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gesetzliche Regelungen zur bAV / Direktversicherung / Entgeldumwandlung

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Juniorsparer

Hallo zusammen,

 

ich habe gerade die erste "Standmitteilung" zu meiner Direktversicherung (bAV) vor mir. Die Versicherung ist 2009 gestartet, ich habe nun den Stand Dezember 2010 hier.

 

Diese Standmitteilung enthält

  • prognostizierte monatliche Rente bei Renteneintritt
  • ODER Kapitalabfindung bei Renteneintritt
  • bisher angesammelte Gewinnanteile

Um ehrlich zu sein hatte ich etwas anderes erwartet. Sollten nicht zumindest irgendwo die eingezahlten Beiträge und Kosten ausgewiesen sein? Dazu steht auf dem Dokument (welches von einem Dienstleister, nicht vom Versicherungsanbieter direkt ausgestellt wurde) auch noch, dass die Angaben unverbindlich sind.

 

Ist so eine Standmitteilung normal? Wie sind die gesetzlichen Regelungen im Bereich bAV/Entgeldumwandlung? Ich finde leider keine verlässliche Quelle bei Google.

 

Vielen Dank!

 

Viele Grüße,

JuniorSparer

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D-Mark

Hallo,

 

die Kosten müssen ausgewiesen werden. Außerdem muß eine Aufstellung aller "Tansaktionen" dabei sein.

Daß Versicherer schludern, ist nichts Neues. Sie sind fett im Geschäft und können sich Überheblichkeiten leisten.

Darüberhinaus ist es so: Wer eine Versicherung kauft, ist vielleicht auch blöd genug, in den Kosten nicht druchzublicken bzw. gar nicht zu kapieren, daß es überhaupt welche gibt. Ich will dich jetzt nicht persönlich angreifen, aber ich rechne schon mit einer eindeutigen statistischen Korrelation in dem Bereich.

Du kannst eine formlose Depesche an den Anbieter schicken, in der Du um eine saubere Auflistung bittest und dich gegen fürdere Defätismen verwahrst. Wahrscheinlich hat der Versicherer längst eine Abteilung, wo solche Dokumente für "Querulanten" wie dich routinemäßig aufbereitet werden...

Falls keine befriedigende Reaktion eintritt, solltest Du dich bei der BAFIN und beim Ombudsmann der Versicherungsbranche beschweren. Außerdem Tip an den Verbraucherschutz und an Finanztest. Diese lassen Häufungen von Beschwerden in best. Zusammenhängen schon mal in ihre Berichterstattung auch einfließen...

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