Chemstudent August 31, 2010 Das sagt noch nichts über deren Inhalt aus. Warum erhielt ich dann von der DZ Bank nicht diesen Nachtrag. Es ist auch unwahrscheinlich, dass die DZ Bank sich in den Anlagen vertan hat, da sie die Anlagen in ihrer Mail auch noch genau beschreibt. [/size][/font] Das es einen Nachtrag gegeben hat (wie du nun endlich auch einsiehst, hat ja lang genug gedauert), macht deine These "Es war von Anfang an kein Cobold" unmöglich. Egal was in dem Nachtrag stand, da er sich auf den besagten Rumpfprospekt bezogen hat, muss es von Anfang an ein Cobold gewesen sein. Anders geht es nämlich nicht. Warum dir die DZ den Nachtrag nicht schickte (lad' doch mal das hoch, was sie dir noch geschickt hat, waren das nicht mehrere Dinge?), musst du sie fragen. Fakt ist - wie wir soeben festgestellt haben - das die Anleihe schon immer ein Cobold war. Es gab einen Rumpfprospekt, es gab einen dazugehörigen Nachtrag und damit ist das Ding auch schon gelaufen. Die Frage stell' ich dir aber nochmals: Was willst du eigentlich mit diesem Thread? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nixda August 31, 2010 · bearbeitet August 31, 2010 von Nixda Ich komm' aus Bielefeld. Du lügst! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch August 31, 2010 Lasst sie klagen und sagt mir bitte, bitte vor welchem Gericht. Ich will da zuschauen !!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver August 31, 2010 Hier ist die Lösung. Der Threadopener hat doch recht. Es handelt sich bei dem o.g. Cobold um eine unbekannte Spezies. Und hier noch zwei lebende Exemplare. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Siggyx September 1, 2010 · bearbeitet September 1, 2010 von Siggyx Das sagt noch nichts über deren Inhalt aus. Warum erhielt ich dann von der DZ Bank nicht diesen Nachtrag. Es ist auch unwahrscheinlich, dass die DZ Bank sich in den Anlagen vertan hat, da sie die Anlagen in ihrer Mail auch noch genau beschreibt. [/size][/font] Das es einen Nachtrag gegeben hat (wie du nun endlich auch einsiehst, hat ja lang genug gedauert), macht deine These "Es war von Anfang an kein Cobold" unmöglich. Egal was in dem Nachtrag stand, da er sich auf den besagten Rumpfprospekt bezogen hat, muss es von Anfang an ein Cobold gewesen sein. Anders geht es nämlich nicht. Warum dir die DZ den Nachtrag nicht schickte (lad' doch mal das hoch, was sie dir noch geschickt hat, waren das nicht mehrere Dinge?), musst du sie fragen. Fakt ist - wie wir soeben festgestellt haben - das die Anleihe schon immer ein Cobold war. Es gab einen Rumpfprospekt, es gab einen dazugehörigen Nachtrag und damit ist das Ding auch schon gelaufen. Die Frage stell' ich dir aber nochmals: Was willst du eigentlich mit diesem Thread? Es ist schon etwas merkwürdig, dass ich davor, trotz mehrmaliger Eingabe der noch dazu kopierten Wepa-Kenn-Nr. und ISIN-Nr., die Anleihe bei der Bafin nicht finden konnte. Aber wie auch immer. Es ist schon etwas merkwürdig, dass alle Nachträge in der Börsenzeitung zu Cobold-Anleihen veröffentlicht wurden, aber ausgerechnet zu Cobold 62 nicht. Es ist schon etwas merkwürdig, dass alle Zulassungsbeschlüsse zur Frankfurter Wertpapierbörse für Cobold-Anleihen in der Börsen-Zeitung veröffentlicht wurden, nur nicht für Cobold 62. Es ist schon etwas merkwürdig, dass alle bisherigen Gerichtsurteile zu Cobold 62, nicht ein einziges Mal einen Nachtrag erwähnen. Es ist schon etwas merkwürdig, dass mir bei meiner Anforderung bei der DZ-Bank, dieser Nachtrag, der außerdem gewisse Formvorschriften enthalten muß, nicht zugesandt wurde. u. s. w. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball September 1, 2010 Gähn, was verdammt willst du hiermit bezwecken, du liegst falsch du magst das nicht umrissen haben bei. Kauf damit hat sich die Sache. Und wenn du dir trotzdem sicher bist warum klagst du nicht einfach Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein September 1, 2010 Die Frage stell' ich dir aber nochmals: Was willst du eigentlich mit diesem Thread? Es ist schon etwas merkwürdig, dass ich davor, trotz mehrmaliger Eingabe der noch dazu kopierten Wepa-Kenn-Nr. und ISIN-Nr., die Anleihe bei der Bafin nicht finden konnte. Aber wie auch immer. Es ist schon etwas merkwürdig, dass alle Nachträge in der Börsenzeitung zu Cobold-Anleihen veröffentlicht wurden, aber ausgerechnet zu Cobold 62 nicht. Es ist schon etwas merkwürdig, dass alle Zulassungsbeschlüsse zur Frankfurter Wertpapierbörse für Cobold-Anleihen in der Börsen-Zeitung veröffentlicht wurden, nur nicht für Cobold 62. Es ist schon etwas merkwürdig, dass alle bisherigen Gerichtsurteile zu Cobold 62, nicht ein einziges Mal einen Nachtrag erwähnen. Es ist schon etwas merkwürdig, dass mir bei meiner Anforderung bei der DZ-Bank, dieser Nachtrag, der außerdem gewisse Formvorschriften enthalten muß, nicht zugesandt wurde. u. s. w. Dazu kann ich nur sagen: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent September 1, 2010 · bearbeitet September 1, 2010 von Chemstudent @siggy: Wenn es keinen Nachtrag gegeben hätte (!), dann hätte jedes Gericht der Welt dieses Anleihe für unzulässig erklärt, da dann kein vollständiger Prospekt vorhanden gewesen wäre. Da die Gerichtsurteile darauf aber überhaupt nicht eingehen, ist vollkommen klar, dass es den Nachtrag - wie auch die Bafin bestätigt - gegeben hat. Aber klar...alle stecken sie unter einer Decke... Du liegst einfach falsch. Deine "Beweise" sind keine, alle Tatsachen sprechen gegen deine Story und nun klammerst du dich an vermeintliche "Merkwürdigkeiten", weil du nicht einsehen willst, dass dein - offenbar schon mehrjähriger Kreuzzug - von Anfang an sinnlos war. Warum klagst du eigentlich nicht einfach? Die Richter haben hierzulande schließlich eher selten was zu lachen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Siggyx September 1, 2010 @siggy: Wenn es keinen Nachtrag gegeben hätte (!), dann hätte jedes Gericht der Welt dieses Anleihe für unzulässig erklärt, da dann kein vollständiger Prospekt vorhanden gewesen wäre. Da die Gerichtsurteile darauf aber überhaupt nicht eingehen, ist vollkommen klar, dass es den Nachtrag - wie auch die Bafin bestätigt - gegeben hat. Aber klar...alle stecken sie unter einer Decke... Du liegst einfach falsch. Deine "Beweise" sind keine, alle Tatsachen sprechen gegen deine Story und nun klammerst du dich an vermeintliche "Merkwürdigkeiten", weil du nicht einsehen willst, dass dein - offenbar schon mehrjähriger Kreuzzug - von Anfang an sinnlos war. Warum klagst du eigentlich nicht einfach? Die Richter haben hierzulande schließlich eher selten was zu lachen. Hatte ich alles schon beantwortet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent September 1, 2010 Lassen wir das so stehen. Ich widme mich jetzt wieder sinnvolleren Angelegenheiten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Siggyx September 2, 2010 @siggy: Wenn es keinen Nachtrag gegeben hätte (!), dann hätte jedes Gericht der Welt dieses Anleihe für unzulässig erklärt, da dann kein vollständiger Prospekt vorhanden gewesen wäre. Da die Gerichtsurteile darauf aber überhaupt nicht eingehen, ist vollkommen klar, dass es den Nachtrag - wie auch die Bafin bestätigt - gegeben hat. Aber klar...alle stecken sie unter einer Decke... Du liegst einfach falsch. Deine "Beweise" sind keine, alle Tatsachen sprechen gegen deine Story und nun klammerst du dich an vermeintliche "Merkwürdigkeiten", weil du nicht einsehen willst, dass dein - offenbar schon mehrjähriger Kreuzzug - von Anfang an sinnlos war. Warum klagst du eigentlich nicht einfach? Die Richter haben hierzulande schließlich eher selten was zu lachen. @Chemstudent Wenn es keinen Nachtrag gegeben hätte (!), dann hätte jedes Gericht der Welt diese Anleihe für unzulässig erklärt, da dann kein vollständiger Prospekt vorhanden gewesen wäre." Schon allein deshalb wird nach meiner Überzeugung hier so gekämpft"!!!!! Selbst die Aussage mit dem Gericht ist so nicht korrekt. 1.) Hier handelt es sich um die Zivilprozessordnung. Die Richter sind an den Parteienvortrag gebunden. Selbst Dinge, die nicht vorgetragen werden, fallen unter den Tisch, weil der Richter einen fehlenden Parteivortrag nicht selbst ersetzen oder erweitern darf. Deshalb wird sich auch kein Richter die Mühe machen, hier zu recherchieren. 2.) Ich habe rund 1 ½ Jahre gebraucht um alles ausfindig zu machen. Ein Rechtanwalt hätte erstens nicht die Zeit dazu und zweitens, wer sollte dann die zusätzlichen zahlreichen Arbeitsstunden den Anwälten bezahlen. Da kämen bestimmt ein paar Tausend Euro zusammen. Des Weiteren finde ich persönlich es eine Unverschämtheit, dass der Abruf von Pflichtveröffentlichungen in der Börsenzeitung kostenpflichtig ist. Man kann vorher noch nicht einmal erkennen und selektieren, um welches Wertpapier speziell es sich handelt. Wer investiert schon einiges Geld, wo man noch nicht einmal weiß, ob dieses wirklich zum Erfolg führt. 3.) Anleihen laufen normalerweise immer volle Jahre. Die Anleihe wäre am 21.09.2010 fällig gewesen, wurde aber am 27.06.2005 emittiert. Genau ein Tag danach trat die Änderung des Wertpapierprospektgesetzes in Kraft, was für ein Zufall. 4.) Viele andere Cobold-Anleihen wurden auch aufgestockt, manche sogar mehrmals. Anbei ein Beispiel. Die Cobold 63 Anleihe wurde am 13. Juli 2005 emittiert. Wie schon erwähnt, existierte ein Rumpfprospekt vom 21. April 2005, der aber nichts über die Anleihe selber aussagt. Für jede Emission so einer Anleihe wurde deshalb ein Nachtrag erstellt, die fortlaufend nummeriert sind. Deshalb wurde ein Nachtrag Nr. 5 erstellt, der die Vertragsbedingungen speziell zu dieser Anleihe definiert. Die Veröffentlichung des Nachtrags mit den Referenzunternehmen erfolgte in der Börsenzeitung. Am 4. Oktober 2005 wurde die Anleihe dann um 25 Millionen erweitert. Die Veröffentlichung der Aufstockung erfolgte in der Börsenzeitung als Nachtrag Nr. 8. Dieses wäre auch ein logischer Ablauf. Man erstellt einmalig einen Nachtrag mit den Vertragsbedingungen und Referenzunternehmen, den die Bafin auf Verständlichkeit prüft und der dort hinterlegt wird. Es erfolgt eine Veröffentlichung in einem Börsenpflichtblatt. Da das formelle und kostspielige dann schon durchgeführt wurde, ist eine Aufstockung nur noch eine kleinere Formsache. Die angebliche Cobold 62 Anleihe wurde am 27.06.2005 mit 50 Mio. Euro emittiert und zwei Tage später verkauft. Um sie um 10 Mio. aufzustocken, hätte man sie einfach nur in Deutschland erweitern brauchen. Aber nein, man geht nun nach Luxemburg. Trotzdem es einen Rumpfprospekt und angeblich schon einen Nachtrag mit den Vertragsbedingungen der Anleihe in Deutschland gab, erstellt man am 19.10.2006 nun einen ganz neuen Verkaufsprospekt über 171 Seiten für nur 10 Mio. Jetzt führt man in Luxemburg die deutsche Anleihe mit der Luxemburger Anleihe zusammen, s. Anlage. 5.) Bei den Börsenpflichtveröffentlichungen wird bei anderen Cobold-Anleihen, das Wort Cobold angegeben und die Referenzunternehmen stehen aufgeführt. Bis zur Insolvenz von Lehman hieß die Anleihe an den deutschen Börsen aber nur 3,20 % Inhaber-Teilschuldverschreibung Em. 3922 von 2005 (21.09.2010)". Es war weder der Name Cobold 62" angeben, noch irgendwelche Referenzunternehmen. Nach der Bezeichnung war es eine ganz normale Bankschuldverschreibung, die gem. dem Daueremittentenprivileg prospektfrei war. In Luxemburg hieß dieselbe Anleihe aber DZ Bank Corporate Bond Linked Debt (Cobold 62) 3,20 %". Trotzdem die Anleihe zusammengeführt wurde, waren aber zwei unterschiedliche Namen vorhanden. Aber abgesehen davon, nun sagt ihr mir, dass dieselbe Anleihe in anderen Ländern andere Namen haben kann. O. k., aber warum, hieß sie dann plötzlich nach der Insolvenz von Lehman bei der Börse Stuttgart nicht mehr 3,20 % Inhaber-Teilschuldverschreibung", sondern nun auch DZ Bank Corporate Bond Linked Debt (Cobold 62) 3,20 %". Und warum wurden die anderen Cobold-Anleihen an der Börse Stuttgart als Cobold" veröffentlicht. 6.) Wir sind uns einig, dass es einmal einen Rumpfprospekt zu Cobold-Anleihen gab, der vom 21. April 2005 ist. Dieser Rumpfprospekt sagt aber nichts über deren Inhalt aus. Wie ich schon erwähnte, ist dieses mit einem Grundbuch zu vergleichen. Der Rumpf ist die Beschreibung, dass das Grundbuch ein Bestandverzeichnis hat, außerdem wird eine erste, zweite, dritte Abteilung geführt und etc. Aus dem Rumpf geht aber nicht der Inhalt hervor. Man weiß nicht, ob ein Eigentümer existiert, eine oder mehrere Grundschulden bestehen, evtl. eine Wegerecht vorhanden ist und etc.. Bei den Anleihen wird hierzu ein Nachtrag mit dem Inhalt und den speziellen Vertragsbedingungen der jeweiligen Anleihe erstellt. Dieser Nachtrag muß bei der Bafin hinterlegt werden und in einem Börsenpflichtblatt veröffentlicht werden. Alle anderen Nachträge zu Cobold-Anleihen wurden in der Börsenzeitung veröffentlicht, aber ausgerechnet zu Cobold 62 gibt es nicht eine einzige Veröffentlichung. Die Anleihe wurde am 27.06.2005 emittiert. Jedes Wertpapier hat eine Kenn-Nr. und auf internationaler Ebene eine ISIN-NR. Die Cobold 62 Anleihe hat die ISIN-Nr. DE000DZ8F2A8. Als Anlage ein Bildschirmabzug der Börsenzeitung für die Nachträge der DZ Bank vom 21.06.2005 bis 14.07.2007. Die ISIN-Nummer habe ich in das Dokument eingefügt. Es gibt keine Veröffentlichung einer ,Cobold 62-Anleihe". Es kann sich jeder die einzelnen Einträge kostenpflichtig für 2,65 abrufen. Außerdem müssen die Anleihen bei den Börsen zugeslassen werden und die Börsenzulassungsbeschlüssen müssen ebenfalls veröffentlicht werden. Es wurden Zulassungsbeschlüsse zur Frankfurter Wertpapierbörse für andere Cobold-Anleihen in der Börsen-Zeitung veröffentlicht. Aber ausgerechnet für Cobold 62 gibt es auch da keine Veröffentlichung. 7.) Es ist schon etwas merkwürdig, dass ich davor, trotz mehrmaliger Eingabe der noch dazu kopierten Wepa-Kenn-Nr. und ISIN-Nr., einen Eintrag über einen Nachtrag für die Anleihe bei der Bafin nicht finden konnte. Nach den zahlreichen Diskussionen im Forum ist bei der Bafin der Eintrag im Internet nun plötzlich vorhanden. Aber wie auch immer. Vielleicht hat da die Programmierung gesponnen" Im Mai 2009 forderte ich mir von der DZ Bank einen vollständigen Verkaufsprospekt an. Ich erhielt den Rumpfprospekt, deklariert als unvollständiger" Verkaufsprospekt, der wie schon erwähnt, keinen Inhalt zu Cobold 62 hat. Außerdem wurden mir Anleihebedingungen übersandt. Diese sind aber für den Mülleimer" und von keinerlei juristischer Bedeutung. Diese Unterlage enthält keine Unterschrift, überhaupt keinen Herausgeber und noch nicht einmal ein Erstellungsdatum. Es ist auch kein gedruckter Prospekt, sondern nur in einem Textverarbeitungsprogramm auf dem Computer Geschriebenes, sowie ich es auch erstellen könnte. Die Mitarbeiter der DZ Bank können sich bei den Anlagen auch nicht vergriffen haben, da sie die Bezeichnungen explizit in der Mail aufführten. Die Mail und die Anlagen stellte ich bereits schon im Forum ein. Damit bestätigt die DZ Bank selber, dass es keinen Nachtrag gab! Außerdem wird in den Gerichtsprozessen zu Cobold 62 nicht ein einziges Mal ein Nachtrag, der zu alledem auch noch gewisse Formvorschriften enthalten muß, erwähnt. Cobold 62 Zusammenlegung.pdf BoersenZeitung Cobold 63 Nachtrag 04-10.2005.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus September 2, 2010 · bearbeitet September 2, 2010 von DrFaustus 2.) Ich habe rund 1 ½ Jahre gebraucht um alles ausfindig zu machen. Ein Rechtanwalt hätte erstens nicht die Zeit dazu und zweitens, wer sollte dann die zusätzlichen zahlreichen Arbeitsstunden den Anwälten bezahlen. Da kämen bestimmt ein paar Tausend Euro zusammen. Des Weiteren finde ich persönlich es eine Unverschämtheit, dass der Abruf von Pflichtveröffentlichungen in der Börsenzeitung kostenpflichtig ist. Man kann vorher noch nicht einmal erkennen und selektieren, um welches Wertpapier speziell es sich handelt. Wer investiert schon einiges Geld, wo man noch nicht einmal weiß, ob dieses wirklich zum Erfolg führt. Weil die Börsenzeitung nicht vorrangig für Pflichtveröffentlichungen zuständig ist und gewinnorientiert ist? Bundesanzeiger wäre die Adresse gewesen... 3.) Anleihen laufen normalerweise immer volle Jahre. Die Anleihe wäre am 21.09.2010 fällig gewesen, wurde aber am 27.06.2005 emittiert. Genau ein Tag danach trat die Änderung des Wertpapierprospektgesetzes in Kraft, was für ein Zufall. Da fällt mir nur ein Wort dazu ein: BLÖDSINN!!! Schonmal was von einem ersten/letzten langen oder ersten/letzten kurzen Kupon gehört? Zum Rest sage ich nichts. Ich hab mich nicht mit Cobolden beschäftigt und habs auch nicht vor. Du machst aber den Eindruck, dass du dich so sehr in die Sache verrannt hast, das Argumente dir eh nicht weiterhelfen. Von daher würd ich mich an deiner Stelle damit abfinden oder Klagen. Zustimmung oder Mitleid wirst du hier keines erfahren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch September 2, 2010 das hatten wir doch bereits alles schon durchgekaut. Das fortwährende Wiederholen unrichtiger Aussagen wandelt diese nicht in korrekte / wahre Aussagen um. tu uns bitte den Gefallen und verklag' deine Bank, die Bafin, das Bundesministerium für Finanzen, den Papst oder sonst wen und warte auf das Urteil. Bis dahin ist dieser ganze Thread hier nichts als ein Sammelbecken deiner wilden Theorien, welche nach wie vor substanziell nicht haltbar sind. Du wirst mir hierauf versuchen zu widersprechen, führst wieder deine Titelargumentation an und das es keinen Nachtrag gegeben habe und so weiter und so weiter. Wo wir dann landen kann ich dir dann auch sagen: Am Anfang dieses Posts Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Andreas R. September 2, 2010 3.) Anleihen laufen normalerweise immer volle Jahre. Die Anleihe wäre am 21.09.2010 fällig gewesen, wurde aber am 27.06.2005 emittiert. Genau ein Tag danach trat die Änderung des Wertpapierprospektgesetzes in Kraft, was für ein Zufall. Absoluter Schmarrn. Alle alten DZ-Cobolde wurden nach einen Hexensabbat begeben und enden auch nach einem Hexensabbat. Schau dir mal die Termine aller alten Cobolde an, dann wirst du das erkennen. Wenn nicht, mir auch wurscht. :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent September 2, 2010 Schon allein deshalb wird nach meiner Überzeugung hier so gekämpft"!!!!! Selbst die Aussage mit dem Gericht ist so nicht korrekt. Du bist doch die Person, die kämpft und sich irgendwas aus den Fingern saugt, ohne auch nur die Spur eines Beweises. 1.) Hier handelt es sich um die Zivilprozessordnung. Die Richter sind an den Parteienvortrag gebunden. Selbst Dinge, die nicht vorgetragen werden, fallen unter den Tisch, weil der Richter einen fehlenden Parteivortrag nicht selbst ersetzen oder erweitern darf. Deshalb wird sich auch kein Richter die Mühe machen, hier zu recherchieren. Und die Klagepartei ist natürlich strunzdumm. Schon klar. 2.) Ich habe rund 1 ½ Jahre gebraucht um alles ausfindig zu machen. Wir (die Mitglieder des Forums) haben ein paar Tage gebraucht, um jede Menge Fakten zu sammeln. und alle sprechen gegen dich. Das du deutlich länger brauchst ist ja nicht meine Schuld. 3.) Anleihen laufen normalerweise immer volle Jahre. Die Anleihe wäre am 21.09.2010 fällig gewesen, wurde aber am 27.06.2005 emittiert. Genau ein Tag danach trat die Änderung des Wertpapierprospektgesetzes in Kraft, was für ein Zufall. So ein unsinn. 5.) Bei den Börsenpflichtveröffentlichungen wird bei anderen Cobold-Anleihen, das Wort Cobold angegeben und die Referenzunternehmen stehen aufgeführt. Bis zur Insolvenz von Lehman hieß die Anleihe an den deutschen Börsen aber nur 3,20 % Inhaber-Teilschuldverschreibung Em. 3922 von 2005 (21.09.2010)". Auch schon durchgekaut: Die Euwaxhat den Antrag gestellt. Und die Euwax nennt Cobold-Anleihen wie sie will. Mal mit Cobold im Namen, mal ohne. Und i.d.R. ohne Angabe der Referenzunternehmen Warum? Ganz einfach: Weil kein Mensch der Euwax sagt, dass sie eine Cobold-Anleihe immer als Cobold zu benennen hat oder die Referenzunternehmen aufführen muss, wenn sie einen Antrag zur Einbeziehung in den Freiverkehr schreibt. Und warum wurden die anderen Cobold-Anleihen an der Börse Stuttgart als Cobold" veröffentlicht. Weil dort die DZ Bank den Antrag stellte (und da auch die Referenzunternehmen aufführte). 6.) Wir sind uns einig, dass es einmal einen Rumpfprospekt zu Cobold-Anleihen gab, der vom 21. April 2005 ist. Dieser Rumpfprospekt sagt aber nichts über deren Inhalt aus. Der Rumpfprospekt legt fest, um was für Anleihen es überhaupt geht und welche Ausstattungsmerkmale sie überhaupt haben können. Bei den Anleihen wird hierzu ein Nachtrag mit dem Inhalt und den speziellen Vertragsbedingungen der jeweiligen Anleihe erstellt. Dieser Nachtrag muß bei der Bafin hinterlegt werden und in einem Börsenpflichtblatt veröffentlicht werden. Alle anderen Nachträge zu Cobold-Anleihen wurden in der Börsenzeitung veröffentlicht, aber ausgerechnet zu Cobold 62 gibt es nicht eine einzige Veröffentlichung. Wie du bei der Bafin nachlesen kannst (und wie ich oben bereits geschrieben habe) wurde die Veröffentlichung nicht in der Börsenzeitung, sondern in der Financial Times Deutschland gemacht. (ja...ich weiß...jetzt kommt wieder: "Das ist doch merkwürdig, die anderen wurden auch in der Börsenzeitung veröffentlich...") Die Anleihe wurde am 27.06.2005 emittiert. Jedes Wertpapier hat eine Kenn-Nr. und auf internationaler Ebene eine ISIN-NR. Die Cobold 62 Anleihe hat die ISIN-Nr. DE000DZ8F2A8. Als Anlage ein Bildschirmabzug der Börsenzeitung für die Nachträge der DZ Bank vom 21.06.2005 bis 14.07.2007. Die ISIN-Nummer habe ich in das Dokument eingefügt. Es gibt keine Veröffentlichung einer ,Cobold 62-Anleihe". Es kann sich jeder die einzelnen Einträge kostenpflichtig für 2,65 abrufen. Außerdem müssen die Anleihen bei den Börsen zugeslassen werden und die Börsenzulassungsbeschlüssen müssen ebenfalls veröffentlicht werden. Es wurden Zulassungsbeschlüsse zur Frankfurter Wertpapierbörse für andere Cobold-Anleihen in der Börsen-Zeitung veröffentlicht. Aber ausgerechnet für Cobold 62 gibt es auch da keine Veröffentlichung. Siehe oben. 7.) Es ist schon etwas merkwürdig, dass ich davor, trotz mehrmaliger Eingabe der noch dazu kopierten Wepa-Kenn-Nr. und ISIN-Nr., einen Eintrag über einen Nachtrag für die Anleihe bei der Bafin nicht finden konnte. Nach den zahlreichen Diskussionen im Forum ist bei der Bafin der Eintrag im Internet nun plötzlich vorhanden. Aber wie auch immer. Vielleicht hat da die Programmierung gesponnen" Vielleicht hast du auch nur falsch gesucht? Die Bafin kennt nämlich einmal eine Datenbank für die alte Rechtslage, und eine für die neue. Wir müssen die Datenbank der "alten Rechtslage" bemühen und finden dann auch prompt den Eintrag. Bemüht man hingegen nur die Datenbank zur neuen Rechtslage, findet man auch nur den Nachtrag für die Luxemburg-Tranche. Im Mai 2009 forderte ich mir von der DZ Bank einen vollständigen Verkaufsprospekt an. Ich erhielt den Rumpfprospekt, deklariert als unvollständiger" Verkaufsprospekt, der wie schon erwähnt, keinen Inhalt zu Cobold 62 hat. Außerdem wurden mir Anleihebedingungen übersandt. Diese sind aber für den Mülleimer" und von keinerlei juristischer Bedeutung. Diese Unterlage enthält keine Unterschrift, überhaupt keinen Herausgeber und noch nicht einmal ein Erstellungsdatum. Es ist auch kein gedruckter Prospekt, sondern nur in einem Textverarbeitungsprogramm auf dem Computer Geschriebenes, sowie ich es auch erstellen könnte. Die Mitarbeiter der DZ Bank können sich bei den Anlagen auch nicht vergriffen haben, da sie die Bezeichnungen explizit in der Mail aufführten. Die Mail und die Anlagen stellte ich bereits schon im Forum ein. Die zweite Anlage (die Anleihebedingungen) hast du nicht reingestellt, oder ich hab's übersehen. Warum ahst du nciht eifnach bei der DZ nochmal nachgefragt und das Datum es Nachtrages genannt? Damit bestätigt die DZ Bank selber, dass es keinen Nachtrag gab! Außerdem wird in den Gerichtsprozessen zu Cobold 62 nicht ein einziges Mal ein Nachtrag, der zu alledem auch noch gewisse Formvorschriften enthalten muß, erwähnt. Auch schon hundertmal durchgekaut: Unsinn. Aber genug von mir. Verklag einfach die DZ oder wen auch immer. Ich drück dir die Daumen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver September 2, 2010 Chem, Chem, Chem....so wird das nichts. @Siggyx Siggi, Du hast recht. In allem. Grosse Verschwörung. Alles Betrüger. Warum? Weiss ich nicht und ist mir auch egal. Ich weiss nicht was Du eigentlich hier uns sagen wolltest und was Du damit erreichen wolltest. Aber Du hast recht. Chem and Friends sind Ahnunglose in die Verschwörung integrierte Geheimagenten der Feindseite. Das hast Du aber geblickt! Du hast recht und kannst jetzt mit der Schlussfolgerung, wie auch immer die sein mag, machen was Du willst. Klagen oder nicht klagen oder in einem anderen Forum einen neuen Thread aufmachen. Da wir uns nun einig sind und Du recht hast wäre der Fall geklärt. @Fleisch/Chem: Fall gelöst, Klappe zu, Affe tot. Der Cobold Troll kann woanders spielen gehen. Ihr könnt den Thread dicht machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Siggyx September 3, 2010 Die zweite Anlage (die Anleihebedingungen) hast du nicht reingestellt, oder ich hab's übersehen. Die zweite Anlage ist am 31.8.2010 in der Nummmer #89 eingestellt. Anbei nochmal. Die Anlage ist aber für den "Papierkorb", ohne juristische Relevanz, u. a. kein Herausgeber und noch nicht einmal ein Erstellungsdatum. Anleihebedingungen_COBOLD_62.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein September 3, 2010 Ich zitiere mich gerne noch einmal selber: Hallo Siggyx, die ganze Diskussion hier könnte durch eine Aussage von dir gewinnen. Was willst du überhaupt? Jammern? Ist geschehen. Klagen über böse Banken und unfähige Politiker? Ist geschehen. Informieren über das Unrecht, das dir getan wurde? Ist geschehen. Hilfe für ein konkretes Problem? Dazu hast du bisher nichts gesagt. In diesem Sinne. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent September 3, 2010 · bearbeitet September 3, 2010 von Chemstudent Halten wir nochmal fest: Die BaFin sagt: Es gab einen Rumpfprospekt und einen ordentlichen Nachtrag zu der Anleihe, der sich auf diesen Rumpfprospekt bezog. Damit ist völlig unstrittig, dass die Anleihe von Anfang an ein Cobold war. Siggy aber behauptet nun, die BaFin lügt und das stimmt ja alles gar nicht. Die entsprechenden Pressemeldungen sind natürlich auch teil der Verschwörung und wenn man noch nichtmal der BaFin glaubt, dann erst recht nicht den Presseportalen. Übersehen wird dabei, dass die vermeintlichen "Beweise" völlig wertlos sind. Ebenso ignoriert man Gerichtsurteile und sonstige Aussagen, die einem nicht in den Kram passen. Auch nett bspw. dieser Artikel: Ingelmann kennt die DZ Bank nicht, doch als man ihm erläutert, dass fünf weitere Banken hinter der Anlage stehen, zeichnet er die Anleihe. (btw: er hat im Juli 2005 die Anleihe gekauft...) Ist eben alles Teil einer große Verschwörung der DZ Bank, gell? Zum Schluß stelle ich noch einmal die Frage: Was bezweckst du mit diesem Thread und wenn du so von dir und deiner Theorie überzeugt bist, warum klagst du nicht einfach? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Siggyx September 3, 2010 Halten wir nochmal fest: Die BaFin sagt: Es gab einen Rumpfprospekt und einen ordentlichen Nachtrag zu der Anleihe, der sich auf diesen Rumpfprospekt bezog. Damit ist völlig unstrittig, dass die Anleihe von Anfang an ein Cobold war. Siggy aber behauptet nun, die BaFin lügt und das stimmt ja alles gar nicht. Die entsprechenden Pressemeldungen sind natürlich auch teil der Verschwörung und wenn man noch nichtmal der BaFin glaubt, dann erst recht nicht den Presseportalen. Übersehen wird dabei, dass die vermeintlichen "Beweise" völlig wertlos sind. Ebenso ignoriert man Gerichtsurteile und sonstige Aussagen, die einem nicht in den Kram passen. Auch nett bspw. dieser Artikel: Ingelmann kennt die DZ Bank nicht, doch als man ihm erläutert, dass fünf weitere Banken hinter der Anlage stehen, zeichnet er die Anleihe. (btw: er hat im Juli 2005 die Anleihe gekauft...) Ist eben alles Teil einer große Verschwörung der DZ Bank, gell? Zum Schluß stelle ich noch einmal die Frage: Was bezweckst du mit diesem Thread und wenn du so von dir und deiner Theorie überzeugt bist, warum klagst du nicht einfach? Am 09.08.2010 hatte ich heraus gefunden, dass die Anleihe rund ein Jahr und 4 Monate später nochmals in Luxemburg aufgelegt wurde und mit der deutschen Ausgabe zusammen geschlossen wurde. Diesen Sachverhalt veröffentlichte ich am gleichen Tag in dem Lehman-Zertifikate-Forum. Merkwürdigerweise gibt es davor nicht einen Gerichtsprozess oder/und Bericht von einem Anwalt, wo je ein Nachtrag erwähnt wurde. z. B. http://www.paderborn...in-deutschland- Erstaunlich ist, dass selbst die DZ-Bank jedem potentiellen Investor rät, den vollständigen Prospekt einschließlich der Abschnitte Zielgruppendefinition und Risikohinweise und Anleihebedingungen" sorgfältig zu lesen", so Rechtsanwalt König weiter. http://www.lehman-ze...3_O_345_09.html a) Der Zeuge ... hat die der Beklagten obliegenden Pflicht zu richtiger und vollständiger Information dadurch verletzt, dass er der Klägerin vor deren Anlageentscheidung das Prospekt vom 21.04.2005 (K 11/Bl. 155ff der Akte) nicht überlassen hat." http://ig-lehman-zer...ngen_131109.pdf Wegen der einzelnen Eigenschaften des Papiers wird auf die endgültigen Bedingungen vom 19.10.2006 (Anlage K 8 zur Klageschrift) verwiesen." Erstaunlich ist, dass der Nachtrag zuerst nach meiner Veröffentlichung am 09.08.2010 zum Vorschein kam und die neuen" Kläger Ingelmann von dem Prozess aus Münster so einen Nachtrag nun als bisher Einzigste (im Bezug auf meine Recherchen im Internet) erhielten. Erstaunlich ist auch, dass es zwei verschiedene Rumpfprospekte gibt. 21. April 2005 erschienen in Deutschland 45 Seiten 02. August 2005 erschienen in Luxemburg 212 Seiten (selbst bei der Beschreibung des Anleihetyps sind Unterschiede vorhanden) Erstaunlich ist auch, dass der Inhalt der Cobold 62 Anleihe nun in 2 verschiedenen Unterlagen wiedergegeben wird. "Nachtrag" angeblich erschienen am 27.06.2005 29 Seiten "Endgültige Bestimmungen" erschienen am 19.10.2006 171 Seiten Selbst wenn es richtig sein sollte, was ich nicht glaube, dass der Nachtrag am 27.06.2005 rechtskräftig zum Tragen kam oder erschien, bin ich persönlich davon überzeugt, dass man nicht einfach juristisch verschiedene Unterlagen miteinander verbinden kann, insbesondere wo die Anleihe schon verkauft wurde. @chemstudent Ingelmann kennt die DZ Bank nicht, doch als man ihm erläutert, dass fünf weitere Banken hinter der Anlage stehen, zeichnet er die Anleihe." Ich habe selber mit den Eheleuten Ingelmann geredet. An diese Aussage können sie sich nicht erinnern. Aber sie räumten auch ein, dass sie sich nach so vielen Jahren und so vielen Gesprächen mit dem Kundenberater nicht mehr erinnern können, wann und was der Kundenberater sagte. Ich selber hatte auch schon mit anderen Geschädigten gesprochen, die nach 3 bis 4 Jahren ebenfalls nicht mehr wussten, ob der Kundenberater sehr relevante Daten beim Kauf erzählte oder zuerst nach der Lehman-Insolvenz, was noch nicht einmal Cobold 62 betrifft. Die Anleihe war bis zur Insolvenz von Lehman nicht nur an der Börse Stuttgart kein Cobold, sondern sie war auch an der Frankfurter Wertpapierbörse kein Cobold! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zinsen September 3, 2010 http://www.youtube.com/watch?v=DhOiaPpJWYg Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent September 3, 2010 Ich kann dir nur nochmals sagen, dass laut BaFin ein fristgemäßer Nachtrag zum Rumpfrospekt erfolgte. Damit ist definitiv sicher, dass es sich von Anfang an um eine Cobold-Anleihe handelte. Aber du glaubst ja der BaFin nicht, ich weiß. Genauso wie Verschwörungsfreaks immer an ihren Thesen festhalten werden, genauso wirst du immer an deinen abstrußen Theorien festhalten. (und nochmal: Die Anleihe war auch bei Stuttgart von Anfang ein Cobold. Das die Euwax sie nicht so genannt hat, spielt keine Rolle und ist nicht unnormal.) Hat Spaß gemacht mit dir. Ich weiß allerdings immer noch nicht, warum du hier den Thread überhaupt aufgemacht hast (außer du bist Hape Kerkeling und wolltest uns amüsieren). Für dich hoffe ich, dass du endlich mal vor Gericht ziehst. Dann wird dir zwar aller Voraussicht das gleiche gesagt wie hier im Forum, aber du hast dann wenigstens Gewissheit, kannst das Thema unter "Ulk" verbuchen und musst nicht nochmal über 1 Jahr deiner Lebenszeit in von Anfang an sinnfreie "Recherchearbeit" verschwenden. (obwohl ich annehme, dass du den Richter dann auch zur Verschwörung zählen wirst) Alles Gute und leb' wohl. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver September 3, 2010 · bearbeitet September 3, 2010 von John Silver Meine Fres...stellt den Thread endlich ins OT oder macht den Thread dicht. ALLE haben es verstanden. Nur EINER nicht. Ihr (und/oder wir) machen uns hier doch nur lächerlich. Der Threadopener macht SPAM, ist unbelehrbar, sinnfrei, Forums-Troll. Und, das ist am wichtigsten, antwortet nicht EINMAL WARUM er den ganzen Quatsch hier dauernd postet. Gebt ihm eine "kreative" Schreibsperre. (Das ich sowas mal schreibe nachdem ich im Politik-Thread für die Meinungsfreiheit kämpfe... :'( ) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Siggyx September 4, 2010 · bearbeitet September 4, 2010 von Siggyx Danke für Eure lustigen Filmchen und Bilder. Habe mich echt krank gelacht. Naja, und nun gibt es noch eine Fortsetzung meiner Beweise. Jetzt fand ich noch heraus, dass die Luxemburger überhaupt nicht wissen konnten, daß die Anleihe in Deutschland schon seit einem Jahr und 4 Monaten verkauft wurde. Heute erhielt ich beide Unterlagen, die ich mir von den Geschädigten zustellen ließ. Das eine ist der angebliche Nachtrag vom 27.06.2005. Die andere Broschüre sind die endgültigen Bestimmungen vom 19.10.2006, erstellt in Luxemburg. In den endgültigen Bedingungen vom 19. Oktober 2006 steht eindeutig, dass auch die deutsche 50 Mio.-Anleihe auf Grund des Emissionsprogramms vom 02.08.2006 begeben wurde. Wie sollte das denn funktionieren, wenn die Anleihe bereits schon seit über einem Jahr und einem Monat ab dem 29.06.2005 verkauft wurde!!! s. Anlage 1 Endguelt. Bedingungen Luxemburg.pdf, Mitte Am Emissionstag der Luxemburger Anleihe am 19.10.2006 und Zusammenführung mit der Deutschen Anleihe betrug der Kurs 96,50 %. Die Anleihe wurde nun aber am 19.10.2006 zum Kurs von 100 Prozent neu heraus gegeben. Da kann etwas absolut nicht stimmen. s. Anlage 1 Endguelt. Bedingungen Luxemburg.pdf, letzter Absatz Da keine andere Börsenzulassung vorhanden ist, gehe ich davon aus, dass die Zulassung im Rahmen des Emissionsprogramms für normale Bankschuldverschreibungen vom 29.06.2005 erfolgte. Die Daten wie Genehmigungstag, Veröffentlichung und Emissionsbetrag stimmen exakt überein. s. Veröffentlichung in der Boersen-Zeitung, Anlage 2 Zulassungsbeschluß In den endgültigen Bedingungen vom 19.10.2006 wird auf Seite 16 (unten) gefragt, wo bereits Börsenzulassungen und Notierungen erfolgten. Trotzdem die Anleihe bereits seit einem Jahr und rund 4 Monaten über die Börse Stuttgart verkauft wurde, wird dieses einfach nicht angegeben. Des Weiteren wird von der DZ Bank mitgeteilt, dass ein Antrag auf Zulassung der Teilschuldverschreibungen zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung vom 24. Oktober 2006 gestellt wurde. Die Emission wurde aber bereits schon an der Frankfurter Börse geführt! So ist am 17.05.2006 diese Anleihe bei der Wertpapierbörse Frankfurt aufgeführt. s. Anlage 3 Endguelt. Bedingungen Luxemburg.pdf, Seite 16 s. Anlage 4 Frankfurter Wepa-Börse DE000DZ8F2A8. pdf, 14. Zeile von unten ISIN-Nr. DE000DZ8F2A8, DZ BANK ITV.E.3922 Auszug von: http://www.boerse-fr...icht_Aktien.pdf Auf Grund der falschen Angaben bin ich davon überzeugt, dass die Luxemburger überhaupt nicht wußten, dass die Anleihe bereits seit einem Jahr und rund 4 Monaten in Deutschland verkauft wurde. Schließlich kann man Anleihen herausgeben, braucht sie aber noch nicht gleich zu verkaufen. Das wäre auch schon mal steuerlich interessant. Meine Anleihe war eine Finanzinnovation. Hiermit konnte ich die Verluste steuerlich voll absetzen. In dem Luxemburger Rumpfprospekt, der sehr unterschiedlich zu dem Deutschen ist, steht aber, dass die in dem Prospekt anders klassifizierte Anleihe voraussichtlich keine Finanzinnovation ist. Anlage 1 Endguelt. Bedingungen Luxemburg.pdf Anlage 2 Zulassungsbeschluss.pdf Anlage 3 Endguelt. Bedingungen Luxemburg Seite 16.pdf Anlage 4 Frankfurter Wepa Börse DE000DZ8F2A8.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent September 4, 2010 · bearbeitet September 4, 2010 von Chemstudent Machen wir nur mal die groben Schnitzer, für den Rest ist mir meine Zeit zu schade. In den endgültigen Bedingungen vom 19. Oktober 2006 steht eindeutig, dass auch die deutsche 50 Mio.-Anleihe auf Grund des Emissionsprogramms vom 02.08.2006 begeben wurde. Wie sollte das denn funktionieren, wenn die Anleihe bereits schon seit über einem Jahr und einem Monat ab dem 29.06.2005 verkauft wurde!!! s. Anlage 1 Endguelt. Bedingungen Luxemburg.pdf, Mitte Falsch. Der Absatz über die Zusammenführung mit der deutschen Tranche steht in Klammern. Das "begeben auf Grund des Emissionsprogrammes blabla, blabla" bezieht sich selbstredend auf die zweite Tranche (die 10 Mio.-Tranche) "Die Luxemburger" haben sehr wohl gewusst, dass die Anleihe mit der deutschen Tranche zusammengeführt wird. Texte lesen und verstehen ist nicht so ganz dein Ding, was? Da keine andere Börsenzulassung vorhanden ist, gehe ich davon aus, dass die Zulassung im Rahmen des Emissionsprogramms für normale Bankschuldverschreibungen vom 29.06.2005 erfolgte. Die Daten wie Genehmigungstag, Veröffentlichung und Emissionsbetrag stimmen exakt überein. s. Veröffentlichung in der Boersen-Zeitung, Anlage 2 Zulassungsbeschluß Hä? Hast du dir die Daten mal angeschaut? In den endgültigen Bedingungen vom 19.10.2006 wird auf Seite 16 (unten) gefragt, wo bereits Börsenzulassungen und Notierungen erfolgten. Trotzdem die Anleihe bereits seit einem Jahr und rund 4 Monaten über die Börse Stuttgart verkauft wurde, wird dieses einfach nicht angegeben. 1. war 's Freiverkehr in Stuttgart (aber das nur nebenbei), und 2. scheint sich das auf die 2. Tranche zu beziehen, was auch die weiteren Fragen erklärt. Auf Grund der falschen Angaben bin ich davon überzeugt, dass die Luxemburger überhaupt nicht wußten, dass die Anleihe bereits seit einem Jahr und rund 4 Monaten in Deutschland verkauft wurde. Schließlich kann man Anleihen herausgeben, braucht sie aber noch nicht gleich zu verkaufen. Keine falschen Angaben. Nur mangelndes Verständnis bei Siggy. Und nun klag endlich, geh uns nicht mit deiner Inkompetenz auf den Wecker oder werd' vernünftig. Ansonsten mach ich das Thema zu oder hau's ins OT, da du weder gewillt bist, auf Fragen zu antworten (wir wissen ja immer noch nicht, was du hier überhaupt bezweckst), geschweige denn, dass dir in den Sinn kommt, DU könntest falsch liegen. Stattdessen reimst du dir irgendwas zusammen, machst dabei noch jede Menge Fehler und die Tatsache, dass du hier keinen einzigen Unterstützer findest erklärst du dir mit einer konfusen Verschwörungstheorie. Eine Zeit lang war das ganz amüsant, aber vom ständigen Popcorn bekomm' ich nur 'nen dicken Bauch und ich hab das Gefühl ich verblöde langsam bei der Lektüre deiner Posts. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag