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20fingers

Dbx tracker wirklich kostenlos?

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Padua

Padua,

danke dafür, dass du den Testpiloten gespielt hast :thumbsup:

 

Ein paar Fragen habe ich noch:

Wurde beim Kauf der Kurs der Fondsgesellschaft herangezogen oder ein Börsenpreis (ähnlich wie bei der DAB)?

Welchen Umrechnungskurs nimmt ebase an? Bzw. wo kann ich den Umrechnungskurs nachvollziehen? (Nicht, dass dahinter Gebühren versteckt werden ?!?)

 

Hallo @boll,

 

Der Kauf wurde am 04.02.2011 mit dem Kurs der KAG (32,305600 USD) durchgeführt. Das Referenzkontos wurde mit dem Gesamtbetrag (per 07.02.2011 zum Devisenkurs 1,351 umgerechnet) belastet.

 

Gruß Padua

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boll

Der Kauf wurde am 04.02.2011 mit dem Kurs der KAG (32,305600 USD) durchgeführt. Das Referenzkontos wurde mit dem Gesamtbetrag (per 07.02.2011 zum Devisenkurs 1,351 umgerechnet) belastet.

 

Ist zwar ein wenig OT, aber ich denke, es ist für den ein oder anderen interessant:

 

Ich habe "recherchiert", warum der genannte Wechselkurs (1,351 /US$) herangezogen wurde.

Bei Kundengeschäften in fremder Währung (z.B. Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge) rechnet die comdirect bank AG den An- und Verkauf von Devisen, soweit nichts anderes vereinbart ist, zu dem um 13.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt) eines jeden Handelstages (Abrechnungstermin) ermittelten und in Reuters und im Internet (www.commerzbank.de, dort unter der Rubrik Marktdaten / Kursinformationen / Devisenkurse) veröffentlichten Geld- bzw. Briefkurs ab. (Quelle)

Soweit mir bekannt, gehört ebase zum gleichen "Verein". Daher sollte obiges Zitat auch für ebase gelten (habe nichts vergleichbares bei ebase gefunden).

In der Devisenübersicht CoBank findet man dann folgendes:

07.02.2011 Geldkurs 1,351; Briefkurs 1,357 (/US$)

 

Bedeutet dies, dass zu den Kaufgebühren (in dem Bsp. 0,24%) der Spread des Wechselkurses (0,44%) hinzugerechnet werden sollte?

Vermutlich ist der Wechselkurs-Spread aber immer (Broker-unabhängig) vorhanden, lässt sich somit nicht (wie die Kaufgebühren) reduzieren ?!?

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Adun

sind die von der Dab Bank angebotenen Etfs von dbx trackern tatsächlich kostenlos oder haben sie irgendwo anders ihre Kosten verbuddelt? Hab da mal angerufen allerdings nur die Auskunft ist "tatsächlich ein kostenloses Angebot" erhalten. Nun, der Aussage traue ich nicht so ganz, obwohl es ja verlockend klingt. Auch die Suche hier im Forum bringt mich nicht weiter, deshalb dacht ich frage ich mal extra nach.

Die DAB Bank hat vor geraumer Zeit auf meine Mail-Frage "Erhalten Sie von den Emittenten der betreffenden ETFs/ETCs Vertriebsprovisionen, Rückvergütungen oder ähnliche Zahlungen oder Zuwendungen -- allgemein oder im Zusammenhang mit solchen Sparplänen?" auch erst behauptet "Die DAB bank erhält von der Emittentin in Zusammenhang mit ETF/ETC-Sparplänen keine Vertriebsprovision, Kickback etc. . Da können wir Sie völlig beruhigen."

 

Erst nach Konfrontation mit http://www.ftd.de/finanzen/derivate/:portfolio-preiskampf-bei-fondssparplaenen/50172319.html ("Die Vereinbarung zwischen der DAB Bank und DB X-Trackers sieht vor, dass die Deutsche-Bank-Tochter das Angebot subventioniert.") gaben sie dann zu: "Wir erhalten von der Deutsche Bank AG einen Ausgleich für entgangene Transaktionsentgelte." (im Klartext: eine Provision)

 

Sie versuchten es zu beschwichtigen und behaupteten weiter: "Es findet jedoch keine Rückvergütung statt. Die Verwaltungsgebühr verbleibt also in voller Höhe bei der DB X-Trackers."

 

Tatsache ist jedoch, dass laut S. 59 des DB Xtrackers-Prospekts aus der Verwaltungsgebühr an die "Vertriebsstelle oder gegebenenfalls Untervertriebsstelle eine Vertriebsgebühr [gezahlt wird], die täglich anfällt und quartalsweise oder monatlich gezahlt wird." Laut http://www.vz-nrw.de/UNIQ129735762729121/yabb?num=1267884848/7 ist diese Vertriebsstelle die Deutsche Bank London. Und ebenfalls laut dieser Quelle erhält die DAB ihre Provision von -- tadaaaaa -- der Deutschen Bank London.

 

Es bleiben nur zwei mögliche Erklärungen: Entweder die Leute, die bei der DAB Bank Mails beantworten sind ihrer Aufgabe nicht gewachsen, oder das ganze muss als vorsätzliche Irreführung ("erhält von der Emittentin in Zusammenhang mit ETF/ETC-Sparplänen keine Vertriebsprovision", meine Hervorhebung; die Deutsche Bank ist zwar nicht die Emittentin, aber immerhin wirtschaftlich eng mit ihr verbunden, und der Beantworter wusste ja genau worauf ich hinauswollte... Vielleicht sollte ich das nächste mal aber die Frage gleich ohne die Einschränkung "von den Emittenten" stellen) und dreiste Lüge bzw. arglistige Täuschung ("Verwaltungsgebühr verbleibt also in voller Höhe bei der DB X-Trackers") bewertet werden.

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Nord

Ich denke, du siehst das zu verbissen, Adun. Die wollen beide was verdienen und die Kunden wollen günstige ETF-Sparpläne. Das ist doch nichts verwerfliches, oder?

 

Mir ist schnurz, was db x-trackers mit der TER anfängt. Ob sie damit der Deutschen Bank einen neuen Glaspalast bauen oder der DAB ein paar Blumen zum Muttertag schicken. Ich als Kunde will nur wissen, welche Kosten mir unterm Strich entstehen. Und wenn db x-trackers irgendwann meint, die TER unverschämt erhöhen zu müssen, dann schichte ich meine Kohle eben zu einem anderen Anbieter im hart umkämpften ETF-Markt um.

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Adun

Ich denke, du siehst das zu verbissen, Adun. Die wollen beide was verdienen und die Kunden wollen günstige ETF-Sparpläne. Das ist doch nichts verwerfliches, oder?

Versteckte Rückvergütungen sind sehr wohl etwas verwerfliches, und wenn sie auch auf Nachfrage hin geleugnet werden, dann ist das noch verwerflicher.

 

Wenn sie etwas verdienen wollen, dann sollen sie die Gebühren ganz normal offen nehmen und nicht hinter dem Rücken des Kunden aus dem Fondsvermögen veruntreuen.

 

Die Ziele "wollen beide was verdienen" und "Kunden wollen günstige ETF-Sparpläne" stehen im unauflösbaren Interessenkonflikt. Der Kunde bezahlt hier das Ziel "wollen beide was verdienen" mit einer entsprechend teureren Verwaltungsvergütung. Die permanente erhöhte Verwaltungsvergütung schlägt langfristig viel höher zu Buche als die einmalige Zahlung der Transaktionskosten.

 

Mir ist schnurz, was db x-trackers mit der TER anfängt. Ob sie damit der Deutschen Bank einen neuen Glaspalast bauen oder der DAB ein paar Blumen zum Muttertag schicken. Ich als Kunde will nur wissen, welche Kosten mir unterm Strich entstehen. Und wenn db x-trackers irgendwann meint, die TER unverschämt erhöhen zu müssen, dann schichte ich meine Kohle eben zu einem anderen Anbieter im hart umkämpften ETF-Markt um.

Versteckte Provisionen sind Bestechung und Korruption und nur weil die Preise von Produkten offenliegen, die durch Bestechungsgelder und Korruption betroffen sind, macht das die Bestechung und Korruption nicht besser.

 

Darf ich daran erinnern, dass der BGB § 667 gilt, auch wenn er in der Finanzindustrie penetrant ignoriert wird oder mit pauschalen Vertragsklauseln ausgehebelt wird (die hoffentlich irgendwann vom BGH einmal sämtlich für unzulässig bewertet werden)?

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Ramstein

M.E. mal wieder ein prototypisches Beispiel der deutschen Korinthenkacker, Paragraphenreiter und Missgunst Mentalität.

 

Vernünftige Menschen sollte interessieren, welcher ETF bei welcher Depotbank das beste Preis/Leistungsverhältnis bietet. Und was da wer noch dran verdient ist mir dann sowas von egal . . .

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Nord
Wenn sie etwas verdienen wollen, dann sollen sie die Gebühren ganz normal offen nehmen und nicht hinter dem Rücken des Kunden aus dem Fondsvermögen veruntreuen.

So ein Blödsinn. Hier wird nichts aus dem Fondsvermögen veruntreut. Die TER enthält sämtliche anfallenden Kosten im Fonds inkl etwaiger Provisionen (exkl Transaktionskosten). Es macht keinen Unterschied, ob ich den ETF mittels Sparplan oder durch Einzelorders ins Depot lege.

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CHX

M.E. mal wieder ein prototypisches Beispiel der deutschen Korinthenkacker, Paragraphenreiter und Missgunst Mentalität.

 

Vernünftige Menschen sollte interessieren, welcher ETF bei welcher Depotbank das beste Preis/Leistungsverhältnis bietet. Und was da wer noch dran verdient ist mir dann sowas von egal . . .

 

Jup - wehe in Deutschland verdient jemand irgendetwas woran...

 

Immer alles ganz schnell, ganz toll und am liebsten umsonst ^_^

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Adun
· bearbeitet von Adun

M.E. mal wieder ein prototypisches Beispiel der deutschen Korinthenkacker, Paragraphenreiter und Missgunst Mentalität.

Korruption? Ist doch nicht schlimm, gibt sie uns doch eine praktische Möglichkeit, vieles einfacher zu machen. Wie kann man nur so ein Korinthenkacker sein und betonen, dass es auch noch Gesetze gibt... Schrecklich, diese Missgunst!

 

M.E. mal wieder ein prototypisches Beispiel für Gutmenschen-Mentalität.

 

Vernünftige Menschen sollte interessieren, welcher ETF bei welcher Depotbank das beste Preis/Leistungsverhältnis bietet. Und was da wer noch dran verdient ist mir dann sowas von egal . . .

Vernünftige Menschen sollte interessieren, welche Produkte in einer sauberen Art und Weise ohne Korruptions- und Bestechungsmethoden vertrieben werden, denn das ist ein ausschlaggebender Faktor für die zukünftige Kostenbelastung. Produkte mit versteckten Provisionen tendieren dazu, langfristig teurer zu werden, Produkte ohne versteckte Provisionen langfristig billiger zu werden.

 

So ein Blödsinn. Hier wird nichts aus dem Fondsvermögen veruntreut. Die TER enthält sämtliche anfallenden Kosten im Fonds inkl etwaiger Provisionen (exkl Transaktionskosten). Es macht keinen Unterschied, ob ich den ETF mittels Sparplan oder durch Einzelorders ins Depot lege.

Die KAG zahlt (über den Umweg der Deutschen Bank London) Bestechungs-Provisionen an die DAB-Bank, die sie dem Fondsvermögen entnimmt und die laut Gesetz dem Anleger zustehen. Das ist laut Gesetz Veruntreuung, und wenn die Vertragsklauseln, die das ausheben sollen, wirksam sein sollten, so sollte das Gesetz geändert werden, so dass sie das nicht mehr sind.

 

Es macht sehr wohl einen Unterschied, ob Du den ETF mittels Sparplan oder durch Einzelorder ins Depto legst, denn im ersten Fall fließen Bestechungs-Provisionen.

 

Diese Art zu argumentieren ist im übrigen genauso dumm wie zu behaupten, es sei kein Problem, wenn Leute Versicherungsbetrug begehen, solange man ja weiß, wieviel man für die Versicherung zahlen muss.

 

Jup - wehe in Deutschland verdient jemand irgendetwas woran...

 

Immer alles ganz schnell, ganz toll und am liebsten umsonst ^_^

Ich habe ausdrücklich kritisiert, dass durch Korruptionsmethoden verdient wird, nicht dass verdient wird. Es steht jeder Bank frei, Geld zu verdienen, indem sie ihre Gebühren ehrlich und vom Kunden nimmt statt sich hinterrücks bestechen zu lassen.

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Rotkehlchen

Grundsätzlich bin ich nicht mit Adun einer Meinung, was den Vorwurf der Veruntreuung angeht. Allerdings kann man das Verschweigen und vorsätzliche Leugnen von Rückvergütungen an die DAB von Seiten der db-x-trackers schon als unseriös bezeichnen.

 

Insgesamt kann man in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass derartige und ähnliche Rückvergütungskonstrukte durchaus Gefahren bergen. Dass die Fondsbranche aus Anlegersicht größere Transparenz vertragen kann, haben sogar die Herren (und Damen) in Brüssel erkannt.

 

Die hier bereits angedeutete "Allmacht" der TER sollte stark angezweifelt werden. Wie schon angemerkt wurde fehlen die Transaktionskosten, die, entsprechende Strukturen vorausgesetzt, ebenfalls über bestimmte Wege in den erwünschten Kanälen versickern können.

 

Die KAG zahlt (über den Umweg der Deutschen Bank London) Bestechungs-Provisionen an die DAB-Bank, die sie dem Fondsvermögen entnimmt und die laut Gesetz dem Anleger zustehen. Das ist laut Gesetz Veruntreuung, und wenn die Vertragsklauseln, die das ausheben sollen, wirksam sein sollten, so sollte das Gesetz geändert werden, so dass sie das nicht mehr sind.

 

Die KAG entnimmt die "Bestechungs-Provisionen" der Verwaltungsgebühr, die der KAG zusteht. Sie kann mit dem Geld aus der Verwaltungsgebühr selbstverständlich machen, was sie will. Sie könnte die auch spenden oder verbrennen oder sonst irgendwas verrücktes damit anstellen.

 

Kein vernünftiges Gesetz würde von einer KAG verlangen, die Verwaltungsgebühr "so niedrig wie irgend möglich" zu halten. Das wäre eine Form der Plan- oder Zwangswirtschaft.

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CHX

Hmm, wer weiß, wer da sitzt und die Mails beantworten muss?

 

Ist doch irgendwie klar, dass da irgendwelche Rückvergütungen fliessen, um die "Umsonst"-Sparpläne gegenzufinanzieren... die einen möchten ihre ETF-Marktstellung optimieren, die anderen neue Kunden gewinnen.

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Rotkehlchen

Ist doch irgendwie klar, dass da irgendwelche Rückvergütungen fliessen, um die "Umsonst"-Sparpläne gegenzufinanzieren... die einen möchten ihre ETF-Marktstellung optimieren, die anderen neue Kunden gewinnen.

 

Dir mag das klar sein (und mir auch, siehe meine erste Antwort auf die Frage des Themenerstellers). Aber andere könnten diese "Umsonst"-Sparpläne als Anlageempfehlung der Bank ansehen. Und spätestens dann gibt es eine Offenlegungspflicht. Die DAB schreibt verklausulierte Aufklärungen ja nicht umsonst auf beinahe jede ihrer Seiten. Sie hats wohl scheinbar bei dieser speziellen Aktion vergessen.

 

Nebenbei möchte ich erwähnen, dass unfähige Service-Mitarbeiter nicht das Problem der Kunden sind.

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Adun

Die KAG entnimmt die "Bestechungs-Provisionen" der Verwaltungsgebühr, die der KAG zusteht. Sie kann mit dem Geld aus der Verwaltungsgebühr selbstverständlich machen, was sie will. Sie könnte die auch spenden oder verbrennen oder sonst irgendwas verrücktes damit anstellen.

Nein, das dürfen sie nicht; insbesondere dürfen sie sie nicht an die Bank auf deren eigene Rechnung zahlen! Denn das ist laut Gesetz als Veruntreuung verboten und wurde auch mehrfach nachdrücklich vom BGH bestätigt!

 

Ich formuliere die Situation einmal in eine Alltagssituation um: Du gibst einem Freund 10 EUR, damit er für Dich Brötchen kaufen geht. Der Freund geht zum Marktplatz, wo zwei Bäcker verkaufen. Der eine Verlangt für das Brötchen 7 EUR, der andere 10 EUR. In dieser Situation hat der Freund natürlich keinen Anreiz, das Brötchen für 10 EUR zu kaufen. Da sagt der zweite Verkäufer: Hey, kein Problem, ich geb Dir von einem Gewinn 2 EUR ab, so haben wir beide etwas davon gehabt. Dein Freund kommt zurück, gibt Dir die Brötchen und sagt, "sie haben 10 EUR gekostet". Dass er selbst 2 EUR bekommen hat, verschweigt er Dir, denn schließlich kann der Bäcker ja mit seinem Gewinn machen, was er will! Oder etwa nicht?

 

Da die Gefahr genau dieser typischen Situation natürlich offensichtlich ist, hat der Gesetzgeber schon von vorn herein mit BGB § 667 dem einen Riegel vorgeschoben.

 

Als der BGH begann, diese Rechtsprechung auch im Bankenbereich durchzusetzen, haben die Banken daraufhin in Ihre Vertragsbedingungen Klauseln aufgenommen, die versuchen, das Gesetz zu umgehen, indem sie sich das pauschale Recht einräumen lassen, den BGB §667 zu ignorieren. Ob diese Klauseln rechtens sind, wird sich noch zeigen müssen. Wenn sie rechtens sind, sollte der Gesetzgeber Maßnahmen ergreifen, die sie unrechtmäßig machen, denn das Gesetz hat schließlich seinen Zweck.

 

Kein vernünftiges Gesetz würde von einer KAG verlangen, die Verwaltungsgebühr "so niedrig wie irgend möglich" zu halten. Das wäre eine Form der Plan- oder Zwangswirtschaft.

Ich weiß nicht, wessen Behauptung Du hier aufgreifst insbesondere woher die Worte "so niedrig wie irgend möglich" zitiert worden sein sollen. Von mir kam sie jedenfalls nicht!

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Rotkehlchen

Ich formuliere die Situation einmal in eine Alltagssituation um: Du gibst einem Freund 10 EUR, damit er für Dich Brötchen kaufen geht. Der Freund geht zum Marktplatz, wo zwei Bäcker verkaufen. Der eine Verlangt für das Brötchen 7 EUR, der andere 10 EUR. In dieser Situation hat der Freund natürlich keinen Anreiz, das Brötchen für 10 EUR zu kaufen. Da sagt der zweite Verkäufer: Hey, kein Problem, ich geb Dir von einem Gewinn 2 EUR ab, so haben wir beide etwas davon gehabt. Dein Freund kommt zurück, gibt Dir die Brötchen und sagt, "sie haben 10 EUR gekostet". Dass er selbst 2 EUR bekommen hat, verschweigt er Dir, denn schließlich kann der Bäcker ja mit seinem Gewinn machen, was er will! Oder etwa nicht?

 

Es tut mir außerordentlich leid, aber deine Alltagssituation geht voll an der vorliegenden Problematik vorbei. Es ist vielmehr so, dass du einbauen müsstest, dass der Freund für das Brötchen kaufen Geld bekommt und dieses unter Umständen dem Bäcker seines Vertrauens gibt, weil dieser so gute Brötchen backt. Abgesehen davon ist "ein Freund" kaum mit einer KAG zu vergleichen.

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20fingers

Solange ich die Brötchen für 7 Euro bekomme ist ja alles paletti. Wenn mein Bekannter dann vom Bäcker einen Bonus, Vergütung u.ä. erhält eine andere Sache.

Meine Frage war ja ursprünglich, ob ich nicht doch 10 Euro für meine Brötchen bezahle.

 

Angenommen ich investiere jeden Monat 1000 Euro per Sparplan in zB dbx tracker msci world, stehe ich definitv besser da als wenn ich jeden Monat 1000 Euro in den selben ETF (zum theoretisch identischen Zeitpunkt). Ist das so? Dann subventionieren alle anderen dbx Kunden mich als Sparplananleger.

Wenn alle Kosten mit dem ausgewiesenen TER bezahlt werden und dieser nicht teurer als der Wettbewerb ist, finde ich es zwar moralisch bedenklich, aber akzeptabel.

 

 

Schöne Grüsse 20fingers

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west263
· bearbeitet von west263

@Padua, auf Grund deines erfolgreichen Selbstversuches :thumbsup: ,wäre Ich gerne zu ebase gewechselt.Lohnt sich für mich aber,aufgrund der Depotgebühr,nicht.

Und da Ich schon mal mit einem Depotübertrag schlechte Erfahrungen gemacht habe,kommt das auch nicht in Frage.

Bin ja mal gespannt,wann der nächste die Grundgebühr streicht und nur noch % abrechnet.

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