734172,49.jpg

Anlage 6 Börse Frankfurt.pdf

Anlage 7 Cobold 62 Zusammenlegung.pdf

Anlage 8 Endguelt. Bedingungen Luxemburg.pdf

Anlage 9 Endgültige Bedingungen Seite 16.pdf

Anlage 10 Frankfurter Wertpaierboerse Einstellung.pdf

Anlage 11 DZ Bank Veröffentlichung Internet.pdf

Anlage 12 pressrelations 11-09-2010.pdf

Anlage 14 pressrelations 11-05-2009.pdf

Anlage 15 Anleihebedingungen_COBOLD_62.pdf

Anlage 16 Verkaufsprospekt_COBOLD_April 2005.pdf

Anlage 17 Bildschirmkopie Gerichtsprozess Hechingen.pdf

Anlage 18 2 Seiten Vertrag Volksbank.pdf

Anlage 19 Luxemburger Rumpfprospekt.pdf

Anlage 20 Bafin hinterlegte Prospekte.pdf

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rocman

lol, geiler Zusammenfassungspost... :rolleyes:

 

Für mich persönlich hat sich mein Betrugsverdacht durch alle beigefügten Beweise bestätigt.

Dann ist ja alles Bestens - du bleibst deiner Linie treu. Nun kannst du sie in Grund und Boden klagen... :thumbsup:

 

:-

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Gerald1502

Hallo Ihr Lieben,

 

ich darf wieder mitarbeiten, nachdem die Antwortfunktion, wie auch immer, nicht funktionierte.

Mhhh bei mir klappt es.

 

Aber Montags klemmt die Antwort Funktion meistens. Wenn dann eher mal am Dienstag probieren. ;)

 

Trotzdem frage ich mal. Klagst Du schon?

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fireball

Falsch Gerald das muss heißen

 

Klagst du noch oder brasst du schon in St. Tropez ....

 

Bitte Bitte teile mir mit wenn du irgendwo einen dummen Richter finden solltest der die Klage zulässt, da bin ich auf jeden Fall als Prozessbeobachter dabei, so ein großartiges Kino für Umme bekommt man sicher nicht oft.

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Gerald1502

Falsch Gerald das muss heißen

 

Klagst du noch oder brasst du schon in St. Tropez ....

 

Bitte Bitte teile mir mit wenn du irgendwo einen dummen Richter finden solltest der die Klage zulässt, da bin ich auf jeden Fall als Prozessbeobachter dabei, so ein großartiges Kino für Umme bekommt man sicher nicht oft.

:lol: :lol:

 

Glaube, da würden einige gerne dabei sein.

 

Mich wundert es schon, warum Siggyx noch nicht geklagt hat. Alle anscheinende Beweise in einem, seit dem 28. August 2010 - 10:17 Uhr bestehenden Thread gebündelt, müssten doch zum Anlass einer Klage genügen. :blink:

Muss man anscheinend nicht verstehen.

 

LG Gerald

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Fleisch

ich komm mit

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fireball

na also dann ist das nächste Forentreffen ja gebongt .....

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Gerald1502

na also dann ist das nächste Forentreffen ja gebongt .....

Genau. :thumbsup:

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Stairway

Dann müssen wir aber noch kurz einen Thread einrichten, bei welchen Amtsgericht er die Klage einreichen soll. Hamburg ? Düsseldorf ? München ?

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Ramstein

Wir haben ihn wohl mit unseren Fragen nach dem Sinn verärgert. Aber wer den Unsinn vermisst: es gibt jetzt eine Website.

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Chemstudent
· bearbeitet von Chemstudent

@Siggyx:

 

Bitte keine Doppelposts / Spam!

 

Ich fordere dich letztmalig auf, uns zu erklären, was du mit diesem Thread hier bezweckst. Andernfalls schließe ich das Thema, da hier von dir bisher keinerlei Interesse an einer vernünftigen, rationalen Diskussion bekundet wurde und du stattdessen nur deine abstruße Theorie (und falschen Behauptungen) reproduziert hast.

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Siggyx

@Siggyx:

 

Bitte keine Doppelposts / Spam!

 

Ich fordere dich letztmalig auf, uns zu erklären, was du mit diesem Thread hier bezweckst. Andernfalls schließe ich das Thema, da hier von dir bisher keinerlei Interesse an einer vernünftigen, rationalen Diskussion bekundet wurde und du stattdessen nur deine abstruße Theorie (und falschen Behauptungen) reproduziert hast.

 

Das ist keine "abstruße Theorie " und es sind auch keine falschen Behauptungen, es ist alles mit hundert prozentigen Beweisen unterlegt. Wenn Du meinst, daß noch ein Beweis fehlt, dann teile mir bitte mit wo und ich liefere diesen nach.

 

Gruß

 

Siggy

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Chemstudent
· bearbeitet von Chemstudent

Das ist keine "abstruße Theorie " und es sind auch keine falschen Behauptungen, es ist alles mit hundert prozentigen Beweisen unterlegt.

Das sie abstruß ist, haben wir doch schon durchgekaut. Daher erspare ich es mir, dass jetzt nochmal zu tun, da du ja ohnehin an deine Verschwörungstheorie glaubst.

 

Ich will eigentlich nur wissen, was der Thread überhaupt soll?

 

EDIT:

Da trotz mehrmaliger Nachfrage keine Antwort: Thread geschlossen

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Gast
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