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Warlock

Mein in diesem Jahr geschaffenes Depot (bei der comdirect) wird vorraussichtlich mehr als meinen Freibetrag (801EUR) an Rendite abwerfen. Wie wird nun "ganz praktisch" die Abgeltungssteuer einbehalten?

 

- Werden Teile meiner Positionen abverkauft (will ich nicht hoffen, kann ich mir auch nicht vorstellen)?

 

- Wird mein Verrechnungs bzw. Girokonto dort mit dem entsprechenden Betrag belastet?

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obx
· bearbeitet von obx

Mein in diesem Jahr geschaffenes Depot (bei der comdirect) wird vorraussichtlich mehr als meinen Freibetrag (801EUR) an Rendite abwerfen. Wie wird nun "ganz praktisch" die Abgeltungssteuer einbehalten?

 

- Werden Teile meiner Positionen abverkauft (will ich nicht hoffen, kann ich mir auch nicht vorstellen)?

 

- Wird mein Verrechnungs bzw. Girokonto dort mit dem entsprechenden Betrag belastet?

Hä? Abgeltungsteuer wird doch einfach von den Ausschüttungen/ Dividenden, die Du erhälst abgezogen. Da muss folglich nichts von einem anderen Konto eingezogen werden. Verkaufst Du mit Gewinn Anteile, wird natürlich von dem ausgezahlten Gewinn Abgeltungsteuer einbehalten...

 

kleinem Denkfehler aufgesessen? ;)

 

Nachtrag: Ausl. Thesaurierer musst Du natürlich selbst beim FA angeben. Bei inländischen erfolgt der Abzug innerhalb des Fonds

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter

Wie wird nun "ganz praktisch" die Abgeltungssteuer einbehalten?

Angeltungssteuer fällt immer dann an, wenn Geld auf Dein Konto fließen.

- bei Dividendenausschüttungen

- bei Verkäufen von Wertpapieren

- bei Zinszahlungen

- ...

In diesen Fällen wird die AbgSt auf den Gewinnanteil direkt seitens der Bank von den Zuflüssen einbehalten und landen nicht auf Deinem Verrechnungskonto.

 

Es wird KEINE Abgeltungssteuer auf Buchgewinne erhoben (also bestehende, unverkaufte Positionen mit Kursgewinnen).

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Warlock

Es wird KEINE Abgeltungssteuer auf Buchgewinne erhoben (also bestehende, unverkaufte Positionen mit Kursgewinnen).

 

Das war mir so garnicht klar, obwohl es eigentlich einleuchtend ist. :-

 

Wie ist das denn wenn ich nun mit entsprechendem Gewinn im Januar verkaufe, die Kursgewinne habe ich ja noch im alten Jahr gemacht?

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xolgo

Es wird KEINE Abgeltungssteuer auf Buchgewinne erhoben (also bestehende, unverkaufte Positionen mit Kursgewinnen).

 

Das war mir so garnicht klar, obwohl es eigentlich einleuchtend ist. :-

 

Wie ist das denn wenn ich nun mit entsprechendem Gewinn im Januar verkaufe, die Kursgewinne habe ich ja noch im alten Jahr gemacht?

 

Die Buchgewinne werden nicht besteuert, sondern der Verkauf. Der eventuelle Kursgewinn wird bei Veräußerung versteuert. Maßgeblich für die Verrechnung mit dem Freibetrag ist nur das Jahr des Verkaufs.

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reckoner

Hallo Warlock,

 

Das war mir so garnicht klar, obwohl es eigentlich einleuchtend ist.
Und mir war klar, dass du das nicht wusstest. Macht aber nichts, wir haben alle mal angefangen. Sei froh, dass du nichts mehr mit dem Übergang auf die Abgeltungsteuer zu tun hast, jetzt ist es eigentlich ganz einfach.

 

Wie ist das denn wenn ich nun mit entsprechendem Gewinn im Januar verkaufe, die Kursgewinne habe ich ja noch im alten Jahr gemacht?

Versteuert wird grundsätzlich im Jahr des Zuflußes. Wenn nun nach deinem Beispiel im Januar ein Kursgewinn realisiert wird, so wird dieser als erstes mit dem - dann wieder vollständigen - Freistellungsauftrag verrechnet. Wenn dieser aufgebraucht ist (ggf. erst durch Zinsen/Dividenden/etc. im weiteren Verlauf des Jahres), werden 25%+Soli direkt an das Finanzamt abgeführt.

 

MfG Stefan

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Warlock

Versteuert wird grundsätzlich im Jahr des Zuflußes. Wenn nun nach deinem Beispiel im Januar ein Kursgewinn realisiert wird, so wird dieser als erstes mit dem - dann wieder vollständigen - Freistellungsauftrag verrechnet. Wenn dieser aufgebraucht ist (ggf. erst durch Zinsen/Dividenden/etc. im weiteren Verlauf des Jahres), werden 25%+Soli direkt an das Finanzamt abgeführt.

 

MfG Stefan

 

Damit ich das richtig verstehe:

 

In meinem Fall ist es so das ich gegenwertig etwa 250EUR meines Freibetrages durch Ausschüttungen ausgenutzt habe. Meine Buchgewinne liegen etwa bei nochmals 700EUR.

 

Verkaufe ich noch in diesem Jahr so muss ich nur etwa 150EUR (801-250-700) versteuern, zu einer Quote von 25%+Soli. Tue ich dies nicht so verfällt mein Freibetrag. (?)

 

Verkaufe ich nun nicht und erziele nächstes Jahr noch einmal den gleichen Gewinn und verkaufe dann, so müsste ich dann (2*250+2*700-800) 1100EUR versteuern und mein nicht genutzter Freibetrag in 2010 von etwa 650 EUR verfällt?

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xolgo

In meinem Fall ist es so das ich gegenwertig etwa 250EUR meines Freibetrages durch Ausschüttungen ausgenutzt habe. Meine Buchgewinne liegen etwa bei nochmals 700EUR.

 

Verkaufe ich noch in diesem Jahr so muss ich nur etwa 150EUR (801-250-700) versteuern, zu einer Quote von 25%+Soli. Tue ich dies nicht so verfällt mein Freibetrag. (?)

 

Ja.

 

Verkaufe ich nun nicht und erziele nächstes Jahr noch einmal den gleichen Gewinn und verkaufe dann, so müsste ich dann (2*250+2*700-800) 1100EUR versteuern und mein nicht genutzter Freibetrag in 2010 von etwa 650 EUR verfällt?

 

Fast. Die Ausschüttungen von 2010 werden in 2010 versteuert. 2011 müsstest Du also nur "einmal" Ausschüttungen versteuern.

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berliner

Warlock, bei niedrigem Einkommen evtl. per Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen.

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reckoner

Hallo Warlock,

 

nur so als Anmerkung: Du kannst auch nur einen Teil verkaufen, um den Sparer-Pauschbetrag in diesem Jahr nicht verfallen zu lassen; berücksichtige aber immer auch die Spesen.

 

MfG Stefan

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Warlock

Erstmal vielen Dank für die Aufklärung, jetzt habe ich es endlich verstanden.

 

Hallo Warlock,

 

nur so als Anmerkung: Du kannst auch nur einen Teil verkaufen, um den Sparer-Pauschbetrag in diesem Jahr nicht verfallen zu lassen; berücksichtige aber immer auch die Spesen.

 

MfG Stefan

 

Das ist mir gerade auch durch den Kopf gegangen. Evtl. löse ich eine oder zwei kleine Positionen auf oder ich verkaufe und kaufe direkt wieder eine größere Position am Jahresende, ausschöpfen werde ich den Freibetrag aber auf jeden Fall!

 

Nachdem ich jetzt erst das ganze Ausmaß der Abgeltungssteuer verstanden habe muss ich ehrlich sagen, wer auch immer sie wieder bereit ist abzuschaffen hat meine Stimme!

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter

Hallo Warlock,

Das war mir so garnicht klar, obwohl es eigentlich einleuchtend ist.
Und mir war klar, dass du das nicht wusstest.

Aha, war es Dir? Komisch dass das eine Antwort auf meinen Post war, und Du bis dahin noch gar nichts gepostet hast.

Halten wir also fest: Dir war's klar aber um Aufklärung warst Du nicht bemüht. Nachher waren wir also mal wieder schlauer.

 

PS: und nein, ich mag so ein Verhalten nicht...

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reckoner

Hallo,

 

Nachdem ich jetzt erst das ganze Ausmaß der Abgeltungssteuer verstanden habe muss ich ehrlich sagen, wer auch immer sie wieder bereit ist abzuschaffen hat meine Stimme!
Die alte Regelung war aber auch nicht viel anders, es gibt Vor- aber auch Nachteile im Vergleich zu früher.

 

Aha, war es Dir? Komisch dass das eine Antwort auf meinen Post war, und Du bis dahin noch gar nichts gepostet hast.

Halten wir also fest: Dir war's klar aber um Aufklärung warst Du nicht bemüht. Nachher waren wir also mal wieder schlauer.

 

PS: und nein, ich mag so ein Verhalten nicht...

Was soll denn so ein Quatsch? Ich habe sofort gepostet, als ich den Beitrag gelesen habe.

 

Und wieso sollte ich auf deinen Post geantwortet haben, meine Anrede war doch eindeutig.

 

MfG Stefan

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alex2003a
· bearbeitet von alex2003a

wurde gelöst

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domkapitular

Die Bank berücksichtigt die An- und Verkaufskosten des Papiers, das du verkaufst, zur Ergebnisermittlung.

Die anderen Transaktionskosten werden dann verrechnet, wenn du die entsprechenden Papiere verkaufst.

Aber aufpassen, dass der Gewinn auch steuerlich wirksam ist (keine Altbestände mit kauf vor 2009).

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