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Lenny

Rückforderung v. zentralen Zulagenstelle n. Riesterkündigung

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Lenny

Hallo,

 

 

Mir ist nach 4 Jahren ein Rückforderungsbescheid der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen ins Haus geflattert.

 

Mein Riestervertrag wurde in 2006 gekündigt was "eine schädliche Verwendung" darstellt. 4 Jahre "soll auch fristgerecht sein".

 

Beim Anbieter des Altersvorsorgevertrags wurde angefragt und natürlich ist die angesparte Summe nicht ausreichend (da für Abschluss u. weitere Kosten verbraten worden). Mir wurde damals logischerweise auch nix ausbezahlt.

 

Und jetzt soll ich die Rückforderung begleichen. Mein Einspruch sei unbegründet und müsste zurückgewiesen werden, so deren vorläufige Antwort.

 

 

Ist das nicht unfair, die Versicherung verschlingt die staatlichen Zulagen durch deren typ. Kostenstruktur und nun soll es am Sparer hängen bleiben...

 

Hat jemand auch Forderungen vom dtsch. Rentenvers.Bund erhalten? Wie würdet ihr weiter vorgehen?

 

 

Danke mit Gruß

Lenny

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polydeikes
· bearbeitet von torstenb

Erstmal solltest du rausfinden, ob nur Zulagen geflossen sind oder ob du auch steuerliche Vorteile geltend gemacht hast. Sprich wurde Riester in der Steuererklärung angegeben und ergab sich eine Ersparnis? Schulden beim Finanzamt sind weit bedenklicher als bei der ZfA. Wenn ja, direkt ab zum Steuerberater ... nicht das dir da noch ein Strick draus gedreht wird ...

 

Bzgl. der Zulagen kannst du nur nochmal versuchen eine Stundung zu erreichen, kriegst du das nicht hin, versuch 30 % Rabatt rauszuhandeln. Funktioniert auch das nicht, siehs als Leergeld und bezahle ... mehr Möglichkeiten hast du nicht ...

 

edit: Nur ums noch mal hervorzuheben, da dir wohl nicht bewusst: Du wärest verpflichtet gewesen die Auflösung anzuzeigen. Und was die ZfA weiss, ist dem Finanzamt sowieso schon bekannt. Nur deren Keule ist härter ...

 

Grundlage: http://dejure.org/gesetze/EStG/94.html

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Lenny

Danke für die Hinweise!

 

 

Wollte mich noch mal absichern, aber es bleibt letztlich am Kunden hängen, dem der tolle Riester angedreht wurde...jetzt die Rentenbund Forderung zu begleichen.

 

 

FA ist nicht involviert, aber gut zu wissen...

 

 

Stunden oder weiteres "Handeln" ist bei dem überschaubaren Betrag nicht angebracht - Genau wie du Schreibst "Leer"geld für Nichts ;)

 

Viele Grüße

Lenny

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ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM

Beim Anbieter des Altersvorsorgevertrags wurde angefragt und natürlich ist die angesparte Summe nicht ausreichend (da für Abschluss u. weitere Kosten verbraten worden). Mir wurde damals logischerweise auch nix ausbezahlt.

 

Und jetzt soll ich die Rückforderung begleichen.

 

Es war ungeschickt, den Vertrag zu kündigen. Jetzt hast Du eine Menge Schulden. Hättest Du ihn ruhend gestellt, hättest Du keine weiteren Kosten gehabt, keine Schulden und würdest am Ende der Laufzeit sogar die eingezahlten Beiträge (unverzinst) zurückbekommen.

 

Die vorschnelle Kündigung hat Dich im Vergleich zum Ruhendstellen so vermutlich ein paar Tausender gekostet :'(

 

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Granini

 

Die vorschnelle Kündigung hat Dich im Vergleich zum Ruhendstellen so vermutlich ein paar Tausender gekostet :'(

 

 

Äh, also wenn der Vertrag "negativ" war, können ja kaum Beiträge geflossen sein.

Wahrscheinlich geht es hier eher um eine zweistellige Summe! ;)

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ImperatoM

 

Die vorschnelle Kündigung hat Dich im Vergleich zum Ruhendstellen so vermutlich ein paar Tausender gekostet :'(

 

 

Äh, also wenn der Vertrag "negativ" war, können ja kaum Beiträge geflossen sein.

Wahrscheinlich geht es hier eher um eine zweistellige Summe! ;)

 

Denk mal nach: Natürlich sind Beiträge geflossen, wie hätte er denn sonst wohl die Zulagen bekommen sollen?

Der Vertrag war nur "negativ" wegen der hohen Abschlussgebühr, die zu Beginn fällig wird.

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Akaman
· bearbeitet von Akaman

Die vorschnelle Kündigung hat Dich im Vergleich zum Ruhendstellen so vermutlich ein paar Tausender gekostet :'(

 

Wahrscheinlich geht es hier eher um eine zweistellige Summe! ;)

 

Denk mal nach

 

Also dreistellig?

 

And if so: was ändert das an der grundsätzlichen Fragestellung?

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Granini

Denk mal nach: Natürlich sind Beiträge geflossen, wie hätte er denn sonst wohl die Zulagen bekommen sollen?

Der Vertrag war nur "negativ" wegen der hohen Abschlussgebühr, die zu Beginn fällig wird.

 

Ich habe nachgedacht. Wir reden hier nicht von einer negativen Rendite, die die ganzen ersten Jahre zu erwarten ist, sondern von einem tatsächlichen negativen Betrag. Sowas passiert nur, wenn sehr wenige, sehr kleine Beiträge geflossen sind.

 

Aber akaman hat Recht, ist eigentlich OT. ;)

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ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM

 

Die vorschnelle Kündigung hat Dich im Vergleich zum Ruhendstellen so vermutlich ein paar Tausender gekostet :'(

 

 

Äh, also wenn der Vertrag "negativ" war, können ja kaum Beiträge geflossen sein.

Wahrscheinlich geht es hier eher um eine zweistellige Summe! ;)

 

Ich habe (wie Du selbst zitiert hast) vom Vergleich zum Ruhendstellen gesprochen. Dass er in diesem Vergleich ein paar Tausender verloren hat, ist sehr wahrscheinlich. Und dieser Vergleich, den Du zitiert hast, hat nichts damit zu tun, ob der ausgewiesene Kontostand nun gerade positiv oder negativ ist.

 

Ich nehme eigentlich aber an, dass Du das auch weißt ;)

 

.

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