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D.D.M.

Kauf und Verkauf eines ausländischen Thesaurierer innerhalb eines Geschäftjahres

Empfohlene Beiträge

D.D.M.

Hi!

Ich würde gerne einen ausl. thesau. Fonds (Seit Januar 2010 regelmäßig per Sparplan gekauft) im Dezember wieder verkaufen.

Damit liegen alle Käufe und der Verkauf innerhalb einen Geschäftsjahres (31.12.).

 

Frage 1

Würde ich, wenn ich am 30.12.2010 einen deutlich niedrigeren Preis bekommen als wenn ich zwei Tage später (1.1.2011) verkauft hätte? (durch die Thesaurierung)

oder wurden die Beträge immer regelmäßig während der Haltezeit in den Kurs 'umgewandelt'

oder bekomme ich am 31.12. rückwirkend für die Haltezeit einen Anteil (z.B. 98%) der Jahrestheausrierungssumme gutgeschrieben, auch wenn ich zu diesem Zeitpunkt keine Anteile mehr halte?

 

Frage 2

Was muss ich versteuern? Durchschnittlichen Kursgewinn und Theausrierungen? Muss ich dazu eine Steuererklärung abgeben und macht das meine Depotbank für mich?

 

Ihr würdet mir mit der Beantwortung der Frage sehr weiterhelfen. Vielen Dank!

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Taxadvisor

Hi!

Ich würde gerne einen ausl. thesau. Fonds (Seit Januar 2010 regelmäßig per Sparplan gekauft) im Dezember wieder verkaufen.

Damit liegen alle Käufe und der Verkauf innerhalb einen Geschäftsjahres (31.12.).

 

Frage 1

Würde ich, wenn ich am 30.12.2010 einen deutlich niedrigeren Preis bekommen als wenn ich zwei Tage später (1.1.2011) verkauft hätte? (durch die Thesaurierung)

oder wurden die Beträge immer regelmäßig während der Haltezeit in den Kurs 'umgewandelt'

oder bekomme ich am 31.12. rückwirkend für die Haltezeit einen Anteil (z.B. 98%) der Jahrestheausrierungssumme gutgeschrieben, auch wenn ich zu diesem Zeitpunkt keine Anteile mehr halte?

 

Frage 2

Was muss ich versteuern? Durchschnittlichen Kursgewinn und Theausrierungen? Muss ich dazu eine Steuererklärung abgeben und macht das meine Depotbank für mich?

 

Ihr würdet mir mit der Beantwortung der Frage sehr weiterhelfen. Vielen Dank!

 

Frage 1: Nein, Ja, nein

Frage 2: Saldo der Zwischengewinne als KapErtrag Abs. 1, Kursgewinn (Saldo der um die Zwischengewinne bereinigten Anschaffungskosten und Veräußerungserlöse) als KapErt Abs. 2 (Möglichkeit der Verrechnung mit Altverlusten) , bei Veräußerungsverlust findet eine Verrechnung der Verluste mit einem (positiven) Saldo der Zwischengewinne statt und nur die Diierenz unterliegt der AbgSt. Wenn Verlust größer als Zwischengewinnsaldo, kann eine Verlustbescheinigung bis 15.12. beantragt werden, sonst wird der Verlusttopf vorgetragen.

 

StErkl. muss dann nicht abgegeben werden, da alles über die Veräußerungen besteuert wird. Die Depotbank darf keine StErkl. abgeben/erstellen.

 

P.S.: Hat der Fonds als Geschäftsjahr das Kalenderjahr?

 

Gruß

Taxadvisor

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D.D.M.

Frage 1: Nein, Ja, nein

Frage 2: Saldo der Zwischengewinne als KapErtrag Abs. 1, Kursgewinn (Saldo der um die Zwischengewinne bereinigten Anschaffungskosten und Veräußerungserlöse) als KapErt Abs. 2 (Möglichkeit der Verrechnung mit Altverlusten) , bei Veräußerungsverlust findet eine Verrechnung der Verluste mit einem (positiven) Saldo der Zwischengewinne statt und nur die Diierenz unterliegt der AbgSt. Wenn Verlust größer als Zwischengewinnsaldo, kann eine Verlustbescheinigung bis 15.12. beantragt werden, sonst wird der Verlusttopf vorgetragen.

 

StErkl. muss dann nicht abgegeben werden, da alles über die Veräußerungen besteuert wird. Die Depotbank darf keine StErkl. abgeben/erstellen.

 

P.S.: Hat der Fonds als Geschäftsjahr das Kalenderjahr?

 

Hallo!

Danke für die schnelle Antwort.

  • Der Fonds hat das Kalenderjahr als Geschäftsjahr.
  • Es liegen keine Altverluste vor.
  • Das mit der Depotbank und der Steuer habe ich missverständlich ausgedrückt. Ich meine natürlich, ob die Depotbank mir direkt die evtl anfallende Steuern abzieht oder ob ich eine StErkl abgeben muss. Das hast du ja mit 'nein' beantwortet.

Gruß

Mike

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postguru

hatte ich schon einmal in einem Thread mit einem Beispiel berechnet

 

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