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Pilsener

Lohnsteuer als Student zahlen ?

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Pilsener

Hallo liebes Forum,

 

ich habe nun (ausnahmsweise) mal keine Frage zur "einfachen Vermehrung" meines Geldes, sondern zur "hart arbeitenden, ehrlichen" Methode = Arbeit ;)

 

ich habe mein Studium abgeschlossen und warte nun auf einen Ref-Platz (vorraussichtlich 1.Februar). Da ich über meinen Vater weiterhin versichert bleiben kann (privat), und ich die vielen Vorteile des Studentendaseins nutzen wollte, habe ich mich nun erneut für einen anderen Studiengang eingeschrieben ---> DEFAKTO BIN ICH ALSO GANZ NORMALER STUDENT, mit Lohnsteurkarte Klasse 1

 

Da ja irgendwie meine Miete bezahlt werden muss, habe ich mir einen neuen Nebenjob gesucht. Gestern habe ich die 1. Einkommensabrechnung bekommen und war seeeehr erstaunt: es wurde mir Lohnsteuer, Sozi und Kirchensteuer abgezogen (Rentenversicherung ebenfalls, aber das ist ja "normal").

 

Daraufhin habe ich mit anderen Studenten in der Firma gesprochen und gefragt, ob das bei denen auch alles abgezogen wird: ich bin wohl der einzige :(

 

WOVON HÄNGT ES DENN AB, OB EIN STUDENT LOHNSTEUER ZAHLEN MUSS ??? (ich arbeite so ca. 20 Stunden/Woche und habe einen Verdienst von ca. 800 ... diesen Monat lag ich allerdings leicht drüber)

 

--> hat es was mit dem monatlichen Verdienst zu tun?

---> hat es was mit dem JÄHRLICHEN Verdienst zu tun?

 

Ich werde mal beim zuständigen Kollegen nachfragen, aber wär ja schön, wenn ich das selbst VORHER schonmal ein wenig verstehe, damit ich MIT IHM die beste Lösung für mich finden kann (also möglichst so arbeiten, dass ich NICHT Lohnstsuerpflichtig bin.)

 

--> FALLS ich doch Lohnsteuer zahlen muss: kann ich mir die dann im Januar 2011 per Einkommenssteuererklärung wiederholen? (unter welchem Betrag muss ich denn dann im jaht bleiben)?

 

Wow...ich hoffe mal, dass sich überhaupt jemand diesen langen text durchliest....und ich hoffe, dass jemand sich schonmal mit diesem Problem beschäftigt hat, oder in der selben Situation war.

 

greeeetz

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Drella

ich habe mein Studium abgeschlossen und warte nun auf einen Ref-Platz (vorraussichtlich 1.Februar). Da ich über meinen Vater weiterhin versichert bleiben kann (privat), und ich die vielen Vorteile des Studentendaseins nutzen wollte, habe ich mich nun erneut für einen anderen Studiengang eingeschrieben ---> DEFAKTO BIN ICH ALSO GANZ NORMALER STUDENT, mit Lohnsteurkarte Klasse 1

 

Da ja irgendwie meine Miete bezahlt werden muss, habe ich mir einen neuen Nebenjob gesucht. Gestern habe ich die 1. Einkommensabrechnung bekommen und war seeeehr erstaunt: es wurde mir Lohnsteuer, Sozi und Kirchensteuer abgezogen (Rentenversicherung ebenfalls, aber das ist ja "normal").

 

Daraufhin habe ich mit anderen Studenten in der Firma gesprochen und gefragt, ob das bei denen auch alles abgezogen wird: ich bin wohl der einzige :(

 

WOVON HÄNGT ES DENN AB, OB EIN STUDENT LOHNSTEUER ZAHLEN MUSS ??? (ich arbeite so ca. 20 Stunden/Woche und habe einen Verdienst von ca. 800 ... diesen Monat lag ich allerdings leicht drüber)

 

--> hat es was mit dem monatlichen Verdienst zu tun?

---> hat es was mit dem JÄHRLICHEN Verdienst zu tun?

 

Ich werde mal beim zuständigen Kollegen nachfragen, aber wär ja schön, wenn ich das selbst VORHER schonmal ein wenig verstehe, damit ich MIT IHM die beste Lösung für mich finden kann (also möglichst so arbeiten, dass ich NICHT Lohnstsuerpflichtig bin.)

 

--> FALLS ich doch Lohnsteuer zahlen muss: kann ich mir die dann im Januar 2011 per Einkommenssteuererklärung wiederholen? (unter welchem Betrag muss ich denn dann im jaht bleiben)?

 

 

greeeetz

 

Freibetrag sind 8004 oder so. Egal wie viel Einnahmen du hast -> Steuererklärung machen.

Wird dann meistens recht zügig erstattet.

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bb_florian

Für Lohnsteuer / Einkommensteuer spielt Studentenstatus keine Rolle. Habe während einem Pflichtpraktikum mal gut über 1000 Euro im Monat verdient, da wurde nur Lohnsteuer abgezogen, sonst gar nix. (Für Pflichtpraktika während des Studiums zahlt man keine Sozialabgaben)

 

Wie schon vorher erwähnt, wenn der gesamte Jahresverdienst unter ca. 8000 Euro liegt, Einkommensteuererklärung nach Ende des Jahres machen, dann gibts die gezahlte Lohnsteuer wieder zurück.

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Chronophagus

ich habe mein Studium abgeschlossen und warte nun auf einen Ref-Platz (vorraussichtlich 1.Februar). Da ich über meinen Vater weiterhin versichert bleiben kann (privat), und ich die vielen Vorteile des Studentendaseins nutzen wollte, habe ich mich nun erneut für einen anderen Studiengang eingeschrieben ---> DEFAKTO BIN ICH ALSO GANZ NORMALER STUDENT, mit Lohnsteurkarte Klasse 1

 

Da ja irgendwie meine Miete bezahlt werden muss, habe ich mir einen neuen Nebenjob gesucht. Gestern habe ich die 1. Einkommensabrechnung bekommen und war seeeehr erstaunt: es wurde mir Lohnsteuer, Sozi und Kirchensteuer abgezogen (Rentenversicherung ebenfalls, aber das ist ja "normal").

 

Daraufhin habe ich mit anderen Studenten in der Firma gesprochen und gefragt, ob das bei denen auch alles abgezogen wird: ich bin wohl der einzige :(

 

WOVON HÄNGT ES DENN AB, OB EIN STUDENT LOHNSTEUER ZAHLEN MUSS ??? (ich arbeite so ca. 20 Stunden/Woche und habe einen Verdienst von ca. 800 ... diesen Monat lag ich allerdings leicht drüber)

 

--> hat es was mit dem monatlichen Verdienst zu tun?

---> hat es was mit dem JÄHRLICHEN Verdienst zu tun?

 

Ich werde mal beim zuständigen Kollegen nachfragen, aber wär ja schön, wenn ich das selbst VORHER schonmal ein wenig verstehe, damit ich MIT IHM die beste Lösung für mich finden kann (also möglichst so arbeiten, dass ich NICHT Lohnstsuerpflichtig bin.)

 

--> FALLS ich doch Lohnsteuer zahlen muss: kann ich mir die dann im Januar 2011 per Einkommenssteuererklärung wiederholen? (unter welchem Betrag muss ich denn dann im jaht bleiben)?

 

 

greeeetz

 

Freibetrag sind 8004 oder so. Egal wie viel Einnahmen du hast -> Steuererklärung machen.

Wird dann meistens recht zügig erstattet.

 

Wenn Du auf die Rückerstattung nicht dringend angewiesen bist, solltest Du überlegen, ob Du statt einer Einkommensteuererklärung lieber eine "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages" abgeben willst. Vorteil: Du kannst Deine Studienkosten in Ansatz bringen, und diese, wenn Du berufstätig bist und richtig Geld verdienst (= richtig Steuern zahlen musst), steuerlich geltend machen. Hierzu interessante BFH-Rechtsprechung: BFH, Urteil v. 12.11.2009 - VI R 1/09.

 

Den Tip habe ich leider auch erst nach Ende meines Studiums bekommen. Ärgerlich, wenn man theoretisch seine gesamten Ausgaben für das Studium in einem Steuerjahr rückwirkend geltend machen kann. Habs mal gegengerechnet: 6 TS EUR sind flöten gegangen... :angry:

 

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Drella

Wenn Du auf die Rückerstattung nicht dringend angewiesen bist, solltest Du überlegen, ob Du statt einer Einkommensteuererklärung lieber eine "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages" abgeben willst. Vorteil: Du kannst Deine Studienkosten in Ansatz bringen, und diese, wenn Du berufstätig bist und richtig Geld verdienst (= richtig Steuern zahlen musst), steuerlich geltend machen. Hierzu interessante BFH-Rechtsprechung: BFH, Urteil v. 12.11.2009 - VI R 1/09.

 

Den Tip habe ich leider auch erst nach Ende meines Studiums bekommen. Ärgerlich, wenn man theoretisch seine gesamten Ausgaben für das Studium in einem Steuerjahr rückwirkend geltend machen kann. Habs mal gegengerechnet: 6 TS EUR sind flöten gegangen... :angry:

 

Das funktioniert nur beim Zweitstudium.

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Chronophagus
· bearbeitet von Chronophagus

Wenn Du auf die Rückerstattung nicht dringend angewiesen bist, solltest Du überlegen, ob Du statt einer Einkommensteuererklärung lieber eine "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages" abgeben willst. Vorteil: Du kannst Deine Studienkosten in Ansatz bringen, und diese, wenn Du berufstätig bist und richtig Geld verdienst (= richtig Steuern zahlen musst), steuerlich geltend machen. Hierzu interessante BFH-Rechtsprechung: BFH, Urteil v. 12.11.2009 - VI R 1/09.

 

Den Tip habe ich leider auch erst nach Ende meines Studiums bekommen. Ärgerlich, wenn man theoretisch seine gesamten Ausgaben für das Studium in einem Steuerjahr rückwirkend geltend machen kann. Habs mal gegengerechnet: 6 TS EUR sind flöten gegangen... :angry:

 

Das funktioniert nur beim Zweitstudium.

 

M.E. funktioniert das auch beim Erststudium, vgl. auch http://www.lohi.de/index.php?id=105&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=684&tx_ttnews%5BbackPid%5D=9&cHash=65c86449847563770b376720b0775a8f

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Drella

 

M.E. funktioniert das auch beim Erststudium, vgl. auch http://www.lohi.de/index.php?id=105&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=684&tx_ttnews[backPid]=9&cHash=65c86449847563770b376720b0775a8f

 

Der Link funktioniert nicht.

Füge den Link hier ein und poste Ihn dann verkürzt erneut:

http://tiny.cc/

 

 

Ich bin mir 99,9%ig sicher, es geht nur beim Zweitstudium.

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Chronophagus

M.E. funktioniert das auch beim Erststudium, vgl. auch http://www.lohi.de/i...che=1&tx_ttnews[tt_news]=684&tx_ttnews[backPid]=9&cHash=65c86449847563770b376720b0775a8f

 

Der Link funktioniert nicht.

Füge den Link hier ein und poste Ihn dann verkürzt erneut:

http://tiny.cc/

 

 

Ich bin mir 99,9%ig sicher, es geht nur beim Zweitstudium.

 

Jetzt müsste er funktionieren. http://tiny.cc/5ri2n

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Drella

Jetzt müsste er funktionieren. http://tiny.cc/5ri2n

 

 

Danke für den Link ich hatte mich undeutlich ausgedrückt.

 

Nur Verluste durch Zweitstudium sind vortragbar oder man hat eine Ausbildung gemacht und macht dann ein Erststudium. Nur dann können auch beim Erststudium entsprechende Werbungskosten geltend gemacht werden. Das geht genau so auch aus deinem Artikel hervor.

 

ür Studierende, die bereits vor dem Studium eine abgeschlossene Berufsausbildung absolviert haben, hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 18.06.2009 (Az. VI R 14/07) entschieden, dass in derartigen Fällen die Studienkosten für ein Erststudium immer Werbungskosten darstellen.

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Chronophagus

Jetzt müsste er funktionieren. http://tiny.cc/5ri2n

 

 

Danke für den Link ich hatte mich undeutlich ausgedrückt.

 

Nur Verluste durch Zweitstudium sind vortragbar oder man hat eine Ausbildung gemacht und macht dann ein Erststudium. Nur dann können auch beim Erststudium entsprechende Werbungskosten geltend gemacht werden. Das geht genau so auch aus deinem Artikel hervor.

 

ür Studierende, die bereits vor dem Studium eine abgeschlossene Berufsausbildung absolviert haben, hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 18.06.2009 (Az. VI R 14/07) entschieden, dass in derartigen Fällen die Studienkosten für ein Erststudium immer Werbungskosten darstellen.

 

Du hast recht, hatte nicht im Kopf, dass das Revisionsverfahren für Geltendmachung der Kosten einer Erstausbildung als Werbungskosten (BFH Az.: VI R 7/10) noch nicht entschieden ist. Aber auf einen Versuch käme es an.

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Pilsener
· bearbeitet von Pilsener

Also der Typ hatte noch weniger Ahnung als ich :(

 

ich versuche jetzt mal aus meinem Wissen und Euren Aussagen zusammenzufassen, wies bei mir aussieht:

 

1.) ich bin Student, Lohnsteuerklasse 1 , EV ... das bedeutet ich habe einen JÄHRLICHEN Freibetrag von 8006 €

 

2.)Wenn ich am Ende des Jahres UNTER diesen 8006 € bleibe, kann ich mir die gezahlte Lohnsteuer komplett (?) über die Einkommensteuererklärung wiederholen.

 

3.) Um garnicht erst Lohnsteuer zahlen zu müssen, gibt es eine monatliche Grenze, wieviel man verdienen darf.

 

--> WIE HOCH IST DIESE GRENZE ??????? (800 € ???) ... Irgendwie hat diese Grenze anscheinend nix mit dem jährlichen Freibetrag zu tun. (also nicht 8006:12 =667 €)

 

Sind meine Aussagen richtig? Habt ihr ne idee, wie hoch die Grenze ist ?

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Drella

 

2.)Wenn ich am Ende des Jahres UNTER diesen 8006 bleibe, kann ich mir die gezahlte Lohnsteuer komplett (?) über die Einkommensteuererklärung wiederholen.

 

 

 

Und wenn du über den Freibetrag bist bekommst du trotzdem den größten Teil der gezahlten Lohnsteuer zurück.

Anzumerken ist aber noch, dass falls du über dem Freibetrag bist, dein Kindergeld gestrichen wird. Ist also nicht unbedingt sinnvoll darauf zu verzichten.

 

3.) Um garnicht erst Lohnsteuer zahlen zu müssen, gibt es eine monatliche Grenze, wieviel man verdienen darf.

 

--> WIE HOCH IST DIESE GRENZE ??????? (800 ???) ... Irgendwie hat diese Grenze anscheinend nix mit dem jährlichen Freibetrag zu tun. (also nicht 8006:12 =667 )

Wer behauptet, dass es eine solche Grenze gibt?

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Pilsener
Wer behauptet, dass es eine solche Grenze gibt?

 

der typ von der Abteilung für die Lohnabrechungen. (wobei er ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass er nicht so die große Ahnung von Steuerrecht hat)

 

Gibt es keine solche Grenze???

 

Denn dann frage ich mich ja erst recht, warum Student A Lohnsteuer zahlen muss und Student B (der in der selben Situation ist), keine Lohnsteuer zahlen muss ???

 

Für mich wäre die einizge logische Erklärung der monatliche Verdienst (z.B Student A = über 800 und Student B = unter 800 ) !!!!

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ipl

Als ich mal als HiWi an der Uni gearbeitet habe, wurde auch keine Lohnsteuer vom Gehalt abgeführt. Ich meine, das hing damit zusammen, dass ich unter 400 im Monat blieb und für geringfügig Beschäftigte gelten wohl andere Regelungen.

 

Aber ich weiß nicht mit Sicherheit, woran das lag...

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Drella

Für Pflichtpraktika wird z.B. grundsätzlich keine Lohnsteuer abgeführt. Dazu brauchst du aber eine entsprechende Bescheinigung der Uni/Schule.

 

Was ipl da schreibt kann sehr gut sein. Als ich auch 400 Basis gejobbt habe wurde auch keine Lohnsteuer abgeführt.

 

Warum sprichst du nicht einfach mal mit deinem Arbeitgeber über das Thema?

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bb_florian

Freibetrag für alle Einkünfte ist im Jahr 2010 8004 Euro, Arbeitnehmerpauschbetrag 920 Euro. Wenn also das Einkommen monatlich unter 743 Euro liegt, ist keine Lohnsteuer zu zahlen.

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Gerald1502

Was ipl da schreibt kann sehr gut sein. Als ich auch 400 Basis gejobbt habe wurde auch keine Lohnsteuer abgeführt.

 

Warum sprichst du nicht einfach mal mit deinem Arbeitgeber über das Thema?

 

Ich hatte es damals bei meiner Ausbildung auch gemacht. Da war es noch die 600 DMark Grenze.

 

Habe es mit Hilfe eines Lohnrechners mal berechnet und Pilsener würde rund 630 Netto raus haben, bei seinen bisherigen Brutto von rund 800. Lohnrechner

 

Er hätte also rund 200 mehr in der Tasche. Da wäre es wohl der falsche Anzatz auf 400 runterzugehen.

 

Hätte hier noch was. Klick hier

 

Ich glaube, dass Sven82 uns weiterhelfen kann. Das Thema würde auch besser ins Steuer und Recht Forum passen.

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sekino

versuche es doch mal dort

 

http://www.steuertipps.de/?softlinkID=14912

 

wenn Du da ein Bruttogehalt von 800 mtl. wirst Du sehen, dass dieser Rechner zum Ergebnis kommt, dass keine Steuern abzuführen sind, wohl aber sozialversicherungsbeiträge. Du solltest Deinen Arbeitgeber darauf ansprechen...

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Pilsener
· bearbeitet von Pilsener
Freibetrag für alle Einkünfte ist im Jahr 2010 8004 Euro, Arbeitnehmerpauschbetrag 920 Euro. Wenn also das Einkommen monatlich unter 743 Euro liegt, ist keine Lohnsteuer zu zahlen.

 

wenn dieser Satz stimmt, dann haben sich ja alle meine Fragen erledigt ;)

 

...leider werde ich pro monat leicht über 800 € kommen ... naja dann muss ich halt jetzt auf die lohnsteuer verzichten und freue mich dafür nach der Einkommensstuererklärung um so mehr (auch wenn ich JETZT am jeweiligen Monatsende die Kohle (immerhin ca. 140 € pro Monat) besser gebrauchen kann, als im März 2011 :( )

 

Ich glaube, dass Sven82 uns weiterhelfen kann. Das Thema würde auch besser ins Steuer und Recht Forum passen.

 

soll ich das da nochmal posten ??? ... mit der Antwort von bb_florian bin ich voll und ganz zufrieden (wenn sie denn so stimmt ;) )

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Gerald1502
Ich glaube, dass Sven82 uns weiterhelfen kann. Das Thema würde auch besser ins Steuer und Recht Forum passen.

 

soll ich das da nochmal posten ??? ... mit der Antwort von bb_florian bin ich voll und ganz zufrieden (wenn sie denn so stimmt ;) )

Nein, brauchst Du nicht. ;) Hätte ja sein können, dass Sven82 den Thread liest und Dir die passende Antwort gibt.

 

Werde das Thema in das Steuern und Recht Forum verschieben.

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Sven82
wenn dieser Satz stimmt, dann haben sich ja alle meine Fragen erledigt ;)

grob gesagt: ja

 

8.004 Grundfreibetrag

./. 920 EUR Arbeitnehmerpauschabetrag wenn Arbeitnehmereinkünfte vorliegen

./. 36 EUR Sonderausgaben-Pauschbetrag

./. x EUR Vorsorgepauschale (hängt u.a. von der Höhe der Einnahmen ab)

= Zwisu

/12

= BMG Lohnsteuer

 

Je nachdem ob Lohnsteuerklasse xyz gewählt wurde gibt es noch Unterschiede beim Abzug. Berechnen kann man das ganze hier:

https://www.abgabenrechner.de/

 

Kosten für ein Erststudium sind grds. nicht als Werbungskosten abziehbar, sondern nur im Rahmen der Sonderausgaben bis zu 4.000 EUR welche jedoch nicht verlustvortragsfähig sind. Erfolgt das Studium im Rahmen einer Ausbildung sind die Kosten als Werbungskosten jedoch berücksichtigungsfähig. So sieht die Verwaltungsmeinung aus. Wem das nicht passt muss klagen, was auch vielfach geschah. Es gibt diverse Verfahren zu dem Thema an die man sich evtl. anhängen könnte. Einfach mal Google benutzen.

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Pilsener
· bearbeitet von Pilsener

okay...ich werde bei der nächsten Abrechnung mal drauf achten.

 

Mich hat nur gewundert (auch im Hinblick auf die ganzen Lohnsteuerrechner), dass ich soviel Lohnsteuer zahlen musste. Habe bei 1100 € Brutto ca. 135 € Lohnsteuer + ca. 20 € Kirch und Sozi zahlen müssen.

 

Da kommt bei den Lohnsteuer rechnern im Internet SEHR viel weniger raus. Aber der Typ von der Abrechnungsabteilung meinte, dass das damit zutun hat, dass ich mitten im Monat angefangen habe zu arbeiten !?!

(hab halt 12 Tage durchgearbeitet als Einarbeitungszeit vom 16.aug-28 aug)

 

Naja ich hofffe mal das die nächste Abrechnung so aussehen wird, dass ich keine Lohnsteuer zahlen muss, weil ich hoffe das ich unter dem monatlichen Betrag von 743 Euro bleibe.

 

Die 135 € vom ersten Monat hol ich mir dann über die Steuererklärung wieder. Bei einem Monat ist das ja nicht so tragisch ;)

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo Pilsener,

 

wenn du mitten im Monat angefangen hast, wurde vermutlich nach eine speziellen Lohnsteuertabelle abgerechnet (Tageslohnsteuertabelle). Eine solche Abrechnung solltest du nicht für die Zukunft fortschreiben, warte mal auf die nächste.

 

Bei einigen Onlinerechnern musst du übrigens beachten, dass sie für normal sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen gemacht sind. Da du aber als Student deutlich weniger Sozialversicherungsbeiträge zahlst, sind auch deine Sonderausgaben entsprechend niedriger (Sozialversicherungen kann man als Sonderausgaben absetzen). Solange aber dein Bruttojahreseinkommen nicht deutlich über 9.000 Euro liegt, fällt regelmäßig keine Steuer an.

 

Wer behauptet, dass es eine solche Grenze gibt?
Ich zum Beispiel, einfach mal in die Lohnsteuertabelle schauen. Bei Steuerklasse 1 (ohne Freibeträge und nicht in Süddeutschland) liegt die Grenze bei 885 Euro.

 

MfG Stefan

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