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Ponto

Depot - Gemeinsam oder egal?

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Ponto

Hallo,

 

ist es bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren steuerlich egal, ob ein Depot gemeinsam geführt wird, oder nur von einem Ehepartner? Ich habe noch ein Depot von vor der Hochzeit und frage mich, ob man es zusammenlegen sollte. Gibt es andere Gründe, die für oder gegen ein gemeinsames Depot sprechen?

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Zuzan

im falle einer scheidung (gleich nach der hochzeit an scheidung zu denken, ist wohl nicht optimal :D ) müssen ja nur die zugewinne "geteilt" werden - von daher würde ich für eine klare trennung von vor/nach-hochzeit ein neues depot anlegen ....

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Ponto

im falle einer scheidung (gleich nach der hochzeit an scheidung zu denken, ist wohl nicht optimal :D ) müssen ja nur die zugewinne "geteilt" werden - von daher würde ich für eine klare trennung von vor/nach-hochzeit ein neues depot anlegen ....

 

Nach der Hochzeit ist es aber egal, ob man ein neues Depot getrennt oder gemeinsam führt?

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Sunni

Wie ist das mit Beiträgen, die nach der Hochzeit in ein altes Depot (z.b. bei Sparplänen) fließen?

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H.B.
· bearbeitet von ficoach

Die Frage ist falsch gestellt.

 

Welche Gründe gibt es, finanzielle Dinge gemeinsam zu regeln?

(Antwort: keine)

 

Mit der Heirat tut man dem Staat kund, dass man sich seinem Rechtssystem beugt und bereit ist, dafür steuerlich bevorzugt behandelt zu werden.

Das heisst doch nicht, dass man seine Selbständigkeit aufgibt, oder?

 

Ich halte es im Gegenteil für angebracht, finanzielle Details strikt zu trennen.

Nicht wegen einer möglichen Scheidung, sondern um der lieben Verwandschaft im Falle eines unbeabsichtigten Verscheidens nur beabsichtigte Nachlassansprüche zukommen zu lassen.

Solange man nämlich lebt, kann man für sich und seine Lieben angemessene Lösungen finden. Wenn man erstmal weg ist, kommen die Aasgeier.

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Apophis

Ich habe noch ein Depot von vor der Hochzeit

 

Am besten garnichts davon erwaehnen.

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Anleger Klein

Am besten garnichts davon erwaehnen.

 

Wenn man so denkt darf man garnicht erst heiraten...

 

Soweit ich weiß geht es bei der Zugewinngemeinschaft nur um den Wert in , d.h. nicht vor der Hochzeit 150 Anteile vom Fonds X und nach der Scheidung 150 Anteile vom Fonds X, sondern davor Y und danach Y , egal wo und wie die liegen.

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Rotkehlchen

Am besten garnichts davon erwaehnen.

 

Wenn man so denkt darf man garnicht erst heiraten...

 

Soweit ich weiß geht es bei der Zugewinngemeinschaft nur um den Wert in , d.h. nicht vor der Hochzeit 150 Anteile vom Fonds X und nach der Scheidung 150 Anteile vom Fonds X, sondern davor Y und danach Y , egal wo und wie die liegen.

 

Was konsequenterweise auch bedeutet, dass Gewinne aus diesem Depot im Falle der Scheidung ebenfalls im Rahmen des Zugewinnausgleichsverfahren ausgeglichen werden.

 

Mit anderen Worten: das Verschweigen bringt nichts. Und die Depotbestände auf ein gemeinsames Depot zu übertragen schadet nicht, kann aber in verschiedenen Fällen nützlich sein. Zum Beispiel falls der Themenersteller erkrankt und aus irgendwelchen Gründen auf die Vermögenswerte aus dem Depot zugegriffen werden muss (um zum Beispiel ein Darlehen bedienen zu können).

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Taxadvisor

Wenn man so denkt darf man garnicht erst heiraten...

 

Soweit ich weiß geht es bei der Zugewinngemeinschaft nur um den Wert in , d.h. nicht vor der Hochzeit 150 Anteile vom Fonds X und nach der Scheidung 150 Anteile vom Fonds X, sondern davor Y und danach Y , egal wo und wie die liegen.

 

Was konsequenterweise auch bedeutet, dass Gewinne aus diesem Depot im Falle der Scheidung ebenfalls im Rahmen des Zugewinnausgleichsverfahren ausgeglichen werden.

 

Mit anderen Worten: das Verschweigen bringt nichts. Und die Depotbestände auf ein gemeinsames Depot zu übertragen schadet nicht, kann aber in verschiedenen Fällen nützlich sein. Zum Beispiel falls der Themenersteller erkrankt und aus irgendwelchen Gründen auf die Vermögenswerte aus dem Depot zugegriffen werden muss (um zum Beispiel ein Darlehen bedienen zu können).

 

Für steuerliche Zwecke (insbes. Verlustverrechnung) können getrennteDepots u.U. sinnvoller sein. Erkrankungen etc. können auch mit Vollmachten abgedeckt werden.

 

Gruß

Taxadvisor

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€-man

Für steuerliche Zwecke (insbes. Verlustverrechnung) können getrennteDepots u.U. sinnvoller sein.

 

Gibt es nicht neuerdings die depotübergreifende Verlustverrechnung bei Ehepartnern?

 

Gruß

-man

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Rotkehlchen

Für steuerliche Zwecke (insbes. Verlustverrechnung) können getrennteDepots u.U. sinnvoller sein. Erkrankungen etc. können auch mit Vollmachten abgedeckt werden.

 

Bei Zusammenveranlagung? Versteh ich nicht. Kannst du mal aus dem Stehgreif ein Beispiel angeben?

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€-man

Bei Zusammenveranlagung? Versteh ich nicht. Kannst du mal aus dem Stehgreif ein Beispiel angeben?

 

Es gibt auch Leute, die auf die KAP verzichten wollen.

 

Gruß

-man

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Taxadvisor

Für steuerliche Zwecke (insbes. Verlustverrechnung) können getrennteDepots u.U. sinnvoller sein.

 

Gibt es nicht neuerdings die depotübergreifende Verlustverrechnung bei Ehepartnern?

 

Gruß

-man

 

Nur bei gemeinsamen Freistellungsaufträgen ggfs .über EUR Null, ohne Freistellungsauftrag bzw. mit Einzel-Auftrag erfolgt keine Zusammenrechnung.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Für steuerliche Zwecke (insbes. Verlustverrechnung) können getrennteDepots u.U. sinnvoller sein. Erkrankungen etc. können auch mit Vollmachten abgedeckt werden.

 

Bei Zusammenveranlagung? Versteh ich nicht. Kannst du mal aus dem Stehgreif ein Beispiel angeben?

 

Ein Ehegatte möchte (nur) Veräußerungsgewinne realisieren und hat noch Altverluste ausd Vorjahren, der andere möchte in gleicher Höhe Veräußerungsverluste realisieren. Bei Ehegattenübergreifender Verrechnung bzw. einem Depot werden ohne weitere Zinserträge etc. die Gewinne und Verluste verrechnet und die Altverlustverrechnung geht ins Leere.

 

Gruß

Taxadvisor

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Ponto

Ich habe noch ein Depot von vor der Hochzeit

 

Am besten garnichts davon erwaehnen.

 

Zu spät. In diesem Depot sind noch Fonds, die mit Geld gekauft wurden, das mir meine Noch-Nicht-Frau damals schon dafür überwiesen hatte. Sie hatte mir halt vertraut.

Aber auch so ist das meiner Meinung nach die falsche Grundlage. Es ist spätestens dann ein Problem, wenn mal eine Abrechnung falsch einsortiert wird oder ähnliches passiert.

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