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lanza38

Wie Kick-Backs versteuern ?

Empfohlene Beiträge

lanza38

Hallo,

 

manche Vermittler zahlen die Kick-Backs, die sie von ebase erhalten, bis auf einen Pauschalbetrag an den Anleger aus.

Die Kick-Backs muß ich als Anleger versteuern.

Doch wo muß ich das in KAP oder einem anderen Formular eintragen?

Danke.

 

mfg

lanza

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Taxadvisor

Hallo,

 

manche Vermittler zahlen die Kick-Backs, die sie von ebase erhalten, bis auf einen Pauschalbetrag an den Anleger aus.

Die Kick-Backs muß ich als Anleger versteuern.

Doch wo muß ich das in KAP oder einem anderen Formular eintragen?

Danke.

 

mfg

lanza

 

BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer vom 22.12.2009:

Behandlung von weitergegebenen Bestandsprovisionen

 

84 Investmentgesellschaften zahlen Vermittlungsentgelte an Kreditinstitute für den Vertrieb von Fondsanteilen in Form von sog. Kontinuitätsprovisionen (Bestandsprovisionen). Die Provisionen werden regelmäßig gezahlt und bemessen sich nach dem beim Kreditinstitut verwahrten Bestand an Fondsanteilen.

 

Erstatten Kreditinstitute ihren Kunden diese Bestandsprovisionen ganz oder teilweise, stellt die Rückvergütung der Bestandsprovision wirtschaftlich betrachtet einen teilweisen Rückfluss früherer Aufwendungen dar. Es handelt sich daher um Kapitalerträge i. S. des § 20 Absatz 1 Nummer 1 EStG, bei denen die Kapitalertragsteuer gemäß § 7 Absatz 1 InvStG einbehalten wird.

 

Gruß

Taxadvisor

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lanza38

Hallo,

 

manche Vermittler zahlen die Kick-Backs, die sie von ebase erhalten, bis auf einen Pauschalbetrag an den Anleger aus.

Die Kick-Backs muß ich als Anleger versteuern.

Doch wo muß ich das in KAP oder einem anderen Formular eintragen?

Danke.

 

mfg

lanza

 

BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer vom 22.12.2009:

Behandlung von weitergegebenen Bestandsprovisionen

 

84 Investmentgesellschaften zahlen Vermittlungsentgelte an Kreditinstitute für den Vertrieb von Fondsanteilen in Form von sog. Kontinuitätsprovisionen (Bestandsprovisionen). Die Provisionen werden regelmäßig gezahlt und bemessen sich nach dem beim Kreditinstitut verwahrten Bestand an Fondsanteilen.

 

Erstatten Kreditinstitute ihren Kunden diese Bestandsprovisionen ganz oder teilweise, stellt die Rückvergütung der Bestandsprovision wirtschaftlich betrachtet einen teilweisen Rückfluss früherer Aufwendungen dar. Es handelt sich daher um Kapitalerträge i. S. des § 20 Absatz 1 Nummer 1 EStG, bei denen die Kapitalertragsteuer gemäß § 7 Absatz 1 InvStG einbehalten wird.

 

Gruß

Taxadvisor

danke.

Kannst Du mir auch sagen, wo genau die einzutragen sind!

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo lanza38,

 

Kannst Du mir auch sagen, wo genau die einzutragen sind!

KAP Zeile 15

 

Aber geht es denn wirklich um laufende Zahlungen, also Bestandsprovisionen?

 

Wenn es sich hingegen nur um die (teilweise) Rückerstattung des Ausgabeaufschlags handelt (macht z.B. comdirect ab einem bestimmten Depotvolumen), so gehören diese Erträge imho nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften, sondern sie mindern nur die Anschaffungskosten (sprich: Steuern darauf - wenn überhaupt - erst beim Verkauf).

 

MfG Stefan

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lanza38

Hallo lanza38,

 

Kannst Du mir auch sagen, wo genau die einzutragen sind!

KAP Zeile 15

 

Aber geht es denn wirklich um laufende Zahlungen, also Bestandsprovisionen?

 

Wenn es sich hingegen nur um die (teilweise) Rückerstattung des Ausgabeaufschlags handelt (macht z.B. comdirect ab einem bestimmten Depotvolumen), so gehören diese Erträge imho nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften, sondern sie mindern nur die Anschaffungskosten (sprich: Steuern darauf - wenn überhaupt - erst beim Verkauf).

 

MfG Stefan

Hallo Stefan,

 

ja es geht um Bestandsprovisionen.

 

Gruß

lanza

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