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JackDaRippa

Macht eine Anstellung zum 15.12. steuerlich Sinn?

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JackDaRippa

Hallo Forum,

 

ich habe eine steuertechnische Frage und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

 

Folgende Situation:

Ich habe das ganze Jahr 2010 über nicht gearbeitet (war/bin Student). Inzwischen promoviere ich (momentan noch unbezahlt) und habe jetzt zum 15.12. eine Stelle in Aussicht gestellt bekommen. TV-L Entgeltgruppe 13, davon eine halbe Stelle, im Dezember noch 17 Tage, macht ca. 800 Euro brutto. Des weiteren habe ich einen großteil meiner Fonds (alle erst 2009 gekauft) dieses Jahr verkauft und wieder gekauft um die Gewinne steuerfrei mitnehmen zu können (ca. 5000 Euro Kursgewinn insgesamt). Hinzu kommen noch Tagesgeldzinsen und Ertragsausschüttungen der Fonds. Alles in allem bleibe ich damit unter den 8004 Euro, somit sollte also meines Erachtens keine Einkommensteuer zu zahlen sein.

 

Meine Frage: Macht es steuerlich gesehen Sinn, die Stelle zum 15.12. anzutreten oder wäre es sinnvoller, bis zum 1. Januar zu warten? Auch mit den 800 Euro brutto von der Stelle sollte ich noch unter den 8004 Euro bleiben.

 

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

 

Vielen Dank schonmal.

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xolgo

Meine Frage: Macht es steuerlich gesehen Sinn, die Stelle zum 15.12. anzutreten oder wäre es sinnvoller, bis zum 1. Januar zu warten? Auch mit den 800 Euro brutto von der Stelle sollte ich noch unter den 8004 Euro bleiben.

 

Definiere "Sinn machen"!

 

Unabhängig von den Steuern geht es doch erstmal um ein halbes Monatsgehalt haben oder nicht haben.

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Anleger Klein

[...]Auch mit den 800 Euro brutto von der Stelle sollte ich noch unter den 8004 Euro bleiben.[...]

 

Inwiefern Sinn machen? Willst du möglichst viel verdienen oder nur keine Steuern zahlen? Selbst wenn du ein paar Euro drüber bist, machen die paar Euro Einkommenssteuer nichts aus und falls du dann nachträglich Abgeltungssteuer zahlen sollst kommst du dank Günstigerprüfung sowieso drum herum. Was spricht deiner Meinung nach gegen einen Beginn am 15.12.?

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JackDaRippa

Definiere "Sinn machen"!

 

Unabhängig von den Steuern geht es doch erstmal um ein halbes Monatsgehalt haben oder nicht haben.

 

Sinn machen heißt für mich: Am Ende mit mehr Geld dastehen.

Ich habe mich bislang mit dem Thema Lohnsteuer und Einkommensteuer noch überhaupt nicht beschäftigt. Es bestand einfach keine Notwendigkeit. Bis gestern bin ich davon ausgegangen, dass ich meine Stelle zum 1.1.2011 bekomme. Dass es jetzt doch schon zum 15.12 klappt, kommt für mich sehr überraschend und jetzt interessiert mich einfach, ob und wenn ja was für Auswirkungen das für mich hat. Für meine Eltern sollte es wohl keinen Unterschied machen, Kindergeld bekommen sie eh keins mehr. Ein weiterer Punkt ist, dass ich dann ja wohl pünktlich zum 15.12. auch aus der PKV rausfliege (bin momentan nach bei meinen Eltern mitversichert).

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vanity

Die 800 , die du bekommen wirst, liegen ja auch noch unterhalb der Werbungskostenpauschale, die du als AN frei hast. Damit ist das Arbeitseinkommen steuerlich überhaupt nicht wirksam (wenn du ansonsten in 2010 keine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit hast).

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bb_florian

Bei der Einkommensteuer gilt: Umso höher dein Bruttoeinkommen, umso höher dein Nettoeinkommen (welche Ausnahmen gibt es von der dieser Regel überhaupt? - außer Kindergeld?). D.h. Mehr Geld -> mehr gut. ;)

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reckoner

Hallo JackDaRippa,

 

wenn du erst zum 1.1. anfängst, bekommst du doch die 800 Euro gar nicht, wo soll also der Vorteil liegen?

 

Das Entscheidende hat übrigens vanity geschrieben, der Werbungskostenpauschbetrag wirkt ähnlich wie der Sparer-Pauschbetrag: Wer nicht darüber kommt (pro Jahr!!!)), zahlt überhaupt keine Steuern.

 

Ich frage mich allerdings, warum der Arbeitgeber so etwas anbietet, es ist ja der Feiertagszeitraum schlechthin.

 

MfG Stefan

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vanity
· bearbeitet von vanity

... es ist ja der Feiertagszeitraum schlechthin.

Ist dieses Jahr nicht so prickelnd! <_<

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sekino
· bearbeitet von sekino

Hi,

 

die entscheidende Antwort hat vanity gegeben.

 

Der Werbungskostenpauschbetrag beträgt für Arbeitnehmer 920 € p.a.. Dieser Betrag bleibt steuerfrei, egal, ob Du das ganze Jahr oder nur einen Tag unselbständig gearbeitet hast. Er hat keinen Einfluss auf die Höhe der abzuführenden Steuern.

 

Im übrigen gilt: Die Einkommensteuer in Deutschland liegt immer, auch die Grenzsteuer liegt immer unter 100%. Damit macht es immer Sinn, zu arbeiten, es bleibt immer etwas übrig. Es gibt keine Einkommenssituation, wo durch das zusätzliche Einkommen so viel an zusätzlicher Einkommensteuer herauskommt, dass man ohne die zusätzliche Arbeit mehr netto hätte als mit Arbeit!

 

Gruß

Sekino

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xolgo

Definiere "Sinn machen"!

 

Unabhängig von den Steuern geht es doch erstmal um ein halbes Monatsgehalt haben oder nicht haben.

 

Sinn machen heißt für mich: Am Ende mit mehr Geld dastehen.

 

Das wäre ja noch schöner, wenn der Grenzssteuersatz 100% wäre. Also wie andere schon gesagt haben, ganz klar: Arbeiten!

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Malvolio

Ggf. könntest Du noch für dieses Jahr AN-Sparzulage oder falls gewünscht Riester-Förderung mitnehmen.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

gelöscht

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boll

Könnte mir vorstellen, dass du durch die Angabe der Werbungskosten (mind 920 ) sogar negative Einnahmen von 120 hättest. Diese könntest du als Verlust ins nächste Jahr vortragen und somit etwas Steuern in 2011 sparen.

 

Falls du mit deinen gesamten Werbungskosten über die Pauschale kommst (z. B. durch Zweitwohnsitz, Umzugskosten, Mehraufwendungen für Verpflegung, Fahrtkosten, Telekommunikationsaufwendungen, Arbeitsmittel, Bewerbungskosten, Reinigung Berufskleidung, Instandhaltung Berufskleidung, Kaufpreis für die Steuersoftware, ...), solltest du diese separat angeben, damit dein Verlust wächst.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Könnte mir vorstellen, dass du durch die Angabe der Werbungskosten (mind 920 ) sogar negative Einnahmen von 120 hättest. Diese könntest du als Verlust ins nächste Jahr vortragen und somit etwas Steuern in 2011 sparen.

Nein, die Werbungskostenpauschale kann grundsätzlich nicht höher als die Einnahmen sein (§9a EStG Abs.3 Satz 2: ... die Pauschbeträge ... dürfen nur bis zur Höhe der Einnahmen abgezogen werden.).

 

Damit erübrigt sich auch der zweite Tipp. EDIT: Sorry, das war falsch, wirklich entstandene Werbungskosten können das Einkommen auch ins Minus drücken.

 

MfG Stefan

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JackDaRippa

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten, die mir Klarheit gebracht haben. Ich habe zwar schon vermutet, dass es für mich nicht von Nachteil sein würde, die Stelle zum 15.12. anzutreten aber ganz sicher war ich mir halt nicht.

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