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vertex29

steuerausländer (besteuerung)

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vertex29

servus,

 

dieses jahr ändert sich mein status zum steuerausländer (beschränkte steuerpflicht), da ich keinen wohnsitz mehr in deutschland habe. jedoch liegt mein aktiendepot bei einem deutschen kreditinstitut.

 

habe den folgenden beitrag im internet gefunden, der mich ein wenig verwirrt:

 

Nach geltendem Recht verzichtet D bei Steuerausländern auf die inländische Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Zinsen auf Kapitalforderungen.

Nicht der beschränkten Steuerpflicht unterliegen damit ­Erträge aus Geldmarkt-Sondervermögen, Wertpapier-Sondervermögen, Beteiligungs-Sondervermögen, Investmentfondsanteil-Sondervermögen, Grundstücks-Sondervermögen, gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen und Altersvorsorge-Sondervermögen.

Beschränkte Steuerpflicht tritt jedoch ein bei Tafelgeschäften mit inländischen Investmentanteilen. Dann besteht der Inlandsbezug, der zur beschränkten Steuerpflicht führt, darin, dass die Erträge von einem inländischen Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut gegen Vorlage des Zinsscheins ausgezahlt oder gutgeschrieben werden. Die Erträge unterliegen einer KapESt (Zinsabschlag) von 35 %. Die beschränkte Steuerpflicht tritt nur dann nicht ein, wenn der den Zinsschein Einlösende ein ausländisches Kreditinstitut oder ein ausländisches Finanzdienstleistungsinstitut ist (Frotscher, EStG § 49 Rn 313 f).

 

Bei "normalen Kapitalanlagen" eines Steuerausländers bei einer inländischen Bank verzichtet D im Ergebnis damit auf sein Besteuerungsrecht.

 

verwirrend ist hier die letzte aussage (letzter satz). diese besagt, dass ich mit meiner "normalen kapitalanlage" keiner besteuerung unterliege. diese aussage wurde auch von meinem onlinebroker bestätigt.....es heisst aber im gesetzestext:

 

Weisen Sie Ihrer deutschen Bank Ihren Wohnsitz im Ausland nach, erfolgt wegen der genannten DBA-Regelung kein Abzug der Abgeltungsteuer von Ihren inländischen Zinsen.

 

Das gilt aber nicht für Zinsen aus Tafelpapieren und auch nicht für Aktiendividenden, Gewinne aus Aktienverkäufen, ausgeschüttete und thesaurierte Dividenden aus inländischen Investmentanteilen sowie den weiteren in § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG aufgezählten Kapitalerträgen

 

 

vielleicht kann mir jemand hier etwas licht in die schwarze grotte bringen.

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon

vielleicht kann mir jemand hier etwas licht in die schwarze grotte bringen.

Sowas solltest du besser deinen Steuerberater fragen, hier aus eigener Erfahrung und nur zum Informationsaustausch:

- Keine AbSteuer auf Zinseinkuenfte wie Festgeld, Tagesgeld, Bausparvertraege

- Keine AbSteuer auf Kursgewinne

- Keine AbSteuer auf auslaendische Dividenden

 

D.h. natuerlich nicht, dass du nichts versteuern musst, sondern musst dies i.d.R. im anderen Land machen. Inlaendische Dividenden muessen in Deutschland versteuert werden - auch wenn sie in Fonds stecken (egal ob ausschuettend oder thesaurierend), Abrechnung ueber Steuererklaerung.

 

Was die folgenden Einkuenfte angeht solltest du auf jeden Fall einen Steuerberater fragen, sofern das auf dich zutrifft:

 

- Einkünfte aus einer im Inland betriebenen Land- und Fortswirtschaft

- Einkünfte aus Gewerbebetrieb (z.B. wenn im Inland eine Betriebsstätte oder ein ständige Vertretung existiert)

- Einkünfte aus selbständiger Arbeit, wenn diese im Inland ausgeübt oder verwertet werden

- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wenn sie im Inland ausgeübt oder verwertet werden

- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

- sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG

 

Beachte, dass es auch noch die erweiterte beschraenkte Steuerpflicht gibt, kannst du den Berater auch mal nach fragen (gilt i.d.R. fuer die "Flucht" in ein Niedrigsteuerland).

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vertex29

danke fuer die antwort.

 

ich werden auf jedenfall einen steuerberater zu rate ziehen...

 

wie kann ich beurteilen, ob ich der erweiterten beschränkten steuerpflicht unterliege

 

gruesse

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Raccoon

wie kann ich beurteilen, ob ich der erweiterten beschränkten steuerpflicht unterliege

In dem du den Steuerberater fragst. ;)

 

Fuer's Selbst-Studium: Aussensteuergesetz

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John Silver

Racoon hat das schon alles ganz gut im allgemeinen erklärt.

 

Ohne im Detail darzulegen, wie es sich bei Dir persönlich verhält, kann hier eigentlich nur jeder

raten wie es bei Dir sein könnte.

Z.B. ist nicht nur der Wohnsitz, sondern auch der gewöhnliche Aufenthalt entscheidend usw.

Deshalb halte ich den Rat von Racoon für sehr gut, einen Steuerberater hinzu zu ziehen,

da "internationale" Steuerangelegenheiten im deutschen Steuerrecht ganz schnell kompliziert werden können.

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vertex29

wie gesagt...einen steuerberater werde ich einschalten. wollte die informationen nur für mich vorsortieren

 

hätte noch 2 fragen:

 

1.) muss ich als beschränkt steuerpflichtiger eine steuererklärung in d abgeben?

 

2.) 2010 habe ich die ersten 3 monate noch in d gearbeitet...gilt für mich für das komplette jahr 2010 die unbeschränkte steuerpflicht?

 

danke

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vertex29

in meinen konkreten fall kommt noch etwas würze dazu....meine depotbank in d führt keine steuer von aktiengewinnen ab......diese soll ich in neuseeland versteuern....hier in neuseeland werden für "neu-einwanderer" für die ersten 4 jahren diese ausländischen einkünfte steuerfrei gewährt.....

 

ich weiss...ich suche mir einen steuerberater =)

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Raccoon

wie gesagt...einen steuerberater werde ich einschalten. wollte die informationen nur für mich vorsortieren

 

hätte noch 2 fragen:

 

1.) muss ich als beschränkt steuerpflichtiger eine steuererklärung in d abgeben?

Nur sofern du inlaendische Einkuenfte hast (s.o.).

 

2.) 2010 habe ich die ersten 3 monate noch in d gearbeitet...gilt für mich für das komplette jahr 2010 die unbeschränkte steuerpflicht?

Soweit ich mich erinnere zaehlt das Jahr der Abreise und Rueckkehr zur unbeschraenkten Steuerpflicht.

 

in meinen konkreten fall kommt noch etwas würze dazu....meine depotbank in d führt keine steuer von aktiengewinnen ab......diese soll ich in neuseeland versteuern....hier in neuseeland werden für "neu-einwanderer" für die ersten 4 jahren diese ausländischen einkünfte steuerfrei gewährt.....

Was das dt. FA nicht weiss, macht es nicht heiss. :-

 

ich weiss...ich suche mir einen steuerberater =)

;)

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vertex29

ich habe noch folgendes im netz gefunden

 

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-36384.xhtml?currentModule=home

 

hier steht

 

Da der Steuereinbehalt abgeltende Wirkung hat (§ 50 Abs. 5 Satz 1 EStG), müssen Sie in Deutschland keine »Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige« abgeben. Nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen darf der Quellenstaat (Land, in dem die Kapitalerträge erzielt werden) auf Dividenden jedoch nur 15 % Quellensteuer einbehalten. Deshalb können Sie sich die Differenz zwischen der Abgeltungsteuer und der nach dem für Sie geltenden DBA maximal zulässigen Quellensteuer vom deutschen Bundeszentralamt für Steuern erstatten lassen.

 

also doch keine steuererklärung?

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Raccoon

also doch keine steuererklärung?

Liegt an der Art der Einkuenfte (s.o.), fuer Kapitalertraege wo AbSteuer einbehalten wird kann das so zutreffen.

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michaelschmidt
· bearbeitet von michaelschmidt

vielleicht kann mir jemand hier etwas licht in die schwarze grotte bringen.

Sowas solltest du besser deinen Steuerberater fragen, hier aus eigener Erfahrung und nur zum Informationsaustausch:

- Keine AbSteuer auf Zinseinkuenfte wie Festgeld, Tagesgeld, Bausparvertraege

- Keine AbSteuer auf Kursgewinne

- Keine AbSteuer auf auslaendische Dividenden

 

D.h. natuerlich nicht, dass du nichts versteuern musst, sondern musst dies i.d.R. im anderen Land machen. Inlaendische Dividenden muessen in Deutschland versteuert werden - auch wenn sie in Fonds stecken (egal ob ausschuettend oder thesaurierend), Abrechnung ueber Steuererklaerung.

 

Was die folgenden Einkuenfte angeht solltest du auf jeden Fall einen Steuerberater fragen, sofern das auf dich zutrifft:

 

- Einkünfte aus einer im Inland betriebenen Land- und Fortswirtschaft

- Einkünfte aus Gewerbebetrieb (z.B. wenn im Inland eine Betriebsstätte oder ein ständige Vertretung existiert)

- Einkünfte aus selbständiger Arbeit, wenn diese im Inland ausgeübt oder verwertet werden

- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wenn sie im Inland ausgeübt oder verwertet werden

- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

- sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG

 

Beachte, dass es auch noch die erweiterte beschraenkte Steuerpflicht gibt, kannst du den Berater auch mal nach fragen (gilt i.d.R. fuer die "Flucht" in ein Niedrigsteuerland).

Danke Raccoon !

Genau das war es was ich nicht mehr gefunden habe.

Also muß man in Deutschland auch die Dividendenanteile versteuern, die sich in einem Fonds befinden.

Selbst wenn man den Wohnsitz in Asien hat.

Dann ist es ratsam, Fonds zu haben, die keine Deutschen Dividenden ausschütten.

Jetzt muß ich erstmal raus bekommen, wie das bei meinen Fonds aussieht die ich habe.

Das wären der ETF Dachfonds P und der Patrimone.

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webwude

Ich habe eine ähnlich gelagerte Frage, vielleicht kann mir jemand helfen:

 

Situation: seit eineinhalb Jahren im Ausland (Oesterreich), kein Wohnsitz mehr in D.

 

Nun habe ich meine Jahresabrechnungen erhalten und bei einer Bank hat sich offenbar der Status des Steuerausländer noch nicht herum gesprochen. Jedenfalls wurden Kapitalertragssteuer und Soli von den Zinseinkünften abgezogen. Auf Nachfrage bekam gerade die Info, ich sei als Steuerinländer geführt und dies würde nun geändert, könnte aber rückwirkend nicht mehr geändert werden.

 

Die Frage, die sich nun stellt: wie komme ich an die irrtümlich gezahlten Steuern heran? Ich habe keine Einkünfte mehr in D, dementsprechend hatte ich nicht vor, für 2011 noch eine Steuererklärung zu erstellen. Bei der österreichischen Erklärung muss ich eh noch Steuern auf die Erträge zahlen, somit wäre ich quasi doppelt besteuert - was nun?

 

Vielen Dank für eine Antwort,

viele Grüsse,

ww

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Raccoon
Die Frage, die sich nun stellt: wie komme ich an die irrtümlich gezahlten Steuern heran? Ich habe keine Einkünfte mehr in D, dementsprechend hatte ich nicht vor, für 2011 noch eine Steuererklärung zu erstellen. Bei der österreichischen Erklärung muss ich eh noch Steuern auf die Erträge zahlen, somit wäre ich quasi doppelt besteuert - was nun?

Ist mir schon zweimal passiert - einfach einen formlosen Antrag bei deinem letzten FA in Deutschland stellen, d.h. einen Brief schreiben und Rueckzahlung fordern (natuerlich mit freundlichem Tonfall). Ggfs. wird das FA Nachweise verlangen, die du dann einreichen musst.

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