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Steuernachforderung für Besitzer von Anleihen

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Auf Anleger, die in Anleihen investiert haben, kommen erhebliche Steuernachforderungen zu. Betroffen sind Besitzer von Anleihen, die ihre Wertpapiere vor dem 1. Januar 2009 erworben und danach verkauft haben. Sie bekommen ihren Zinsanteil für das laufende Jahr gewöhnlich vom Käufer erstattet. Auf diese sogenannten Stückzinsen entfällt nach der Rechtsauffassung der Bundesregierung die Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Seit Einführung dieser neuen Steuer zu Jahresbeginn 2009 weigerten sich aber sämtliche Banken, diesen Anteil an unterjährigen Zinseinnahmen ihrer Kunden an die Finanzämter abzuführen. Sie beriefen sich auf eine unklare Gesetzesformulierung, die der Großen Koalition bei Einführung der Abgeltungsteuer unterlaufen war. Obwohl das Bundesfinanzministerium die Angelegenheit schon in einem Rundschreiben Ende 2009 klarstellte, blieben die Kreditinstitute bei ihrer Praxis. Eine endgültige Bereinigung erfolgt nun im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010. Das Bundesfinanzministerium rechnet mit Steuermehreinnahmen von 1,5 Milliarden Euro. "Der Fall belegt, zu welchen Problemen nachlässige Gesetzgebungsarbeit führen kann", sagt der FDP-Finanzpolitiker Volker Wissing.

 

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