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elo2300

Der preisfeststellende Makler ist von der Ausführungsgarantie befreit ?!?

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elo2300

Es geht um folgende Thematik:

Verkauf von Hedgefonds-Anteilen an einer norddt. Börse im Wert von ca 2500 Euro. Leider gibt es nur eine Teilausführung und der Verkäufer bleibt auf restlichen Anteilen von ca 1000 Euro sitzen. Ein paar Tage später kommt eine Kauforder eines anderen Marktteilnehmers über Anteile diese Hedgefonds im Werte von ca 30000 Euro.

Auf der Webseite der Börse ist nun zu lesen 3000 St Limit 10,0 Geld und 100 St Limit 10,0 Brief. Der Makler verweigert die Ausführung der 100 Stück mit der Begründung, er möchte bei so einer großen Kauforder nicht so eine kleine Menge zu teilen.

Die Börsenaufsicht gibt dem Makler Recht, weil bei diesem (Hedge)fonds ausdrücklich vermerkt ist:

"Seitens der Fondsgesellschaft gelten besondere Bedingungen für die Ausgabe oder Rücknahme von Fondsanteilen

Der preisfeststellende Makler ist von der geltenden Liquiditäts- und Ausführungsgarantie sowie von der Einhaltung der Maximalspreads befreit. Die Preisfeststellung erfolgt nach Orderlage unter Orientierung am Net Asset Value (NAV)"

 

Mein Eindruck: formell ist dies scheinbar korrekt(?) Allerdings bedeutet es ja, dass der Makler frei nach Gutdünken Order ausführen kann. Bei einer Gesamtsumme von 2500 Euro erlaubt er Teilausführungen, bei 30000 Euro aber nicht.

 

Meinungen?

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Blujuice

Finde ich schon nachvollziehbar. Bei der ersten Teilausführung wurden zumindest 60% der ursprünglichen Verkaufsorder ausgeführt. Bei Ausführung der 100 St. würden dagegen nur 3% der neuen Kauforder gedeckt.

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