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Formel für steuerliche Förderung bei Riester

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polydeikes

Hab gerade mal wieder meine eingeschränkten Mathekenntnisse zu spüren bekommen. Wollte einen umfassenderen Riester Rechner ins Excel hauen, scheitere aber schon bei den ersten Berechnungen.

 

Wie man die Zulagen berechnet ist klar. Wie man die Steuerersparnis im konkreten Fall näherungsweise berechnet ist eigentlich auch klar.

 

Bsp.:

 

30.000 Brutto

25.000 zu versteuern

154 Euro Zulagenanspruch

Steuerklasse I

 

Beiträge für Förderung = 30.000 /100 *4 -154 = 1.046

Beiträge maximal = 2100 - 154 = 1.946

 

Steuerersparnis bei 1.046 = 474 (+154)

Steuerersparnis bei 1.046 = 204 (+154)

 

Dafür brauch ich einen Blick in die Lohnsteuertabelle 2011, zieh die Beiträge ab, schlag die Zulage drauf und schau was als Steuerersparnis übrig bleibt.

 

Nun soll so ein Rechner ja sinnvollerweise nicht einen Fall, sondern alle Fälle abdecken :lol: . Sprich irgendwie muss ja auch per Formel berechnet werden können, wie die Steuerersparnis zu Stande kommt. Macht wenig Sinn die ganze Lohnsteuertabelle ins Excel zu kopieren und daraus die Ersparnis zu ermitteln :lol: .

 

Und irgendwie werden das die gängigen Rechner wie bspw. der hier https://www.dws-direkt.de/dsp/cms/html/riesterrente-premium-rechner.jsp ja auch gemacht haben. Wobei der Rechner wie es ausschaut die Steuerklasse gleich gar nicht berücksichtigt?

 

Dann gibts ja noch das Merkblatt für die maschinelle Berechnung vom Bundesfinanzministerium: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_96578/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Lohnsteuer/Programmablaufplan/002__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf Da blick ich aber mal gleich gar nicht durch.

 

Kann man das irgendwie in eine einigermaßen brauchbare, pauschale Formel packen?

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domkapitular

Hilft die die allgemeine Steuerformel ?

http://www.steuerlin...stg/par32a.html

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neysee

Dann gibts ja noch das Merkblatt für die maschinelle Berechnung vom Bundesfinanzministerium: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_96578/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Lohnsteuer/Programmablaufplan/002__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf Da blick ich aber mal gleich gar nicht durch.

 

Spätestens ab dem Wort Lohnsteuer im Ttitel macht das Weiterlesen da keinen Sinn mehr.

 

Zur korrekten Formel s. Beitrag von Domkapitalur, die besteht jenseits des Grundfreibetrags aus gerade mal drei linearen oder quadratischen Segmenten (die sog. Millionärststeuer ab 250 T außen vor gelassen).

Wenn die Berechnung sich aufs zvE beziehen soll, ist es nicht übermäßig kompliziert, aber bei dem Bruttoeinkommen als Grundlage müsste man natürlich erstmal RV, KV, PV, ALV erfassen oder berechnen, deren steuerliche Auswirkung berechnen, Werbungskosten- und Sonderausgabenpauschale und Kirchensteuer berücksichten, um das zvE erstmal zu erhalten.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Eigentlich ja, daran hab ich gar nicht gedacht. :thumbsup: War zu versessen darauf, dass in den Riester Kontext zu bringen.

 

Ergo scheint eine einheitliche Berechnung ohnehin nicht möglich. Ich muss also :

 

zu versteuerndes Einkommen - zu versteuerndes Einkommen abzgl. Beiträge = real zu versteuerndes Einkommen rechnen

 

Bleibt die Problematik mit 4 unterschiedlichen Formeln. In Excel wird das eklig, webbasiert glatt leichter. Wenn ich noch Ehepartner und Steuerklassenverschiebung reinnehmen wollte, würde es wohl den Rahmen sprengen :blushing: ...

 

 

Wenn die Berechnung sich aufs zvE beziehen soll, ist es nicht übermäßig kompliziert, aber bei dem Bruttoeinkommen als Grundlage müsste man natürlich erstmal RV, KV, PV, ALV erfassen oder berechnen, deren steuerliche Auswirkung berechnen, Werbungskosten- und Sonderausgabenpauschale und Kirchensteuer berücksichten, um das zvE erstmal zu erhalten.

 

Nee das Brutto brauch ich nur für den Zulagenanspruch. Ergo unterstelle ich Brutto = sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Das zvE sollte der Eingebende dann wenigstens schätzen können. Das noch zu berechnen übersteigt meine 50 Cent dann gänzlich.

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domkapitular
· bearbeitet von domkapitular

Bleibt die Problematik mit 4 unterschiedlichen Formeln. In Excel wird das eklig, webbasiert glatt leichter. Wenn ich noch Ehepartner und Steuerklassenverschiebung reinnehmen wollte, würde es wohl den Rahmen sprengen :blushing: ...

 

Ich habe schon mal ein Programm geschrieben, dass aus allen Einkunftsarten inklusive Freibeträgen, Sonderausgaben, GmbH-Ausschüttungen altes und neues Recht usw. die EkSt berechnet - etwa 900 Seiten Programmcode, mindestens einmal jährlich Anpassungen wegen Steueränderungen (in der Praxis noch viel öfter). Je intensiver du dich da einarbeitest, desto mehr siehst du, wieviele Details es zu beachten gibt.

 

Aber mit der Steuerformel und Excel hilft das Internet (du hast ja sicher einen Anschluss :D). Google "excel steuerformel" oder ein fertiges add-inn : taxcel auf nettopro.de. Nettopro berechnet auch Lohnsteuer, brutto, netto usw. Ein sehr gutes Programm und sehr preiswert. (Hoffentlich komme ich jetzt nicht wegen Werbung auf die Urlaubsinsel - ich bin nicht der Programmierer und auch kein Vetter)

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boll
· bearbeitet von boll

Hallo polydeikes,

 

ich habe so etwas mal für mich gemacht und stelle dir meine Excel-Berechnung zur Verfügung.

Vorab: Der angegebene Bruttolohn ist leider nicht meiner, nicht das hier irgendwelche Sprüche noch kommen... ;)

 

Die über die Riesterzulage hinausgehende Steuerermäßigung hängt sicherlich auch von dem Sonderausgabenabzug der KiSt ab, die ich aber nicht berücksichtigt habe. Die Tabelle lässt sich vermutlich leicht hinsichtlich der Berücksichtigung der Steuerklasse 3 (Splittingtarif) ändern.

 

Keine Gewähr auf Richtigkeit/ Vollständigkeit !!!

 

Riester-Rechner.xls

 

Edit:

Wie ich gerade durch Selbsttest herausgefunden habe, wird die gezahlte KiSt als SA abgezogen. Das wirkt sich dementsprechend auf das zvE aus. Allerdings wird im Folgenden dann nicht die Höhe der zu zahlenden KiSt berechnet und mit der bereits gezahlten verglichen. Den Aufschlag (8 oder 9%) auf die festgesetzte ESt und die Differenz (Soll-Ist) sollte aber jeder Excel-Anfänger hinkriegen.

 

Der Betrag der "über die Riesterzulage hinausgehende Steuerermäßigung" ist nur die ESt-Ermäßigung (so wie es auf dem Bescheid stünde). Eigentlich müsste die daraus resultierende Ermäßigung des Soli und der KiSt hinzugerechnet werden, um ein ganzheitliches Bild der Vorteilhaftigkeit zu bekommen!

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polydeikes

Wei, wei. Ich merk schon. Bin eine absolute Excel Niete. :blushing: Aber erst mal danke für die bisherigen Antworten.

 

Mein eigentliches Ziel war mit so wenig Eingabeaufwand wie möglich (User Freundlichkeit) ein so brauchbares Ergebnis wie möglich zu erzielen. :blink:

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