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ramirez_asdf

Wie realistisch sind Erfüllungen von Einlagensicherungen?

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ramirez_asdf
· bearbeitet von ramirez_asdf

Die Einlagensicherung soll Vertrauen schaffen, damit die Leute vor allem in Krisenzeiten nicht ihr Geld abziehen. Die Sparer haben selbst bei der Pleite einer Bank Sicherheiten für ihr angelegtes Geld. Diese Theorie ist schön und gut, aber wie sieht dies in der Praxis aus? Da alle Banken untereinander abhängig sind, erhöht das Fallen einer Bank doch zum Dominoeffekt. Greift die Einlagensicherung auch wenn "sehr viele" Banken pleite gehen? Mir scheint es, dass die Einlagensicherung eher Marketinginstrument ist, um Vertrauen zu schaffen. Die tatsächliche Sicherheit im Fall einer Pleite sieht dagegen anders aus.

 

Hat jemand Beispiele wo die Einlagensicherung wirklich gegriffen hat?

 

@moderatoren: Aus versehen im falschen Forum. Passt eher in das Anleihen Thema (ich kann beim Editieren nicht das Unterforum ändern).

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odenter

Die Einlagensicherung soll Vertrauen schaffen, damit die Leute vor allem in Krisenzeiten nicht ihr Geld abziehen. Die Sparer haben selbst bei der Pleite einer Bank Sicherheiten für ihr angelegtes Geld. Diese Theorie ist schön und gut, aber wie sieht dies in der Praxis aus? Da alle Banken untereinander abhängig sind, erhöht das Fallen einer Bank doch zum Dominoeffekt. Greift die Einlagensicherung auch wenn "sehr viele" Banken pleite gehen? Mir scheint es, dass die Einlagensicherung eher Marketinginstrument ist, um Vertrauen zu schaffen. Die tatsächliche Sicherheit im Fall einer Pleite sieht dagegen anders aus.

 

Hat jemand Beispiele wo die Einlagensicherung wirklich gegriffen hat?

 

@moderatoren: Aus versehen im falschen Forum. Passt eher in das Anleihen Thema (ich kann beim Editieren nicht das Unterforum ändern).

Die Pleite einer Bank kann man sicher dadurch abfedern. Aber eine Pleite von drei oder vier großen Banken wird wohl ein Problem werden. Nicht ohne Grund hat der Steuerzahler Banken gerettet. :-

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ghost

Grundsätzlich gibt es natürlich verschiedene Einlagesysteme: gesetzlich ELS (50k) + zahlreiche freiwillige ELS (z.B. BdB, Sparkassen etc..)

Ich werde mich mal auf die gesetzlichen Einlagesicherung beschränken.

 

Der letzte aktuelle Fall, bei dem die Einlagensicherungen einspringen musste, war die Insolvenz der NOA Bank (2009).

Sollte die gesamte Bankenbranche - "sehr viele Banken" - pleite gehen, ist dieses Versprechen natürlich Makulatur.

Eine solche Garantie kann die Einlagesicherung nicht erfüllen, weil dann der Staat sehr wahrscheinlich selbst am Ende wäre.

Das ist aber natürlich alles nur Spekulation, weil in einem solchen Fall die nichtgewährte Garantie nur eines von vielen Problemen wäre.

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CHX
· bearbeitet von lpj23

Ich denke, im Falle einer Bankeninsolvenz kann man sich auf die EdB wohl verlassen - diese wird übrigens zum 31.12.2010 auf 100.000,- € angehoben.

 

Bei einer Domino-Pleitewelle sieht ohnehin alles anders aus, dann bricht eh das ganze System zusammen... :'(

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CHX

Wer von euch Kundigen weiß denn, wie schnell (bzw. langsam) man im Falle eines Falles mittels der EdB wieder an sein Geld kommt?

Ich rede hier übrigens nicht von einem Systemcrash ;)

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CHX

Gerade selbst fündig geworden:

 

Was ist ein Moratorium?

Ein Moratorium ist ein Zahlungs- und Veräußerungsverbot im Sinne von § 46a KWG, das durch die zuständige Aufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), verhängt wird. Dadurch ist die Bank gehindert Gelder anzunehmen und auszuzahlen. Die Bank darf lediglich Zahlungen entgegennehmen, die zur Tilgung von Schulden bestimmt sind.

 

Wann tritt der Entschädigungsfall ein?

Kommt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu dem Ergebnis, dass die Bank nicht in der Lage ist, ihre Einlagen zurückzuzahlen, oder dauert das Moratorium bereits sechs Wochen an, stellt sie den Entschädigungsfall fest. Erst dann kann die EdB ihre Tätigkeit aufnehmen und damit beginnen, die Einleger zu entschädigen. Diese werden unverzüglich über den Eintritt des Entschädigungsfalles informiert.

 

Wie läuft die Entschädigung durch die EdB ab?

Sofern der Entschädigungsfall bei einer der EdB zugewiesenen Bank festgestellt wird, wird die EdB die Einleger entschädigen. Dazu wird jeder Kunde unverzüglich angeschrieben und über den Entschädigungsfall informiert. Die Entschädigung erfolgt, wenn der Einleger einen dem Schreiben beigefügten Bogen zur Anmeldung seiner Entschädigungsansprüche, in dem sein Guthaben inklusive Zinsen bereits eingefügt ist, zurück gesandt hat. Mit der Erfüllung des Entschädigungsanspruches gehen die Ansprüche des Einlegers gegen das Kreditinstitut auf die EdB über.

 

Bei Kreditinstituten, die sowohl der EdB zugewiesen sind als auch am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. mitwirken, erfolgt die Entschädigung für beide Sicherungseinrichtungen aus einer Hand. Dafür beauftragt die EdB den Einlagensicherungsfonds mit der Abwicklung der Entschädigungsaktion, der dann gegenüber den Einlegern auch im Namen der EdB tätig wird.

 

Wie lange dauert es, bis ich mein Geld wiederbekomme? Muss ich dabei irgendwelche Fristen beachten?

Die EdB hat gemäß § 5 Abs. 4 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) angemeldete Ansprüche, die auf die Entschädigung von Einlagen gerichtet sind, unverzüglich zu prüfen und spätestens drei Monate, nachdem sie die Berechtigung und die Höhe der Ansprüche festgestellt hat, zu erfüllen.

 

Ab dem 31. Dezember 2010 hat sie ordnungsgemäß geprüfte Ansprüche in längstens 30 Arbeitstagen zu erfüllen, wenn diese die Entschädigung von Einlagen betreffen. Bei der Anlegerentschädigung, also dem Schutz von Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, bleibt es bei der 3-Monats-Frist.

 

Der Anspruch auf Entschädigung ist durch den Kunden schriftlich innerhalb eines Jahres nach Unterrichtung über den Entschädigungsfall bei der EdB anzumelden. Nach dieser Frist kann ein Entschädigungsanspruch in der Regel nicht mehr geltend gemacht werden. Der Anspruch auf Entschädigung verjährt nach fünf Jahren.

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Antonia
· bearbeitet von Antonia

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Grumel

Zunächstmal: Wir hatten schon lange auch eine kleinere explizite staatliche Einlagensicherung. Die privaten Einlagensicherungssysteme haben schon zigmal funktioniert,. In den letzten jahren hätt das geld nicht gereicht, ganz unabhängig davon ob Banken zusammenhängen oder nicht.

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bb_florian

Die gesetzliche Einlagesicherung ist garantiert und ich denke, einigermaßen verlässlich, da hier ein Rechtsanspruch besteht. Beim Einlagesicherungsfonds der privaten Banken besteht kein Rechtsanspruch und ich denke nicht, dass dieser die Insolvenz auch nur einer einzigen Großbank (Commerzbank oder Deutsche) auffangen könnte. Was der Markt von der "Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen" und damit auch vom "Haftungsverbund zwischen den Sparkassenstützungsfonds und der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen sowie dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen" hält, sieht man derzeit an nachrangigen Anleihen der HSH Nordbank: Eine Rendite auf Griechenland-Niveau spricht nicht gerade für Vertrauen... :rolleyes:

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mc-mike

Mal ein paar Zahlen die ich gerade gegoogelt habe:

 

Gesetzl. Einlagensicherung für private Banken hat ein Volumen von etwa 4,5 Mrd

(die wissen schon warum sie es nicht genau angeben)

 

Aus dem Jahr 2006 habe ich eine Girokontenanzahl von 90 Mio in Deutschland.

Wenn man annimmt das jedes 2. bei einer privaten Bank läuft hätten wir also

ganze 100 pro Konto abgesichert wenn alle Banken umfallen würden.

 

Lächerlich :lol:

 

Das kann man jetzt wenn man Lust hat noch auf diverse andere Szenarien umrechnen.

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mc-mike

Hab geraden nochmal nachgeschaut was die Deutsche Bank allein an Einlagen hat.

Es waren 2006 72 Mrd. .

 

D.h. nichts ist sicher.

 

Wobei man auch relativieren muss dass bei einer Bankenpleite nicht automatisch alle Kundeneinlagen

futsch sind.

 

Das wäre nur der Fall wenn das Volumen der Abschreibungen auf toxische Papiere die Kundeneinlagen

erreichen würde.

 

Kann man vielleicht auch irgendwie berechnen wenn man an die Daten kommen würde.

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harryguenter

Hab geraden nochmal nachgeschaut was die Deutsche Bank allein an Einlagen hat.

Es waren 2006 72 Mrd. .

D.h. nichts ist sicher.

Nee, das heisst gar nichts:

1) Wieviel Milliarden hat der Staat nochmal gleich in die "systemrelevante" HRE Bank gesteckt? 72 Mrd. sind ein klacks dagegen

2) Die gesetzliche Einlagensicherung sichert 50.000 pro Person ab. Das Geld ist ungleichmäßig verteilt. (10% der Deutschen besitzen weit über 50% der Vermögenswerte). Wahrscheinlich ist es eher so, dass einige wenige deutlich über den 50tEUR liegen, und die meisten (bezügl. der relevanten Einlagen) eher deutlich darunter. Deutscher bank Kunde zu sein hat meiner Erfahrung nach auch nicht unbedingt etwas Oberschichtzugehörigkeit zu tun.

 

Nice to know:

Die immer noch gerne in den Mund genommene Erhöhung der gesetzlichen Absicherung auf 100.000 EUR ist übrigends seitens der EU schon von geraumer Weile zurückgenommen worden. Somit wird dies auch nicht nationales Recht.

Wichtig dabei: die gesetzlich festgelegte Einlagensicherung über 100.000 EUR der Niederlande läuft am 31.12.2010 aus! Österreich dürfte ähnlich sein.

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mc-mike

Quelle für die Rücknahme der 100.000 ?

 

Es geht nicht darum was der Staat aus-bailen könnte (da hege ich auch starke Zweifel) sondern was die Entschädigungseinrichtung leisten könnte

und das geht gegen 0.

http://www.finanzwirtschafter.de/8449-mythos-einlagensicherung-im-zweifel-haftet-niemand/

 

Ich habe die Anzahl der Konten angeführt nicht die Summe von daher läuft dein Argument hier vorbei.

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CHX

Zitat von edb-banken.de bezüglich der Anhebung der EdB auf 100.000,- zum 31.12.2010:

 

Schutzumfang

 

Der Schutzumfang ist in § 4 und § 5 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAEG) geregelt. Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) schützt:

 

1) Einlagen bis zu einer Höhe von 50.000 sowie

2) 90 % der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, maximal den Gegenwert von 20.000 .

 

Ab dem 31. Dezember 2010 werden durch die EdB Einlagen bis zu einem Gegenwert von 100.000 gesichert.

 

Der Einlagenschutz schließt neben sämtlichen Einlagenarten - im Wesentlichen Sicht-, Termin- und Spareinlagen - auch auf den Namen lautende Sparbriefe ein. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt.

 

Der Entschädigungsanspruch besteht nicht, wenn die Einlagen nicht auf Euro oder die Währung eines EU-Mitgliedstaates lauten.

 

Eine Entschädigung aus einem Wertpapiergeschäft kommt insbesondere dann in Betracht, wenn das Institut pflichtwidrig nicht im Stande ist, im Eigentum des Kunden befindliche und für ihn verwahrte Wertpapiere zurückzugeben.

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Maciej

Zu diesem Thema bin ich auf eine sehr aufschlussreiche, dreiteilige Artikelserie gestoßen: Der Kaiser ist nackt – ein Blick auf die Einlagensicherungen in Europa (Teil 2, Teil 3).

 

Da die Artikel zuletzt vor einigen Monate aktualisiert wurden, gehe ich davon aus, dass die Daten auch weitestgehend auf dem aktuell verfügbaren Stand sind. Die Situation in Deutschland wird dabei wie folgt dargestellt:

 

Schaut man im Übrigen nach Deutschland, so erscheint das Gefühl der (Einlagen-)Sicherheit vieler Deutschen unbegründeter denn je. Die Deutsche Bundesbank macht es einem leider nicht gerade leicht, verlässliche Zahlen zu den Kontoguthaben in Deutschland zu finden. In den Medien kursiert die Zahl von etwa 2.000 Mrd. €, allerdings lässt sich diese auf Basis der öffentlichen einsehbaren Statistiken nur mit viel Wohlwollen nachvollziehen. Wer sich mit der Datenbank beschäftigt findet letztlich Zahlen zwischen 500 Mrd. € und 2.500 Mrd. €, sodass die Wahrheit wahrscheinlich irgendwo dazwischen liegt und die 2.000 Mrd. € ein ganz guter Schätzwert sind.

 

Bei einem Vermögen des deutschen Einlagensicherungsfonds von 1,13 Mrd. € entspricht das gerade einmal einer Deckungsquote von 0,0565 %. Allerdings muss man mit den Zahlen vorsichtig sein, denn in Deutschland gibt es nicht nur eine Einlagensicherung, sondern mehrere (Haftungsverbund der Sparkassen, Sicherungseinrichtung der Volks- und Raiffeisenbanken etc.), sodass die unter die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken ("gesetzliche Einlagensicherung") fallenden Einlagen wohl deutlich unter den genannten 2 Billionen liegen dürften. Doch selbst wenn man das Ganze halbiert, ergibt sich nur eine Deckungsquote von 0,113 %. Zum Vergleich: Die neue Einlagensicherungsrichtlinie der EU verlangt bis 2024 eine einheitliche Mindestdeckung von 0,80 %.

 

[...]

 

Da die Summe aller theoretisch abgesicherten Einlagen im Bankensektor das Volumen der nationalen Fonds mehr als deutlich übersteigt, kann schon die Pleite einer einzigen mittelgroßen Bank eine echte Herausforderung werden. Allein die ING-DiBa verwaltet z. B. Kundeneinlagen in Höhe von 115 Mrd. €, welche die 1,13 Mrd. € des deutschen Einlagensicherungsfonds um etwa das 100-fache übersteigen. Auch andere Banken wie die Volkswagen Bank (25 Mrd. €) oder die Comdirect (ca. 14 Mrd. €) dürften den Fonds völlig überfordern.

 

Mit einer Deckungsquote von ca. 2,6% stehen Norwegen und Griechenland (!) europaweit demnach noch am besten da. Ein nicht unwesentlicher Effekt dieser Sicherungsfonds wird durch die psychologische Wirkung auf die Sparer unterstellt, die einen Zusammenbruch durch Bank-Runs (noch) verhindern könne. Auch könne der Staat notfalls unterstützend eingreifen, auch wenn die Pflicht dazu rechtlich umstritten sei.

 

Was auf nationaler Ebene im Fall des Falles nicht funktionieren würde, solle auch über den geplanten bzw. gerade entstehenden, gemeinsamen EU-Sicherungsfonds keine entscheidende Schlagkraft bekommen:

 

Auch mit einem neuen Super-EU-Fonds werden wir gegen systemische Krisen niemals einen vollumfassenden Anlegerschutz allein über Einlagensicherungssysteme schaffen können. Denn selbst wenn alle derzeit verfügbaren Gelder der 28 nationalen Einlagensicherungsfonds in einem Topf zusammengefasst würden, wären das insgesamt weniger als 30 Mrd. €. Zum Vergleich: Allein die niederländische Rabobank verwaltet Kundeneinlagen in Höhe von ca. 326 Mrd. €. Selbst bei einer Halbierung dieses Betrages (aufgrund der Obergrenze von 100.000 € pro Anleger) würde die EU-Einlagensicherung für sich genommen nur etwa 18 % der versprochenen Zahlungen leisten können. Und auch bei Erreichen der Zielausstattung des Fonds von 0,80 % aller abgesicherten Kundengelder (entspricht etwa 45 Mrd. €) wäre die Rabobank noch bei Weitem zu groß für eine geordnete Entschädigung.

 

Dass Kundengelder über 100.000 Euro nicht gesichert sind, war ja relativ klar. Aber dass selbst die kleineren Sparvermögen europaweit so extrem untergedeckt sind, finde ich doch mehr als erschreckend. Ohne den Staat würde da im Ernstfall praktisch nichts mehr von den Einlagen übrigbleiben. :blink:

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Marfir

Ist nicht mit der Bail-In Regelung die Einlagensicherung eh fürn Hintern? Was von beiden hat denn bei Sichteinlagen vorran?

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CHX

Ohne den Staat würde da im Ernstfall praktisch nichts mehr von den Einlagen übrigbleiben. :blink:

 

So ist die derzeitige Sachlage.

 

Als Alternative könntest du dein Geld zu Hause lagern, hättest dann aber wieder andere Probleme.

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Kaffeetasse

Ich habe mittlerweile deutlich mehr Bargeld als früher verfügbar. Und das nicht nur, weil die Zinsen im Keller sind...

Wenn man aber aufgrund eines großen Vermögens über sehr viel Cash verfügt, hat man heute schon ein ernstes Problem.

So wie zu DM-Zeiten kann man sich heutzutage wirklich nicht mehr verhalten.

 

Ich gebe übrigens, wie hier und da schonmal erwähnt, im Zweifelsfalle keinen Pfifferling auf die 100.000€ Einlagensicherung pro Kopf und ebenso auf die Merkel-Steinbrück-Garantie.

Jedenfalls nicht unter Erhaltung der vorherigen Kaufkraft des Geldes.

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odensee

Wenn man aber aufgrund eines großen Vermögens über sehr viel Cash verfügt, hat man heute schon ein ernstes Problem.

 

Viele Leute hätten gerne diese ernsten Probleme, wenn du magst, nehme ich dir gerne einen Teil des Problems ab. :lol:

 

Man kann ja in dieser Lebenssituation sein Geld gegen einen geringen Obulus sicher aufbewahren lassen: Bankschließfach, Bundesanleihen kaufen, Geldmarktfonds, goldene Tassen etc.. Kleinanleger wie ich nehmen vorerst Tagesgeld bei der Targobank für 2,5% und hoffen inständig auf "wir schaffen das" im Falle einer Pleite.

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Kaffeetasse

Da hast du mich etwas falsch verstanden, ich komme insgesamt noch nicht ganz in den sechsstelligen Bereich mit meinem Zeug (Gold, Aktien, Bares, Bankguthaben...).

Aber du hast recht: Problem sollte ich oben in Anführungszeichen setzen. :thumbsup:

Das hat man wohl erst wirklich als Millionär. :P

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Warlock

Die Einlagerungensicherung ist Show fürs Publikum, das dürfte den Allermeisten nicht neu sein. Wenn sich was anbahnt muss man die Währung los werden, dann sind Aktien, Gold und Immobilien gefragt.

 

Die Staaten können aber sicherlich effektiv wie auch in diesem Artikel beschrieben Einlagen sichern. Ich meine mal gelesen zu haben das die Bundesrepublik über 500 Mrd. an liquiden Mitteln verfügt - was in der Summe drin steckt weiss ich nicht. Wenn es hart auf hart kommt wird man aus allen Rohren feuern um das System am Leben zu erhalten. ;)

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