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spardax

Pauschalbesteuerung nach §6 InvStG

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spardax

Hallo, ich hätte zu o.g. Gesetz eine Frage:

 

Wenn ich es richtig verstehe werden hiermit sog. "Intransparente Fonds" pauschal besteuert - und das nach folgendem Verfahren:

 

Alle Ausschüttungen UND 70% der jährlichen Kursgewinne werden pauschal besteuert.

 

D.h. obwohl ich keine Anteile veräußert habe muss ich meinen Fonds versteuern?

 

Nur wenn mein Finanzamt von diesen Fonds nichts wüsste (z.B. im Ausland), dann würde ich dieser Pauschalbesteuerung entgehen?

 

Danke für die Antworten

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Marktimperator86

Was sind intransparente Fonds??

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spardax

Habe ich im Internet gefunden:

 

...nicht in Deutschland zugelassene Fonds werden unterteilt in weiße, graue oder schwarze Fonds. Je nach Einstufung tritt eine verschärfte Steuerpflicht ein.

 

Die " Strafsteuer" ergibt sich aus den §§ 5 und 6 des Investmentgesetzes,

früher aus § 18 des Auslandsinvestmentgesetzes.

 

Da nicht alle Fonds die geforderten Angaben nach § 5 machen (können oder wollen, kosten ja auch Geld), sind nach § 6

 

- 70% der jährlichen Kursgewwinne,

 

mindestens aber

 

- 6% des letzten Kurses (31.12)

 

steuerpflichtig.

 

Eine Besteuerung tritt also auch ohne Veräußerung ein,

es werden nicht realisierte Gewinne versteuert! :angry:

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